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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 165, Bliesheim, "Lange Heide" Festlegung der Ablösebestimmungen für die Erschließungsbeiträge (§§ 127. ff. BauGB) und des Kostenerstattungsbetrages für Ausgleichsmaßnahmen (§§ 135 a-c BauGB))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
76 kB
Datum
16.05.2017
Erstellt
23.06.17, 15:01
Aktualisiert
23.06.17, 15:01
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 165, Bliesheim, "Lange Heide"
Festlegung der Ablösebestimmungen für die Erschließungsbeiträge (§§ 127. ff. BauGB) und des Kostenerstattungsbetrages für Ausgleichsmaßnahmen (§§ 135 a-c BauGB))

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Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses Straßen am 16.05.2017 10 Bebauungsplan Nr. 165, Bliesheim, "Lange Heide" Festlegung der Ablösebestimmungen für die Erschließungsbeiträge (§§ 127. ff. BauGB) und des Kostenerstattungsbetrages für Ausgleichsmaßnahmen (§§ 135 a-c BauGB) 228/2017 Der Straßenausbau des Bebauungsplangebietes Nr. 165 „Lange Heide“ soll entsprechend der Ausbauvariante B (2-stufige Herstellung mit Baustraße und Endfertigstellung) ausgebaut werden. Folgende verbindliche Ablösungsmodalitäten werden festgelegt: 1. Erschließungsbeitrag für den Straßenbau nach den §§ 127 ff. BauGB: Variante B, zweistufiger Ausbau: (Herstellung einer Baustraße und späteren Fertigstellung) Für einen zweistufigen Straßenausbau werden auf Basis der vorliegenden Planung i.V.m. den für diese Ausbauvariante zu erwartenden Straßenherstellungskosten in Anwendung der sich aus der städtischen Erschließungsbeitragssatzung resultierenden Verteilungskriterien folgende Ablösungsbeträge im Sinne des § 133, Absatz 3, Satz 5 BauGB verbindlich festgelegt: - für eine eingeschossige Wohnbebauung: 33,475674 Euro pro qm Grundstücksfläche - für eine zweigeschossige Wohnbebauung: 43,518376 Euro pro qm Grundstücksfläche - für eine dreigeschossige Wohnbebauung: 50,213511 Euro pro qm Grundstücksfläche 2. Kostenerstattungsbetrag für Ausgleichsmaßnahmen nach den §§ 135 a-c BauGB Auf Basis der geschätzten Herstellungskosten für die durch Bebauungsplan den Eingriffsgrundstücken zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen und in Anwendung der aus der städtischen Naturschutzkostensatzung resultierenden Verteilungskriterien wird ein einheitlicher Ablösebetrag pro qm Grundstücks-fläche i.H.v. 1,638704 Euro festgelegt. 12 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)