Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
76 kB
Datum
26.02.2015
Erstellt
06.03.15, 12:06
Aktualisiert
06.03.15, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.02.2015 im Sitzungssaal
1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 7
Situation unbegleiteter minderjähriger Jugendlicher und
Jugendlicher bis 21 Jahre im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die Verwaltung beantwortet den im Antrag A 58/2015 gestellten
Fragenkatalog der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN.
Das Mitglied Mende bedankt sich für die ausführliche
Stellungnahme und sieht den Antrag als ausreichend beantwortet
an.
Sie bittet darum, die Antworten im Rahmen der Niederschrift kurz
zusammenzufassen (s. Anlage).
Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die
Aufnahme des Punktes
„Zur Situation unbegleiteter minderjähriger Jugendlicher
und Jugendlicher bis 21 Jahre im Kreis Euskirchen“
auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des
Jugendhilfeausschusses.
Auch in NRW ist im letzten Jahr die Zahl der unbegleiteten
minderjährigen Jugendlichen erneut deutlich angestiegen. Die
Jugendämter müssen sich um eine wachsende Zahl von
minderjährigen Flüchtlingen kümmern, die ohne ihre Eltern in
Deutschland ankommen.
Der Kreis Euskirchen ist von dieser Thematik noch nicht (in
vollem Umfang) betroffen. Dennoch ist es ratsam, vorzeitig eine
geeignete Verfahrensweise zu diskutieren und sich auf die
künftige Situation vorzubereiten.
Wir gehen von einer weiteren Zunahme der Betroffenen im Kreis
Euskirchen aus und bitten um Darstellung der sowohl aktuellen
als auch zu erwartenden Situation und der damit verbundenen
Probleme. In diesem Zusammenhang bitten wir insbesondere um
die Beantwortung der folgenden Fragen:
Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bzw.
Jugendliche bis 21 Jahren halten sich zurzeit im Kreis Euskirchen
auf? Wie ist der Verlauf seit Anfang 2014? Ist ein Anstieg zu
verzeichnen?
Wie viele minderjährige Kinder sind in welchen Altersgruppen
vertreten? Wie viele Jugendliche sind in der Altersgruppe 18-21
Jahre?
Ist es richtig, dass überwiegend männliche unbegleitete
Jugendliche bis 21 Jahre ohne ihre Eltern den Kreis Euskirchen
A 58/2015
erreichen?
In welchen Kommunen im Kreis sind die unbegleiteten
minderjährigen Jugendlichen (auch Jugendliche bis 21 Jahren)
untergebracht? Sind sie in den Flüchtlingsunterkünften
untergebracht oder gibt es besondere
Unterbringungsmöglichkeiten für diese Zielgruppe?
Wie ist das Jugendamt auf einen Anstieg der Zahlen an
elternlosen minderjährigen Kindern und Jugendlichen (auch
Jugendliche bis 21 Jahre) vorbereitet, insbesondere auch auf
eine Betreuung sowohl im ambulanten als auch im stationären
Bereich? Welche konzeptionellen Überlegungen gibt es hierzu?
Gibt es schon Gespräche mit Jugendhilfeeinrichtungen vor Ort
über die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen
Jugendlichen? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Liegen bereits Erfahrungen mit ehrenamtlichen BetreuerInnen
vor? Wenn ja: Findet Beratung/Unterstützung für die
EhrenamtlerInnen statt?
Gibt es eine psychotherapeutische Versorgung /
Traumabehandlungen für diese oft schwer traumatisierten Kinder
und Jugendlichen, sowohl im ambulanten als auch im stationären
Bereich?
Ist durch die zunehmende Zahl an unbegleiteten minderjährigen
Jugendlichen (auch Jugendliche bis 21 Jahre) mit einer Erhöhung
der Budgetansätze zu rechnen?
Mit freundlichem Gruß
gez. Jörg Grutke
Mende
-Fraktionsvorsitzender
Ausschussmitgliedfür die Richtigkeit:
gez. Conny Schmid
-Fraktionssekretärin-
gez. Ellen
-