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Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung; hier: Änderung der Hebesatzsatzung zum 01.01.2016)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
90 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
07.03.16, 13:53
Aktualisiert
07.03.16, 13:53
Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung;
hier: Änderung der Hebesatzsatzung zum 01.01.2016) Beschlussvorlage (Hebesatzsatzung;
hier: Änderung der Hebesatzsatzung zum 01.01.2016)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 17.03.2016 öffentlich TOP- Nr.: 32/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Frau Schümmer Aktenzeichen: Datum: 963-10/12 01.03.2016 Hebesatzsatzung; hier: Änderung der Hebesatzsatzung zum 01.01.2016 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt die Hebesatzsatzung mit den Hebesätzen bei Grundsteuer A von 735 v. H., bei Grundsteuer B von 950 v. H. und Gewerbesteuer von 465 v. H. rückwirkend zum 01.01.2016 Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91611 Mehrertrag 1.437.000,00 € Sachverhalt: Die aktuelle Haushaltssatzung ist am 03.12.2015 beschlossen worden. Hierbei wurde der Hebesatz für die Grundsteuer B nicht erhöht. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2016 soll eine Anpassung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B ab dem Jahr 2016 vorgenommen werden. Dies erfordert eine Änderung der bestehenden Habesatzung rückwirkend zum 01.01.2016. Der Satzungsentwurf liegt als Anlage bei. - Seite 1 von 2 - Nach Beschlussfassung könnte die Hebesatzsatzung Anfang April 2016 veröffentlicht und im Laufe des Monats April 2016 eine Nachveranlagung für die Steuerpflichtigen durchgeführt werden. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -