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Beschlussvorlage (Beratungsstelle für Frauen und Mädchen Frauen helfen Frauen e.V. Jülich hier: Kostenbeteiligung zur Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitstelle)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
90 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
24.01.17, 16:01
Aktualisiert
06.02.17, 16:01
Beschlussvorlage (Beratungsstelle für Frauen und Mädchen
Frauen helfen Frauen e.V. Jülich
hier: Kostenbeteiligung zur Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitstelle) Beschlussvorlage (Beratungsstelle für Frauen und Mädchen
Frauen helfen Frauen e.V. Jülich
hier: Kostenbeteiligung zur Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitstelle)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 16.02.2017 10/2017 Abteilung: Sachbearbeiter: 2 Frau Kreutz, Herr Görner Aktenzeichen: Datum: 2/Kr. 16.01.2017 öffentlich TOP- Nr.: Beratungsstelle für Frauen und Mädchen Frauen helfen Frauen e.V. Jülich hier: Kostenbeteiligung zur Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitstelle Beschlussvorschlag: Wird in der Sitzung formuliert. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 90521 €? Sachverhalt: Mit Schreiben (Anlage) der Beratungsstelle für Frauen und Mädchen; Frauen helfen Frauen e.V. Jülich vom 01.12.2016 werden die Kommunen gebeten, die Kosten für eine zusätzliche Vollzeitstelle in den Frauenberatungsstellen und Frauen-Notrufe mit zu finanzieren. Die Stelle ist bis Ende 2018 befristet und wird vom Land bis zu 85 Prozent finanziert. Die Frauenberatungsstelle hat in der Landesförderung diese beantragt und eine Bewilligung erhalten. Aus dem Finanzierungsplan 2017 ist zu ersehen, dass ein Defizit in Höhe von 17.152,53 Euro vorhanden ist. Dies soll durch Spenden, Mitgliedsbeiträgen und Bußgelder gedeckt werden. Der Schwerpunkt der neuen Stelle liegt vor allem auf Prävention. Das bedeutet stärkende Arbeit mit Mädchen und Frauen in Schulen etc. Das Land sieht vor, dass die zusätzliche Fachkraft mit den verantwortlichen Akteuren zusammen Schutzkonzepte für Frauen und Mädchen erarbeitet. Bei Großveranstaltungen soll diese Person als Ansprechpartner vor Ort sein und sich somit mehr als bisher in der Öffentlichkeit bewegen und öffentlichen Interessen dienen. - Seite 1 von 2 - zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Betrag müsste festgelegt werden. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Bisher zahlt die Gemeinde keine Beiträge in diese oder ähnliche Organisationen. Es ist kein Grund ersichtlich von dieser Regelung abzuweichen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -