Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
20.02.2014
Erstellt
27.02.14, 21:16
Aktualisiert
27.02.14, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 28. öffentliche Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 20.02.2014
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:35 Uhr
Ende:
19:37 Uhr
Anwesend sind:
Bürgermeister Herr Schemmel
SPD:
Herr Brinkmann, Herr Büker, Herr Burkamp, Herr Dove, Herr Goedeke, Herr Grünert,
Herr Kühnel, Frau Lehne, Herr Leiding, Herr Nagel, Herr Puchert-Blöbaum, Herr Thimm
CDU:
Herr Daake, Herr Fiedler, Herr Habicht, Herr Hohberger, Herr Meckelmann, Herr MeierKrumsiek, Herr Niehage, Frau Risy, Herr Schmidt, Herr Steiner
B90/Grüne:
Herr Hachmeister, Herr Kantim, Herr Lasar
FDP:
Herr Blöbaum
Verwaltung:
Kämmerer Herr Lange, Schriftführerin Frau Sunkovsky
Zuhörer:
6
Presse:
--
Entschuldigt fehlen die RM Frau Bode, Herr Domke, Frau Drewes-Meyer, Herr Eger, Herr Gräfe, Herr Heidemann und Herr Siese.
Hinsichtlich der Abwesenheit von RM Herrn Euler wird auf TOP 3 der öffentlichen Sitzung des Rates am
21.02.2013 verwiesen.
Sodann eröffnet Bürgermeister Herr Schemmel die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie
die Beschlussfähigkeit des Rates fest.
Vor Eintritt in die Tagesordnung verweist BM Herr Schemmel auf die verteilte Tischvorlage und schlägt vor,
diese als TOP 5.2 „Antrag der CDU-Fraktion vom 15.02.2014; hier: Ausschussumbesetzungen“ zu beraten.
Der bisherige TOP 5 wird hierdurch zu TOP 5.1.
Der Rat stimmt dieser Vorgehensweise zu.
Die Tagesordnung wird sodann wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Es werden keine Anfragen gestellt.
-2-
2.
Anfragen der Ratsmitglieder
RM Herr Burkamp fragt nach, warum Radfahrer entlang der Heeper Straße aufgrund einer neuen Beschilderung nun den Bürgersteig nutzen dürfen und dies vor ca. 3 Jahren durch den Kreis Lippe für die
Hauptstraße als rechtswidrig eingestuft worden sei. BM Herr Schemmel verweist auf die Beantwortung
der Frage im Rahmen des Protokolls.
Anmerkung zum Protokoll: Hinsichtlich der Anlage an der Heeper Straße (K2) handelt es sich baulich
um einen sog. kombinierten Rad/Gehweg. Da die Benutzungspflicht für
Radfahrer aufgrund der neuen Rechtslage vor 2 Jahren aufgehoben wurde, haben Bürger-/innen den Wunsch geäußert, dass wenigstens die Freigabe durch Verkehrszeichen 1022-10 erfolgt. Dieser Anregung wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde gefolgt. Ein Vergleich bezüglich des
Bürgersteiges entlang der Hauptstraße kann nicht gezogen werden, da es
sich hierbei ausschließlich um einen Gehweg mit geringerer Breite handelt.
Im Folgenden bemängelt RM Herr Hachmeister die Absage der für den 26.02.2014 vorgesehenen Sitzung des Ausschusses für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport, da darin die endgültige
Finanzierung der Sanierung des Sporthauses Bexterhagen hätte behandelt werden sollen. BM Herr
Schemmel entgegnet hierauf, dass dies die einzige Information für die Sitzung gewesen wäre, die Angelegenheit von der Sache her in den Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement gehöre und der Verein noch nicht alle Arbeiten abgeschlossen habe. Auf die Nachfrage von RM Herrn Hachmeister hinsichtlich der haushaltsmäßigen Abwicklung der Sanierung, stellt Kämmerer Herr Lange fest,
dass es zu keiner Mehrbelastung im Haushalt 2014 komme.
In Bezug auf einen Hinweis von RM Herrn Thimm, bittet BM Herr Schemmel darum, vorhandene Stolperkanten in Gehwegen der Verwaltung oder dem Bauhof zu melden; der genannte Schaden an der
Gartenstraße werde kurzfristig behoben.
Im Folgenden bittet RM Herr Meckelmann Kämmerer Herrn Lange um Stellungnahme zu dessen Aussage in Drucksache 120/2013 „…,da Steuermehreinnahmen im Gegensatz zu den Abwassergebühren
nicht ausschließlich in der Gemeinde verbleiben, sondern in den Folgejahren anteilmäßig dem Land
NRW und dem Kreis Lippe über das Gemeindefinanzierungsgesetz (Anrechnung auf die Schlüsselzuweisungen) und die Kreisumlage zugeführt werden.“ Konkret bemängelt er, dass in diesem Zusammenhang nicht darauf hingewiesen wurde, dass die beschriebenen Auswirkungen auf Folgejahre nicht
zum Tragen kommen, sofern die Hebesätze der Real- und Gewerbesteuern über den fiktiven
Hebesätzen liegen.
Kämmerer Herr Lange stellt klar, dass aus früheren allgemeinen Informationen zur Struktur des Finanzausgleichs er hätte als bekannt voraussetzen können, dass Mehreinnahmen durch
Steuererhöhungen, die über den fiktiven Hebesätzen des Landes NRW liegen (konkret ist es zur Zeit
nur der Gewerbesteueranteil), im Gemeindehaushalt verbleiben. Mit dem Hinweis in der
Beschlussvorlage sollte lediglich verdeutlicht werden, dass Steuermehreinnahmen generell den
Finanzausgleich über Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage beeinflussen; der Anstieg der
gemeindlichen Finanzkraft bei der Gewerbesteuer - insbesondere in den vergangenen 2 Jahren - ist
weitestgehend auf verbesserte Betriebserträge zurückzuführen und hat mit den 9 Hebesatzpunkten, um
die die Gemeinde Leopoldshöhe über dem fiktiven Satz liegt, nur geringfügig zu tun. Dagegen finden
Gebühreneinnahmen in der Finanzausgleichssystematik direkt keine Berücksichtigung und bieten allein
schon vor diesem Hintergrund deutlich mehr Planungssicherheit. Ergänzend fügt der Kämmerer hinzu,
dass zu der Abwassergebührenerhöhung –aufgrund einer Beschwerde eines Leopoldshöher Bürgerseine Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Kreises Lippe vorliege, wonach die Vorgehensweise
der Gemeinde Leopoldshöhe als gesetzeskonform beurteilt worden sei und im Übrigen der Haushalt
2014 ohne diese Maßnahme gar nicht genehmigt worden wäre. Zudem macht er deutlich, dass
Steuererhöhungen bei weitem nicht die Mehreinnahmen erbracht hätten, die durch die
Gebührenerhöhung erzielt werden und nach den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung eine
Gebührenerhöhung
Auf
Vorschlag von BM
gegenüber
Herrn Schemmel
einer Steuererhöhung
einigen sich die
vorrangig
Anwesenden
sei.
darauf, die Angelegenheit in der
nächsten Fachausschusssitzung nochmals zu diskutieren. Als Grundlage solle eine von der Verwaltung
zu erarbeitende Vorlage –soweit möglich mit Aufzeigung der Auswirkungen auf die Kreisumlage- dienen. Des Weiteren sagt BM Herr Schemmel zu, das zuvor angesprochene Schreiben der Kommunalaufsicht an die Fraktionsvorsitzenden weiterzuleiten.
-3-
3.
Informationen des Bürgermeisters
BM Herr Schemmel informiert darüber, dass die AWO Ostwestfalen-Lippe eine Einladung zum Richtfest
für den Bau der Kindertagesstätte am Kreisel, Schötmarsche Straße, an alle Ratsmitglieder ausgesprochen habe. Termin sei Freitag, der 28.02.2014, um 14.30 Uhr.
4.
Berichte der gemeindlichen Vertreter aus den Verbänden und sonstigen Gremien
Es liegen keine Berichte gemeindlicher Vertreter aus Verbänden und sonstigen Gremien vor.
5.
Anträge der Fraktionen
5.1 Antrag der SPD-Fraktion vom 05.02.2014
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.02.2014
hier: Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) - "Detmolder
Erklärung"
Eingangs zu diesem TOP erläutern die Vorsitzenden der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis
90/DIE GRÜNEN ihre Anträge. Im Anschluss daran erklärt RM Herr Meckelmann für die CDU-Fraktion,
dass diese der „Detmolder Erklärung“ zustimmen werde und begründet dies –wie auch RM Herr Puchert-Blöbaum- im Wesentlichen damit, dass er ansonsten die verfassungsrechtlich garantierte Planungshoheit der Gemeinde ab dem Jahr 2020 als gefährdet ansehe, da der Landesentwicklungsplan
für die Kommunen zu enge Vorgaben hinsichtlich der Flächeninanspruchnahme beinhalte und diese
dadurch bedeutend in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt würden.
Nach kurzer Diskussion lässt BM Herr Schemmel über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen:
Der Rat schließt sich der „Detmolder Erklärung“ als Stellungnahme zum neuen Landesentwicklungsplan an und teilt dies dem Regionalrat des Regierungsbezirks Detmold mit. Zugleich wird die Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes von Bündnis90/DIE GRÜNEN des Kreises Lippe
vom 05.02.2014 dem Regionalrat übersandt.
- 24 Ja-Stimme(n), 3 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -
5.2 Antrag der CDU-Fraktion vom 15.02.2014
hier: Ausschussumbesetzungen
Entsprechend dem Antrag der CDU-Fraktion vom 15.02.2014 beschließt der Rat folgende Ausschussumbesetzungen:
Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr:
neu:
Vertreter:
Berg, Michael
bisher:
--
Ausschuss für Bildung und Kultur:
neu:
Vertreter:
Berg, Michael
bisher:
--
- einvernehmlich -
6.
Erklärung des Bürgermeisters nach § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz
BM Herr Schemmel erklärt, dass er nach den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes
(KorruptionsbG) dem Rat die Funktion in Vereinen und die Übernahme einer Nebentätigkeit anzuzeigen
habe und diesem nach § 53 Landesbeamtengesetz (LBG) jährlich zu berichten habe. Nachrichtlich sind
die im Kalenderjahr 2013 ausgeübten Tätigkeiten aufgeführt:
-4-
Institution
Kommunales Rechenzentrum Lemgo (krz)
Abfallwirtschaftsverband Lippe (AWV)
Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe (GAL)
Zweckverband Stadtwerke Lippe-Weser
Stadtwerke Lippe-Weser
Städte- und Gemeindebund NW einschl. AG
Reg.-Bez. Detmold
Bürgerstiftung Leopoldshöhe
Bürger-Solar-Genossenschaft Leopoldshöhe eG
7.
Funktion
stv. Mitglied der Verbandsversammlung
stv. Mitglied der Verbandsversammlung
stv. Mitglied der Aufsichtsrats
Mitglied der Verbandsversammlung
Mitglied des Aufsichtsrats
Mitglied der Mitgliederversammlung
Mitglied des Stiftungsrats
Mitglied des Aufsichtsrats
Vergütung
./.
./.
./.
./.
./.
./.
./.
./.
Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung
-Marktplatz und KirchwegEntsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 12.02.2014 fasst
der Rat folgenden Beschluss:
Die Anlage „Marktplatz und Kirchweg“ (Flurstücke 368, 470, 471, 472, 473, Flur 2, Gemarkung Leopoldshöhe) erhält die Eigenschaft eines öffentlichen Platzes und einer Gemeindestraße.
Sie wird hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet.
Baulastträger der ausgebauten Verkehrsanlage ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
- einstimmig -
8.
13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich
der „Weststraße“ im Ortsteil Nienhagen
hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
Eingangs zu diesem TOP macht RM Herr Puchert-Blöbaum darauf aufmerksam, dass unter Ziffer 1 des
Beschlussvorschlages versehentlich auf die Anlage A1 verwiesen werde, es sich jedoch um die Anlage
A4 handele. Sodann fasst der Rat folgenden Beschluss:
1. Den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange sowie Behördenbeteiligung wird gemäß der Darstellung der Anlage A4 gefolgt.
2. Der Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
wird gemäß § 10 (1) BauGB mit dem Text und der Begründung als Satzung beschlossen.
3. Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung ist gemäß § 10 (3) BauGB bekanntzumachen.
Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten.
- einstimmig -
9.
1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18.07.2013
hier: Ratsbeschluss vom 19.12.2013
Der Rat beschließt folgende Änderungssatzung:
-5-
1. Satzung
vom 20. Februar 2014
zur Änderung der Satzung über die
Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren
der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18. Juli 2013
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des
Gesetzes vom 01.10.2013 (GV NRW. 2013, S. 564), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S. 687) und der §§ 53c, 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV
NRW S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05.03.2013 (GV NRW S. 133) hat der
Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 20. Februar 2014 folgende 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren vom 18.07.2013 beschlossen:
I.
In § 4 Abs. 7 wird die Gebührenauflistung wie folgt ergänzt:
„ab Kalenderjahr 2014: 5,41 €“
II.
In § 5 Abs. 5 wird die Gebührenauflistung wie folgt ergänzt:
„ab Kalenderjahr 2014: 13,30 €“
III.
Die Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft.
- 22 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 4 Enthaltung(en) -
Bürgermeister Herr Schemmel schließt die öffentliche Sitzung um 19.37 Uhr.
Schemmel
(Bürgermeister)
Sunkovsky
(Schriftführerin)