Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
28.09.17, 12:37
Aktualisiert
28.09.17, 12:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 10.07.2017
20
Abschluss eines Nutzungsvertrages in Erftstadt-Erp 155/2017
Die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft überlässt ab dem 01.07.2017 der
Karnevalsgesellschaft Erp die ehemalige Schützenhalle in Erftstadt-Erp, Rosellastraße für die
Dauer von 20 Jahren. Eine Kündigung ist von Seiten des Mieters mit einer Frist von einem halben
Jahr zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Ein Nutzungsentgelt wird nicht erhoben; allerdings
hat die KG die jährlichen Unterhaltungskosten für Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Abfallgebühren,
Gen- bäudeversicherung und Grundbesitzabgaben zu zahlen. Ebenfalls geht die laufende Unterhaltung (Grünpflege, etc.) des Grundstückes samt Aufbauten in den Zuständigkeitsbereich
der KG über.
27 Ja-Stimme(n), 18 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)