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Beschlusstext (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2015/16)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
25.03.2015
Erstellt
10.04.15, 14:50
Aktualisiert
10.04.15, 14:50
Beschlusstext (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2015/16) Beschlusstext (Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2015/16)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 25.03.2015 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 19 Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2015/16 D 12/2015 AV Poth erläutert, dass der Rat der Stadt Bad Münstereifel ein Provisorium am Standort der Kita "Magische 12" für zwei Jahre mittragen werde, die Kündigung des langjährigen Konsenses jedoch bestätigt habe. Dies führe für den Kreis als zuständigen Jugendhilfeträger zu folgenden Konsequenzen: 1. Der Kreis werde zeitnah ein Provisorium für eine 2er-Gruppe mit zehn U3-Plätzen am dortigen Standort in Modulbauweise für den Übergangszeitraum von zwei Jahren organisieren. 2. Innerhalb der Zweijahresfrist werde man eine zukunftsfähige Lösung für die Kernstadt Bad Münstereifel erarbeiten. 3. Nach Ostern werden Gespräche mit den anderen Kommunen stattfinden, um herauszufinden, welche Auswirkungen insgesamt die Entscheidung von Bad Münstereifel auf Kreisebene hat. Kreistagsmitglied Waasem (SPD) begrüßt zunächst, dass es überhaupt eine Lösung zum 01.08.2015 gebe, um die Betreuungsplätze sicherstellen zu können. Aus den Zahlen der Verwaltung könne man ablesen, dass es für Bad Münstereifel ein Verlustgeschäft sein werde, was der Bürgermeister mittlerweile auch entsprechend zugestanden habe, wenn auch mit der nicht nachzuvollziehenden Begründung, dass es so formal korrekt liefe und der Kreishaushalt damit ehrlicher sei. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke ist der Auffassung, dass sich möglicherweise bis zum Herbst einiges verändern werde und insofern die Diskussion jetzt unnötig sei. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) hält fest, dass die Aufkündigung des Konsenses schmerzhaft sei und die Rückzahlung von Bad Münstereifel in Höhe von ca. einer halben Million Euro - verbunden mit dem Verlust der Mitgestaltung - einen sehr hohen Preis darstelle. Er hoffe und gehe davon aus, dass sich die Situation ab September/Oktober entspannen werde und bitte die Verwaltung kurz um Zusammenfassung der Erkenntnisse, da bislang noch keine ausführliche Beratung stattgefunden habe. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) bedauert auch die Bad Münstereifeler Entscheidung, stellt jedoch fest, dass sich dadurch die Betreuungsqualität der dortigen Kinder nicht verschlechtere. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass das Zahlenwerk des Kreises in Bad Münstereifel zwar wahrgenommen wurde, allerdings leider nicht wirklich ernst genommen werde, weil man dort mit Verweis auf die Einrichtung in Rupperath an der Rückzahlungspflicht zweifle. Insofern bitte er den Kreis, dafür zu sorgen, dass die Zahlen und Inhalte den Entscheidungsträgern richtig vermittelt werden, damit es nicht lediglich bei einer Drohkulisse bleibe. Kreistagsmitglied Bühl (UWV) ist auch der Auffassung, dass man bis zum Ende des Jahres neue Erkenntnisse habe und man insofern die Zeit abwarten solle. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) spricht sich dafür aus, die Lage insgesamt etwas zu deeskalieren und die Zeit bis zum Herbst auf beiden Seiten zu nutzen, um die Dinge in Ruhe zu diskutieren. AV Poth erläutert, dass man die Situation sehr sorgfältig mit den Kommunen erörtern und die Politik hierüber entsprechend informieren werde. Bei den vorgelegten Zahlen handele es sich zudem um eine überschlägliche Betrachtung, da man die einzelnen Konditionen nicht kenne. Zunächst sei jedoch wichtig, dass die Versorgung der Kinder in Bad Münstereifel sichergestellt sei. In Weilerswist sei die Situation jetzt so, dass die Gemeinde mehr Kindertagesplätze erwarte als bislang angenommen. Dieser Auffassung könne sich der Kreis nach Überprüfung anschließen. Mit der Vorlage gehe es im übrigen darum, die notwendigen Kindpauschalen, die dem Ministerium zu melden sind, festzustellen. Sollte die Gruppe nicht zustande kommen, entstünden auch keine Kosten. Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung D12/2015 und fasst folgende Beschlüsse: 1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2015/16 zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die Gewährung der Landeszuschüsse notwendigen Kindpauschalen dem Landschaftsverband zu melden. 2. Der Kreistag stimmt der späteren Deckung der Mehraufwendungen über eine höhere Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig