Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
91 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
05.03.15, 04:06
Aktualisiert
05.03.15, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
19.02.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3.1
Veränderung der Statistik der Agentur für Arbeit im Kreis
Euskirchen
Mit der Anfrage F 8/2014 vom 20.11.2014 hat die
Kreistagsfraktion DIE LINKE um Beantwortung von Fragen im
Zusammenhang mit der Veränderung der Statistik der Agentur für
Arbeit im Kreis Euskirchen gebeten. Hierzu nimmt die Verwaltung
wie folgt Stellung:
Die Verwaltung ist über die konkreten Veränderungen in der
Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht informiert und hat
daher die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Brühl zu den
Fragen und insbesondere den einleitenden Ausführungen in der
Anfrage um Stellungnahme gebeten. Die Agentur für Arbeit Brühl
hat hierzu folgendes mitgeteilt:
"Zum Vorwurf der Datenmanipulation verweise ich auf die
Erläuterung der Zentrale:
„Die Berichterstattung von SPIEGEL ONLINE zur
Revision der Beschäftigtenstatistik führt in die Irre.
Weder handelt es sich um eine Manipulation von
Zahlen, noch wird durch die Revision die
Arbeitslosenquote beeinflusst. Revisionen sind in
der Statistik ein normaler Vorgang. Die
Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit
(BA) wurde revidiert, weil mit einer modernisierten
Datenaufbereitung genauere Ergebnisse gewonnen
werden. So können weitere Informationen zur
Beschäftigungsart (sozialversicherungspflichtig,
geringfügig oder beides) sowie der Übergang
zwischen den Beschäftigungsarten nun präziser als
bisher ermittelt werden. Außerdem wurde der
Personenkreis erweitert, der als
sozialversicherungspflichtig beschäftigt zählt. Das
betrifft insbesondere Menschen mit Behinderungen,
die in speziellen anerkannten Werkstätten arbeiten.
Das Sozialgesetzbuch IV definiert klar, wer als
beschäftigt zu zählen ist. Diese Definition hat die
Statistik der BA herangezogen. Die neuen
Personengruppen, also insbesondere die
behinderten Menschen in Werkstätten, erfüllen alle
Kriterien versicherungspflichtiger, abhängiger
Beschäftigung. Die BA hat bereits im Jahr 2011 mit
den Vorbereitungen für die Revision begonnen und
sich mit dem Bundesministerium für Arbeit und
F 8/2014
1. Ergänzun
g
Soziales (BMAS), dem Institut für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) und den Statistischen Ämtern
abgestimmt. Aufgrund der Revision hat sich zum 30.
Juni 2013 die Zahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten in Deutschland um 347.000 oder 1,2
Prozent und die Zahl der ausschließlich geringfügig
Beschäftigten um 248.000 oder 5,1 Prozent erhöht.
Die Revision wird rückwirkend bis 1999
vorgenommen. Diese Erhöhung der
Beschäftigtenzahl hat auf die Arbeitslosenquote
aktuell keine Auswirkungen.“
Zu den Fragen:
1.) Wie viele Menschen mit Behinderungen sind im Kreis
Euskirchen in den WFBM beschäftigt?
In der Beschäftigungsstatistik wird derzeit in den
Standardberichten nicht über einzelne Personengruppen
berichtet. Leider liegen uns daher noch keine Daten vor. Hier
müssten Sie sich direkt an die Werkstätten wenden.
2.) Sind diese Beschäftigungen in den Werkstätten als
Arbeitsverhältnisse anzusehen?
Das Sozialgesetzbuch IV definiert klar, wer als beschäftigt zu
zählen ist. Diese Definition hat die Statistik der BA herangezogen.
Die neuen Personengruppen, also insbesondere die behinderten
Menschen in Werkstätten, erfüllen alle Kriterien
versicherungspflichtiger, abhängiger Beschäftigung.
3.) Wie wirkt sich die Veränderung der Statistik der
Bundesagentur für Arbeit im Kreis Euskirchen aus:
a. auf die Anzahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten im Kreis Euskirchen?
Aufgrund der Revision hat sich zum 31.Dezember 2013 die Zahl
der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Kreis
Euskirchen um 1.219 oder 2,4 Prozent erhöht. Die Revision wird
rückwirkend bis 1999 vorgenommen. Die Revisionseffekte
wurden für alle Regionen im Internet veröffentlicht (Link) und im
Methodenbericht ausführlich beschrieben (Link). Anbei
die Zeitreihe für Kreis Euskirchen
b. auf die Arbeitslosenzahlen absolut und als Quote?
Auf die Arbeitslosenquote hat die Revision der
Beschäftigungsstatistik aktuell noch keine Auswirkungen. Die
Beschäftigtenzahlen gehen in die Bezugsgröße (Nenner) für die
Berechnung der Arbeitslosenquote ein, die jährlich im Mai für ein
ganzes Jahr festgelegt wird.
Der nächste Bezugsgrößenwechsel steht für den Mai 2015 an."
Da der Agentur für Arbeit Brühl zur Frage 1.) keine Zahlen
vorlagen, hat die Verwaltung den Geschäftsführer der
Nordeifelwerkstätten zu den Beschäftigtenzahlen um Auskunft
gebeten. Dieser hat am 22.12.2014 folgendes mitgeteilt:
"Die Zahl der Werkstattbeschäftigten stellt sich im
Jahresmittelwert bis zum 30.11.2014 wie folgt dar:"
Gesamtzahl
1.062
gez. i. V. Poth
_________________
Landrat
Verteilt auf
Ülpenich
Zingsheim
Euskirchen
Kall
361
286
305
110