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Beschlusstext (Vorbeugender Impfschutz für Flüchtlinge im Kreis Euskirchen hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
30 kB
Datum
03.09.2015
Erstellt
22.09.15, 12:01
Aktualisiert
22.09.15, 12:01
Beschlusstext (Vorbeugender Impfschutz für Flüchtlinge im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU) Beschlusstext (Vorbeugender Impfschutz für Flüchtlinge im Kreis Euskirchen
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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 03.09.2015 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 6.1 Vorbeugender Impfschutz für Flüchtlinge im Kreis Euskirchen hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU A 79/2015 1. Ergänzun g Bei der Betreuung von Asylbewerbern ist zu unterscheiden, ob es sich dabei um Personen handelt, die sich noch in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Notunterkünften des Landes Nordrhein-Westfalen befinden oder es sich dabei um Personen handelt, die aus den Erstaufnahmeeinrichtungen den Städten und Gemeinden zugewiesen wurden. Differenzieren sollte man bei der medizinischen Versorgung in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Notunterkünften, handelt es sich hierbei um gesundheitliche Untersuchungen gemäß Paragraph 62 Abs. 1 Satz 2 Asylverfahrensgesetz oder um medizinische Heilbehandlung nach Asylbewerberleistungsgesetz. Gemäß dem Asylverfahrensgesetz sind Personen in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden. Zuständig sind die Betreiber der Einrichtungen. Kostenträger ist das Land Nordrhein-Westfalen. Im Kreis Euskirchen war eine derartige Notunterkunft in Dahlem eingerichtet und eine Notunterkunft befindet sich jetzt in Schleiden-Gemünd. Verantwortlich für die medizinische Versorgung in einer derartigen Einrichtung ist der Betreiber dieser Einrichtung. Im Kreis Euskirchen wurde das Deutsche Rote Kreuz mit der Betreuung der Flüchtlinge betraut. Die Organisation und die Durchführung der Gesundheitsuntersuchungen in der Einrichtung Dahlem und in der Einrichtung Schleiden-Gemünd erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Abteilung Gesundheit des Kreises Euskirchen. In Schleiden-Gemünd wurde die Abteilung Gesundheit von niedergelassenen ärztlichen Kolleginnen und Kollegen unterstützt. Die Gesundheitsuntersuchung befasst sich im Wesentlichen mit der Frage, ob relevante Infektionskrankheiten, insbesondere eine Tuberkulose, vorliegen. Erwachsene Personen werden geröntgt. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen dem 5. Lebensjahr und dem 15. Lebensjahr, sowie bei Schwangeren, wird eine serologische Untersuchung auf Tuberkulose durchgeführt. Bei Säuglingen und Kindern bis zum 5. Lebensjahr wird ein Hauttest auf Tuberkulose durchgeführt. Entsprechende Kontraindikationen wurden beachtet. Die Röntgenaufnahmen wurden in sehr guter Zusammenarbeit vom Röntgeninstitut am Kreiskrankenhaus Mechernich durchgeführt. Fast alle Asylsuchenden hatten keine Impfdokumente. Entsprechend den Vorgaben des Robert Koch Institutes gelten Personen ohne Impfdokumente als nicht geimpft, und eine Impfung wurde bei Einverständnis durchgeführt. Notwendige Impfungen wurden nicht verweigert. Die Ergebnisse der Gesundheitsuntersuchung und die Impfungen sind individuell erfasst und dokumentiert. Ein entsprechendes Dokument wurde den Personen ausgehändigt. Alle Asylsuchende wurden entsprechend den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen geimpft. Bestimmte Impfstoffe mit den Komponenten Masern, Röteln, Mumps, Windpocken standen zeitweise für die Personen von über 11 Jahren nicht zur Verfügung. Daher wurden die Kinder nicht ausreichend gegen Windpocken immunisiert. Impfquoten lassen sich nicht berechnen, da keine Impfdokumente in ausreichendem Maß vorlagen. Ansteckungsfähige Tuberkuloseerkrankungen wurden bisher nicht diagnostiziert. Besondere Probleme bei der Durchführung von den Therapien bei Tuberkulose liegen und lagen im Kreis Euskirchen in den letzten Jahren nicht vor. Die Betreuung von Tuberkuloseerkrankten erfolgt streng standardisiert entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung von Tuberkulose (DZK). Anzumerken ist, dass Übertragungen von Tuberkuloseerregern zwischen Migranten und der einheimischen Bevölkerung selten zu verzeichnen sind. Die Vermutung, dass von Migranten ein besonderes Infektionsrisiko für die Bevölkerung ausgeht, ist falsch. Entsprechende Hinweise liegen auch nicht vor. Der personelle Aufwand der Abteilung Gesundheit und die entstandenen Materialkosten für die Betreuung der oben genannten Einrichtungen wurden und werden dem Land Nordrhein-Westfalen in Rechnung gestellt und hoffentlich auch bezahlt. Inzwischen erfolgt die medizinische Versorgung in der Einrichtung Schleiden-Gemünd in eigener Zuständigkeit durch den Kreisverbandsarzt des Deutschen Roten Kreuzes mit der Hilfe von ehrenamtlich tätigen ärztlichen Kolleginnen und Kollegen. Der Umfang dieser medizinischen Versorgung erfolgt in enger Abstimmung mit der Abteilung Gesundheit des Kreises Euskirchen. Gemäß dem Infektionsschutzgesetz ist das Gesundheitsamt für die Hygiene der Gemeinschaftseinrichtungen zuständig. Die Gesundheitsämter sind jetzt im Rahmen der Amtshilfe vom Land NRW gebeten worden, die Betreiber bei der Durchführung der Gesundheitsuntersuchungen und bei der Durchführung der notwendigen Impfungen zu unterstützen. Eine originäre Zuständigkeit für die medizinische Versorgung von Asylsuchenden durch örtliche Gesundheitsämter gibt es nicht. Die gegebene Kostenzusage des Landes Nordrhein-Westfalen steht unter Haushaltsvorbehalt. Die allgemeine ärztliche Diagnostik und Behandlung erfolgt bei erkrankten Asylsuchenden in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Nordrhein Westfalen, wie auch bei den Asylsuchenden in den Städten und Gemeinden, gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz. Notwendige Behandlungsscheine werden von den Betreibern der Erstaufnahmeeinrichtungen oder Notunterkünften den Patienten ausgehändigt. Notwendige Medikamente werden von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten verschrieben und vom Betreiber bei den Apotheken gekauft. Die Medikamente werden dann den Patienten ausgehändigt. Mit Unterstützung der kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer des Kreises Euskirchen haben niedergelassene Kolleginnen und Kollegen gemäß dem kassenärztlichen Versorgungsauftrag für die ambulante ärztliche Versorgung die Behandlung übernommen. Auf eigene Initiative haben sich ärztliche Kolleginnen und Kollegen im Kreis Euskirchen organisiert, um die medizinische Versorgung bei Asylbewerbern, die den Städten und Gemeinden zugeordnet wurden, sicherzustellen. Mehrere Abstimmungsgespräche zu dieser Thematik haben in der Abteilung Gesundheit stattgefunden. Auch die Abteilung Kommunales Integrationszentrum und die Abteilung Soziales haben sich aktiv an diesen Abstimmungsgesprächen beteiligt. Entsprechendes Informationsmaterial zur besseren Kommunikation zwischen Ärztin/Arzt und Patienten in den verschiedensten Sprachen wurde den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen überlassen. Bei der nächsten Versammlung der Ärztinnen und Ärzte im Kreis Euskirchen im Herbst 2015 sollen die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen von der Ärztekammer Kreis Euskirchen und der Kassenärztlichen Vereinigung Kreis Euskirchen über die medizinische Versorgung von Asylsuchenden informiert werden. Die Vervollständigung des Impfschutzes entsprechend den Empfehlungen der STIKO (ständige Impfkommission des Robert Koch Institutes) ist Leistung nach Asylbewerberleistungsgesetz. Die Kostenträger der medizinischen Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz, die Städte und Gemeinden, wurden in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde des Kreises Euskirchen entsprechend informiert. Aus Sicht der Abteilung Gesundheit ist die frühzeitige Anbindung von Kindern der Asylsuchenden an Kinderarztpraxen sehr sinnvoll. Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst sieht alle diese schulpflichtigen Kinder vor Schulbesuch (Seiteneinsteiger) und weist auf notwendige Impfungen hin. Anmerkungen: Besondere Probleme durch Infektionserkrankungen in der Verbindung mit anwachsenden Flüchtlingszahlen sind der Abteilung Gesundheit nicht bekannt. Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Masern, die wegen ihrer sehr hohen Ansteckungsfähigkeit in früheren Jahren, als es noch keine spezifischen Impfungen gab, bevorzugt bei Kindern auftraten (sogenannte Kinderkrankheiten) sind keine harmlosen Erkrankungen! Das Problem, dass es in den letzten Jahren zu lokalen Ausbrüchen zum Beispiel von Masern kam, liegt nicht an den Flüchtlingszahlen, sondern an der mangelnden Durchimpfungsrate bei bestimmten Bevölkerungsgruppen, die ohne wissenschaftlich fundierte Hinweise den Impfungen skeptisch gegenüberstehen. Beispielhaft seien hier die Ausbrüche in Waldorfschulen genannt. Auch im Kreis Euskirchen sind zum Beispiel in Bad Münstereifel die Impfquoten gerade für Masern/Mumps/Röteln verbesserungswürdig. Nach unseren Erfahrungen gibt es gerade keine Bedenken der Asylsuchenden gegen notwendige Impfungen. gez. i.V. Poth