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Beschlussvorlage (Gemeindliche Regelörderung der Vereine; hier: Neuregelung ab dem Jahr 2014)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
153 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
17.02.16, 12:01
Aktualisiert
17.02.16, 12:01
Beschlussvorlage (Gemeindliche Regelörderung der Vereine;
hier: Neuregelung ab dem Jahr 2014) Beschlussvorlage (Gemeindliche Regelörderung der Vereine;
hier: Neuregelung ab dem Jahr 2014)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine Abteilung: Sachbearbeiter: I Frau Görgen/Herr Görner Aktenzeichen: Datum: Abt. 2/023.6 27.01.2016 Termin: 03.03.2016 öffentlich TOP- Nr.: 10/2016 Gemeindliche Regelörderung der Vereine; hier: Neuregelung ab dem Jahr 2014 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, die vom Arbeitskreis abgestimmten Auszahlungsbeträge für die Jahre 2016 bis 2018 festzusetzen und den Bürgermeister zu beauftragen, diese Beträge nach Genehmigung des Haushalts auszuzahlen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 908210 ca. 20.000,00 € Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 23.10.2014 auf Empfehlung des Haupt- und Finanzauschusses unter TOP 4.4 beschlossen, die bisherigen Vergaberichtlinien für die Regelförderung der kommunalen Vereine für das Jahr 2014 beizubehalten und für das Jahr 2015 einen neuen Arbeitskreis zu gründen, um neue Vergaberichtlinien zu erarbeiten. Am 18.06.2015 fand die 1. Sitzung dieses Arbeitskreises statt. Zur Vorbereitung auf diese Arbeitskreissitzung wurden im Mai 2015 nochmals die gemeindlichen Vereine angeschrieben, die Jugendarbeit leisten, und gebeten, die Anzahl ihrer jugendlichen Mitglieder anzugeben. Weiterhin wurde im Juli 2015 ein Aufruf im Dorfboten gestartet, wonach die Vereine nochmals gebeten wurden, ihre jugendlichen Mitglieder anzugeben. Nachdem sich alle Vereine, die bisher - Seite 1 von 2 - Regelförderung erhalten haben, zurückgemeldet haben, hat man sich darauf verständigt, die Regelförderung für das Jahr 2015, wie gehabt, auszuzahlen. Weiterhin wurde eine 2. Sitzung des Arbeitskreises auf den 25.01.2016 anberaumt. In dieser Sitzung einigten sich die Mitglieder des Arbeitskreises auf die in der beigefügten Tabelle ausgewiesenen Beträge zwecks Auszahlung an die gemeindlichen Vereine. Vereine übernehmen in der heutigen Zeit durch das große ehrenamtliche Engagement vieler Mitglieder eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Diese Leistung sollte durch eine Regelförderung, zumindest in Teilen, entsprechend honoriert werden. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Circa 20.000,00 €, sofern diese ausgezahlt werden können. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -