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Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen; hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten und zweiten erneuten Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen, b) Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
171 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
29.02.16, 12:02
Aktualisiert
29.02.16, 12:02
Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen;
hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4
             Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2
             und § 4  Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der  ersten und zweiten erneuten 
             Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen,
        b) Feststellungsbeschluss) Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen;
hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4
             Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2
             und § 4  Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der  ersten und zweiten erneuten 
             Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen,
        b) Feststellungsbeschluss) Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen;
hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4
             Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2
             und § 4  Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der  ersten und zweiten erneuten 
             Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen,
        b) Feststellungsbeschluss) Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen;
hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4
             Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2
             und § 4  Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der  ersten und zweiten erneuten 
             Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen,
        b) Feststellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Bau- und Umweltausschuss Termin: 15.03.2016 öffentlich TOP- Nr.: 13/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: 3/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: III F/Ra 03.02.2016 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen; hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten und zweiten erneuten Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen, b) Feststellungsbeschluss Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, sich den Abwägungsvorschlägen zu den in der Anlage 1 aufgeführten Bedenken aus der Öffentlichkeit anzuschließen und den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu folgen. Weiterhin empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald sich den Abwägungsvorschlägen zu den in der Anlage 2 aufgeführten Bedenken von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange anzuschließen und den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu folgen. Den dieser Sitzungsvorlage beigefügten Abwägungsvorschlägen zum Bebauungsplan B 5 „Windpark Ochsenauel“ und den der Sitzungsvorlage Nr. 14/2016 Bebauungsplan K 14 „Windpark Peterberg“ als Anlage angehängten Abwägungsvorschlägen lässt sich entnehmen, dass alle Belange, die im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung dem Bebauungsplan zugeordnet wurden, jedenfalls auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung einer Lösung zugeführt werden können, der Flächennutzungsplan mithin vollziehbar ist. Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge bzw. die darin enthaltene Abwägung der Belange zu den Bebauungsplänen B 5 „Windpark Ochsenauel“ und K 14 „Windpark Peterberg“ zur Kenntnis und berücksichtigt dies im Rahmen der Abwägung der Flächennutzungsplanänderung insoweit, als dass die Abwägungsvorschläge zur Flächennutzungsplanänderung, in denen auf eine abschließende Lösung des Belangs in den Bebauungsplanverfahren hingewiesen wird, in der Form abgewogen werden, dass eine Lösung im nachgelagerten Planverfahren bzw. im nachgelagerten Genehmigungsverfahren erfolgen kann. - Seite 1 von 4 - Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windkraftanlagen zu beschließen und der Begründung mit Umweltbericht vollinhaltlich beizutreten. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90911 € Sachverhalt: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu dem o. a. Bauleitplanverfahren wurde in der Zeit vom 20.11.2012 bis zum 20.12.2012 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte im Zeitraum vom 26.11.2012 bis 07.01.2013. In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 05.09.2013 wurde über die eingegangenen Anregungen beraten und die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese Offenlage erfolgte in der Zeit vom 23.09.2013 bis zum 23.10.2013. Ein Ergebnis dieser Offenlage war der Wegfall der Konzentrationszone „Rennweg“. Dieser Umstand bedurfte u. a. dann auch einer erneuten Offenlage der Planunterlagen. Diese wurde in der Zeit vom 12.05.2014 bis zum 13.06.2014 durchgeführt. In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 29.01.2015 wurde über die eingegangenen Anregungen beraten. Die Erkenntnisse aus dem Beteiligungsverfahren und der landesplanerischen Abstimmung mit der Bezirksregierung erforderten eine weitere erneute Offenlage der Planunterlagen. Die 2. erneute Offenlage zu dem o. a. Bauleitplanverfahren wurde dann in der Zeit vom 23.02.2015 bis zum 23.03.2015 durchgeführt. Die in den bisher durchgeführten vier Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sind nunmehr vom Planungsbüro VDH Projektmanagement GmbH in Zusammenarbeit mit der Verwaltung alle aufgearbeitet und ausgewertet worden. In der Anlage 1 sind die Anregungen aus der Öffentlichkeit tabellarisch aufgeführt und mit der Stellungnahme der Verwaltung zu den vorgetragenen Bedenken und dem Beschlussvorschlag für den Gemeinderat versehen. In der Anlage 2 sind nach gleichem Muster die abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange aufgeführt und ebenfalls mit Stellungnahme der Verwaltung zu den vorgetragenen Bedenken und dem Beschlussvorschlag für den Gemeinderat versehen. Aufgrund der Vielzahl und teils sehr umfassenden Stellungnahmen wird in der Sitzungsvorlage nicht weiter auf diese eingegangen, sondern auf die Stellungnahme der Verwaltung zu den einzelnen Belangen in den Anlagen 1 und 2 verwiesen. - Seite 2 von 4 - Herr von der Heide jun. und Herr Schütt von VDH Projektmanagement GmbH werden in der Sitzung anwesend sein und die Planunterlagen erläutern sowie für Fragen zur Verfügung stehen. Die Planunterlagen für den Beschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen aus nachfolgend aufgeführten Anlagen: Anlage 1: Abwägungstabelle Beteiligung der Öffentlichkeit (FNP) Anlage 2: Abwägungstabelle Beteiligung TÖB (FNP) Anlage 3: Standortuntersuchung Feststellung (FNP) Anlage 4: Standortuntersuchung Karte 1 Feststellung (FNP) Anlage 5: Standortuntersuchung Karte 2 a Feststellung (FNP) Anlage 6: Standortuntersuchung Karte 2 b Feststellung (FNP) Anlage 7: Standortuntersuchung Karte 3 a Feststellung (FNP) Anlage 8: Standortuntersuchung Karte 3 b Feststellung (FNP) Anlage 9: FNP Planurkunde Fläche M Feststellung Anlage 10: FNP Planurkunde Fläche H Feststellung Anlage 11: FNP Planurkunde Raffelsbrand Feststellung Anlage 12: FNP Begründung Feststellung Anlage 13: FNP Umweltbericht Feststellung Anlage 14: Gutachten „Umfassende Wirkung“, Büro Smeets (FNP) Anlage 15: Abwägungstabelle Beteiligung der Öffentlichkeit (B-Plan B 5) Anlage 16: Abwägungstabelle Beteiligung TÖB (B-Plan B 5) Anlage 17: „Artenschutzprüfung“ Büro Fehr(B-Plan B 5) Anlage 18: „Art für Art-Protokolle“ Büro Fehr (B-Plan B 5) Anlage 19: „Schalltechnisches Gutachten“ Büro IEL Anlage 20: „Rotorschattenwurfberechnung“ Büro IEL Anlage 21: „Rotorschattenwurfberechnung Anhang Teil 1“ Büro IEL Anlage 22: „Rotorschattenwurfberechnung Anhang Teil 2“ Büro IEL Anlage 23: „Rotorschattenwurfberechnung Anhang Teil 3“ Büro IEL Anlage 24: „Rotorschattenwurfberechnung Anhang Teil 4“ Büro IEL Anlage 25: „Stellungnahme zum Schallgutachten“ Büro IEL Anlage 26: „Stellungnahme zum Schattengutachten“ Büro IEL Anlage 27: „Stellungnahme zum Schall- und Schattengutachten“ Büro IEL Anlage 28: „Landschaftsbildbewertung“ Büro ECODA zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Bezüglich der Abwägungstabelle gem. den Anlagen 1 und 2 wird empfohlen, diese mit den aufgeführten Bedenken aus den bisherigen Beteiligungsverfahren mit den jeweiligen Stellungnahmen und Beschlussempfehlungen zur Kenntnis zu nehmen und dem Gemeinderat zu empfehlen, sich diesen ebenfalls anzuschließen. Die Abwägungsvorschläge zur Flächennutzungsplanänderung verweisen zum Teil auf die Bebauungspläne. Eine abschließende Beschlussfassung über diese erfolgt jedoch erst in einer späteren Sitzung. Zur Darlegung der Vollziehbarkeit des Flächennutzungsplanes und im Sinne einer vollständigen Bereitstellung des Abwägungsmaterials werden auch die Abwägungsvorschläge zu den Bebauungsplänen bereitgestellt. - Seite 3 von 4 - Weiterhin wird dem Gemeinderat empfohlen, die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen zur Errichtung von Windkraftanlagen auf der Basis der als Anlage beigefügten Planunterlagen, welche nach den vorgenommenen Abwägungen zu den einzelnen Anregungen aus den Abwägungstabellen der Anlagen 1 und 2 überarbeitet worden sind, zu beschließen (Feststellungsbeschluss). Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 4 von 4 -