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Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (Str WG NW) in der derzeit geltenden Fassung -Marktplatz und Kirchweg-)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,2 kB
Datum
20.02.2014
Erstellt
27.02.14, 21:16
Aktualisiert
27.02.14, 21:16
Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (Str WG NW) in der derzeit geltenden Fassung
-Marktplatz und Kirchweg-)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 28. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 20.02.2014: 7. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (Str WG NW) in der derzeit geltenden Fassung -Marktplatz und Kirchweg- Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 12.02.2014 fasst der Rat folgenden Beschluss: Die Anlage „Marktplatz und Kirchweg“ (Flurstücke 368, 470, 471, 472, 473, Flur 2, Gemarkung Leopoldshöhe) erhält die Eigenschaft eines öffentlichen Platzes und einer Gemeindestraße. Sie wird hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet. Baulastträger der ausgebauten Verkehrsanlage ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beratungsergebnis: - einstimmig -