Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
79 kB
Datum
03.09.2014
Erstellt
16.09.14, 14:50
Aktualisiert
16.09.14, 14:50
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der konstituierenden Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und
Verkehr am 03.09.2014 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP
Lommersdorfer Strasse in Blankenheim-Freilingen;
hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
Kreistag
03.09.2014
23.09.2014
01.10.2014
Bei der K 41, Lommersdorfer Straße in Freilingen handelt es sich
aufgrund der Funktion der Kreisstraße als überörtliche
Hauptverkehrsstraße um eine Ortsdurchfahrt im Sinne der
Ortsdurchfahrtenrichtlinie (OD-Richtlinie). Eine Ortsdurchfahrt ist
der Teil einer Kreisstraße, der innerhalb der geschlossenen
Ortslage liegt und auch zur Erschließung der anliegenden
Grundstücke bestimmt ist. Im Gegensatz zur Gemeindestraße,
wo die Herstellungskosten des gesamtem Straßenkörpers durch
die Gemeinden veranlagt werden können, findet an der
Ortsdurchfahrt eine Teilung der Kosten statt. Die Teilungsgrenze
liegt hierbei zwischen Rinne und Bordstein, so dass die Fahrbahn
einschließlich der Entwässerung in der Baulastträgerschaft des
Kreises und der Gehweg in der Baulasträgerschaft der Gemeinde
liegt.
Seitens der Anlieger sind an Kreisstraßen für die Fahrbahn
insofern keine Beiträge zu entrichten.
Eine Veranlagung der Anlieger der Lommersdorfer Straße für den
vorhandenen Gehweg hat gemäß Angabe der Gemeinde bislang
nicht stattgefunden. In welchem Umfang seitens der Gemeinde
nun eine erstmalige Kostenbeteiligung an den Gehweganlagen
aufgrund des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erhoben wird,
obliegt der Gemeinde und wird durch die entsprechende
Gemeindesatzung festgelegt.
Aufgrund der abgrenzenden und wasserführenden Funktion des
Bordstein, beteiligt sich der Straßenbaulastträger jedoch mit 11,€/m an den Herstellungskosten des Bordsteins und trägt somit
zur Reduzierung der Anliegerkosten bei.
Die Beleuchtung innerhalb der Ortsdurchfahrt Freilingen dient der
Ausleuchtung der Gehweganlagen und fällt daher nicht in die
Baulastträgerschaft des Kreises. Die Kosten sind ebenfalls
gemäß Gemeindesatzung zu veranlagen.
Bezüglich der Ortsdurchfahrt Freilingen wurde seitens des
Kreises Euskirchen ein Antrag auf Grundlage der Richtlinien zur
Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi-kom-Stra)
eingereicht. Es wird eine Bewilligung erwartet, die eine Förderung
der Straßenbaumaßnahmen mit 60 % der förderfähigen Kosten
ausweist. Diese Förderung ist auch für den gemeindlichen Anteil
A 21/2014
1. Ergänzun
g
Z1
Z2
Z3
der Gehwegkosten zu erwarten.
gez.
i.V. Poth