Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
185 kB
Datum
03.09.2015
Erstellt
22.09.15, 12:01
Aktualisiert
22.09.15, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
03.09.2015 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 5.1
Evaluation der probeweise eingeführten
Schuleingangsuntersuchungen im südlichen Teil des
Kreises Euskirchen
hier: Antrag der Fraktionen von SPD und CDU
Die Schuleingangsuntersuchungen wurden für alle Städte
und Gemeinden seit Abschaffung der Nebenstelle
Schleiden im Jahr 2011 zentral im Gesundheitsamt des
Kreises Euskirchen durchgeführt.
Auf Beschluss der 18. Sitzung des Kreistages vom
09.04.2014 ist mit Beginn des Schuljahres 2014/2015
probeweise als Alternative zum Untersuchungsort
Euskirchen auch wieder der Untersuchungsort Schleiden für
die Schuleingangsuntersuchungen möglich. Eine
Berichterstattung zur Akzeptanz und Wirtschaftlichkeit des
neuen Untersuchungsortes in Schleiden für den Südkreis
nach einen Probejahr wurde beschlossen.
Bericht:
Für die Einschulungsuntersuchungen der 284 Kinder der
Stadt Schleiden und den Gemeinden Hellenthal,
Blankenheim und Dahlem waren eine Ärztin und eine
Arzthelferin zuständig. Das Team (Ärztin und Arzthelferin),
welches die 95 Kinder aus der Gemeinde Kall untersucht
hat, ist gleichzeitig auch für die 258 Kinder aus Weilerswist
zuständig gewesen.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten der Einschüler/Innen der
Gemeinden Hellenthal, Blankenheim, Dahlem, Kall und der
Stadt Schleiden konnten sich ihren Untersuchungsort
auswählen.
Im Anschreiben wurde darauf hingewiesen, dass sich die
Untersuchungsräume in Schleiden in der dritten Etage
befinden und kein Aufzug vorhanden ist. Daher sind keine
Rollstuhlpflichtigen und keine Eltern mit Kinderwagen zur
Untersuchung in Schleiden erschienen.
Vorbereitung:
Da eine Wahlfreiheit für die Eltern/Erziehungsberechtigten
bestand, wurde über die Kitas der gewünschte
Untersuchungsort ermittelt. Hierzu war nötig,
entsprechende Listen zu drucken und in den Kitas
A 77/2015
1. Ergänzun
g
auszulegen,
einen Abgleich mit den Schullisten der Grundschulen
durchzuführen, um zu überprüfen, dass sich wirklich
alle eingetragen haben,
eine Terminplanung und Absprache beider Teams
über die Belegung der beiden zur Verfügung
stehenden Räume durchzuführen,
alle Untersuchungsunterlagen vorab zusammen zu
stellen und
die Einladungen über den Postweg zu versenden.
Die deutliche Mehrheit hatte sich für einen
Untersuchungsort entschieden, wenigen war es egal, ob
Schleiden oder Euskirchen, einige hatten dies vom Tag
abhängig gemacht (z.B. wenn Montag, dann Schleiden;
Dienstag, dann Euskirchen etc.). Hierbei wurde auf alle
Wünsche eingegangen.
Räumlichkeiten:
Die beiden zugewiesenen Räume im Rathaus
Schleiden waren prinzipiell geeignet, um die
Schuleingangsuntersuchung in einer angenehmen
Atmosphäre aller Beteiligten (Eltern, Kind und Team)
durch zu führen.
Vertrauliche Gespräche konnten jedoch nur
erschwert erfolgen, da die Türen nicht dicht
verschlossen werden konnten (Datenschutz,
Lautstärke).
Zeitweise bestand eine unzureichende Hygiene, da
in den Räumlichkeiten keine Handwaschbecken
vorhanden sind.
Ein Wickeltisch sowie eine öffentliche Toilette stehen
in der dritten Etage ebenfalls nicht zur Verfügung.
Sämtliche Gerätschaften – also Hörtestgerät,
Sehtestgerät u.a. Materialien wie
Untersuchungsunterlagen - mussten an jedem
Untersuchungstag seitens der Assistenzkräfte in die
dritte Etage an- und abtransportiert sowie auf- und
abgebaut werden. Hierfür entstand pro Team ein
Zeitaufwand von ca. 40 Minuten an jedem
Untersuchungstag (mehrfaches Herauf- und
Herabsteigen bis und von der dritten Etage).
Eine Mutter weigerte sich aufgrund von Höhenangst das
offene Treppenhaus zu benutzen.
Technische Ausstattung:
Die technische Ausstattung der Räumlichkeiten mit lediglich
Telefon und kreiseigenem Notebook, ohne Zugriff auf die
abteilungsinternen Fachprogramme und Internetzugang,
war unzureichend. Problematisch durch die unzureichend
vorhandene Technik war, dass ein zeitlicher Leerlauf bei
Terminausfällen (eine Stunde pro Kind bei Absage oder
Nichterscheinen) ohne Zugriff auf die abteilungsinternen
Fachprogramme bestand. Insgesamt waren 25
Wiedereinbestellungen erforderlich. Zudem konnte auf
folgende im Kreishaus ansonsten vorhandene
Ausstattungsgegenstände vor Ort nicht zurückgegriffen
werden:
Kopiergerät; Kopieren konnte
eingeschränkt nur im Straßenverkehrsamt
erfolgen (montags und dienstags ab Mittag
geschlossen), wozu drei Etagen zu
überwinden und der Hof bis in das
Nachbargebäude zu überqueren war,
Faxgerät,
Diktier- und Abspielgeräte.
.Eckdaten:
Von 379 möglichen Kindern wurden in Schleiden
insgesamt 217 untersucht.
Die Kinder mit Wohnort Schleiden und Hellenthal
wurden fast vollständig in Schleiden untersucht.
Kinder mit Wohnort Blankenheim und Dahlem
wurden überwiegend in Euskirchen untersucht.
Lediglich ca. die Hälfte der Kinder aus Kall wurde in
Schleiden untersucht.
Ort
Schleiden,
Hellenthal,
Dahlem,
Blankenheim
Kall
Gesamt
Soll
117
53
44
70
95
379
Untersucht in
Schleiden
Prozent
168
59,1
49
217
51,6
57,3%
Zur Untersuchung der 217 Kinder wurden 35
Arbeitstage benötigt.
25 erneute Wiedereinbestellungen durch
Nichteinhaltung von Terminen und Absagen
waren nötig.
Die Leerlaufzeiten durch Nichteinhaltung von
Terminen und Absagen betrug 25 Stunden (eine
Stunde pro Kind).
Es entstehen zusätzliche Reisekosten und ein
zusätzlicher Zeitverlust, da ein Team nicht vor Ort
wohnt und somit einen An- und Abreiseweg von
66 Kilometern bei 90 Minuten Fahrtzeit sowie Aufund Abbauzeiten von 40 Minuten (insgesamt 130
Minuten) pro Untersuchungstag entstehen.
Eine erhebliche körperliche Mehrbelastung für die
Assistenzkräfte ist gegeben (schweres Gepäck,
kein Aufzug).
Eine deutliche organisatorische Mehrbelastung
durch das Zusammenstellen der
Untersuchungsunterlagen vorab und die
Nachbereitung der Unterlagen in Euskirchen ist
gegeben.
Zusatzkosten:
Ärztin
(gerundet 41 €/h)
Arzthelferin
(gerundet 22 €/h)
Gesam
Leerlauf von 25
Stunden für Ärztin und
Arzthelferin
Hin- und Rückfahrt für
das zweite Team (Kall)
(= 90 Min.) an 6 Tagen
Rüstzeiten der
Assistenzkräfte (= 40
Min.) an 35 Tagen
Reisekosten (ein Kfz
bei 66 km) an 6 Tagen
Nebenkostenpauschale
der Räume (anteilig der
qm)
1.025,- €
550,- €
1.575,-
369,- €
198,- €
567,- €
513,- €
513,- €
135,- €
135,- €
Gesamt
1.394,- €
634,- €
1.396,- €
Da sowohl Ärztin und Assistenzkraft eines Teams im Raum
Schleiden wohnt, sind dadurch keine weiteren Fahrtzeiten
und Fahrtkosten angefallen. Dieses Team wird jedoch in
2016 die Tätigkeit am Gesundheitsamt aufgrund des
Erreichens der Altersgrenze beenden, so dass dann davon
ausgegangen werden kann, dass die Nachfolgerinnen von
Euskirchen anreisen müssen. Fiktiv berechnet würden die
Zusatzkosten dann 6.775,- € betragen.
gez. i.V. Poth
________________
(Landrat)
3.424,-