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Beschlusstext (Abschluss eines Nutzungsvertrages in Erftstadt-Erp)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
28.09.17, 12:37
Aktualisiert
28.09.17, 12:37
Beschlusstext (Abschluss eines Nutzungsvertrages in Erftstadt-Erp)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 10.07.2017 20 Abschluss eines Nutzungsvertrages in Erftstadt-Erp 155/2017 Die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft überlässt ab dem 01.07.2017 der Karnevalsgesellschaft Erp die ehemalige Schützenhalle in Erftstadt-Erp, Rosellastraße für die Dauer von 20 Jahren. Eine Kündigung ist von Seiten des Mieters mit einer Frist von einem halben Jahr zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Ein Nutzungsentgelt wird nicht erhoben; allerdings hat die KG die jährlichen Unterhaltungskosten für Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Abfallgebühren, Gen- bäudeversicherung und Grundbesitzabgaben zu zahlen. Ebenfalls geht die laufende Unterhaltung (Grünpflege, etc.) des Grundstückes samt Aufbauten in den Zuständigkeitsbereich der KG über. 27 Ja-Stimme(n), 18 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)