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Beschlusstext (Evaluation der probeweise eingeführten Schuleingangsuntersuchungen im südlichen Teil des Kreises Euskirchen hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
185 kB
Datum
03.09.2015
Erstellt
22.09.15, 12:01
Aktualisiert
22.09.15, 12:01
Beschlusstext (Evaluation der probeweise eingeführten Schuleingangsuntersuchungen im südlichen Teil des Kreises Euskirchen
hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU) Beschlusstext (Evaluation der probeweise eingeführten Schuleingangsuntersuchungen im südlichen Teil des Kreises Euskirchen
hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU) Beschlusstext (Evaluation der probeweise eingeführten Schuleingangsuntersuchungen im südlichen Teil des Kreises Euskirchen
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hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 03.09.2015 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 5.1 Evaluation der probeweise eingeführten Schuleingangsuntersuchungen im südlichen Teil des Kreises Euskirchen hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU Die Schuleingangsuntersuchungen wurden für alle Städte und Gemeinden seit Abschaffung der Nebenstelle Schleiden im Jahr 2011 zentral im Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen durchgeführt. Auf Beschluss der 18. Sitzung des Kreistages vom 09.04.2014 ist mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 probeweise als Alternative zum Untersuchungsort Euskirchen auch wieder der Untersuchungsort Schleiden für die Schuleingangsuntersuchungen möglich. Eine Berichterstattung zur Akzeptanz und Wirtschaftlichkeit des neuen Untersuchungsortes in Schleiden für den Südkreis nach einen Probejahr wurde beschlossen. Bericht: Für die Einschulungsuntersuchungen der 284 Kinder der Stadt Schleiden und den Gemeinden Hellenthal, Blankenheim und Dahlem waren eine Ärztin und eine Arzthelferin zuständig. Das Team (Ärztin und Arzthelferin), welches die 95 Kinder aus der Gemeinde Kall untersucht hat, ist gleichzeitig auch für die 258 Kinder aus Weilerswist zuständig gewesen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten der Einschüler/Innen der Gemeinden Hellenthal, Blankenheim, Dahlem, Kall und der Stadt Schleiden konnten sich ihren Untersuchungsort auswählen. Im Anschreiben wurde darauf hingewiesen, dass sich die Untersuchungsräume in Schleiden in der dritten Etage befinden und kein Aufzug vorhanden ist. Daher sind keine Rollstuhlpflichtigen und keine Eltern mit Kinderwagen zur Untersuchung in Schleiden erschienen. Vorbereitung: Da eine Wahlfreiheit für die Eltern/Erziehungsberechtigten bestand, wurde über die Kitas der gewünschte Untersuchungsort ermittelt. Hierzu war nötig,  entsprechende Listen zu drucken und in den Kitas A 77/2015 1. Ergänzun g     auszulegen, einen Abgleich mit den Schullisten der Grundschulen durchzuführen, um zu überprüfen, dass sich wirklich alle eingetragen haben, eine Terminplanung und Absprache beider Teams über die Belegung der beiden zur Verfügung stehenden Räume durchzuführen, alle Untersuchungsunterlagen vorab zusammen zu stellen und die Einladungen über den Postweg zu versenden. Die deutliche Mehrheit hatte sich für einen Untersuchungsort entschieden, wenigen war es egal, ob Schleiden oder Euskirchen, einige hatten dies vom Tag abhängig gemacht (z.B. wenn Montag, dann Schleiden; Dienstag, dann Euskirchen etc.). Hierbei wurde auf alle Wünsche eingegangen. Räumlichkeiten:      Die beiden zugewiesenen Räume im Rathaus Schleiden waren prinzipiell geeignet, um die Schuleingangsuntersuchung in einer angenehmen Atmosphäre aller Beteiligten (Eltern, Kind und Team) durch zu führen. Vertrauliche Gespräche konnten jedoch nur erschwert erfolgen, da die Türen nicht dicht verschlossen werden konnten (Datenschutz, Lautstärke). Zeitweise bestand eine unzureichende Hygiene, da in den Räumlichkeiten keine Handwaschbecken vorhanden sind. Ein Wickeltisch sowie eine öffentliche Toilette stehen in der dritten Etage ebenfalls nicht zur Verfügung. Sämtliche Gerätschaften – also Hörtestgerät, Sehtestgerät u.a. Materialien wie Untersuchungsunterlagen - mussten an jedem Untersuchungstag seitens der Assistenzkräfte in die dritte Etage an- und abtransportiert sowie auf- und abgebaut werden. Hierfür entstand pro Team ein Zeitaufwand von ca. 40 Minuten an jedem Untersuchungstag (mehrfaches Herauf- und Herabsteigen bis und von der dritten Etage). Eine Mutter weigerte sich aufgrund von Höhenangst das offene Treppenhaus zu benutzen. Technische Ausstattung: Die technische Ausstattung der Räumlichkeiten mit lediglich Telefon und kreiseigenem Notebook, ohne Zugriff auf die abteilungsinternen Fachprogramme und Internetzugang, war unzureichend. Problematisch durch die unzureichend vorhandene Technik war, dass ein zeitlicher Leerlauf bei Terminausfällen (eine Stunde pro Kind bei Absage oder Nichterscheinen) ohne Zugriff auf die abteilungsinternen Fachprogramme bestand. Insgesamt waren 25 Wiedereinbestellungen erforderlich. Zudem konnte auf folgende im Kreishaus ansonsten vorhandene Ausstattungsgegenstände vor Ort nicht zurückgegriffen werden:  Kopiergerät; Kopieren konnte eingeschränkt nur im Straßenverkehrsamt erfolgen (montags und dienstags ab Mittag geschlossen), wozu drei Etagen zu überwinden und der Hof bis in das Nachbargebäude zu überqueren war,  Faxgerät,  Diktier- und Abspielgeräte. .Eckdaten:  Von 379 möglichen Kindern wurden in Schleiden insgesamt 217 untersucht.  Die Kinder mit Wohnort Schleiden und Hellenthal wurden fast vollständig in Schleiden untersucht.  Kinder mit Wohnort Blankenheim und Dahlem wurden überwiegend in Euskirchen untersucht.  Lediglich ca. die Hälfte der Kinder aus Kall wurde in Schleiden untersucht. Ort Schleiden, Hellenthal, Dahlem, Blankenheim Kall Gesamt       Soll 117 53 44 70 95 379 Untersucht in Schleiden Prozent 168 59,1 49 217 51,6 57,3% Zur Untersuchung der 217 Kinder wurden 35 Arbeitstage benötigt. 25 erneute Wiedereinbestellungen durch Nichteinhaltung von Terminen und Absagen waren nötig. Die Leerlaufzeiten durch Nichteinhaltung von Terminen und Absagen betrug 25 Stunden (eine Stunde pro Kind). Es entstehen zusätzliche Reisekosten und ein zusätzlicher Zeitverlust, da ein Team nicht vor Ort wohnt und somit einen An- und Abreiseweg von 66 Kilometern bei 90 Minuten Fahrtzeit sowie Aufund Abbauzeiten von 40 Minuten (insgesamt 130 Minuten) pro Untersuchungstag entstehen. Eine erhebliche körperliche Mehrbelastung für die Assistenzkräfte ist gegeben (schweres Gepäck, kein Aufzug). Eine deutliche organisatorische Mehrbelastung durch das Zusammenstellen der Untersuchungsunterlagen vorab und die Nachbereitung der Unterlagen in Euskirchen ist gegeben. Zusatzkosten: Ärztin (gerundet 41 €/h) Arzthelferin (gerundet 22 €/h) Gesam Leerlauf von 25 Stunden für Ärztin und Arzthelferin Hin- und Rückfahrt für das zweite Team (Kall) (= 90 Min.) an 6 Tagen Rüstzeiten der Assistenzkräfte (= 40 Min.) an 35 Tagen Reisekosten (ein Kfz bei 66 km) an 6 Tagen Nebenkostenpauschale der Räume (anteilig der qm) 1.025,- € 550,- € 1.575,- 369,- € 198,- € 567,- € 513,- € 513,- € 135,- € 135,- € Gesamt 1.394,- € 634,- € 1.396,- € Da sowohl Ärztin und Assistenzkraft eines Teams im Raum Schleiden wohnt, sind dadurch keine weiteren Fahrtzeiten und Fahrtkosten angefallen. Dieses Team wird jedoch in 2016 die Tätigkeit am Gesundheitsamt aufgrund des Erreichens der Altersgrenze beenden, so dass dann davon ausgegangen werden kann, dass die Nachfolgerinnen von Euskirchen anreisen müssen. Fiktiv berechnet würden die Zusatzkosten dann 6.775,- € betragen. gez. i.V. Poth ________________ (Landrat) 3.424,-