Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
167 kB
Datum
24.11.2016
Erstellt
10.11.16, 16:01
Aktualisiert
10.11.16, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Termin: 24.11.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
155/2016
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 3/Bauamt
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
612.3 F/Ra
07.11.2016
Zusammenhänge zwischen Neuaufstellung Landesentwicklungsplan, Regionalplan und
Flächennutzungsplan
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zu der Thematik „Landesentwicklungsplan, Regionalplan, Flächennutzungsplan“ zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, dass Herr Faßbinder an den Kommunalgesprächen mit der Bezirksregierung teilnimmt.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
90911
€
Sachverhalt:
Die Landesregierung hat im Juni 2013 die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes für das
Land Nordrhein-Westfalen beschlossen. Nach zwei Beteiligungsverfahren liegt der neue überarbeitete Entwurf zz. dem Landtag zur Zustimmung vor.
Die Landesregierung verfolgt mit dem neuen LEP das Ziel, die Regeln für die weitere räumliche
Entwicklung des Landes zu aktualisieren, um den veränderten Rahmenbedingungen und neueren
rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Während sich die Rahmenbedingungen insbesondere durch den demografischen Wandel, die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft und
den erwarteten Klimawandel verändert haben, werden die neueren rechtlichen Anforderungen
durch die aktuelle Rechtsprechung und die im Raumordnungsgesetz neu gefassten Grundsätze
und Ziele der Raumordnung bestimmt, die zu berücksichtigen und zu konkretisieren sind.
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Im System der räumlichen Planung legt der LEP als oberster Raumordnungsplan für einen Zeitraum von etwa 15 Jahren die räumliche und strukturelle Gesamtentwicklung des Landes durch
raumordnerische Ziele und Grundsätze fest. Dazu enthält der LEP Vorgaben für alle räumlichen
Planungen und Maßnahmen, wie sie in Regionalplänen, Bauleitplänen, wie z. B. FNP, Landschaftsplänen und anderen Fachplänen umgesetzt bzw. konkretisiert werden.
Der Regionalplan ist die Schnittstelle zwischen kommunaler Planung und Landesplanung.
Die Regionalplanung ist nach der gesetzlichen Kooperation materieller Bestandteil der Landesplanung und soll die Zielsetzungen der Landesplanung für die einzelnen Teilbereiche, wie z. B.
Regierungsbezirk Köln, konkretisieren.
Der Regionalplan des Regierungsbezirks Köln ist mittlerweile 15 Jahre alt und spiegelt nicht mehr
die aktuellen räumlichen Entwicklungen wieder und soll daher fortgeschrieben werden. Das Verfahren wird im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Gegenstromprinzip, also gemeinsam mit
Kreisen, Städten und Gemeinden abgewickelt. Dabei ist es von Vorteil, dass die Kommunen über
eigene aktuelle Stadtentwicklungskonzepte verfügen. Für den Prozess ist es notwendig, dass die
kommunalen Planungsträger im Regierungsbezirk Köln ihre Flächennutzungspläne daraufhin
überprüfen, ob diese den gegenwärtigen Anforderungen an die Raumentwicklung genügen und
als Grundlage für neue regionalplanerische Festlegungen geeignet sind.
Die Rahmenbedingungen für planerisches Handeln haben sich in den letzten Jahren mit zunehmender Dynamik gewandelt. Wachstum und Erweiterungen, demografische Veränderungen, Notwendigkeiten zum Flächensparen, Klimawandel, Energiewende und Globalisierung der Wirtschaft
sind dabei nur einige Stichworte, die auf allen Ebenen räumlicher Planung zu berücksichtigen
sind. Dies betrifft neben dem Regionalplan vor allen die Flächennutzungspläne der Städte und
Kommunen. Eine Überprüfung der Wirksamkeit dieser räumlichen Konzepte ist daher dringend
angezeigt.
Ein wichtiges Instrument einer nachhaltigen Siedlungsflächenpolitik ist das in den letzten Jahren
durchgeführte Siedlungsflächen-Monitoring der Bezirksregierung. Das Monitoring bezieht sich
ausschließlich auf Gewerbe- und Siedlungsplanungen. Hier sieht die Bezirksregierung Köln großen Bedarf, die in den jeweiligen Kommunen ausgewiesenen Flächen nach den heutigen und
künftigen Qualitätsansprüchen zu überarbeiten.
Zurzeit erarbeitet die Bezirksregierung die Grundlagen für die Regionalplanfortschreibung.
Hierzu erfolgt ab Januar 2017 der Austausch mit allen Städten und Gemeinden im Regierungsbezirk, um deren Entwicklungsabsichten in die Konzeption des neuen Regionalplanes einfließen zu
lassen. Von großem Vorteil für die kommunalen Belange soll sein, dass dann schon räumliche
Entwicklungsperspektiven durch aktuelle Beiträge in den Planungsprozess eingebracht werden
können. Die Bezirksregierung sieht hierin den richtigen Zeitpunkt, auch die Flächennutzungspläne
in den jeweiligen Kommunen zu überprüfen.
Die Bezirksregierung wird den Austausch mit den Kommunen mittels sog. Kommunalgespräche
führen. Ziel dieser Gespräche soll eine gemeinsame Bestandsaufnahme und ein gegenseitiger
Informationsaustausch über die Ausgangssituation und die Grundzüge der zukünftigen räumlichen
Entwicklung der Kommune sein. Planerische Festlegungen und Vorentscheidungen sollen dabei
nicht getroffen werden.
Von der Bezirksregierung war zwischenzeitlich zu erfahren, dass die Kommunalgespräche für die
Kommunen im Kreis Düren Anfang 2017 erfolgen sollen. Dabei werden die Kommunen frühzeitig
über die bevorstehenden Gespräche informiert und weitere Informationen zur Verfügung gestellt.
Im Hinblick auf die Überarbeitung bzw. Neuaufstellung des LEP und des Regionalplanes hat sich
aus den kreisangehörigen Kommunen im Jahre 2015 schon ein Arbeitskreis „Interkommunale
Gewerbeflächen im Kreis Düren“ mit dem Ziel der gemeinsamen Entwicklung von Industrieund Gewerbegebieten unter der Federführung der Wirtschaftsförderung des Kreises Düren ge- Seite 2 von 4 -
bildet. Die Arbeitsgruppe hat in ihrer Sitzung im Januar 2016 vorgeschlagen, parallel zur regionalen Vorgehensweise (Neuaufstellung des Regionalplanes) für den Kreis Düren eine eigene Positionierung zu erarbeiten.
Ziel ist die Erarbeitung einer Strategie zur Entwicklung interkommunaler Industrie- und
Gewerbegebiete unter Einbeziehung der gesamten Siedlungsflächenentwicklung.
Mit dem abschließenden Konsens können sich die Kommunen des Kreises Düren im Rahmen der
Neuaufstellung des LEP’s bzw. des Regionalplans gegenüber Bezirks- und Landesregierung präsentieren. Regional abgestimmte Strategiepapiere werden wie Fachbeiträge behandelt und haben
somit einiges an Gewicht.
Alle Städte und Gemeinden sind sich einig, dass eine abgestimmte interkommunale Industrie- und
Gewerbeflächenentwicklung erfolgen und das Kirchturmdenken überwunden werden soll.
Vonseiten der Arbeitsgruppe wurde im Januar d. J. vorgetragen, parallel zur regionalen Vorgehensweise (Neuaufstellung Regionalplan) für den Kreis Düren eine eigene Positionierung zu erarbeiten. Der Kreis Düren ist der Anregung des Arbeitskreises nachgekommen und hat zwischenzeitlich zur Harmonisierung der Datenbasis zur Siedlungsflächenentwicklung an die AGIT erteilt.
Mit der Harmonisierung der Datenbasis wird die Fortschreibung der Siedlungsflächenentwicklung
der AGIT, die die Daten von den kreisangehörigen Kommunen erhält und fortschreibt, mit den
Daten der Bezirksregierung (eigene Datenaufnahme und –fortschreibung) für die Siedlungsflächenentwicklung abgeglichen und auf einen gemeinsamen Datenbestand gebracht.
Weiterhin hat der Kreis Düren auch einen Auftrag erteilt, den Bedarf von Gewerbe- und Industrieflächen für die einzelnen Kommunen im Kreis Düren zu ermitteln und das Ergebnis mit in die Diskussion zur Neuaufstellung des Regionalplanes generell für den Kreis Düren, aber auch speziell
für die Einzelkommunen einzubringen.
Das Amt für Kreisentwicklung und Straßen hat mit der Bezirksregierung abgeklärt, dass die anvisierten Kommunalgespräche mit dem Kreis Düren bzw. mit den einzelnen Kommunen im Kreis
Düren erst dann erfolgen sollen, wenn die Ergebnisse der beiden Gutachten vorliegen.
Da insbesondere die Neuaufstellung des Regionalplanes sich ggf. auch auf den gemeindlichen
Flächennutzungsplan auswirken wird, wurde Herr Faßbinder gebeten, in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 24.11.2016 zu diesem Gesamtkomplex evtl. Auswirkungen auf den Flächennutzungsplan der Gemeinde aufzuzeigen. Dabei wird Herr Faßbinder auch noch einmal die
seinerzeit im Flächennutzungsplan festgelegte Siedlungs- und Gewerbeflächenentwicklung darlegen. Der Genannte wird auch prüfen, ob der gemeindliche Flächennutzungsplan den neuen Anforderungen, die sich aus dem künftigen Regionalplan ergeben, Rechnung trägt oder ob diesbezüglich Handlungsbedarf besteht.
Da Herr Faßbinder vom Stadtplanungsbüro Zimmermann schon seit über 20 Jahren die Bauleitplanung in der Gemeinde Hürtgenwald betreut, wird vonseiten der Verwaltung vorgeschlagen,
dass Herr Faßbinder an dem Kommunalgespräch mit der Bezirksregierung teilnehmen soll.
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zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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