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Öffentliche Niederschrift (Kreistag)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
446 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
10.04.15, 14:50
Aktualisiert
10.04.15, 14:50

Inhalt der Datei

4 / XVI / 2015 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 25.03.2015 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 17:00 Uhr 18:25 Uhr Der Kreistag besteht aus 56 Mitgliedern. Anwesend sind a) der Vorsitzende Rosenke, Günter, Euskirchen b) die Mitglieder CDU Beul, Ursula, Mechernich Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen Esser, Johannes, Nettersheim Gerdemann, Rita, Zülpich Jahr, Dirk, Bad Münstereifel Jülich, Urban-Josef, Euskirchen Kohlheyer, Clas, Euskirchen Mertens, Johannes, Dahlem Mießeler, Rudi, Mechernich Nießen, Franz-Josef, Schleiden Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel Reidt, Josef, Schleiden Schmitz, Dominik, Euskirchen Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen Schulz, Günther, Mechernich Stickeler, Karsten, Weilerswist Stolz, Ute, Kall Wallraff, Silvia Gertrud, Zülpich Wasems, Hans Peter, Blankenheim Weber, Günter, Euskirchen Weimbs, Frank, Hellenthal Wolter, Leo, Zülpich SPD Cremer, Franz, Hellenthal Heller, Wolfgang, Schleiden Hettmer, Heinrich, Zülpich Kunz, Emmanuel, Kall Ramers, Markus, Blankenheim Schmitz, Hans, Mechernich 17:30 - 18:25 Uhr Schmitz, Stefan, Euskirchen Dr. Schweikert-Wehner, Peter Meinhard, Mechernich -2Seidler, Stefanie, Dahlem Stentrup, Gerhard, Nettersheim Vermöhlen, Karl, Kall Waasem, Thilo, Bad Münstereifel 17:10 - 18:25 Uhr FDP Grau, Christian, Zülpich Reiff, Hans, Kall Schorn, Frederik, Weilerswist Bündnis 90/DIE GRÜNEN Grutke, Jörg, Zülpich Kalnins, Angela, Zülpich Konias, Nathalie, Mechernich Kroll, Dorothee, Euskirchen Mende, Ellen, Euskirchen UWV Bühl, Andreas, Bad Münstereifel Daniel, Susanne, Euskirchen Troschke, Franz, Mechernich DIE LINKE Bell, Thomas, Bad Münstereifel Mörsch jun., Franz Josef, Zülpich AfD Dürer, Joachim, Weilerswist Lübke, Bernd, Hellenthal Mondorf, Michael, Weilerswist c) von der Verwaltung Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III Herr Dr. Zilkens, Persönlicher Referent des Landrates Herr Adams, GBL I Herr Kämmerer Hessenius, GB I / 20 Herr Bierdel, AbtL 51 Herr Blindert, GBL IV Frau Poth, Stabsstellenleiterin 80 Herr Klein, GB I / 13 als Protokollführer d) Sonstige Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und Zuhörer Entschuldigt fehlen: CDU Engels, Hans-Josef, Weilerswist Kolvenbach, Bernd, Euskirchen SPD Häger, Norbert, Euskirchen Schulte, Andreas, Weilerswist FDP Herbrand, Markus, Schleiden van Meenen, Dirk, Euskirchen -3- Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Öffentliche Sitzung TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des Kreistages mit Einladung vom 16.03.2015 form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Kreistag somit beschlussfähig ist. TOP 2 Feststellung der Tagesordnung Der Vorsitzende bittet den Kreistag um das Einverständnis, die Tagesordnung der heutigen Sitzung wie folgt zu ändern: Ergänzung: zu TOP 23: Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK V 94 / 2015 hier: Verwaltungsergänzung vom 20.03.2015 Z3 / V 94 / 2015 Technologiezentrum Jülich GmbH (TZJ) hier: Gründung einer Projektgesellschaft V 105 / 2015 Erweiterung: TOP 30: Der Kreistag erklärt sich mit den vorstehenden Änderungen einverstanden und stellt diese in der nunmehr vorliegenden Fassung fest. Abstimmungsergebnis: TOP 3 Einstimmig Gemeinsame Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur Breitbandversorgung für die Kreise Düren und Euskirchen D 11/2015 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Kreisausschuss 09.02.2015 Z1 04.03.2015 Z2 Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung D11/2015 und beschließt, 1. zur Finanzierung einer Machbarkeitsstudie zur Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen aus dem -4Sachkonto 150 571 04 00 5281020 "Projekte" im Budget 571 04 der Stabsstelle Struktur- und Wirtschaftsförderung aus den noch verfügbaren Mitteln des Jahres 2014 60.000 € bereit zu stellen. Die Mittel werden in das HH Jahr 2015 übertragen. Bei der Übertragung handelt es sich um eine Ausnahme zu Ziff. 2 der Regelung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen. 2. aus dem v. g. Sachkonto werden weitere 45.000 € in das Haushaltsjahr 2015 übertragen. Diese Mittel sind in Projekt- und Auftragsvergaben bereits gebunden, die jedoch aufgrund von zeitlichen Verschiebungen in 2014 nicht mehr abgerufen wurden. Abstimmungsergebnis: TOP 4 Einstimmig, bei zwei Enthaltungen (DIE LINKE) Vogelsang ip gGmbH - Sanierung und Umbau Forum Vogelsang Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Verwaltungsergänzung Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Kreisausschuss D 8/2014 08.01.2015 Z1 29.01.2015 09.02.2015 Z2 Z3 04.03.2015 Z4 Nach kurzer Diskussion zum Abstimmungsverfahren fasst der Kreistag folgenden Beschluss: Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung D8/2014 und beschließt: 1. Der Kreistag nimmt die aktuellen Entwicklungen zum Projekt "Sanierung und Umbau Forum Vogelsang" mit den dazu aufgezeigten unabweisbaren Kostensteigerungen von 3,0 Mio. € gem. V 86/2014, die entsprechend dem favorisierten Finanzierungsmodell 1 die Bereitstellung von Gesellschafterzuschüssen (=10 % Eigenanteil) in Höhe von insgesamt 300.000 € erforderlich machen, zur Kenntnis. 2. Der KT beschließt gemäß § 26 Abs. 1 KrO NRW zur Umsetzung des Finanzierungsmodells 1 vorsorglich die Bereitstellung eines Zuschusses bis zu einer Höhe von max. 86.000 € als gesondertem Finanzierungsbeitrag des Kreises Euskirchen entsprechend seinem Gesellschafteranteil zur Deckung der kalkulierten Kostensteigerungen beim Projekt "Sanierung und Umbau Forum Vogelsang". 3. Der Kreistag beschließt, die Verwaltung mit der zeitnahen Beantragung der ergänzenden Förderung zu beauftragen und damit der einstimmig erfolgten Beschlussfassung der Gremien der Vogelsang ip gGmbH zu entsprechen. Soweit bei der Einreichung des Förderantrages noch nicht alle Gesellschafterbeschlüsse zur Kofinanzierung vorliegen, werden diese der Bewilligungsbehörde im weiteren Verfahren nachgereicht. -54. Die Bereitstellung des anteiligen Zuschusses erfolgt vorbehaltlich der Aufstockung und Bewilligung einer weiteren Projektförderung durch das Land NRW. 5. Der Kreistag beschließt die im Rahmen der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2015 am 10.12.2014 ausgesprochene Sperrung der für die Fortsetzungsmaßnahme erforderlichen, veranschlagten Mittel aufzuheben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Seitens des Kreistages wird vom Land NRW erwartet, dass das Land NRW entsprechend des von der Verwaltung einzureichenden Förderantrages der Aufstockung und Bewilligung einer weiteren Projektförderung zustimmt. 6. Darüber hinaus beschließt der Kreistag für den Fall, dass eine nach Ziffer 3 beantragte Projektförderung nicht bewilligt werden sollte, zugunsten der Vogelsang ip gGmbH eine Ausfallbürgschaft zur Finanzierung der Mehrkosten erforderlich werdenden Kreditaufnahme in Höhe von max. 3 Mio. € bis zum Höchstbetrag von 1.090.900 € zu übernehmen. Für die Gewährung der Bürgschaft wird ein einmaliges Entgelt in Höhe von 5.455 € erhoben, zahlbar binnen eines Monats nach Unterzeichnung der Bürgschaftsurkunde. 7. Sollte es über die Mehrkosten i.H.v. 3 Mio. € hinaus zu weiteren Mehrkosten kommen, sind die Gremien des Kreistages umgehend erneut mit der Angelegenheit zu befassen. Abstimmungsergebnis: TOP 5 Mit Mehrheit dafür, bei Gegenstimmen der Fraktionen UWV, AfD und DIE LINKE sowie Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN DemografieInitiative Kreis Euskirchen Bericht aus der Interfraktionellen AG Demografie – Projektentwicklungen 2015 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus 09.02.2015 u.Konvers.Vogels. Kreisausschuss 04.03.2015 Der Kreistag beschließt die Umsetzung der vorgeschlagenen Projekte des aktualisierten Handlungskonzeptes (Stand: Januar 2015) samt des entsprechenden Mittelbedarfs. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei fünf Enthaltungen (UWV, AfD) V 95/2015 Z1 Z2 -6TOP 6 Besetzung im Ausschuss für Bildung und Inklusion hier: Antrag der AfD-Fraktion A 46/2014 Kreisausschuss Z1 04.03.2015 Der Kreistag stimmt dem Antrag 46/2014 ohne weitere Aussprache zu und beschließt folgende, bislang nicht erfolgte, Besetzung im Ausschuss für Bildung und Inklusion: Stellvertretende sachkundige Bürgerin: Frau Bettina Seeberg-Friese Abstimmungsergebnis: TOP 7 Einstimmig Nachbesetzung in Gremien hier: Antrag der SPD-Fraktion A 55/2015 Kreisausschuss 04.03.2015 Z1 Der Kreistag stimmt dem Antrag 55/2015 ohne weitere Aussprache zu und beschließt folgende Nachbesetzungen: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Stellvertretende sachkundige Bürgerin: Frau Sandra Lüttgen Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Stellvertretender sachkundiger Bürger: Herr Stefan Tronnier Abstimmungsergebnis: TOP 8 Einstimmig Umbesetzungen; hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen A 54/2015 Kreisausschuss Z1 04.03.2015 Der Kreistag stimmt dem Antrag 54/2015 ohne weitere Aussprache zu und beschließt folgende Umbesetzungen: Ausschuss für Planung, Umwelt u. Verkehr: ordentl. Mitglied bisher: ordentl. Mitglied neu: Gisela Neveling Angela Kalnins Stellvertreterin neu: Gisela Neveling -7AK ÖPNV: ordentl. Mitglied bisher: Gisela Neveling ordentl. Mitglied neu: Hans-Werner Ignatowitz Stellvertreter neu: Gisela Neveling Karl-Heinz Nauroth Abstimmungsergebnis: TOP 9 Einstimmig Bildung des Wahlausschusses für die Kommunalwahlen in der Wahlperiode 2014 - 2020 V 103/2015 Kreisausschuss Z1 04.03.2015 UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke benennt als stellvertretendes Mitglied noch Frau Susanne Daniel (UWV). Der Kreistag beschließt, den Wahlausschuss für die Kommunalwahlen in der Wahlperiode 2014 – 2020 mit 10 Beisitzern wie folgt zu besetzen: Fraktion Beisitzer Stellvertreter CDU CDU CDU CDU SPD SPD FDP GRÜNE UWV AfD Nießen, Franz-Josef Wolter, Leo Schulz, Günther Gerdemann, Rita Waasem, Thilo Ramers, Markus Grau, Christian Grutke, Jörg Daniel, Susanne Lübke, Bernd Reidt, Josef Schneider, Hans-Erhard Schmitz, Dominik Beul, Ursula Cremer, Franz Hettmer, Heinz van Meenen, Dirk Mende, Ellen Troschke, Franz Dannenfeld, Klaus Abstimmungsergebnis: TOP 10 Einstimmig Wahlleiter und stellvertretender Wahlleiter für die Wahl der Landrätin/des Landrates des Kreises Euskirchen am 13. September 2015 Info 53/2015 Kreisausschuss Z1 04.03.2015 Der Kreistag nimmt die Info 53/2015 zur Kenntnis. TOP 11 Antrag: Begrenzung der Zinsen auf Dispokredite bei der Kreissparkasse Euskirchen Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) teilt mit, dass seine Fraktion den Antrag ablehnen werde, da hier weder die Zuständigkeit des A 61/2015 -8Kreistages noch des Verwaltungsrates der Kreissparkasse gegeben sei, sondern vielmehr die des Vorstandes. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erläutert, dass gemäß dem Antrag die Kreistagsmitglieder darauf hinwirken sollen und nicht, dass sie es beschließen sollen. Insofern sei der Antrag als Appell zu verstehen, die Situation zu verändern und arme Menschen nicht weiter in die Verschuldung zu treiben. Kreistagsmitglied Ramers (SPD) ist der Auffassung, dass die Verwaltungsratsmitglieder ihre Aufgabe sehr gewissenhaft und im Sinne der Bank sowie der Kreisbevölkerung wahrnehmen und zudem Personen in finanziellen Schwierigkeiten überhaupt keinen Dispokredit erhalten. Aufgrund widersprüchlicher Formulierungen in Sachen Basiszins sei der Antrag somit aus seiner Sicht insgesamt nicht zustimmungsfähig. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke ist ebenfalls gegen den Antrag, da die Leistungsfähigkeit der Kreissparkasse für finanzschwache Menschen wichtig sei, um dort ein sog. Pfändungsschutzkonto zu erhalten, was bei anderen Geldinstituten nicht mehr möglich sei. Kreistagsmitglied Daniel (UWV) erläutert, dass die Forderung in keinem Verhältnis stehe und das ein Austausch zwischen der Fraktion DIE LINKE und dem Vorstand der Kreissparkasse sicherlich hilfreich wäre. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) stellt als Mitglied des Verwaltungsrates fest, dass man dort die Interessen der gesamten Bevölkerung vertrete. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) hält fest, dass es sich hier um eine komplexe Materie handele und es viele wirtschaftliche Faktoren gebe, darunter eben auch die Zinspolitik, aus der sich mit Blick auf die Dispozinsen auch ein Reputationsschaden ergeben könne. Die Verwaltungsratsmitglieder nehmen sich daher dieser Sache -wie bislang - sehr ernst an und man könne diesen Antrag durchaus kritisch würdigen und in den Gremien ergebnisoffen diskutieren. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erwidert Herrn Ramers, dass der Antrag an keiner Stelle von Basiszins sondern von Leitzins spreche und die Kritik insofern inhaltlich falsch sei. Der Vorsitzende lässt anschließend über den Antrag abstimmen. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dagegen, bei einigen Enthaltungen aus der SPD-Fraktion und Zustimmung der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE -9TOP 12 Gesamtabschluss 2010 des Kreises Euskirchen Kreisausschuss V 102/2015 04.03.2015 Z1 Der Kreistag nimmt den Gesamtabschluss 2010 des Kreises Euskirchen zur Kenntnis und verweist ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss. Abstimmungsergebnis: TOP 13 Einstimmig Jahresabschluss 2011 des Kreises Euskirchen Kreisausschuss V 93/2015 04.03.2015 Z1 Der Kreistag nimmt den Jahresabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2011 einschließlich des Lageberichtes zur Kenntnis und verweist ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss. Abstimmungsergebnis: TOP 14 Einstimmig Jahresabschluss 2014: Ermächtigungsübertragung Info 54/2015 Kreisausschuss Z1 04.03.2015 Der Kreistag nimmt die Info 54/2015 zur Kenntnis. TOP 15 Sachstand zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Zuwanderungsgeschichte Info 46/2015 Ausschuss für Bildung und Inklusion Kreisausschuss Z1 Z2 10.02.2015 04.03.2015 Der Kreistag nimmt die Info 46/2015 ohne weitere Aussprache zur Kenntnis. TOP 16 Kreisweites Schulentwicklungskonzept für den Bereich Förderschulen hier: aktueller Sachstand Info 47/2015 Ausschuss für Bildung und Inklusion Kreisausschuss Z1 Z2 Der Kreistag nimmt die Info 47/2015 zur Kenntnis. 10.02.2015 04.03.2015 - 10 TOP 17 Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs für die Matthias-Hagen-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und Soziale Entwicklung zum 01.08.2015 V 89/2015 Ausschuss für Bildung und Inklusion Kreisausschuss Z1 Z2 10.02.2015 04.03.2015 Der Kreistag beschließt gemäß § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW in Verbindung mit § 5 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 f der Kreisordnung NRW mit Wirkung vom 01.08.2015 die in der Anlage 1 zur Vorlage beigefügte Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs für die Matthias-Hagen-Schule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und Soziale Entwicklung in Euskirchen. Abstimmungsergebnis: TOP 18 Einstimmig Ergebnisse der Qualitätsprüfungen von Einrichtungen der SENATOR Senioren- und Pflegeeinrichtungen GmbH F 11/2015 Verwaltungsergänzung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Kreisausschuss Z1 Z2 Z3 14.01.2015 19.02.2015 04.03.2015 AfD-Fraktionsvorsitzender Dürer stellt mit Verweis auf die Niederschrift des Kreisausschusses fest, dass sich die Äußerung zum Mindestlohn nicht auf den dort genannten Personenkreis beziehe, sondern unabhängig davon zu sehen sei. Zudem müsse man das Augenmerk u. a. auch auf die Praktikanten legen und im Rahmen der Heimaufsicht die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen prüfen. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) hält insbesondere die Einschätzung der Verwaltung zu Frage 3 für wichtig, allerdings sei die Einarbeitung und Anleitung der Leiharbeiter nicht immer ausreichend, so dass hier durchaus ein Gefahrenpotenzial bestehe. Daher sei es interessant zu wissen inwiefern hier durch die Heimaufsicht oder den Medizinischen Dienst eine Überprüfung erfolge, damit eine hinreichende Qualifikation und Qualität der Arbeit sichergestellt sei. AV Poth entgegnet, dass die Qualifikation und der Personaleinsatz nicht prüfrelevant seien, da es hier keine Zuständigkeit gebe. Der Kreistag nimmt die Anfrage und die ergänzenden Ausführungen zur Kenntnis. - 11 TOP 19 Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für D 12/2015 Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2015/16 Jugendhilfeausschuss Kreisausschuss Verwaltungsergänzung 26.02.2015 04.03.2015 12.03.2015 AV Poth erläutert, dass der Rat der Stadt Bad Münstereifel ein Provisorium am Standort der Kita "Magische 12" für zwei Jahre mittragen werde, die Kündigung des langjährigen Konsenses jedoch bestätigt habe. Dies führe für den Kreis als zuständigen Jugendhilfeträger zu folgenden Konsequenzen: 1. Der Kreis werde zeitnah ein Provisorium für eine 2er-Gruppe mit zehn U3-Plätzen am dortigen Standort in Modulbauweise für den Übergangszeitraum von zwei Jahren organisieren. 2. Innerhalb der Zweijahresfrist werde man eine zukunftsfähige Lösung für die Kernstadt Bad Münstereifel erarbeiten. 3. Nach Ostern werden Gespräche mit den anderen Kommunen stattfinden, um herauszufinden, welche Auswirkungen insgesamt die Entscheidung von Bad Münstereifel auf Kreisebene hat. Kreistagsmitglied Waasem (SPD) begrüßt zunächst, dass es überhaupt eine Lösung zum 01.08.2015 gebe, um die Betreuungsplätze sicherstellen zu können. Aus den Zahlen der Verwaltung könne man ablesen, dass es für Bad Münstereifel ein Verlustgeschäft sein werde, was der Bürgermeister mittlerweile auch entsprechend zugestanden habe, wenn auch mit der nicht nachzuvollziehenden Begründung, dass es so formal korrekt liefe und der Kreishaushalt damit ehrlicher sei. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke ist der Auffassung, dass sich möglicherweise bis zum Herbst einiges verändern werde und insofern die Diskussion jetzt unnötig sei. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) hält fest, dass die Aufkündigung des Konsenses schmerzhaft sei und die Rückzahlung von Bad Münstereifel in Höhe von ca. einer halben Million Euro - verbunden mit dem Verlust der Mitgestaltung - einen sehr hohen Preis darstelle. Er hoffe und gehe davon aus, dass sich die Situation ab September/Oktober entspannen werde und bitte die Verwaltung kurz um Zusammenfassung der Erkenntnisse, da bislang noch keine ausführliche Beratung stattgefunden habe. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) bedauert auch die Bad Münstereifeler Entscheidung, stellt jedoch fest, dass sich dadurch die Betreuungsqualität der dortigen Kinder nicht verschlechtere. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass das Zahlenwerk des Kreises in Bad Münstereifel zwar wahrgenommen wurde, allerdings leider nicht wirklich ernst genommen werde, weil man dort mit Verweis auf die Einrichtung in Rupperath an der Rückzahlungspflicht zweifle. Insofern bitte er den Kreis, dafür zu sorgen, dass die Zahlen und Inhalte den Entscheidungsträgern richtig vermittelt werden, damit es nicht lediglich bei einer Drohkulisse bleibe. Z1 Z2 Z3 - 12 Kreistagsmitglied Bühl (UWV) ist auch der Auffassung, dass man bis zum Ende des Jahres neue Erkenntnisse habe und man insofern die Zeit abwarten solle. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) spricht sich dafür aus, die Lage insgesamt etwas zu deeskalieren und die Zeit bis zum Herbst auf beiden Seiten zu nutzen, um die Dinge in Ruhe zu diskutieren. AV Poth erläutert, dass man die Situation sehr sorgfältig mit den Kommunen erörtern und die Politik hierüber entsprechend informieren werde. Bei den vorgelegten Zahlen handele es sich zudem um eine überschlägliche Betrachtung, da man die einzelnen Konditionen nicht kenne. Zunächst sei jedoch wichtig, dass die Versorgung der Kinder in Bad Münstereifel sichergestellt sei. In Weilerswist sei die Situation jetzt so, dass die Gemeinde mehr Kindertagesplätze erwarte als bislang angenommen. Dieser Auffassung könne sich der Kreis nach Überprüfung anschließen. Mit der Vorlage gehe es im übrigen darum, die notwendigen Kindpauschalen, die dem Ministerium zu melden sind, festzustellen. Sollte die Gruppe nicht zustande kommen, entstünden auch keine Kosten. Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung D12/2015 und fasst folgende Beschlüsse: 1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2015/16 zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die Gewährung der Landeszuschüsse notwendigen Kindpauschalen dem Landschaftsverband zu melden. 2. Der Kreistag stimmt der späteren Deckung der Mehraufwendungen über eine höhere Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu. Abstimmungsergebnis: TOP 20 Einstimmig Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen und Asylsuchenden im Kreis Euskirchen hier: Antrag der SPD-Fraktion Ausschuss für Soziales und Gesundheit Kreisausschuss A 56/2015 19.02.2015 04.03.2015 Kreistagsmitglied Ramers (SPD) erläutert den derzeitigen Ablauf, der mit dem Antrag diskriminierungsfreier und für die Verwaltung einfacher gestaltet werden soll - ähnlich wie in Hamburg oder Bremen. Mehrkosten entstünden hierdurch nicht und die Flüchtlinge würden auch nicht bessergestellt als andere Menschen. Insofern solle der Kreis im Rahmen der Sozialkonferenz oder Bürgermeisterkonferenz mit den Kommunen in Gespräche eintreten, um eine entsprechende Lösung zu erreichen. Auch die Ärztekammer NRW befürworte die Abwicklung im Rahmen einer Gesundheitskarte. Kreistagsmitglied Stolz (CDU) berichtet aus dem Rat der Gemeinde Kall, dass dort der entsprechende Antrag abgelehnt Z1 Z2 - 13 worden sei, weil es zum Einen eine klare Gesetzeslage gebe und zum Anderen keine Beschwerden im Südkreis bekannt seien. Zudem sehe sie die Zuständigkeit des Kreises nicht gegeben und halte es auch inhaltlich nicht für notwendig. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass zum Beispiel die Stadt Aachen hierzu einen einstimmigen Beschluss gefasst habe. Problematisch sei das derzeitige Verfahren beispielsweise samstags und sonntags, wenn die Verwaltungen für eine vorherige Einschätzung nicht besetzt seien. Zudem könne man die entsprechenden Mitarbeiter/innen mit der Kartenlösung sicher entlasten und somit sinnvoller beschäftigen, was auch zu einer einheitlichen Handhabung führen würde, die derzeit in den Kommunen nicht gegeben sei. Kreistagsmitglied Stickeler (CDU) verweist auf eine entsprechende Beratung im Bundestag (Pressemitteilung vom 18.03.2015) und hält daher die Diskussion im Kreistag für falsch. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke unterstreicht, dass es auch in Mechernich keine Probleme bei der Erteilung der derzeitig notwendigen Scheine gebe. Am Wochenende und in Notsituationen seien zudem die Krankenhäuser auch ohne entsprechende Bescheinigungen verpflichtet, Hilfe zu leisten. Er weist ergänzend auf die Gefahr von Steuergeldmissbrauch und einem Effekt der Missgunst hin. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) hält fest, dass auch seine Fraktion nach entsprechenden Erkundigungen keine Problemfälle feststellen konnte. Positiv zu bewerten sei, dass sich ggf. durch die angesprochene Lösung eine Verwaltungsvereinfachung ergeben könne, allerdings seien Bund und Länder in Gesprächen, so dass sich keine Zuständigkeit des Kreistages ergebe. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) erläutert, dass es darum gehe, die Zustände im Sinne der Betroffenen zu verbessern und insofern den Landrat zu beauftragen das Thema im Rahmen einer der beiden genannten Gremien anzusprechen. Neben der Verwaltungsvereinfachung würde man so zumindest eine Vereinheitlichung erzielen. Kreistagsmitglied Vermöhlen (SPD) teilt mit, dass der Antrag natürlich aus Problemen resultiere und nicht zu einer Besserstellung der genannten Personen führen solle. Durch das diskriminierungsfreie Bremer Modell ergäben sich Kosteneinsparungen und die Kostentragungspflicht verbliebe wie bislang auch bei der Allgemeinheit. Zudem seien die Hürden für diese Menschen sich zu beschweren u. a. wegen Verständigungsproblemen recht hoch. Wenn an der Stelle Bund und Länder schon in Gespräche eingetreten seien, dann könne der Ansatz sicherlich nicht so falsch sein und es spreche nichts dagegen dies entsprechend vorzubereiten. Abschließend weist er darauf hin, dass die bisherige Regelung - bezogen auf die Ärzte nicht in den Regelleistungsvolumina enthalten sei. - 14 Kreistagsmitglied Jahr (CDU) kann die diskutierte Diskriminierung in keinster Weise erkennen und kann den Handlungsbedarf insofern nicht nachvollziehen. Kreistagsmitglied Esser (CDU) beantragt mit Verweis auf die Geschäftsordnung nun über diesen Antrag abstimmen zu lassen. Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung: Abstimmungsergebnis: TOP 21 Mit Mehrheit dagegen, bei Enthaltung der FDP-Fraktion und Zustimmung der Fraktionen SPD, Bündnis90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE Fernkartenverkauf in Bahnhöfen des Kreises Euskirchen hier: Antrag der UWV-Fraktion F 12/2015 Verwaltungsergänzung Verwaltungsergänzung Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss Z1 Z2 Z3 Z4 10.02.2015 17.02.2015 25.02.2015 04.03.2015 Der Kreistag nimmt die Anfrage 12/2015 zur Kenntnis. TOP 22 Sachstandsbericht Fortschreibung Nahverkehrsplan Info 37/2015 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss Z1 Z2 25.02.2015 04.03.2015 Der Kreistag nimmt die Info 37/2015 zur Kenntnis. TOP 23 Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss Verwaltungsergänzung V 94/2015 25.02.2015 04.03.2015 20.03.2015 Der Kreistag fasst folgenden Beschluss: 1. Der Kreistag stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der RVK in der vorgelegten Fassung und unter dem Vorbehalt des Beschlusspunktes 4 der Gesellschafterversammlung der RVK zu und beauftragt den Landrat, diesen Beschluss dem Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung der RVK mitzuteilen. 2. Der Gesellschaftervertreter wird angewiesen, der Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK zuzustimmen. Z1 Z2 Z3 - 15 3. Wenn und soweit Hinweise der Bezirksregierung und des zur Beurkundung beauftragten Notars sowie Änderungswünsche aus den kommunalen Gremien anderer Gesellschafter in den Entwurf zur endgültig beschließenden Gesellschafterversammlung eingearbeitet werden, stimmt der Kreistag zu, sofern die Änderungen die wesentlichen hier vorgelegten Regelungen des Gesellschaftsvertrages nicht verändern. Abstimmungsergebnis: TOP 24 Einstimmig Veräußerung des von der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) V 100/2015 gehaltenen Anteils an der Verkehrsgesellschaft Bergisches Land mbH (VBL) in Höhe von 25 Prozent an die OV AG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss 25.02.2015 04.03.2015 Z1 Z2 Der Kreistag genehmigt die von der 101. Gesellschafterversammlung der RVK gefassten Beschlüsse, den bisherigen Geschäftsanteil an der Verkehrsgesellschaft Bergisches Land (VBL) in Höhe von 25 % an die Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) zu einem Kaufpreis von 50.000,00 € zuzüglich Erwerbsnebenkosten zu verkaufen und an die Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) abzutreten sowie die Geschäftsführung der RVK zu beauftragen, etwaig erforderliche Erklärungen zum Vollzug des Beschlusses abzugeben, etwaig erforderliche Zustimmungen in der Gesellschafterversammlung der VBL abzugeben und einen Notarvertrag mit der OVAG zum Verkauf und der Abtretung des Geschäftsanteils der RVK an der VBL abzuschließen. Der Kreistag beauftragt den Landrat, der RVK den Beschluss schriftlich mitzuteilen. Abstimmungsergebnis: TOP 25 Einstimmig Erwerb eines Gesellschaftsanteils von 10 Prozent an der V 101/2015 Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) durch die RVK selbst von der Oberbergischen Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) und Abtretung einer RVK-Geschäftsanteils von 2,5 Prozent durch die OVAG an den Oberbergischen Kreis Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss 25.02.2015 04.03.2015 Der Kreistag fasst folgenden Beschluss: a) Der Kreistag genehmigt den von der 101. Sitzung der Gesellschafterversammlung der RVK gefassten Beschluss, wonach der bisher von der Oberbergischen Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) in Gummersbach – vormals Oberbergische Z1 Z2 - 16 Verkehrsgesellschaft Aktiengesellschaft (OVAG) - gehaltene Geschäftsanteil Nr. 4 im Nennbetrag von EUR 447.400,00 in zwei Geschäftsanteile aufgeteilt wird, nämlich Nr.10 im Nennbetrag von EUR 357.920,00 und Nr. 9. im Nennbetrag von EUR 89.480,00. b) Der Kreistag stimmt dem Kauf des neuen Geschäftsanteils Nr. 10 im Nennbetrag von EUR 357.920,00 von der Oberbergischen Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) in Gummersbach zum Kaufpreis von EUR 2.045.167,52 durch die Gesellschaft selbst (Erwerb eigener Geschäftsanteile gemäß § 33 GmbHG) sowie der Abtretung dieses Geschäftsanteils Nr. 10 an die Gesellschaft selbst zu. c) Der Kreistag stimmt der Abtretung des neuen Geschäftsanteils Nr. 9 im Nennbetrag von EUR 89.480,00 von der Oberbergischen Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) in Gummersbach an den Oberbergischen Kreis zu. d) Der Kreistag beauftragt den Landrat, den Beschluss zu a) bis c) der RVK schriftlich mitzuteilen. e) Der Kreistag beauftragt den Landrat, die schriftliche Zustimmungserklärung gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages der RVK zu den Anteilsabtretungen unter b) und c) abzugeben. f) Der Kreistag beauftragt den Landrat, vorsorglich und erforderlichenfalls schriftlich auf das Ankaufsrecht gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages der RVK zu verzichten. Abstimmungsergebnis: TOP 26 Einstimmig Resolution: Kundenfreundlichkeit und Qualität im "Schienenpersonennahverkehr" (SPNV) ausbauen R 7/2015 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss Z1 Z2 04.02.2015 04.03.2015 Der Kreistag beschließt die Resolution 7/2015 in der Fassung der Z2 aus dem Kreisausschuss. Abstimmungsergebnis: TOP 27 Einstimmig Mittelbereitstellung für die Instandsetzung von Kreisstraßen V 88/2015 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss Z1 Z2 25.02.2015 04.03.2015 Der Kreistag beschließt, die im Produkt 120 542 01, Zeile 13, bereitgestellten Haushaltsmittel für Straßeninstandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereitzustellen und den Auftrag zur Instandsetzung der Kreisstraßen nach vorheriger Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 17 - TOP 28 K 32, Grundhafte Erneuerung der OD Kallmuth hier: Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2015 zur Vergabe der Bauaufträge V 96/2015 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss Z1 Z2 25.02.2015 04.03.2015 Der Kreistag beschließt, die Mittel für die erforderlichen Erneuerungsmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Kallmuth im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereitzustellen und den Auftrag für die notwendigen Arbeiten nach vorheriger Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Abstimmungsergebnis: TOP 29 Einstimmig Verlagerung des Kreisbauhofes in Schleiden zum Abfallwirtschaftszentrum Mechernich hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung V 97/2015 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Z1 17.03.2015 Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) stellt fest, dass das Ergebnis des Bodengutachtens noch nicht vorliege und er daher vorschlage, die Zustimmung unter den Vorbehalt zu stellen, dass hierdurch keine Mehrkosten im Vergleich zur Vorlage entstehen. Andernfalls müsste eine erneute Beratung stattfinden. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) fragt nach, ob damit auch Mehrkosten in kleinster Höhe, beispielsweise 500€, gemeint sind. Herr Blindert, GBL IV, erläutert zum Verfahren, dass entsprechend der Vorlage, die Haushaltsansätze einzuhalten sind und dass das weitere Vorgehen und die Planung in enger Abstimmung mit dem Arbeitskreis erfolge. Insofern würden Kostensteigerungen und deren mögliche Kompensierung auch dort zu erötern und ggf. in den politischen Gremien zu beschließen sein. Der Vorsitzende lässt über die Vorlage mit Ergänzung des Vorbehaltes abstimmen: Der Kreistag stimmt den vorliegenden Ergebnissen der Entwurfsplanung zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Projektes. Dies erfolgt unter dem Vorbehalt, dass durch die Ergebnisse des Bodengutachtens keine Mehrkosten entstehen, durch die der Haushaltsansatz überschritten wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - 18 TOP 30 Technologiezentrum Jülich GmbH (TZJ) hier: Gründung einer Projektgesellschaft Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) beantragt eine Vertagung in die nächste Sitzungsperiode, da aus seiner Sicht nicht klar sei, warum sich die AGIT an einer Projektgesellschaft zur Realisierung einer Immobilie beteiligen müsse. Landrat Rosenke erläutert, dass es in erster Linie nicht um die Immobilie gehe, sondern um die weltweit einzigartige Technik, die auch für die Region positive Effekte haben könne. Für den Kreis Euskirchen gebe es kein Risiko und es entstünden keine Kosten. Da die Zeit dränge schlage er vor, heute zu beschließen und offene Fragen im Rahmen einer Fraktionsvorsitzendenkonferenz unter Beteiligung der AGIT zu klären. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) widerspricht Landrat Rosenke in der Form, dass es sich entsprechend der Vorlage sehr wohl um ein Immobiliengeschäft handele, bei dem es um den Bau und die anschließende Vermietung eines „Modularen Hochleistungsstrahler (MHLS)-Gebäudes“ gehe. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke sieht hierin die Chance neuer Arbeitsplätze für die Region und auch die Nähe zur technischen Hochschule in Aachen sei positiv zu bewerten. Dennoch sei es sinnvoll, offene Fragen in einer Fraktionsvorsitzendenkonferenz zu klären. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) kann die Notwendigkeit der Beteiligung und deren Vorteile nicht erkennen und hält eine Aufklärung für zielführend, so dass eine Vertagung sinnvoll erscheine. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Abstimmung aufgrund der zeitlichen Vorgaben heute erfolge, die offenen Fragen und Bedenken jedoch noch in einer Fraktionsvorsitzendenkonferenz unter Beteiligung der AGIT erörtern werden. Der Kreistag des Kreises Euskirchen fasst nachfolgenden Beschluss: 1. Der Kreistag des Kreises Euskirchen stimmt der Gründung der „Projektgesellschaft TZJ GmbH“ (nachfolgend „Projektgesellschaft“) zu. Das Stammkapital der Projektgesellschaft beträgt 25.000,00 €. An diesem Stammkapital wird sich die TZJ mit 100 % beteiligen. Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages ist als Anlage der Vorlage V 105/2015 beigefügt. 2. Der Vertreter des Kreistages in den Gremien der AGIT wird ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen zur Verwirklichung der in Ziffer 1 beschriebenen Maßnahme abzugeben. Der Kreistag des Kreises Euskirchen bestätigt die vom Vertreter des Kreistages in der Gesellschafterversammlung der AGIT im Wege des Umlaufverfahrens am 19.03.2015 unter Gremienvorbehalt erteilte Zustimmung zur Gründung der Projektgesellschaft als 100 %ige Tochtergesellschaft der TZJ. V 105/2015 - 19 Der Gremienvorbehalt wird hierdurch aufgehoben. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt des positiven Ausgangs des kommunalaufsichtsrechtlichen Anzeigeverfahrens nach § 115 GO NRW. 3. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, diesen Beschluss der Bezirksregierung Köln als der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich nach Beschlussfassung, spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs schriftlich, unter Beachtung der sonstigen insbesondere gemeindewirtschaftsrechtlichen - Vorschriften anzuzeigen. Darüber hinaus beauftragt und ermächtigt der Kreistag die Verwaltung zur erleichterten Durchführung dieses Anzeigeverfahrens den Beschluss und das Anzeigeverfahren über die Federführung des Kreises Düren an die Bezirksregierung Köln weiterzuleiten bzw. anzuzeigen, ohne dadurch die Zuständigkeit des Kreises Euskirchen für die Anzeige in dem Anzeigeverfahren selbst nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verändern. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei Enthaltung der CDU-Fraktion Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die rege Beteiligung. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. Der Vorsitzende gez. Rosenke (Rosenke) Landrat Der Schriftführer gez. Poth (Poth) Allgemeiner Vertreter des Landrates Euskirchen, 30.03.2015 gez. Klein (Klein) Protokollierender Beamter