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Beschlussvorlage (Neuwahl jeweils eines stellvertretenden Mitgliedes im Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine sowie im Schulausschuss; hier: CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
93 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
09.05.17, 19:10
Aktualisiert
09.05.17, 19:10
Beschlussvorlage (Neuwahl jeweils eines stellvertretenden Mitgliedes im Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine sowie im Schulausschuss;
hier: CDU-Fraktion) Beschlussvorlage (Neuwahl jeweils eines stellvertretenden Mitgliedes im Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine sowie im Schulausschuss;
hier: CDU-Fraktion)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 18.05.2017 öffentlich TOP- Nr.: 47/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: Büro BM Frau Janser Aktenzeichen: Datum: 023.0 26.04.2017 Neuwahl jeweils eines stellvertretenden Mitgliedes im Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine sowie im Schulausschuss; hier: CDU-Fraktion Beschlussvorschlag: a) Auf Vorschlag der CDU-Fraktion wählt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald für die im Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine ausgeschiedene stellvertretende Sachkundige Bürgerin Monika Breuer Herrn/Frau __________________ als stellvertretenden Sachkundigen Bürger im Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine. b) Auf Vorschlag der CDU-Fraktion wählt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald für den im Schulausschuss ausgeschiedenen stellvertretenden Sachkundigen Bürger Michael Kaldenbach Herrn/Frau __________________ als stellvertretenden Sachkundigen Bürger im Schulausschuss. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: entfällt Sachverhalt: - Seite 1 von 2 - € Die stellvertretende Sachkundige Bürgerin der CDU-Fraktion, Frau Monika Breuer, ist mit Datum vom 02.11.2016 von ihrem Posten als stellvertretende Sachkundige Bürgerin im Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine zurückgetreten. Der stellvertretende Sachkundige Bürger der CDU-Fraktion, Herr Michael Kaldenbach, ist mit Datum vom 08.12.2016 von seinem Posten als stellvertretender Sachkundiger Bürger im Schulausschuss zurückgetreten. In beiden Fällen ist bisher keine Neubesetzung erfolgt. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Wahl von Ausschussmitgliedern sind in den §§ 50 und 58 GO NRW geregelt. Im Rahmen der konstituierenden Ratssitzung am 26.04.2014 wurde sich auf einheitliche Wahlvorschläge zur Besetzung der Ausschüsse geeinigt. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ohne Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Es wird empfohlen, einen einstimmigen Ratsbeschluss über die Besetzung der Ausschüsse zu fassen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -