Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
174 kB
Datum
27.10.2016
Erstellt
17.10.16, 10:23
Aktualisiert
17.10.16, 10:23
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 27.10.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
132/2016
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/1
Herr Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/ 1 106.41
10.10.2016
L 218 "Panoramastraße";
hier: Verkehrssituation und Motorradlärm sowie mögliche Schließung von Parkplätzen
Beschlussvorschlag:
Muss in der Sitzung formuliert werden.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
902110
€
Sachverhalt:
Die Lärmbelästigung durch Motorräder ist ein landesweites Problem, welches überregional in
einem Symposium am 09.03.2015 in der Gemeinde Simmerath aufgegriffen wurde.
Im Bereich der Gemeinde Hürtgenwald ist die Panoramastraße ein beliebter Anzugspunkt für
Motorradfahrer. Das enge Kalltal trägt die Geräuschkulisse bis hoch zur Wohnbebauung im
Bereich der Straßen Im Unterdorf, Schmidter Straße und Giesenheck.
Bereits im Jahr
2005 wurde in einer gemeinsamen Aktion mit der Bevölkerung und der Polizei auf die Problematik
aufmerksam gemacht. Nun stellt sich die Situation wieder so dar, dass sich der Grad der
Beeinträchtigung deutlich erhöht hat. Anwohner haben sich wieder an die Verkehrspolizei aber
auch direkt an die Behörden Kreis Düren und Gemeinde Hürtgenwald sowie deren politische
Vertreter gewendet.
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Die Verkehrspolizei hat erst kürzlich in einem gemeinsamen Gespräch mit Anwohnern und der
Gemeindeverwaltung aufgezeigt, welche engmaschige Überwachung der Panoramastraße erfolgt,
obwohl die Unfallzahlen, welche als Kennzahlen in diesen Fällen hinzugezogen werden, eine
andere Sprache sprechen. Auch das Straßenverkehrsamt hat klar geäußert, dass eine Sperrung
der Straße nicht umsetzbar ist, da die inhaltlichen Voraussetzungen hierfür fehlen.
Zu Beginn des Monats September ist es der Polizei aber gelungen, einen Zweiradfahrer der
„verbotenen Szene“, die sich auch im Internet auf entsprechenden Foren präsentiert und profiliert,
zu enttarnen und entsprechend der gesetzlichen Möglichkeiten repressiv gegen diese Person
vorzugehen.
Die Motorradfahrer nutzen den ersten Parkplatz nach Ortsausfahrt Vossenack als Treffpunkt und
„Fahrerlager“. Unmittelbar unterhalb der Ortsaufahrt befindet sich eine Pumpstation des WVER,
bei welcher eine kleine Fläche als Parkfläche für Montagefahrzeuge des WVER vorgelagert ist.
Dies Fläche wird von den Motorradfahrern als Wendepunkt genutzt.
Im Zuge der geführten Gespräche mit den Anwohnern wurde der Gedanke gefunden, den Bereich
der Fläche vor der Pumpstation durch eine Kette abzusperren, um die Wendemöglichkeit zu
nehmen. WVER und Straßen NRW haben hier ihr Einverständnis signalisiert. In Bezug auf die
Sperrung des Parkplatzes für Motorradfahrer hat der Leiter des Landesbetriebs Straßenbau NRW,
Niederlassung Euskirchen, auf Nachfrage mitgeteilt, dass er sich eine generelle Sperrung des
Parkplatzes ebenso vorstellen könne.
In dem beiliegenden Kartenausschnitt ist die Lage der Pumpstation und des besagten Parkplatzes
zu entnehmen (Anlage 1).
Da jedoch in diesem Fall alle anderen Nutzer des Parkplatzes ebenfalls ausgeschlossen würden,
wurde eine Anfrage an das Straßenverkehrsamt gestellt, ob durch Aufstellen des
Verkehrszeichens
255
Verbot für Krafträder, auch mit
Beiwagen, Kleinkrafträder und
Mofas
lediglich die Motorradfahrer ausgeschlossen werden können. Laut Straßenverkehrsamt macht dies
keinen Sinn, da nur das Befahren geahndet werden kann, d. h. dass die Polizei „Augenzeuge“
sein muss, wenn der Motorradfahrer auf den Parkplatz fährt. Das Straßenverkehrsamt empfiehlt
eine konsequente Schließung der Parkplätze, da aus dortiger Erfahrung alle anderen Maßnahmen
keinen Sinn machen und nicht zum Ziel führen.
1 Anlage
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
./.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Es wird um Entscheidung gebeten, ob aufgrund des Motorradlärms der Parkplatz unterhalb der
Ortsdurchfahrt Vossenack geschlossen und die Wendemöglichkeit vor der Pumpstation des
WVER’s durch eine Kette verhindert werden soll.
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Zu einer Schließung des besagten Parkplatzes ist anzumerken, dass der Landesbetrieb
Straßenbau im Jahre 2005 aufgrund eines verhältnismäßig großen Müllaufkommens alle
Parkplätze entlang der L 11 und der L 218 schließen wollte. Die politischen Gremien haben sich
seinerzeit aber gegen eine generelle Schließung der Parkplätze ausgesprochen.
Gefertigt:
Mitzeichnung
gez. Heidbüchel
(Sachbearbeiter)
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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