Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
05.03.15, 04:06
Aktualisiert
05.03.15, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
19.02.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 5
GEPA NRW
Örtliche Planung und Option der verbindlichen
Bedarfsplanung nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW
und deren Auswirkungen
Verwaltungsseitig wird erläutert, dass die gesetzlich
vorgeschriebene Bedarfsplanung nach § 7 APG NRW aller
Voraussicht nach extern vergeben wird.
Von der verbindlichen Bedarfsbestätigung gem. § 11 Abs. 7 APG
NRW möchte die Verwaltung zunächst absehen und die
angekündigte Verordnung des MGEPA zur Regelung des
Bedarfsplanungsverfahrens abwarten.
Die Verwaltung wird über den aktuellen Sachstand des
Verfahrens in der nächsten Fachausschusssitzung informieren.
Der Ausschuss nimmt die Info 49/2015 zur Kenntnis.
Info 49/2015