Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Veränderung der Statistik der Agentur für Arbeit im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
91 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
05.03.15, 04:06
Aktualisiert
05.03.15, 04:06
Beschlusstext (Veränderung der Statistik der Agentur für Arbeit im Kreis Euskirchen) Beschlusstext (Veränderung der Statistik der Agentur für Arbeit im Kreis Euskirchen) Beschlusstext (Veränderung der Statistik der Agentur für Arbeit im Kreis Euskirchen)

öffnen download melden Dateigröße: 91 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3.1 Veränderung der Statistik der Agentur für Arbeit im Kreis Euskirchen Mit der Anfrage F 8/2014 vom 20.11.2014 hat die Kreistagsfraktion DIE LINKE um Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit der Veränderung der Statistik der Agentur für Arbeit im Kreis Euskirchen gebeten. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Verwaltung ist über die konkreten Veränderungen in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht informiert und hat daher die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Brühl zu den Fragen und insbesondere den einleitenden Ausführungen in der Anfrage um Stellungnahme gebeten. Die Agentur für Arbeit Brühl hat hierzu folgendes mitgeteilt: "Zum Vorwurf der Datenmanipulation verweise ich auf die Erläuterung der Zentrale: „Die Berichterstattung von SPIEGEL ONLINE zur Revision der Beschäftigtenstatistik führt in die Irre. Weder handelt es sich um eine Manipulation von Zahlen, noch wird durch die Revision die Arbeitslosenquote beeinflusst. Revisionen sind in der Statistik ein normaler Vorgang. Die Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde revidiert, weil mit einer modernisierten Datenaufbereitung genauere Ergebnisse gewonnen werden. So können weitere Informationen zur Beschäftigungsart (sozialversicherungspflichtig, geringfügig oder beides) sowie der Übergang zwischen den Beschäftigungsarten nun präziser als bisher ermittelt werden. Außerdem wurde der Personenkreis erweitert, der als sozialversicherungspflichtig beschäftigt zählt. Das betrifft insbesondere Menschen mit Behinderungen, die in speziellen anerkannten Werkstätten arbeiten. Das Sozialgesetzbuch IV definiert klar, wer als beschäftigt zu zählen ist. Diese Definition hat die Statistik der BA herangezogen. Die neuen Personengruppen, also insbesondere die behinderten Menschen in Werkstätten, erfüllen alle Kriterien versicherungspflichtiger, abhängiger Beschäftigung. Die BA hat bereits im Jahr 2011 mit den Vorbereitungen für die Revision begonnen und sich mit dem Bundesministerium für Arbeit und F 8/2014 1. Ergänzun g Soziales (BMAS), dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und den Statistischen Ämtern abgestimmt. Aufgrund der Revision hat sich zum 30. Juni 2013 die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland um 347.000 oder 1,2 Prozent und die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten um 248.000 oder 5,1 Prozent erhöht. Die Revision wird rückwirkend bis 1999 vorgenommen. Diese Erhöhung der Beschäftigtenzahl hat auf die Arbeitslosenquote aktuell keine Auswirkungen.“ Zu den Fragen: 1.) Wie viele Menschen mit Behinderungen sind im Kreis Euskirchen in den WFBM beschäftigt? In der Beschäftigungsstatistik wird derzeit in den Standardberichten nicht über einzelne Personengruppen berichtet. Leider liegen uns daher noch keine Daten vor. Hier müssten Sie sich direkt an die Werkstätten wenden. 2.) Sind diese Beschäftigungen in den Werkstätten als Arbeitsverhältnisse anzusehen? Das Sozialgesetzbuch IV definiert klar, wer als beschäftigt zu zählen ist. Diese Definition hat die Statistik der BA herangezogen. Die neuen Personengruppen, also insbesondere die behinderten Menschen in Werkstätten, erfüllen alle Kriterien versicherungspflichtiger, abhängiger Beschäftigung. 3.) Wie wirkt sich die Veränderung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit im Kreis Euskirchen aus: a. auf die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Kreis Euskirchen? Aufgrund der Revision hat sich zum 31.Dezember 2013 die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Kreis Euskirchen um 1.219 oder 2,4 Prozent erhöht. Die Revision wird rückwirkend bis 1999 vorgenommen. Die Revisionseffekte wurden für alle Regionen im Internet veröffentlicht (Link) und im Methodenbericht ausführlich beschrieben (Link). Anbei die Zeitreihe für Kreis Euskirchen b. auf die Arbeitslosenzahlen absolut und als Quote? Auf die Arbeitslosenquote hat die Revision der Beschäftigungsstatistik aktuell noch keine Auswirkungen. Die Beschäftigtenzahlen gehen in die Bezugsgröße (Nenner) für die Berechnung der Arbeitslosenquote ein, die jährlich im Mai für ein ganzes Jahr festgelegt wird. Der nächste Bezugsgrößenwechsel steht für den Mai 2015 an." Da der Agentur für Arbeit Brühl zur Frage 1.) keine Zahlen vorlagen, hat die Verwaltung den Geschäftsführer der Nordeifelwerkstätten zu den Beschäftigtenzahlen um Auskunft gebeten. Dieser hat am 22.12.2014 folgendes mitgeteilt: "Die Zahl der Werkstattbeschäftigten stellt sich im Jahresmittelwert bis zum 30.11.2014 wie folgt dar:" Gesamtzahl 1.062 gez. i. V. Poth _________________ Landrat Verteilt auf Ülpenich Zingsheim Euskirchen Kall 361 286 305 110