Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
10.04.15, 14:50
Aktualisiert
10.04.15, 14:50
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 25.03.2015 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 20
Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen und
Asylsuchenden im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Kreistagsmitglied Ramers (SPD) erläutert den derzeitigen Ablauf,
der mit dem Antrag diskriminierungsfreier und für die Verwaltung
einfacher gestaltet werden soll - ähnlich wie in Hamburg oder
Bremen. Mehrkosten entstünden hierdurch nicht und die
Flüchtlinge würden auch nicht bessergestellt als andere
Menschen. Insofern solle der Kreis im Rahmen der
Sozialkonferenz oder Bürgermeisterkonferenz mit den
Kommunen in Gespräche eintreten, um eine entsprechende
Lösung zu erreichen. Auch die Ärztekammer NRW befürworte die
Abwicklung im Rahmen einer Gesundheitskarte.
Kreistagsmitglied Stolz (CDU) berichtet aus dem Rat der
Gemeinde Kall, dass dort der entsprechende Antrag abgelehnt
worden sei, weil es zum Einen eine klare Gesetzeslage gebe und
zum Anderen keine Beschwerden im Südkreis bekannt seien.
Zudem sehe sie die Zuständigkeit des Kreises nicht gegeben und
halte es auch inhaltlich nicht für notwendig.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass zum
Beispiel die Stadt Aachen hierzu einen einstimmigen Beschluss
gefasst habe. Problematisch sei das derzeitige Verfahren
beispielsweise samstags und sonntags, wenn die Verwaltungen
für eine vorherige Einschätzung nicht besetzt seien. Zudem
könne man die entsprechenden Mitarbeiter/innen mit der
Kartenlösung sicher entlasten und somit sinnvoller beschäftigen,
was auch zu einer einheitlichen Handhabung führen würde, die
derzeit in den Kommunen nicht gegeben sei.
Kreistagsmitglied Stickeler (CDU) verweist auf eine
entsprechende Beratung im Bundestag (Pressemitteilung vom
18.03.2015) und hält daher die Diskussion im Kreistag für falsch.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke unterstreicht, dass es auch
in Mechernich keine Probleme bei der Erteilung der derzeitig
notwendigen Scheine gebe. Am Wochenende und in
Notsituationen seien zudem die Krankenhäuser auch ohne
entsprechende Bescheinigungen verpflichtet, Hilfe zu leisten. Er
weist ergänzend auf die Gefahr von Steuergeldmissbrauch und
einem Effekt der Missgunst hin.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) hält fest, dass auch seine
Fraktion nach entsprechenden Erkundigungen keine Problemfälle
feststellen konnte. Positiv zu bewerten sei, dass sich ggf. durch
die angesprochene Lösung eine Verwaltungsvereinfachung
ergeben könne, allerdings seien Bund und Länder in
Gesprächen, so dass sich keine Zuständigkeit des Kreistages
ergebe.
A 56/2015
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)
erläutert, dass es darum gehe, die Zustände im Sinne der
Betroffenen zu verbessern und insofern den Landrat zu
beauftragen das Thema im Rahmen einer der beiden genannten
Gremien anzusprechen. Neben der Verwaltungsvereinfachung
würde man so zumindest eine Vereinheitlichung erzielen.
Kreistagsmitglied Vermöhlen (SPD) teilt mit, dass der Antrag
natürlich aus Problemen resultiere und nicht zu einer
Besserstellung der genannten Personen führen solle. Durch das
diskriminierungsfreie Bremer Modell ergäben sich
Kosteneinsparungen und die Kostentragungspflicht verbliebe wie
bislang auch bei der Allgemeinheit. Zudem seien die Hürden für
diese Menschen sich zu beschweren u. a. wegen
Verständigungsproblemen recht hoch. Wenn an der Stelle Bund
und Länder schon in Gespräche eingetreten seien, dann könne
der Ansatz sicherlich nicht so falsch sein und es spreche nichts
dagegen dies entsprechend vorzubereiten. Abschließend weist er
darauf hin, dass die bisherige Regelung - bezogen auf die Ärzte nicht in den Regelleistungsvolumina enthalten sei.
Kreistagsmitglied Jahr (CDU) kann die diskutierte Diskriminierung
in keinster Weise erkennen und kann den Handlungsbedarf
insofern nicht nachvollziehen.
Kreistagsmitglied Esser (CDU) beantragt mit Verweis auf die
Geschäftsordnung nun über diesen Antrag abstimmen zu lassen.
Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dagegen,
bei Enthaltung der FDP-Fraktion und
Zustimmung der Fraktionen SPD,
Bündnis90/DIE GRÜNEN und DIE
LINKE