Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
76 kB
Datum
16.05.2017
Erstellt
23.06.17, 15:01
Aktualisiert
23.06.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Betriebsausschusses Straßen am 16.05.2017
10
Bebauungsplan Nr. 165, Bliesheim, "Lange Heide"
Festlegung der Ablösebestimmungen für die Erschließungsbeiträge (§§ 127. ff. BauGB) und
des Kostenerstattungsbetrages für Ausgleichsmaßnahmen (§§ 135 a-c BauGB) 228/2017
Der Straßenausbau des Bebauungsplangebietes Nr. 165 „Lange Heide“ soll entsprechend der
Ausbauvariante B (2-stufige Herstellung mit Baustraße und Endfertigstellung) ausgebaut werden.
Folgende verbindliche Ablösungsmodalitäten werden festgelegt:
1. Erschließungsbeitrag für den Straßenbau nach den §§ 127 ff. BauGB:
Variante B, zweistufiger Ausbau: (Herstellung einer Baustraße und späteren Fertigstellung)
Für einen zweistufigen Straßenausbau werden auf Basis der vorliegenden Planung i.V.m. den für
diese Ausbauvariante zu erwartenden Straßenherstellungskosten in Anwendung der sich aus der
städtischen Erschließungsbeitragssatzung resultierenden Verteilungskriterien folgende Ablösungsbeträge im Sinne des § 133, Absatz 3, Satz 5 BauGB verbindlich festgelegt:
- für eine eingeschossige Wohnbebauung:
33,475674 Euro pro qm Grundstücksfläche
- für eine zweigeschossige Wohnbebauung:
43,518376 Euro pro qm Grundstücksfläche
- für eine dreigeschossige Wohnbebauung:
50,213511 Euro pro qm Grundstücksfläche
2. Kostenerstattungsbetrag für Ausgleichsmaßnahmen nach den §§ 135 a-c BauGB
Auf Basis der geschätzten Herstellungskosten für die durch Bebauungsplan den Eingriffsgrundstücken zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen und in Anwendung der aus der städtischen Naturschutzkostensatzung resultierenden Verteilungskriterien wird ein einheitlicher Ablösebetrag pro qm
Grundstücks-fläche i.H.v. 1,638704 Euro festgelegt.
12 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)