Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
30 kB
Datum
03.09.2015
Erstellt
22.09.15, 12:01
Aktualisiert
22.09.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
03.09.2015 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 6.1
Vorbeugender Impfschutz für Flüchtlinge im Kreis
Euskirchen
hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU
A 79/2015
1. Ergänzun
g
Bei der Betreuung von Asylbewerbern ist zu unterscheiden, ob es
sich dabei um Personen handelt, die sich noch in
Erstaufnahmeeinrichtungen oder Notunterkünften des Landes
Nordrhein-Westfalen befinden oder es sich dabei um Personen
handelt, die aus den Erstaufnahmeeinrichtungen den Städten und
Gemeinden zugewiesen wurden.
Differenzieren sollte man bei der medizinischen Versorgung in
Erstaufnahmeeinrichtungen oder Notunterkünften, handelt es sich
hierbei um gesundheitliche Untersuchungen gemäß Paragraph
62 Abs. 1 Satz 2 Asylverfahrensgesetz oder um medizinische
Heilbehandlung nach Asylbewerberleistungsgesetz.
Gemäß dem Asylverfahrensgesetz sind Personen in einer
Erstaufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft
verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare
Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der
Atmungsorgane zu dulden. Zuständig sind die Betreiber der
Einrichtungen. Kostenträger ist das Land Nordrhein-Westfalen.
Im Kreis Euskirchen war eine derartige Notunterkunft in Dahlem
eingerichtet und eine Notunterkunft befindet sich jetzt in
Schleiden-Gemünd.
Verantwortlich für die medizinische Versorgung in einer
derartigen Einrichtung ist der Betreiber dieser Einrichtung. Im
Kreis Euskirchen wurde das Deutsche Rote Kreuz mit der
Betreuung der Flüchtlinge betraut.
Die Organisation und die Durchführung der
Gesundheitsuntersuchungen in der Einrichtung Dahlem und in
der Einrichtung Schleiden-Gemünd erfolgte in enger
Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern in der Abteilung Gesundheit des Kreises Euskirchen.
In Schleiden-Gemünd wurde die Abteilung Gesundheit von
niedergelassenen ärztlichen Kolleginnen und Kollegen
unterstützt.
Die Gesundheitsuntersuchung befasst sich im Wesentlichen mit
der Frage, ob relevante Infektionskrankheiten, insbesondere eine
Tuberkulose, vorliegen. Erwachsene Personen werden geröntgt.
Bei Kindern und Jugendlichen zwischen dem 5. Lebensjahr und
dem 15. Lebensjahr, sowie bei Schwangeren, wird eine
serologische Untersuchung auf Tuberkulose durchgeführt. Bei
Säuglingen und Kindern bis zum 5. Lebensjahr wird ein Hauttest
auf Tuberkulose durchgeführt. Entsprechende Kontraindikationen
wurden beachtet.
Die Röntgenaufnahmen wurden in sehr guter Zusammenarbeit
vom Röntgeninstitut am Kreiskrankenhaus Mechernich
durchgeführt.
Fast alle Asylsuchenden hatten keine Impfdokumente.
Entsprechend den Vorgaben des Robert Koch Institutes gelten
Personen ohne Impfdokumente als nicht geimpft, und eine
Impfung wurde bei Einverständnis durchgeführt.
Notwendige Impfungen wurden nicht verweigert.
Die Ergebnisse der Gesundheitsuntersuchung und die Impfungen
sind individuell erfasst und dokumentiert. Ein entsprechendes
Dokument wurde den Personen ausgehändigt.
Alle Asylsuchende wurden entsprechend den Vorgaben des
Landes Nordrhein-Westfalen geimpft.
Bestimmte Impfstoffe mit den Komponenten Masern, Röteln,
Mumps, Windpocken standen zeitweise für die Personen von
über 11 Jahren nicht zur Verfügung. Daher wurden die Kinder
nicht ausreichend gegen Windpocken immunisiert.
Impfquoten lassen sich nicht berechnen, da keine Impfdokumente
in ausreichendem Maß vorlagen.
Ansteckungsfähige Tuberkuloseerkrankungen wurden bisher
nicht diagnostiziert.
Besondere Probleme bei der Durchführung von den Therapien
bei Tuberkulose liegen und lagen im Kreis Euskirchen in den
letzten Jahren nicht vor. Die Betreuung von
Tuberkuloseerkrankten erfolgt streng standardisiert entsprechend
den Empfehlungen des Deutschen Zentralkomitees zur
Bekämpfung von Tuberkulose (DZK).
Anzumerken ist, dass Übertragungen von Tuberkuloseerregern
zwischen Migranten und der einheimischen Bevölkerung selten
zu verzeichnen sind. Die Vermutung, dass von Migranten ein
besonderes Infektionsrisiko für die Bevölkerung ausgeht, ist
falsch. Entsprechende Hinweise liegen auch nicht vor.
Der personelle Aufwand der Abteilung Gesundheit und die
entstandenen Materialkosten für die Betreuung der oben
genannten Einrichtungen wurden und werden dem Land
Nordrhein-Westfalen in Rechnung gestellt und hoffentlich auch
bezahlt.
Inzwischen erfolgt die medizinische Versorgung in der
Einrichtung Schleiden-Gemünd in eigener Zuständigkeit durch
den Kreisverbandsarzt des Deutschen Roten Kreuzes mit der
Hilfe von ehrenamtlich tätigen ärztlichen Kolleginnen und
Kollegen. Der Umfang dieser medizinischen Versorgung erfolgt in
enger Abstimmung mit der Abteilung Gesundheit des Kreises
Euskirchen.
Gemäß dem Infektionsschutzgesetz ist das Gesundheitsamt für
die Hygiene der Gemeinschaftseinrichtungen zuständig. Die
Gesundheitsämter sind jetzt im Rahmen der Amtshilfe vom Land
NRW gebeten worden, die Betreiber bei der Durchführung der
Gesundheitsuntersuchungen und bei der Durchführung der
notwendigen Impfungen zu unterstützen. Eine originäre
Zuständigkeit für die medizinische Versorgung von
Asylsuchenden durch örtliche Gesundheitsämter gibt es nicht.
Die gegebene Kostenzusage des Landes Nordrhein-Westfalen
steht unter Haushaltsvorbehalt.
Die allgemeine ärztliche Diagnostik und Behandlung erfolgt bei
erkrankten Asylsuchenden in Erstaufnahmeeinrichtungen des
Landes Nordrhein Westfalen, wie auch bei den Asylsuchenden in
den Städten und Gemeinden, gemäß dem
Asylbewerberleistungsgesetz.
Notwendige Behandlungsscheine werden von den Betreibern der
Erstaufnahmeeinrichtungen oder Notunterkünften den Patienten
ausgehändigt. Notwendige Medikamente werden von den
behandelnden Ärztinnen und Ärzten verschrieben und vom
Betreiber bei den Apotheken gekauft. Die Medikamente werden
dann den Patienten ausgehändigt. Mit Unterstützung der
kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer des Kreises
Euskirchen haben niedergelassene Kolleginnen und Kollegen
gemäß dem kassenärztlichen Versorgungsauftrag für die
ambulante ärztliche Versorgung die Behandlung übernommen.
Auf eigene Initiative haben sich ärztliche Kolleginnen und
Kollegen im Kreis Euskirchen organisiert, um die medizinische
Versorgung bei Asylbewerbern, die den Städten und Gemeinden
zugeordnet wurden, sicherzustellen. Mehrere
Abstimmungsgespräche zu dieser Thematik haben in der
Abteilung Gesundheit stattgefunden. Auch die Abteilung
Kommunales Integrationszentrum und die Abteilung Soziales
haben sich aktiv an diesen Abstimmungsgesprächen beteiligt.
Entsprechendes Informationsmaterial zur besseren
Kommunikation zwischen Ärztin/Arzt und Patienten in den
verschiedensten Sprachen wurde den niedergelassenen
Kolleginnen und Kollegen überlassen. Bei der nächsten
Versammlung der Ärztinnen und Ärzte im Kreis Euskirchen im
Herbst 2015 sollen die niedergelassenen Kolleginnen und
Kollegen von der Ärztekammer Kreis Euskirchen und der
Kassenärztlichen Vereinigung Kreis Euskirchen über die
medizinische Versorgung von Asylsuchenden informiert werden.
Die Vervollständigung des Impfschutzes entsprechend den
Empfehlungen der STIKO (ständige Impfkommission des Robert
Koch Institutes) ist Leistung nach Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Kostenträger der medizinischen Leistungen nach
Asylbewerberleistungsgesetz, die Städte und Gemeinden,
wurden in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde des
Kreises Euskirchen entsprechend informiert. Aus Sicht der
Abteilung Gesundheit ist die frühzeitige Anbindung von Kindern
der Asylsuchenden an Kinderarztpraxen sehr sinnvoll. Der
Kinder- und Jugendärztliche Dienst sieht alle diese
schulpflichtigen Kinder vor Schulbesuch (Seiteneinsteiger) und
weist auf notwendige Impfungen hin.
Anmerkungen: Besondere Probleme durch
Infektionserkrankungen in der Verbindung mit anwachsenden
Flüchtlingszahlen sind der Abteilung Gesundheit nicht bekannt.
Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Masern, die wegen ihrer
sehr hohen Ansteckungsfähigkeit in früheren Jahren, als es noch
keine spezifischen Impfungen gab, bevorzugt bei Kindern
auftraten (sogenannte Kinderkrankheiten) sind keine harmlosen
Erkrankungen! Das Problem, dass es in den letzten Jahren zu
lokalen Ausbrüchen zum Beispiel von Masern kam, liegt nicht an
den Flüchtlingszahlen, sondern an der mangelnden
Durchimpfungsrate bei bestimmten Bevölkerungsgruppen, die
ohne wissenschaftlich fundierte Hinweise den Impfungen
skeptisch gegenüberstehen. Beispielhaft seien hier die
Ausbrüche in Waldorfschulen genannt. Auch im Kreis Euskirchen
sind zum Beispiel in Bad Münstereifel die Impfquoten gerade für
Masern/Mumps/Röteln verbesserungswürdig.
Nach unseren Erfahrungen gibt es gerade keine Bedenken der
Asylsuchenden gegen notwendige Impfungen.
gez.
i.V. Poth