Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (GEPA NRW Örtliche Planung und Option der verbindlichen Bedarfsplanung nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW und deren Auswirkungen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
05.03.15, 04:06
Aktualisiert
05.03.15, 04:06
Beschlusstext (GEPA NRW
Örtliche Planung und Option der verbindlichen Bedarfsplanung nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW und deren Auswirkungen)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 5 GEPA NRW Örtliche Planung und Option der verbindlichen Bedarfsplanung nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW und deren Auswirkungen Verwaltungsseitig wird erläutert, dass die gesetzlich vorgeschriebene Bedarfsplanung nach § 7 APG NRW aller Voraussicht nach extern vergeben wird. Von der verbindlichen Bedarfsbestätigung gem. § 11 Abs. 7 APG NRW möchte die Verwaltung zunächst absehen und die angekündigte Verordnung des MGEPA zur Regelung des Bedarfsplanungsverfahrens abwarten. Die Verwaltung wird über den aktuellen Sachstand des Verfahrens in der nächsten Fachausschusssitzung informieren. Der Ausschuss nimmt die Info 49/2015 zur Kenntnis. Info 49/2015