Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
171 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
29.02.16, 12:02
Aktualisiert
29.02.16, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Termin: 15.03.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
13/2016
Abteilung:
Sachbearbeiter:
3/Bauamt
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
III F/Ra
03.02.2016
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von
Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen;
hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2
und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten und zweiten erneuten
Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen,
b) Feststellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Rat der
Gemeinde Hürtgenwald, sich den Abwägungsvorschlägen zu den in der Anlage 1 aufgeführten
Bedenken aus der Öffentlichkeit anzuschließen und den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu
folgen.
Weiterhin empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald sich
den Abwägungsvorschlägen zu den in der Anlage 2 aufgeführten Bedenken von den Behörden
und Trägern öffentlicher Belange anzuschließen und den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu
folgen.
Den dieser Sitzungsvorlage beigefügten Abwägungsvorschlägen zum Bebauungsplan B 5
„Windpark Ochsenauel“ und den der Sitzungsvorlage Nr. 14/2016 Bebauungsplan K 14
„Windpark Peterberg“ als Anlage angehängten Abwägungsvorschlägen lässt sich entnehmen,
dass alle Belange, die im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung dem Bebauungsplan
zugeordnet wurden, jedenfalls auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung einer Lösung
zugeführt werden können, der Flächennutzungsplan mithin vollziehbar ist. Der Bau- und
Umweltausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge bzw. die darin enthaltene Abwägung der
Belange zu den Bebauungsplänen B 5 „Windpark Ochsenauel“ und K 14 „Windpark Peterberg“
zur Kenntnis und berücksichtigt dies im Rahmen der Abwägung der Flächennutzungsplanänderung insoweit, als dass die Abwägungsvorschläge zur Flächennutzungsplanänderung, in
denen auf eine abschließende Lösung des Belangs in den Bebauungsplanverfahren hingewiesen
wird, in der Form abgewogen werden, dass eine Lösung im nachgelagerten Planverfahren bzw.
im nachgelagerten Genehmigungsverfahren erfolgen kann.
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Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald, die 9. Änderung
des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Errichtung von
Windkraftanlagen zu beschließen und der Begründung mit Umweltbericht vollinhaltlich beizutreten.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
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Sachverhalt:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu dem o. a.
Bauleitplanverfahren wurde in der Zeit vom 20.11.2012 bis zum 20.12.2012 durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte im Zeitraum vom
26.11.2012 bis 07.01.2013.
In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 05.09.2013 wurde über die eingegangenen
Anregungen beraten und die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Diese Offenlage erfolgte in der Zeit vom 23.09.2013 bis zum 23.10.2013. Ein Ergebnis dieser
Offenlage war der Wegfall der Konzentrationszone „Rennweg“. Dieser Umstand bedurfte u. a.
dann auch einer erneuten Offenlage der Planunterlagen. Diese wurde in der Zeit vom 12.05.2014
bis zum 13.06.2014 durchgeführt.
In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 29.01.2015 wurde über die eingegangenen
Anregungen beraten. Die Erkenntnisse aus dem Beteiligungsverfahren und der landesplanerischen Abstimmung mit der Bezirksregierung erforderten eine weitere erneute Offenlage der
Planunterlagen. Die 2. erneute Offenlage zu dem o. a. Bauleitplanverfahren wurde dann in der
Zeit vom 23.02.2015 bis zum 23.03.2015 durchgeführt.
Die in den bisher durchgeführten vier Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sind
nunmehr vom Planungsbüro VDH Projektmanagement GmbH in Zusammenarbeit mit der Verwaltung alle aufgearbeitet und ausgewertet worden.
In der Anlage 1 sind die Anregungen aus der Öffentlichkeit tabellarisch aufgeführt und mit der
Stellungnahme der Verwaltung zu den vorgetragenen Bedenken und dem Beschlussvorschlag für
den Gemeinderat versehen.
In der Anlage 2 sind nach gleichem Muster die abwägungsrelevanten Stellungnahmen der
Behörden und Träger öffentlicher Belange aufgeführt und ebenfalls mit Stellungnahme der Verwaltung zu den vorgetragenen Bedenken und dem Beschlussvorschlag für den Gemeinderat
versehen.
Aufgrund der Vielzahl und teils sehr umfassenden Stellungnahmen wird in der Sitzungsvorlage
nicht weiter auf diese eingegangen, sondern auf die Stellungnahme der Verwaltung zu den einzelnen Belangen in den Anlagen 1 und 2 verwiesen.
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Herr von der Heide jun. und Herr Schütt von VDH Projektmanagement GmbH werden in der
Sitzung anwesend sein und die Planunterlagen erläutern sowie für Fragen zur Verfügung stehen.
Die Planunterlagen für den Beschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen aus nachfolgend aufgeführten Anlagen:
Anlage 1: Abwägungstabelle Beteiligung der Öffentlichkeit (FNP)
Anlage 2: Abwägungstabelle Beteiligung TÖB (FNP)
Anlage 3: Standortuntersuchung Feststellung (FNP)
Anlage 4: Standortuntersuchung Karte 1 Feststellung (FNP)
Anlage 5: Standortuntersuchung Karte 2 a Feststellung (FNP)
Anlage 6: Standortuntersuchung Karte 2 b Feststellung (FNP)
Anlage 7: Standortuntersuchung Karte 3 a Feststellung (FNP)
Anlage 8: Standortuntersuchung Karte 3 b Feststellung (FNP)
Anlage 9: FNP Planurkunde Fläche M Feststellung
Anlage 10: FNP Planurkunde Fläche H Feststellung
Anlage 11: FNP Planurkunde Raffelsbrand Feststellung
Anlage 12: FNP Begründung Feststellung
Anlage 13: FNP Umweltbericht Feststellung
Anlage 14: Gutachten „Umfassende Wirkung“, Büro Smeets (FNP)
Anlage 15: Abwägungstabelle Beteiligung der Öffentlichkeit (B-Plan B 5)
Anlage 16: Abwägungstabelle Beteiligung TÖB (B-Plan B 5)
Anlage 17: „Artenschutzprüfung“ Büro Fehr(B-Plan B 5)
Anlage 18: „Art für Art-Protokolle“ Büro Fehr (B-Plan B 5)
Anlage 19: „Schalltechnisches Gutachten“ Büro IEL
Anlage 20: „Rotorschattenwurfberechnung“ Büro IEL
Anlage 21: „Rotorschattenwurfberechnung Anhang Teil 1“ Büro IEL
Anlage 22: „Rotorschattenwurfberechnung Anhang Teil 2“ Büro IEL
Anlage 23: „Rotorschattenwurfberechnung Anhang Teil 3“ Büro IEL
Anlage 24: „Rotorschattenwurfberechnung Anhang Teil 4“ Büro IEL
Anlage 25: „Stellungnahme zum Schallgutachten“ Büro IEL
Anlage 26: „Stellungnahme zum Schattengutachten“ Büro IEL
Anlage 27: „Stellungnahme zum Schall- und Schattengutachten“ Büro IEL
Anlage 28: „Landschaftsbildbewertung“ Büro ECODA
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Bezüglich der Abwägungstabelle gem. den Anlagen 1 und 2 wird empfohlen, diese mit den
aufgeführten Bedenken aus den bisherigen Beteiligungsverfahren mit den jeweiligen Stellungnahmen und Beschlussempfehlungen zur Kenntnis zu nehmen und dem Gemeinderat zu
empfehlen, sich diesen ebenfalls anzuschließen.
Die Abwägungsvorschläge zur Flächennutzungsplanänderung verweisen zum Teil auf die
Bebauungspläne. Eine abschließende Beschlussfassung über diese erfolgt jedoch erst in einer
späteren Sitzung. Zur Darlegung der Vollziehbarkeit des Flächennutzungsplanes und im Sinne
einer vollständigen Bereitstellung des Abwägungsmaterials werden auch die Abwägungsvorschläge zu den Bebauungsplänen bereitgestellt.
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Weiterhin wird dem Gemeinderat empfohlen, die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur
Ausweisung von Konzentrationszonen zur Errichtung von Windkraftanlagen auf der Basis der als
Anlage beigefügten Planunterlagen, welche nach den vorgenommenen Abwägungen zu den
einzelnen Anregungen aus den Abwägungstabellen der Anlagen 1 und 2 überarbeitet worden
sind, zu beschließen (Feststellungsbeschluss).
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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