Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
446 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
10.04.15, 14:50
Aktualisiert
10.04.15, 14:50
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Inhalt der Datei
4 / XVI / 2015
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 25.03.2015 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
17:00 Uhr
18:25 Uhr
Der Kreistag besteht aus 56 Mitgliedern.
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Rosenke, Günter, Euskirchen
b) die Mitglieder
CDU
Beul, Ursula, Mechernich
Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen
Esser, Johannes, Nettersheim
Gerdemann, Rita, Zülpich
Jahr, Dirk, Bad Münstereifel
Jülich, Urban-Josef, Euskirchen
Kohlheyer, Clas, Euskirchen
Mertens, Johannes, Dahlem
Mießeler, Rudi, Mechernich
Nießen, Franz-Josef, Schleiden
Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel
Reidt, Josef, Schleiden
Schmitz, Dominik, Euskirchen
Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen
Schulz, Günther, Mechernich
Stickeler, Karsten, Weilerswist
Stolz, Ute, Kall
Wallraff, Silvia Gertrud, Zülpich
Wasems, Hans Peter, Blankenheim
Weber, Günter, Euskirchen
Weimbs, Frank, Hellenthal
Wolter, Leo, Zülpich
SPD
Cremer, Franz, Hellenthal
Heller, Wolfgang, Schleiden
Hettmer, Heinrich, Zülpich
Kunz, Emmanuel, Kall
Ramers, Markus, Blankenheim
Schmitz, Hans, Mechernich 17:30 - 18:25 Uhr
Schmitz, Stefan, Euskirchen
Dr. Schweikert-Wehner, Peter Meinhard, Mechernich
-2Seidler, Stefanie, Dahlem
Stentrup, Gerhard, Nettersheim
Vermöhlen, Karl, Kall
Waasem, Thilo, Bad Münstereifel 17:10 - 18:25 Uhr
FDP
Grau, Christian, Zülpich
Reiff, Hans, Kall
Schorn, Frederik, Weilerswist
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Grutke, Jörg, Zülpich
Kalnins, Angela, Zülpich
Konias, Nathalie, Mechernich
Kroll, Dorothee, Euskirchen
Mende, Ellen, Euskirchen
UWV
Bühl, Andreas, Bad Münstereifel
Daniel, Susanne, Euskirchen
Troschke, Franz, Mechernich
DIE LINKE
Bell, Thomas, Bad Münstereifel
Mörsch jun., Franz Josef, Zülpich
AfD
Dürer, Joachim, Weilerswist
Lübke, Bernd, Hellenthal
Mondorf, Michael, Weilerswist
c) von der Verwaltung
Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III
Herr Dr. Zilkens, Persönlicher Referent des Landrates
Herr Adams, GBL I
Herr Kämmerer Hessenius, GB I / 20
Herr Bierdel, AbtL 51
Herr Blindert, GBL IV
Frau Poth, Stabsstellenleiterin 80
Herr Klein, GB I / 13 als Protokollführer
d) Sonstige
Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und
Zuhörer
Entschuldigt fehlen:
CDU
Engels, Hans-Josef, Weilerswist
Kolvenbach, Bernd, Euskirchen
SPD
Häger, Norbert, Euskirchen
Schulte, Andreas, Weilerswist
FDP
Herbrand, Markus, Schleiden
van Meenen, Dirk, Euskirchen
-3-
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
Öffentliche Sitzung
TOP 1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der
Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des
Kreistages mit Einladung vom 16.03.2015 form- und fristgerecht
eingeladen wurde und dass der Kreistag somit beschlussfähig ist.
TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
Der Vorsitzende bittet den Kreistag um das Einverständnis, die
Tagesordnung der heutigen Sitzung wie folgt zu ändern:
Ergänzung:
zu TOP 23:
Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK
V 94 / 2015
hier: Verwaltungsergänzung vom 20.03.2015
Z3 / V 94 / 2015
Technologiezentrum Jülich GmbH (TZJ)
hier: Gründung einer Projektgesellschaft
V 105 / 2015
Erweiterung:
TOP 30:
Der Kreistag erklärt sich mit den vorstehenden Änderungen
einverstanden und stellt diese in der nunmehr vorliegenden
Fassung fest.
Abstimmungsergebnis:
TOP 3
Einstimmig
Gemeinsame Vergabe einer Machbarkeitsstudie zur
Breitbandversorgung für die Kreise Düren und Euskirchen
D 11/2015
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Kreisausschuss
09.02.2015
Z1
04.03.2015
Z2
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung D11/2015
und beschließt,
1. zur Finanzierung einer Machbarkeitsstudie zur
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen aus dem
-4Sachkonto 150 571 04 00 5281020 "Projekte" im Budget
571 04 der Stabsstelle Struktur- und Wirtschaftsförderung
aus den noch verfügbaren Mitteln des Jahres 2014 60.000
€ bereit zu stellen. Die Mittel werden in das HH Jahr 2015
übertragen. Bei der Übertragung handelt es sich um eine
Ausnahme zu Ziff. 2 der Regelung über Art, Umfang und
Dauer von Ermächtigungsübertragungen.
2. aus dem v. g. Sachkonto werden weitere 45.000 € in das
Haushaltsjahr 2015 übertragen. Diese Mittel sind in
Projekt- und Auftragsvergaben bereits gebunden, die
jedoch aufgrund von zeitlichen Verschiebungen in 2014
nicht mehr abgerufen wurden.
Abstimmungsergebnis:
TOP 4
Einstimmig,
bei zwei Enthaltungen (DIE LINKE)
Vogelsang ip gGmbH
- Sanierung und Umbau Forum Vogelsang
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Verwaltungsergänzung
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Kreisausschuss
D 8/2014
08.01.2015
Z1
29.01.2015
09.02.2015
Z2
Z3
04.03.2015
Z4
Nach kurzer Diskussion zum Abstimmungsverfahren fasst der
Kreistag folgenden Beschluss:
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung D8/2014
und beschließt:
1. Der Kreistag nimmt die aktuellen Entwicklungen zum Projekt
"Sanierung und Umbau Forum Vogelsang" mit den dazu
aufgezeigten unabweisbaren Kostensteigerungen von 3,0 Mio. €
gem. V 86/2014, die entsprechend dem favorisierten
Finanzierungsmodell 1 die Bereitstellung von
Gesellschafterzuschüssen (=10 % Eigenanteil) in Höhe von
insgesamt 300.000 € erforderlich machen, zur Kenntnis.
2. Der KT beschließt gemäß § 26 Abs. 1 KrO NRW zur
Umsetzung des Finanzierungsmodells 1 vorsorglich die
Bereitstellung eines Zuschusses bis zu einer Höhe von max.
86.000 € als gesondertem Finanzierungsbeitrag des Kreises
Euskirchen entsprechend seinem Gesellschafteranteil zur
Deckung der kalkulierten Kostensteigerungen beim Projekt
"Sanierung und Umbau Forum Vogelsang".
3. Der Kreistag beschließt, die Verwaltung mit der zeitnahen
Beantragung der ergänzenden Förderung zu beauftragen und
damit der einstimmig erfolgten Beschlussfassung der Gremien
der Vogelsang ip gGmbH zu entsprechen. Soweit bei der
Einreichung des Förderantrages noch nicht alle
Gesellschafterbeschlüsse zur Kofinanzierung vorliegen, werden
diese der Bewilligungsbehörde im weiteren Verfahren
nachgereicht.
-54. Die Bereitstellung des anteiligen Zuschusses erfolgt
vorbehaltlich der Aufstockung und Bewilligung einer weiteren
Projektförderung durch das Land NRW.
5. Der Kreistag beschließt die im Rahmen der Beschlussfassung
zur Haushaltssatzung 2015 am 10.12.2014 ausgesprochene
Sperrung der für die Fortsetzungsmaßnahme erforderlichen,
veranschlagten Mittel aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Seitens des Kreistages wird vom Land NRW erwartet, dass das
Land NRW entsprechend des von der Verwaltung
einzureichenden Förderantrages der Aufstockung und
Bewilligung einer weiteren Projektförderung zustimmt.
6. Darüber hinaus beschließt der Kreistag für den Fall, dass eine
nach Ziffer 3 beantragte Projektförderung nicht bewilligt werden
sollte, zugunsten der Vogelsang ip gGmbH eine Ausfallbürgschaft
zur Finanzierung der Mehrkosten erforderlich werdenden
Kreditaufnahme in Höhe von max. 3 Mio. € bis zum Höchstbetrag
von 1.090.900 € zu übernehmen.
Für die Gewährung der Bürgschaft wird ein einmaliges Entgelt in
Höhe von 5.455 € erhoben, zahlbar binnen eines Monats nach
Unterzeichnung der Bürgschaftsurkunde.
7. Sollte es über die Mehrkosten i.H.v. 3 Mio. € hinaus zu
weiteren Mehrkosten kommen, sind die Gremien des Kreistages
umgehend erneut mit der Angelegenheit zu befassen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 5
Mit Mehrheit dafür,
bei Gegenstimmen der Fraktionen
UWV, AfD und DIE LINKE
sowie Enthaltung der Fraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
DemografieInitiative Kreis Euskirchen
Bericht aus der Interfraktionellen AG Demografie –
Projektentwicklungen 2015
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
09.02.2015
u.Konvers.Vogels.
Kreisausschuss
04.03.2015
Der Kreistag beschließt die Umsetzung der vorgeschlagenen
Projekte des aktualisierten Handlungskonzeptes (Stand: Januar
2015) samt des entsprechenden Mittelbedarfs.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig,
bei fünf Enthaltungen (UWV, AfD)
V 95/2015
Z1
Z2
-6TOP 6
Besetzung im Ausschuss für Bildung und Inklusion
hier: Antrag der AfD-Fraktion
A 46/2014
Kreisausschuss
Z1
04.03.2015
Der Kreistag stimmt dem Antrag 46/2014 ohne weitere
Aussprache zu und beschließt folgende, bislang nicht erfolgte,
Besetzung im Ausschuss für Bildung und Inklusion:
Stellvertretende sachkundige Bürgerin:
Frau Bettina Seeberg-Friese
Abstimmungsergebnis:
TOP 7
Einstimmig
Nachbesetzung in Gremien
hier: Antrag der SPD-Fraktion
A 55/2015
Kreisausschuss
04.03.2015
Z1
Der Kreistag stimmt dem Antrag 55/2015 ohne weitere
Aussprache zu und beschließt folgende Nachbesetzungen:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Stellvertretende sachkundige Bürgerin:
Frau Sandra Lüttgen
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Stellvertretender sachkundiger Bürger:
Herr Stefan Tronnier
Abstimmungsergebnis:
TOP 8
Einstimmig
Umbesetzungen;
hier: Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
A 54/2015
Kreisausschuss
Z1
04.03.2015
Der Kreistag stimmt dem Antrag 54/2015 ohne weitere
Aussprache zu und beschließt folgende Umbesetzungen:
Ausschuss für Planung, Umwelt u. Verkehr:
ordentl. Mitglied bisher:
ordentl. Mitglied neu:
Gisela Neveling
Angela Kalnins
Stellvertreterin neu:
Gisela Neveling
-7AK ÖPNV:
ordentl. Mitglied bisher:
Gisela Neveling
ordentl. Mitglied neu:
Hans-Werner Ignatowitz
Stellvertreter neu:
Gisela Neveling
Karl-Heinz Nauroth
Abstimmungsergebnis:
TOP 9
Einstimmig
Bildung des Wahlausschusses für die Kommunalwahlen in
der Wahlperiode 2014 - 2020
V 103/2015
Kreisausschuss
Z1
04.03.2015
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke benennt als
stellvertretendes Mitglied noch Frau Susanne Daniel (UWV).
Der Kreistag beschließt, den Wahlausschuss für die
Kommunalwahlen in der Wahlperiode 2014 – 2020 mit 10
Beisitzern wie folgt zu besetzen:
Fraktion Beisitzer
Stellvertreter
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
FDP
GRÜNE
UWV
AfD
Nießen, Franz-Josef
Wolter, Leo
Schulz, Günther
Gerdemann, Rita
Waasem, Thilo
Ramers, Markus
Grau, Christian
Grutke, Jörg
Daniel, Susanne
Lübke, Bernd
Reidt, Josef
Schneider, Hans-Erhard
Schmitz, Dominik
Beul, Ursula
Cremer, Franz
Hettmer, Heinz
van Meenen, Dirk
Mende, Ellen
Troschke, Franz
Dannenfeld, Klaus
Abstimmungsergebnis:
TOP 10
Einstimmig
Wahlleiter und stellvertretender Wahlleiter für die Wahl der
Landrätin/des Landrates des Kreises Euskirchen am 13.
September 2015
Info 53/2015
Kreisausschuss
Z1
04.03.2015
Der Kreistag nimmt die Info 53/2015 zur Kenntnis.
TOP 11
Antrag: Begrenzung der Zinsen auf Dispokredite bei der
Kreissparkasse Euskirchen
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) teilt mit, dass seine Fraktion
den Antrag ablehnen werde, da hier weder die Zuständigkeit des
A 61/2015
-8Kreistages noch des Verwaltungsrates der Kreissparkasse
gegeben sei, sondern vielmehr die des Vorstandes.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erläutert, dass gemäß
dem Antrag die Kreistagsmitglieder darauf hinwirken sollen und
nicht, dass sie es beschließen sollen. Insofern sei der Antrag als
Appell zu verstehen, die Situation zu verändern und arme
Menschen nicht weiter in die Verschuldung zu treiben.
Kreistagsmitglied Ramers (SPD) ist der Auffassung, dass die
Verwaltungsratsmitglieder ihre Aufgabe sehr gewissenhaft und im
Sinne der Bank sowie der Kreisbevölkerung wahrnehmen und
zudem Personen in finanziellen Schwierigkeiten überhaupt
keinen Dispokredit erhalten. Aufgrund widersprüchlicher
Formulierungen in Sachen Basiszins sei der Antrag somit aus
seiner Sicht insgesamt nicht zustimmungsfähig.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke ist ebenfalls gegen den
Antrag, da die Leistungsfähigkeit der Kreissparkasse für
finanzschwache Menschen wichtig sei, um dort ein sog.
Pfändungsschutzkonto zu erhalten, was bei anderen
Geldinstituten nicht mehr möglich sei.
Kreistagsmitglied Daniel (UWV) erläutert, dass die Forderung in
keinem Verhältnis stehe und das ein Austausch zwischen der
Fraktion DIE LINKE und dem Vorstand der Kreissparkasse
sicherlich hilfreich wäre.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) stellt als Mitglied des
Verwaltungsrates fest, dass man dort die Interessen der
gesamten Bevölkerung vertrete.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) hält
fest, dass es sich hier um eine komplexe Materie handele und es
viele wirtschaftliche Faktoren gebe, darunter eben auch die
Zinspolitik, aus der sich mit Blick auf die Dispozinsen auch ein
Reputationsschaden ergeben könne. Die Verwaltungsratsmitglieder nehmen sich daher dieser Sache -wie bislang - sehr
ernst an und man könne diesen Antrag durchaus kritisch
würdigen und in den Gremien ergebnisoffen diskutieren.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erwidert Herrn Ramers,
dass der Antrag an keiner Stelle von Basiszins sondern von
Leitzins spreche und die Kritik insofern inhaltlich falsch sei.
Der Vorsitzende lässt anschließend über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dagegen,
bei einigen Enthaltungen aus der
SPD-Fraktion und Zustimmung der
Fraktionen Bündnis 90/DIE
GRÜNEN und DIE LINKE
-9TOP 12
Gesamtabschluss 2010 des Kreises Euskirchen
Kreisausschuss
V 102/2015
04.03.2015
Z1
Der Kreistag nimmt den Gesamtabschluss 2010 des Kreises
Euskirchen zur Kenntnis und verweist ihn zur Prüfung an den
Rechnungsprüfungsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
TOP 13
Einstimmig
Jahresabschluss 2011 des Kreises Euskirchen
Kreisausschuss
V 93/2015
04.03.2015
Z1
Der Kreistag nimmt den Jahresabschluss des Kreises Euskirchen
zum 31.12.2011 einschließlich des Lageberichtes zur Kenntnis
und
verweist
ihn
zur
Prüfung
an
den
Rechnungsprüfungsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
TOP 14
Einstimmig
Jahresabschluss 2014: Ermächtigungsübertragung
Info 54/2015
Kreisausschuss
Z1
04.03.2015
Der Kreistag nimmt die Info 54/2015 zur Kenntnis.
TOP 15
Sachstand zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern
mit Zuwanderungsgeschichte
Info 46/2015
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Kreisausschuss
Z1
Z2
10.02.2015
04.03.2015
Der Kreistag nimmt die Info 46/2015 ohne weitere Aussprache
zur Kenntnis.
TOP 16
Kreisweites Schulentwicklungskonzept für den Bereich
Förderschulen
hier: aktueller Sachstand
Info 47/2015
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Kreisausschuss
Z1
Z2
Der Kreistag nimmt die Info 47/2015 zur Kenntnis.
10.02.2015
04.03.2015
- 10 TOP 17
Rechtsverordnung über die Bildung eines
Schuleinzugsbereichs für die Matthias-Hagen-Schule,
Förderschule des Kreises Euskirchen mit den
Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale
und Soziale Entwicklung zum 01.08.2015
V 89/2015
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Kreisausschuss
Z1
Z2
10.02.2015
04.03.2015
Der Kreistag beschließt gemäß § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW in
Verbindung mit § 5 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 f der Kreisordnung
NRW mit Wirkung vom 01.08.2015 die in der Anlage 1 zur
Vorlage beigefügte Rechtsverordnung über die Bildung eines
Schuleinzugsbereichs
für
die
Matthias-Hagen-Schule,
Förderschule
des
Kreises
Euskirchen
mit
den
Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und
Soziale Entwicklung in Euskirchen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 18
Einstimmig
Ergebnisse der Qualitätsprüfungen von Einrichtungen der
SENATOR Senioren- und Pflegeeinrichtungen GmbH
F 11/2015
Verwaltungsergänzung
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Kreisausschuss
Z1
Z2
Z3
14.01.2015
19.02.2015
04.03.2015
AfD-Fraktionsvorsitzender Dürer stellt mit Verweis auf die
Niederschrift des Kreisausschusses fest, dass sich die Äußerung
zum Mindestlohn nicht auf den dort genannten Personenkreis
beziehe, sondern unabhängig davon zu sehen sei. Zudem müsse
man das Augenmerk u. a. auch auf die Praktikanten legen und im
Rahmen der Heimaufsicht die entsprechenden gesetzlichen
Anforderungen prüfen.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) hält insbesondere die
Einschätzung der Verwaltung zu Frage 3 für wichtig, allerdings
sei die Einarbeitung und Anleitung der Leiharbeiter nicht immer
ausreichend, so dass hier durchaus ein Gefahrenpotenzial
bestehe. Daher sei es interessant zu wissen inwiefern hier durch
die Heimaufsicht oder den Medizinischen Dienst eine
Überprüfung erfolge, damit eine hinreichende Qualifikation und
Qualität der Arbeit sichergestellt sei.
AV Poth entgegnet, dass die Qualifikation und der
Personaleinsatz nicht prüfrelevant seien, da es hier keine
Zuständigkeit gebe.
Der Kreistag nimmt die Anfrage und die ergänzenden
Ausführungen zur Kenntnis.
- 11 TOP 19
Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für D 12/2015
Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2015/16
Jugendhilfeausschuss
Kreisausschuss
Verwaltungsergänzung
26.02.2015
04.03.2015
12.03.2015
AV Poth erläutert, dass der Rat der Stadt Bad Münstereifel ein
Provisorium am Standort der Kita "Magische 12" für zwei Jahre
mittragen werde, die Kündigung des langjährigen Konsenses
jedoch bestätigt habe. Dies führe für den Kreis als zuständigen
Jugendhilfeträger zu folgenden Konsequenzen:
1. Der Kreis werde zeitnah ein Provisorium für eine 2er-Gruppe
mit zehn U3-Plätzen am dortigen Standort in Modulbauweise für
den Übergangszeitraum von zwei Jahren organisieren.
2. Innerhalb der Zweijahresfrist werde man eine zukunftsfähige
Lösung für die Kernstadt Bad Münstereifel erarbeiten.
3. Nach Ostern werden Gespräche mit den anderen Kommunen
stattfinden, um herauszufinden, welche Auswirkungen insgesamt
die Entscheidung von Bad Münstereifel auf Kreisebene hat.
Kreistagsmitglied Waasem (SPD) begrüßt zunächst, dass es
überhaupt eine Lösung zum 01.08.2015 gebe, um die
Betreuungsplätze sicherstellen zu können. Aus den Zahlen der
Verwaltung könne man ablesen, dass es für Bad Münstereifel ein
Verlustgeschäft sein werde, was der Bürgermeister mittlerweile
auch entsprechend zugestanden habe, wenn auch mit der nicht
nachzuvollziehenden Begründung, dass es so formal korrekt liefe
und der Kreishaushalt damit ehrlicher sei.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke ist der Auffassung, dass
sich möglicherweise bis zum Herbst einiges verändern werde und
insofern die Diskussion jetzt unnötig sei.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) hält
fest, dass die Aufkündigung des Konsenses schmerzhaft sei und
die Rückzahlung von Bad Münstereifel in Höhe von ca. einer
halben Million Euro - verbunden mit dem Verlust der
Mitgestaltung - einen sehr hohen Preis darstelle. Er hoffe und
gehe davon aus, dass sich die Situation ab September/Oktober
entspannen werde und bitte die Verwaltung kurz um
Zusammenfassung der Erkenntnisse, da bislang noch keine
ausführliche Beratung stattgefunden habe.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) bedauert auch die Bad
Münstereifeler Entscheidung, stellt jedoch fest, dass sich dadurch
die Betreuungsqualität der dortigen Kinder nicht verschlechtere.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass das
Zahlenwerk des Kreises in Bad Münstereifel zwar
wahrgenommen wurde, allerdings leider nicht wirklich ernst
genommen werde, weil man dort mit Verweis auf die Einrichtung
in Rupperath an der Rückzahlungspflicht zweifle. Insofern bitte er
den Kreis, dafür zu sorgen, dass die Zahlen und Inhalte den
Entscheidungsträgern richtig vermittelt werden, damit es nicht
lediglich bei einer Drohkulisse bleibe.
Z1
Z2
Z3
- 12 Kreistagsmitglied Bühl (UWV) ist auch der Auffassung, dass man
bis zum Ende des Jahres neue Erkenntnisse habe und man
insofern die Zeit abwarten solle.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) spricht sich dafür aus, die Lage
insgesamt etwas zu deeskalieren und die Zeit bis zum Herbst auf
beiden Seiten zu nutzen, um die Dinge in Ruhe zu diskutieren.
AV Poth erläutert, dass man die Situation sehr sorgfältig mit den
Kommunen erörtern und die Politik hierüber entsprechend
informieren werde. Bei den vorgelegten Zahlen handele es sich
zudem um eine überschlägliche Betrachtung, da man die
einzelnen Konditionen nicht kenne. Zunächst sei jedoch wichtig,
dass die Versorgung der Kinder in Bad Münstereifel sichergestellt
sei. In Weilerswist sei die Situation jetzt so, dass die Gemeinde
mehr Kindertagesplätze erwarte als bislang angenommen. Dieser
Auffassung könne sich der Kreis nach Überprüfung anschließen.
Mit der Vorlage gehe es im übrigen darum, die notwendigen
Kindpauschalen, die dem Ministerium zu melden sind,
festzustellen. Sollte die Gruppe nicht zustande kommen,
entstünden auch keine Kosten.
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung D12/2015
und fasst folgende Beschlüsse:
1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden
Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2015/16 zu und
beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die
Gewährung der Landeszuschüsse notwendigen Kindpauschalen
dem Landschaftsverband zu melden.
2. Der Kreistag stimmt der späteren Deckung der
Mehraufwendungen über eine höhere Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage zu.
Abstimmungsergebnis:
TOP 20
Einstimmig
Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen und
Asylsuchenden im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Kreisausschuss
A 56/2015
19.02.2015
04.03.2015
Kreistagsmitglied Ramers (SPD) erläutert den derzeitigen Ablauf,
der mit dem Antrag diskriminierungsfreier und für die Verwaltung
einfacher gestaltet werden soll - ähnlich wie in Hamburg oder
Bremen. Mehrkosten entstünden hierdurch nicht und die
Flüchtlinge würden auch nicht bessergestellt als andere
Menschen. Insofern solle der Kreis im Rahmen der
Sozialkonferenz oder Bürgermeisterkonferenz mit den
Kommunen in Gespräche eintreten, um eine entsprechende
Lösung zu erreichen. Auch die Ärztekammer NRW befürworte die
Abwicklung im Rahmen einer Gesundheitskarte.
Kreistagsmitglied Stolz (CDU) berichtet aus dem Rat der
Gemeinde Kall, dass dort der entsprechende Antrag abgelehnt
Z1
Z2
- 13 worden sei, weil es zum Einen eine klare Gesetzeslage gebe und
zum Anderen keine Beschwerden im Südkreis bekannt seien.
Zudem sehe sie die Zuständigkeit des Kreises nicht gegeben und
halte es auch inhaltlich nicht für notwendig.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass zum
Beispiel die Stadt Aachen hierzu einen einstimmigen Beschluss
gefasst habe. Problematisch sei das derzeitige Verfahren
beispielsweise samstags und sonntags, wenn die Verwaltungen
für eine vorherige Einschätzung nicht besetzt seien. Zudem
könne man die entsprechenden Mitarbeiter/innen mit der
Kartenlösung sicher entlasten und somit sinnvoller beschäftigen,
was auch zu einer einheitlichen Handhabung führen würde, die
derzeit in den Kommunen nicht gegeben sei.
Kreistagsmitglied Stickeler (CDU) verweist auf eine
entsprechende Beratung im Bundestag (Pressemitteilung vom
18.03.2015) und hält daher die Diskussion im Kreistag für falsch.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke unterstreicht, dass es auch
in Mechernich keine Probleme bei der Erteilung der derzeitig
notwendigen Scheine gebe. Am Wochenende und in
Notsituationen seien zudem die Krankenhäuser auch ohne
entsprechende Bescheinigungen verpflichtet, Hilfe zu leisten. Er
weist ergänzend auf die Gefahr von Steuergeldmissbrauch und
einem Effekt der Missgunst hin.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) hält fest, dass auch seine
Fraktion nach entsprechenden Erkundigungen keine Problemfälle
feststellen konnte. Positiv zu bewerten sei, dass sich ggf. durch
die angesprochene Lösung eine Verwaltungsvereinfachung
ergeben könne, allerdings seien Bund und Länder in
Gesprächen, so dass sich keine Zuständigkeit des Kreistages
ergebe.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)
erläutert, dass es darum gehe, die Zustände im Sinne der
Betroffenen zu verbessern und insofern den Landrat zu
beauftragen das Thema im Rahmen einer der beiden genannten
Gremien anzusprechen. Neben der Verwaltungsvereinfachung
würde man so zumindest eine Vereinheitlichung erzielen.
Kreistagsmitglied Vermöhlen (SPD) teilt mit, dass der Antrag
natürlich aus Problemen resultiere und nicht zu einer
Besserstellung der genannten Personen führen solle. Durch das
diskriminierungsfreie Bremer Modell ergäben sich
Kosteneinsparungen und die Kostentragungspflicht verbliebe wie
bislang auch bei der Allgemeinheit. Zudem seien die Hürden für
diese Menschen sich zu beschweren u. a. wegen
Verständigungsproblemen recht hoch. Wenn an der Stelle Bund
und Länder schon in Gespräche eingetreten seien, dann könne
der Ansatz sicherlich nicht so falsch sein und es spreche nichts
dagegen dies entsprechend vorzubereiten. Abschließend weist er
darauf hin, dass die bisherige Regelung - bezogen auf die Ärzte nicht in den Regelleistungsvolumina enthalten sei.
- 14 Kreistagsmitglied Jahr (CDU) kann die diskutierte Diskriminierung
in keinster Weise erkennen und kann den Handlungsbedarf
insofern nicht nachvollziehen.
Kreistagsmitglied Esser (CDU) beantragt mit Verweis auf die
Geschäftsordnung nun über diesen Antrag abstimmen zu lassen.
Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis:
TOP 21
Mit Mehrheit dagegen,
bei Enthaltung der FDP-Fraktion und
Zustimmung der Fraktionen SPD,
Bündnis90/DIE GRÜNEN und DIE
LINKE
Fernkartenverkauf in Bahnhöfen des Kreises Euskirchen
hier: Antrag der UWV-Fraktion
F 12/2015
Verwaltungsergänzung
Verwaltungsergänzung
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
Z1
Z2
Z3
Z4
10.02.2015
17.02.2015
25.02.2015
04.03.2015
Der Kreistag nimmt die Anfrage 12/2015 zur Kenntnis.
TOP 22
Sachstandsbericht Fortschreibung Nahverkehrsplan
Info 37/2015
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
Z1
Z2
25.02.2015
04.03.2015
Der Kreistag nimmt die Info 37/2015 zur Kenntnis.
TOP 23
Änderung des Gesellschaftsvertrages der RVK
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
Verwaltungsergänzung
V 94/2015
25.02.2015
04.03.2015
20.03.2015
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
1. Der Kreistag stimmt den Änderungen des
Gesellschaftsvertrages der RVK in der vorgelegten Fassung und
unter dem Vorbehalt des Beschlusspunktes 4 der
Gesellschafterversammlung der RVK zu und beauftragt den
Landrat, diesen Beschluss dem Gesellschaftervertreter in der
Gesellschafterversammlung der RVK mitzuteilen.
2. Der Gesellschaftervertreter wird angewiesen, der Änderung
des Gesellschaftsvertrages der RVK zuzustimmen.
Z1
Z2
Z3
- 15 3. Wenn und soweit Hinweise der Bezirksregierung und des zur
Beurkundung beauftragten Notars sowie Änderungswünsche aus
den kommunalen Gremien anderer Gesellschafter in den Entwurf
zur endgültig beschließenden Gesellschafterversammlung
eingearbeitet werden, stimmt der Kreistag zu, sofern die
Änderungen die wesentlichen hier vorgelegten Regelungen des
Gesellschaftsvertrages nicht verändern.
Abstimmungsergebnis:
TOP 24
Einstimmig
Veräußerung des von der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) V 100/2015
gehaltenen Anteils an der Verkehrsgesellschaft Bergisches
Land mbH (VBL) in Höhe von 25 Prozent an die OV AG
Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
25.02.2015
04.03.2015
Z1
Z2
Der Kreistag genehmigt die von der 101. Gesellschafterversammlung der RVK gefassten Beschlüsse, den bisherigen
Geschäftsanteil an der Verkehrsgesellschaft Bergisches Land
(VBL) in Höhe von 25 % an die Oberbergische
Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) zu einem Kaufpreis von
50.000,00 € zuzüglich Erwerbsnebenkosten zu verkaufen und an
die Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) abzutreten
sowie die Geschäftsführung der RVK zu beauftragen, etwaig
erforderliche Erklärungen zum Vollzug des Beschlusses
abzugeben, etwaig erforderliche Zustimmungen in der
Gesellschafterversammlung der VBL abzugeben und einen
Notarvertrag mit der OVAG zum Verkauf und der Abtretung des
Geschäftsanteils der RVK an der VBL abzuschließen.
Der Kreistag beauftragt den Landrat, der RVK den Beschluss
schriftlich mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 25
Einstimmig
Erwerb eines Gesellschaftsanteils von 10 Prozent an der
V 101/2015
Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) durch die RVK selbst von
der Oberbergischen Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) und
Abtretung einer RVK-Geschäftsanteils von 2,5 Prozent durch
die OVAG an den Oberbergischen Kreis
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
25.02.2015
04.03.2015
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
a) Der Kreistag genehmigt den von der 101. Sitzung der
Gesellschafterversammlung der RVK gefassten Beschluss,
wonach der bisher von der Oberbergischen Verkehrsgesellschaft
mbH (OVAG) in Gummersbach – vormals Oberbergische
Z1
Z2
- 16 Verkehrsgesellschaft Aktiengesellschaft (OVAG) - gehaltene
Geschäftsanteil Nr. 4 im Nennbetrag von EUR 447.400,00 in zwei
Geschäftsanteile aufgeteilt wird, nämlich Nr.10 im Nennbetrag
von EUR 357.920,00 und Nr. 9. im Nennbetrag von
EUR 89.480,00.
b) Der Kreistag stimmt dem Kauf des neuen Geschäftsanteils Nr.
10 im Nennbetrag von EUR 357.920,00 von der Oberbergischen
Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) in Gummersbach zum
Kaufpreis von EUR 2.045.167,52 durch die Gesellschaft selbst
(Erwerb eigener Geschäftsanteile gemäß § 33 GmbHG) sowie
der Abtretung dieses Geschäftsanteils Nr. 10 an die Gesellschaft
selbst zu.
c) Der Kreistag stimmt der Abtretung des neuen Geschäftsanteils
Nr. 9 im Nennbetrag von EUR 89.480,00 von der Oberbergischen
Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) in Gummersbach an den
Oberbergischen Kreis zu.
d) Der Kreistag beauftragt den Landrat, den Beschluss
zu a) bis c) der RVK schriftlich mitzuteilen.
e) Der Kreistag beauftragt den Landrat, die schriftliche
Zustimmungserklärung gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des
Gesellschaftsvertrages der RVK zu den Anteilsabtretungen
unter b) und c) abzugeben.
f) Der Kreistag beauftragt den Landrat, vorsorglich und
erforderlichenfalls schriftlich auf das Ankaufsrecht gemäß § 7 des
Gesellschaftsvertrages der RVK zu verzichten.
Abstimmungsergebnis:
TOP 26
Einstimmig
Resolution:
Kundenfreundlichkeit und Qualität im
"Schienenpersonennahverkehr" (SPNV) ausbauen
R 7/2015
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
Z1
Z2
04.02.2015
04.03.2015
Der Kreistag beschließt die Resolution 7/2015 in der Fassung der
Z2 aus dem Kreisausschuss.
Abstimmungsergebnis:
TOP 27
Einstimmig
Mittelbereitstellung für die Instandsetzung von Kreisstraßen
V 88/2015
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
Z1
Z2
25.02.2015
04.03.2015
Der Kreistag beschließt, die im Produkt 120 542 01, Zeile 13,
bereitgestellten Haushaltsmittel für
Straßeninstandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der vorläufigen
Haushaltsführung bereitzustellen und den Auftrag zur
Instandsetzung der Kreisstraßen nach vorheriger Ausschreibung
an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
- 17 -
TOP 28
K 32, Grundhafte Erneuerung der OD Kallmuth
hier: Mittelbereitstellung im Vorgriff auf den Haushalt 2015
zur Vergabe der Bauaufträge
V 96/2015
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
Z1
Z2
25.02.2015
04.03.2015
Der Kreistag beschließt, die Mittel für die erforderlichen
Erneuerungsmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Kallmuth im
Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereitzustellen und
den Auftrag für die notwendigen Arbeiten nach vorheriger
Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
TOP 29
Einstimmig
Verlagerung des Kreisbauhofes in Schleiden zum
Abfallwirtschaftszentrum Mechernich
hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung
V 97/2015
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Z1
17.03.2015
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) stellt fest, dass das Ergebnis
des Bodengutachtens noch nicht vorliege und er daher
vorschlage, die Zustimmung unter den Vorbehalt zu stellen, dass
hierdurch keine Mehrkosten im Vergleich zur Vorlage entstehen.
Andernfalls müsste eine erneute Beratung stattfinden.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) fragt nach, ob damit auch
Mehrkosten in kleinster Höhe, beispielsweise 500€, gemeint sind.
Herr Blindert, GBL IV, erläutert zum Verfahren, dass
entsprechend der Vorlage, die Haushaltsansätze einzuhalten sind
und dass das weitere Vorgehen und die Planung in enger
Abstimmung mit dem Arbeitskreis erfolge. Insofern würden
Kostensteigerungen und deren mögliche Kompensierung auch
dort zu erötern und ggf. in den politischen Gremien zu
beschließen sein.
Der Vorsitzende lässt über die Vorlage mit Ergänzung des
Vorbehaltes abstimmen:
Der Kreistag stimmt den vorliegenden Ergebnissen der
Entwurfsplanung zu und beauftragt die Verwaltung mit der
Umsetzung des Projektes. Dies erfolgt unter dem Vorbehalt, dass
durch die Ergebnisse des Bodengutachtens keine Mehrkosten
entstehen, durch die der Haushaltsansatz überschritten wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
- 18 TOP 30
Technologiezentrum Jülich GmbH (TZJ)
hier: Gründung einer Projektgesellschaft
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) beantragt eine Vertagung in
die nächste Sitzungsperiode, da aus seiner Sicht nicht klar sei,
warum sich die AGIT an einer Projektgesellschaft zur
Realisierung einer Immobilie beteiligen müsse.
Landrat Rosenke erläutert, dass es in erster Linie nicht um die
Immobilie gehe, sondern um die weltweit einzigartige Technik, die
auch für die Region positive Effekte haben könne. Für den Kreis
Euskirchen gebe es kein Risiko und es entstünden keine Kosten.
Da die Zeit dränge schlage er vor, heute zu beschließen und
offene Fragen im Rahmen einer Fraktionsvorsitzendenkonferenz
unter Beteiligung der AGIT zu klären.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) widerspricht Landrat
Rosenke in der Form, dass es sich entsprechend der Vorlage
sehr wohl um ein Immobiliengeschäft handele, bei dem es um
den Bau und die anschließende Vermietung eines „Modularen
Hochleistungsstrahler (MHLS)-Gebäudes“ gehe.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke sieht hierin die Chance
neuer Arbeitsplätze für die Region und auch die Nähe zur
technischen Hochschule in Aachen sei positiv zu bewerten.
Dennoch sei es sinnvoll, offene Fragen in einer
Fraktionsvorsitzendenkonferenz zu klären.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) kann die Notwendigkeit der
Beteiligung und deren Vorteile nicht erkennen und hält eine
Aufklärung für zielführend, so dass eine Vertagung sinnvoll
erscheine.
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Abstimmung aufgrund der
zeitlichen Vorgaben heute erfolge, die offenen Fragen und
Bedenken jedoch noch in einer Fraktionsvorsitzendenkonferenz
unter Beteiligung der AGIT erörtern werden.
Der Kreistag des Kreises Euskirchen fasst nachfolgenden
Beschluss:
1. Der Kreistag des Kreises Euskirchen stimmt der Gründung
der „Projektgesellschaft TZJ GmbH“ (nachfolgend
„Projektgesellschaft“) zu. Das Stammkapital der
Projektgesellschaft beträgt 25.000,00 €. An diesem
Stammkapital wird sich die TZJ mit 100 % beteiligen. Der
Entwurf des Gesellschaftsvertrages ist als Anlage der Vorlage
V 105/2015 beigefügt.
2. Der Vertreter des Kreistages in den Gremien der AGIT wird
ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen zur Verwirklichung
der in Ziffer 1 beschriebenen Maßnahme abzugeben. Der
Kreistag des Kreises Euskirchen bestätigt die vom Vertreter
des Kreistages in der Gesellschafterversammlung der AGIT
im Wege des Umlaufverfahrens am 19.03.2015 unter
Gremienvorbehalt erteilte Zustimmung zur Gründung der
Projektgesellschaft als 100 %ige Tochtergesellschaft der TZJ.
V 105/2015
- 19 Der Gremienvorbehalt wird hierdurch aufgehoben. Die
Zustimmung steht unter dem Vorbehalt des positiven
Ausgangs des kommunalaufsichtsrechtlichen
Anzeigeverfahrens nach § 115 GO NRW.
3. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, diesen Beschluss der
Bezirksregierung Köln als der zuständigen
Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich nach
Beschlussfassung, spätestens sechs Wochen vor Beginn des
Vollzugs schriftlich, unter Beachtung der sonstigen insbesondere gemeindewirtschaftsrechtlichen - Vorschriften
anzuzeigen. Darüber hinaus beauftragt und ermächtigt der
Kreistag die Verwaltung zur erleichterten Durchführung
dieses Anzeigeverfahrens den Beschluss und das
Anzeigeverfahren über die Federführung des Kreises Düren
an die Bezirksregierung Köln weiterzuleiten bzw. anzuzeigen,
ohne dadurch die Zuständigkeit des Kreises Euskirchen für
die Anzeige in dem Anzeigeverfahren selbst nach Maßgabe
der gesetzlichen Bestimmungen zu verändern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig,
bei Enthaltung der CDU-Fraktion
Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die rege Beteiligung.
Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
Der Vorsitzende
gez. Rosenke
(Rosenke)
Landrat
Der Schriftführer
gez. Poth
(Poth)
Allgemeiner Vertreter des Landrates
Euskirchen, 30.03.2015
gez. Klein
(Klein)
Protokollierender Beamter