Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
153 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
17.02.16, 12:01
Aktualisiert
17.02.16, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Ausschuss für Jugend, Kultur und
Vereine
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I
Frau Görgen/Herr
Görner
Aktenzeichen:
Datum:
Abt. 2/023.6
27.01.2016
Termin: 03.03.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
10/2016
Gemeindliche Regelörderung der Vereine;
hier: Neuregelung ab dem Jahr 2014
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald,
die vom Arbeitskreis abgestimmten Auszahlungsbeträge für die Jahre 2016 bis 2018 festzusetzen
und den Bürgermeister zu beauftragen, diese Beträge nach Genehmigung des Haushalts
auszuzahlen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
908210
ca. 20.000,00 €
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 23.10.2014 auf Empfehlung des
Haupt- und Finanzauschusses unter TOP 4.4 beschlossen, die bisherigen Vergaberichtlinien für
die Regelförderung der kommunalen Vereine für das Jahr 2014 beizubehalten und für das Jahr
2015 einen neuen Arbeitskreis zu gründen, um neue Vergaberichtlinien zu erarbeiten.
Am 18.06.2015 fand die 1. Sitzung dieses Arbeitskreises statt. Zur Vorbereitung auf diese
Arbeitskreissitzung wurden im Mai 2015 nochmals die gemeindlichen Vereine angeschrieben, die
Jugendarbeit leisten, und gebeten, die Anzahl ihrer jugendlichen Mitglieder anzugeben. Weiterhin
wurde im Juli 2015 ein Aufruf im Dorfboten gestartet, wonach die Vereine nochmals gebeten
wurden, ihre jugendlichen Mitglieder anzugeben. Nachdem sich alle Vereine, die bisher
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Regelförderung erhalten haben, zurückgemeldet haben, hat man sich darauf verständigt, die
Regelförderung für das Jahr 2015, wie gehabt, auszuzahlen.
Weiterhin wurde eine 2. Sitzung des Arbeitskreises auf den 25.01.2016 anberaumt. In dieser
Sitzung einigten sich die Mitglieder des Arbeitskreises auf die in der beigefügten Tabelle
ausgewiesenen Beträge zwecks Auszahlung an die gemeindlichen Vereine.
Vereine übernehmen in der heutigen Zeit durch das große ehrenamtliche Engagement vieler
Mitglieder eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Diese Leistung sollte durch eine
Regelförderung, zumindest in Teilen, entsprechend honoriert werden.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Circa 20.000,00 €, sofern diese ausgezahlt werden können.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
./.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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