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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
20.02.2014
Erstellt
27.02.14, 21:16
Aktualisiert
27.02.14, 21:16
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Niederschrift über die 28. öffentliche Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 20.02.2014 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:35 Uhr Ende: 19:37 Uhr Anwesend sind: Bürgermeister Herr Schemmel SPD: Herr Brinkmann, Herr Büker, Herr Burkamp, Herr Dove, Herr Goedeke, Herr Grünert, Herr Kühnel, Frau Lehne, Herr Leiding, Herr Nagel, Herr Puchert-Blöbaum, Herr Thimm CDU: Herr Daake, Herr Fiedler, Herr Habicht, Herr Hohberger, Herr Meckelmann, Herr MeierKrumsiek, Herr Niehage, Frau Risy, Herr Schmidt, Herr Steiner B90/Grüne: Herr Hachmeister, Herr Kantim, Herr Lasar FDP: Herr Blöbaum Verwaltung: Kämmerer Herr Lange, Schriftführerin Frau Sunkovsky Zuhörer: 6 Presse: -- Entschuldigt fehlen die RM Frau Bode, Herr Domke, Frau Drewes-Meyer, Herr Eger, Herr Gräfe, Herr Heidemann und Herr Siese. Hinsichtlich der Abwesenheit von RM Herrn Euler wird auf TOP 3 der öffentlichen Sitzung des Rates am 21.02.2013 verwiesen. Sodann eröffnet Bürgermeister Herr Schemmel die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Vor Eintritt in die Tagesordnung verweist BM Herr Schemmel auf die verteilte Tischvorlage und schlägt vor, diese als TOP 5.2 „Antrag der CDU-Fraktion vom 15.02.2014; hier: Ausschussumbesetzungen“ zu beraten. Der bisherige TOP 5 wird hierdurch zu TOP 5.1. Der Rat stimmt dieser Vorgehensweise zu. Die Tagesordnung wird sodann wie folgt abgehandelt: Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Es werden keine Anfragen gestellt. -2- 2. Anfragen der Ratsmitglieder RM Herr Burkamp fragt nach, warum Radfahrer entlang der Heeper Straße aufgrund einer neuen Beschilderung nun den Bürgersteig nutzen dürfen und dies vor ca. 3 Jahren durch den Kreis Lippe für die Hauptstraße als rechtswidrig eingestuft worden sei. BM Herr Schemmel verweist auf die Beantwortung der Frage im Rahmen des Protokolls. Anmerkung zum Protokoll: Hinsichtlich der Anlage an der Heeper Straße (K2) handelt es sich baulich um einen sog. kombinierten Rad/Gehweg. Da die Benutzungspflicht für Radfahrer aufgrund der neuen Rechtslage vor 2 Jahren aufgehoben wurde, haben Bürger-/innen den Wunsch geäußert, dass wenigstens die Freigabe durch Verkehrszeichen 1022-10 erfolgt. Dieser Anregung wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde gefolgt. Ein Vergleich bezüglich des Bürgersteiges entlang der Hauptstraße kann nicht gezogen werden, da es sich hierbei ausschließlich um einen Gehweg mit geringerer Breite handelt. Im Folgenden bemängelt RM Herr Hachmeister die Absage der für den 26.02.2014 vorgesehenen Sitzung des Ausschusses für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport, da darin die endgültige Finanzierung der Sanierung des Sporthauses Bexterhagen hätte behandelt werden sollen. BM Herr Schemmel entgegnet hierauf, dass dies die einzige Information für die Sitzung gewesen wäre, die Angelegenheit von der Sache her in den Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement gehöre und der Verein noch nicht alle Arbeiten abgeschlossen habe. Auf die Nachfrage von RM Herrn Hachmeister hinsichtlich der haushaltsmäßigen Abwicklung der Sanierung, stellt Kämmerer Herr Lange fest, dass es zu keiner Mehrbelastung im Haushalt 2014 komme. In Bezug auf einen Hinweis von RM Herrn Thimm, bittet BM Herr Schemmel darum, vorhandene Stolperkanten in Gehwegen der Verwaltung oder dem Bauhof zu melden; der genannte Schaden an der Gartenstraße werde kurzfristig behoben. Im Folgenden bittet RM Herr Meckelmann Kämmerer Herrn Lange um Stellungnahme zu dessen Aussage in Drucksache 120/2013 „…,da Steuermehreinnahmen im Gegensatz zu den Abwassergebühren nicht ausschließlich in der Gemeinde verbleiben, sondern in den Folgejahren anteilmäßig dem Land NRW und dem Kreis Lippe über das Gemeindefinanzierungsgesetz (Anrechnung auf die Schlüsselzuweisungen) und die Kreisumlage zugeführt werden.“ Konkret bemängelt er, dass in diesem Zusammenhang nicht darauf hingewiesen wurde, dass die beschriebenen Auswirkungen auf Folgejahre nicht zum Tragen kommen, sofern die Hebesätze der Real- und Gewerbesteuern über den fiktiven Hebesätzen liegen. Kämmerer Herr Lange stellt klar, dass aus früheren allgemeinen Informationen zur Struktur des Finanzausgleichs er hätte als bekannt voraussetzen können, dass Mehreinnahmen durch Steuererhöhungen, die über den fiktiven Hebesätzen des Landes NRW liegen (konkret ist es zur Zeit nur der Gewerbesteueranteil), im Gemeindehaushalt verbleiben. Mit dem Hinweis in der Beschlussvorlage sollte lediglich verdeutlicht werden, dass Steuermehreinnahmen generell den Finanzausgleich über Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage beeinflussen; der Anstieg der gemeindlichen Finanzkraft bei der Gewerbesteuer - insbesondere in den vergangenen 2 Jahren - ist weitestgehend auf verbesserte Betriebserträge zurückzuführen und hat mit den 9 Hebesatzpunkten, um die die Gemeinde Leopoldshöhe über dem fiktiven Satz liegt, nur geringfügig zu tun. Dagegen finden Gebühreneinnahmen in der Finanzausgleichssystematik direkt keine Berücksichtigung und bieten allein schon vor diesem Hintergrund deutlich mehr Planungssicherheit. Ergänzend fügt der Kämmerer hinzu, dass zu der Abwassergebührenerhöhung –aufgrund einer Beschwerde eines Leopoldshöher Bürgerseine Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Kreises Lippe vorliege, wonach die Vorgehensweise der Gemeinde Leopoldshöhe als gesetzeskonform beurteilt worden sei und im Übrigen der Haushalt 2014 ohne diese Maßnahme gar nicht genehmigt worden wäre. Zudem macht er deutlich, dass Steuererhöhungen bei weitem nicht die Mehreinnahmen erbracht hätten, die durch die Gebührenerhöhung erzielt werden und nach den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung eine Gebührenerhöhung Auf Vorschlag von BM gegenüber Herrn Schemmel einer Steuererhöhung einigen sich die vorrangig Anwesenden sei. darauf, die Angelegenheit in der nächsten Fachausschusssitzung nochmals zu diskutieren. Als Grundlage solle eine von der Verwaltung zu erarbeitende Vorlage –soweit möglich mit Aufzeigung der Auswirkungen auf die Kreisumlage- dienen. Des Weiteren sagt BM Herr Schemmel zu, das zuvor angesprochene Schreiben der Kommunalaufsicht an die Fraktionsvorsitzenden weiterzuleiten. -3- 3. Informationen des Bürgermeisters BM Herr Schemmel informiert darüber, dass die AWO Ostwestfalen-Lippe eine Einladung zum Richtfest für den Bau der Kindertagesstätte am Kreisel, Schötmarsche Straße, an alle Ratsmitglieder ausgesprochen habe. Termin sei Freitag, der 28.02.2014, um 14.30 Uhr. 4. Berichte der gemeindlichen Vertreter aus den Verbänden und sonstigen Gremien Es liegen keine Berichte gemeindlicher Vertreter aus Verbänden und sonstigen Gremien vor. 5. Anträge der Fraktionen 5.1 Antrag der SPD-Fraktion vom 05.02.2014 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.02.2014 hier: Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) - "Detmolder Erklärung" Eingangs zu diesem TOP erläutern die Vorsitzenden der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN ihre Anträge. Im Anschluss daran erklärt RM Herr Meckelmann für die CDU-Fraktion, dass diese der „Detmolder Erklärung“ zustimmen werde und begründet dies –wie auch RM Herr Puchert-Blöbaum- im Wesentlichen damit, dass er ansonsten die verfassungsrechtlich garantierte Planungshoheit der Gemeinde ab dem Jahr 2020 als gefährdet ansehe, da der Landesentwicklungsplan für die Kommunen zu enge Vorgaben hinsichtlich der Flächeninanspruchnahme beinhalte und diese dadurch bedeutend in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt würden. Nach kurzer Diskussion lässt BM Herr Schemmel über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen: Der Rat schließt sich der „Detmolder Erklärung“ als Stellungnahme zum neuen Landesentwicklungsplan an und teilt dies dem Regionalrat des Regierungsbezirks Detmold mit. Zugleich wird die Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes von Bündnis90/DIE GRÜNEN des Kreises Lippe vom 05.02.2014 dem Regionalrat übersandt. - 24 Ja-Stimme(n), 3 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) - 5.2 Antrag der CDU-Fraktion vom 15.02.2014 hier: Ausschussumbesetzungen Entsprechend dem Antrag der CDU-Fraktion vom 15.02.2014 beschließt der Rat folgende Ausschussumbesetzungen: Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr: neu: Vertreter: Berg, Michael bisher: -- Ausschuss für Bildung und Kultur: neu: Vertreter: Berg, Michael bisher: -- - einvernehmlich - 6. Erklärung des Bürgermeisters nach § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz BM Herr Schemmel erklärt, dass er nach den Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes (KorruptionsbG) dem Rat die Funktion in Vereinen und die Übernahme einer Nebentätigkeit anzuzeigen habe und diesem nach § 53 Landesbeamtengesetz (LBG) jährlich zu berichten habe. Nachrichtlich sind die im Kalenderjahr 2013 ausgeübten Tätigkeiten aufgeführt: -4- Institution Kommunales Rechenzentrum Lemgo (krz) Abfallwirtschaftsverband Lippe (AWV) Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe (GAL) Zweckverband Stadtwerke Lippe-Weser Stadtwerke Lippe-Weser Städte- und Gemeindebund NW einschl. AG Reg.-Bez. Detmold Bürgerstiftung Leopoldshöhe Bürger-Solar-Genossenschaft Leopoldshöhe eG 7. Funktion stv. Mitglied der Verbandsversammlung stv. Mitglied der Verbandsversammlung stv. Mitglied der Aufsichtsrats Mitglied der Verbandsversammlung Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied der Mitgliederversammlung Mitglied des Stiftungsrats Mitglied des Aufsichtsrats Vergütung ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung -Marktplatz und KirchwegEntsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 12.02.2014 fasst der Rat folgenden Beschluss: Die Anlage „Marktplatz und Kirchweg“ (Flurstücke 368, 470, 471, 472, 473, Flur 2, Gemarkung Leopoldshöhe) erhält die Eigenschaft eines öffentlichen Platzes und einer Gemeindestraße. Sie wird hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet. Baulastträger der ausgebauten Verkehrsanlage ist die Gemeinde Leopoldshöhe. - einstimmig - 8. 13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich der „Weststraße“ im Ortsteil Nienhagen hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB Eingangs zu diesem TOP macht RM Herr Puchert-Blöbaum darauf aufmerksam, dass unter Ziffer 1 des Beschlussvorschlages versehentlich auf die Anlage A1 verwiesen werde, es sich jedoch um die Anlage A4 handele. Sodann fasst der Rat folgenden Beschluss: 1. Den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie Behördenbeteiligung wird gemäß der Darstellung der Anlage A4 gefolgt. 2. Der Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wird gemäß § 10 (1) BauGB mit dem Text und der Begründung als Satzung beschlossen. 3. Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung ist gemäß § 10 (3) BauGB bekanntzumachen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten. - einstimmig - 9. 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18.07.2013 hier: Ratsbeschluss vom 19.12.2013 Der Rat beschließt folgende Änderungssatzung: -5- 1. Satzung vom 20. Februar 2014 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18. Juli 2013 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 01.10.2013 (GV NRW. 2013, S. 564), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S. 687) und der §§ 53c, 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05.03.2013 (GV NRW S. 133) hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 20. Februar 2014 folgende 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren vom 18.07.2013 beschlossen: I. In § 4 Abs. 7 wird die Gebührenauflistung wie folgt ergänzt: „ab Kalenderjahr 2014: 5,41 €“ II. In § 5 Abs. 5 wird die Gebührenauflistung wie folgt ergänzt: „ab Kalenderjahr 2014: 13,30 €“ III. Die Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft. - 22 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 4 Enthaltung(en) - Bürgermeister Herr Schemmel schließt die öffentliche Sitzung um 19.37 Uhr. Schemmel (Bürgermeister) Sunkovsky (Schriftführerin)