Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
80 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
10.04.15, 14:50
Aktualisiert
10.04.15, 14:50
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 25.03.2015 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 4
Vogelsang ip gGmbH
- Sanierung und Umbau Forum Vogelsang
Nach kurzer Diskussion zum Abstimmungsverfahren fasst der
Kreistag folgenden Beschluss:
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung D8/2014
und beschließt:
1. Der Kreistag nimmt die aktuellen Entwicklungen zum Projekt
"Sanierung und Umbau Forum Vogelsang" mit den dazu
aufgezeigten unabweisbaren Kostensteigerungen von 3,0 Mio. €
gem. V 86/2014, die entsprechend dem favorisierten
Finanzierungsmodell 1 die Bereitstellung von
Gesellschafterzuschüssen (=10 % Eigenanteil) in Höhe von
insgesamt 300.000 € erforderlich machen, zur Kenntnis.
2. Der KT beschließt gemäß § 26 Abs. 1 KrO NRW zur
Umsetzung des Finanzierungsmodells 1 vorsorglich die
Bereitstellung eines Zuschusses bis zu einer Höhe von max.
86.000 € als gesondertem Finanzierungsbeitrag des Kreises
Euskirchen entsprechend seinem Gesellschafteranteil zur
Deckung der kalkulierten Kostensteigerungen beim Projekt
"Sanierung und Umbau Forum Vogelsang".
3. Der Kreistag beschließt, die Verwaltung mit der zeitnahen
Beantragung der ergänzenden Förderung zu beauftragen und
damit der einstimmig erfolgten Beschlussfassung der Gremien
der Vogelsang ip gGmbH zu entsprechen. Soweit bei der
Einreichung des Förderantrages noch nicht alle
Gesellschafterbeschlüsse zur Kofinanzierung vorliegen, werden
diese der Bewilligungsbehörde im weiteren Verfahren
nachgereicht.
4. Die Bereitstellung des anteiligen Zuschusses erfolgt
vorbehaltlich der Aufstockung und Bewilligung einer weiteren
Projektförderung durch das Land NRW.
5. Der Kreistag beschließt die im Rahmen der Beschlussfassung
zur Haushaltssatzung 2015 am 10.12.2014 ausgesprochene
Sperrung der für die Fortsetzungsmaßnahme erforderlichen,
veranschlagten Mittel aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Seitens des Kreistages wird vom Land NRW erwartet, dass das
Land NRW entsprechend des von der Verwaltung
einzureichenden Förderantrages der Aufstockung und
Bewilligung einer weiteren Projektförderung zustimmt.
D 8/2014
6. Darüber hinaus beschließt der Kreistag für den Fall, dass eine
nach Ziffer 3 beantragte Projektförderung nicht bewilligt werden
sollte, zugunsten der Vogelsang ip gGmbH eine Ausfallbürgschaft
zur Finanzierung der Mehrkosten erforderlich werdenden
Kreditaufnahme in Höhe von max. 3 Mio. € bis zum Höchstbetrag
von 1.090.900 € zu übernehmen.
Für die Gewährung der Bürgschaft wird ein einmaliges Entgelt in
Höhe von 5.455 € erhoben, zahlbar binnen eines Monats nach
Unterzeichnung der Bürgschaftsurkunde.
7. Sollte es über die Mehrkosten i.H.v. 3 Mio. € hinaus zu
weiteren Mehrkosten kommen, sind die Gremien des Kreistages
umgehend erneut mit der Angelegenheit zu befassen.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür,
bei Gegenstimmen der Fraktionen
UWV, AfD und DIE LINKE
sowie Enthaltung der Fraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN