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Beschlußtext (1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18.07.2013 hier: Ratsbeschluss vom 19.12.2013)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,9 kB
Datum
20.02.2014
Erstellt
27.02.14, 21:16
Aktualisiert
27.02.14, 21:16
Beschlußtext (1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18.07.2013
hier: Ratsbeschluss vom 19.12.2013)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 28. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 20.02.2014: 9. 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18.07.2013 hier: Ratsbeschluss vom 19.12.2013 Beschluss: Der Rat beschließt folgende Änderungssatzung: 1. Satzung vom 20. Februar 2014 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 18. Juli 2013 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 01.10.2013 (GV NRW. 2013, S. 564), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S. 687) und der §§ 53c, 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05.03.2013 (GV NRW S. 133) hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 20. Februar 2014 folgende 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren vom 18.07.2013 beschlossen: I. In § 4 Abs. 7 wird die Gebührenauflistung wie folgt ergänzt: „ab Kalenderjahr 2014: 5,41 €“ II. In § 5 Abs. 5 wird die Gebührenauflistung wie folgt ergänzt: „ab Kalenderjahr 2014: 13,30 €“ III. Die Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft. Beratungsergebnis: - 22 Ja-Stimme(n), 1 Nein-Stimme(n), 4 Enthaltung(en) -