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Beschlusstext (Neufassung der Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege hier: Urteil Verwaltungsgericht Aachen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
26.02.2015
Erstellt
06.03.15, 12:06
Aktualisiert
06.03.15, 12:06
Beschlusstext (Neufassung der Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege
hier: Urteil Verwaltungsgericht Aachen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.02.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4 Neufassung der Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege hier: Urteil Verwaltungsgericht Aachen Die Verwaltung erläutert aus ihrer Sicht das als Z1/ V99/2015 nachgereichte Schreiben der gewählten Vertreterin der Tagespflegepersonen und beantwortet offen stehende Fragen. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die notwendige Änderung der Richtlinien über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege ab dem 01.05.2015. Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 0 Enthaltungen V 99/2015