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Beschlußtext (13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich der „Weststraße“ im Ortsteil Nienhagen hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange -Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,7 kB
Datum
20.02.2014
Erstellt
27.02.14, 21:16
Aktualisiert
27.02.14, 21:16
Beschlußtext (13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich der „Weststraße“ im Ortsteil Nienhagen
hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
-Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 28. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 20.02.2014: 8. 13. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich der „Weststraße“ im Ortsteil Nienhagen hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB Eingangs zu diesem TOP macht RM Herr Puchert-Blöbaum darauf aufmerksam, dass unter Ziffer 1 des Beschlussvorschlages versehentlich auf die Anlage A1 verwiesen werde, es sich jedoch um die Anlage A4 handele. Sodann fasst der Rat folgenden Beschluss: Beschluss: 1. Den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie Behördenbeteiligung wird gemäß der Darstellung der Anlage A4 gefolgt. 2. Der Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wird gemäß § 10 (1) BauGB mit dem Text und der Begründung als Satzung beschlossen. 3. Der Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung ist gemäß § 10 (3) BauGB bekanntzumachen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten. Beratungsergebnis: - einstimmig -