Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
80 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
10.04.15, 14:50
Aktualisiert
10.04.15, 14:50
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 25.03.2015 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 30
Technologiezentrum Jülich GmbH (TZJ)
hier: Gründung einer Projektgesellschaft
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) beantragt eine Vertagung in
die nächste Sitzungsperiode, da aus seiner Sicht nicht klar sei,
warum sich die AGIT an einer Projektgesellschaft zur
Realisierung einer Immobilie beteiligen müsse.
Landrat Rosenke erläutert, dass es in erster Linie nicht um die
Immobilie gehe, sondern um die weltweit einzigartige Technik, die
auch für die Region positive Effekte haben könne. Für den Kreis
Euskirchen gebe es kein Risiko und es entstünden keine Kosten.
Da die Zeit dränge schlage er vor, heute zu beschließen und
offene Fragen im Rahmen einer Fraktionsvorsitzendenkonferenz
unter Beteiligung der AGIT zu klären.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) widerspricht Landrat
Rosenke in der Form, dass es sich entsprechend der Vorlage
sehr wohl um ein Immobiliengeschäft handele, bei dem es um
den Bau und die anschließende Vermietung eines „Modularen
Hochleistungsstrahler (MHLS)-Gebäudes“ gehe.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke sieht hierin die Chance
neuer Arbeitsplätze für die Region und auch die Nähe zur
technischen Hochschule in Aachen sei positiv zu bewerten.
Dennoch sei es sinnvoll, offene Fragen in einer
Fraktionsvorsitzendenkonferenz zu klären.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) kann die Notwendigkeit der
Beteiligung und deren Vorteile nicht erkennen und hält eine
Aufklärung für zielführend, so dass eine Vertagung sinnvoll
erscheine.
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Abstimmung aufgrund der
zeitlichen Vorgaben heute erfolge, die offenen Fragen und
Bedenken jedoch noch in einer Fraktionsvorsitzendenkonferenz
unter Beteiligung der AGIT erörtern werden.
Der Kreistag des Kreises Euskirchen fasst nachfolgenden
Beschluss:
1. Der Kreistag des Kreises Euskirchen stimmt der Gründung
der „Projektgesellschaft TZJ GmbH“ (nachfolgend
„Projektgesellschaft“) zu. Das Stammkapital der
Projektgesellschaft beträgt 25.000,00 €. An diesem
Stammkapital wird sich die TZJ mit 100 % beteiligen. Der
Entwurf des Gesellschaftsvertrages ist als Anlage der Vorlage
V 105/2015 beigefügt.
2. Der Vertreter des Kreistages in den Gremien der AGIT wird
ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen zur Verwirklichung
V 105/2015
der in Ziffer 1 beschriebenen Maßnahme abzugeben. Der
Kreistag des Kreises Euskirchen bestätigt die vom Vertreter
des Kreistages in der Gesellschafterversammlung der AGIT
im Wege des Umlaufverfahrens am 19.03.2015 unter
Gremienvorbehalt erteilte Zustimmung zur Gründung der
Projektgesellschaft als 100 %ige Tochtergesellschaft der TZJ.
Der Gremienvorbehalt wird hierdurch aufgehoben. Die
Zustimmung steht unter dem Vorbehalt des positiven
Ausgangs des kommunalaufsichtsrechtlichen
Anzeigeverfahrens nach § 115 GO NRW.
3. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, diesen Beschluss der
Bezirksregierung Köln als der zuständigen
Kommunalaufsichtsbehörde unverzüglich nach
Beschlussfassung, spätestens sechs Wochen vor Beginn des
Vollzugs schriftlich, unter Beachtung der sonstigen insbesondere gemeindewirtschaftsrechtlichen - Vorschriften
anzuzeigen. Darüber hinaus beauftragt und ermächtigt der
Kreistag die Verwaltung zur erleichterten Durchführung
dieses Anzeigeverfahrens den Beschluss und das
Anzeigeverfahren über die Federführung des Kreises Düren
an die Bezirksregierung Köln weiterzuleiten bzw. anzuzeigen,
ohne dadurch die Zuständigkeit des Kreises Euskirchen für
die Anzeige in dem Anzeigeverfahren selbst nach Maßgabe
der gesetzlichen Bestimmungen zu verändern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig,
bei Enthaltung der CDU-Fraktion