Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
90 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
07.03.16, 13:53
Aktualisiert
07.03.16, 13:53
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 17.03.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
32/2016
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Frau Schümmer
Aktenzeichen:
Datum:
963-10/12
01.03.2016
Hebesatzsatzung;
hier: Änderung der Hebesatzsatzung zum 01.01.2016
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt die Hebesatzsatzung mit den Hebesätzen
bei Grundsteuer A von 735 v. H.,
bei Grundsteuer B von 950 v. H.
und Gewerbesteuer von 465 v. H.
rückwirkend zum 01.01.2016
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91611
Mehrertrag 1.437.000,00 €
Sachverhalt:
Die aktuelle Haushaltssatzung ist am 03.12.2015 beschlossen worden. Hierbei wurde der
Hebesatz für die Grundsteuer B nicht erhöht.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2016 soll eine Anpassung des
Hebesatzes bei der Grundsteuer B ab dem Jahr 2016 vorgenommen werden.
Dies erfordert eine Änderung der bestehenden Habesatzung rückwirkend zum 01.01.2016.
Der Satzungsentwurf liegt als Anlage bei.
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Nach Beschlussfassung könnte die Hebesatzsatzung Anfang April 2016 veröffentlicht und im
Laufe des Monats April 2016 eine Nachveranlagung für die Steuerpflichtigen durchgeführt werden.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
./.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
./.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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