Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
98 kB
Datum
07.04.2016
Erstellt
24.03.16, 18:03
Aktualisiert
24.03.16, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 07.04.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
46/2016
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 4
Frau Janser
Aktenzeichen:
Datum:
021.23
23.03.2016
Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung (GO);
hier: weitere Anträge zum Thema "Erhöhung der Grundsteuer B"
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald weist die Anträge nach § 24 GO zum Thema „Erhöhung der
Grundsteuer B“ inhaltlich zurück, da über eine Vielzahl gleichlautender Anträge bereits am
17.03.2016 vom Gemeinderat beraten und negativ beschlossen wurde.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja, sofern den Anträgen entsprochen wird,
Mindereinnahmen in Höhe von 940.000 Euro.
Produkt:
91611 Allgemeine Finanzwirtschaft
Sachverhalt:
Hinsichtlich des Sachverhaltes wird auf die Tischvorlage 38/2016 „Anregungen und Beschwerden
nach § 24 Gemeindeordnung (GO); hier: Diverse Anträge zum Thema „Erhöhung Grundsteuer B““
verwiesen.
Zwischenzeitlich hat der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung am 17.03.2016 beschlossen, die Grundsteuer B auf 786 v.H. zu erhöhen.
Zum heutigen Stand 24.03.2016, 12.30 Uhr, liegen der Verwaltung 41 weitere Anregungen und
Beschwerden nach § 24 GO vor. Die Anträge sind nach dem 17.03.2016, 15.30 Uhr bei der Verwaltung eingegangen und konnten zeitlich in der Sitzung am 17.03.2016 nicht behandelt werden.
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Die einzelnen Anträge werden datenschutzkonform aufbereitet (Name und Adresse unkenntlich
gemacht) und dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Mit weiteren Anträgen die bis zum 07.04.2016
bei der Verwaltung eingehen, wird in gleicher Weise verfahren.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Ja, sofern den Anträgen entsprochen wird, ist ein Minderertrag in Höhe von 940.000 Euro
zu erwarten. Hierdurch erhöht sich der Kreditbedarf bei den liquiden Mitteln um die gleiche
Summe. Der Genehmigung des Haushaltes 2016 kann lt. Kommunalaufsicht ohne eine
Erhöhung der Grundsteuer B nicht entsprochen werden, da ohne diese Einnahmen die
Vorgaben des Haushaltssicherungskonzepts nicht eingehalten werden können und somit
der Haushalt 2016 nicht genehmigungsfähig ist.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Gemäß § 6 Abs. 7 b) der Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald vom 24.09.2008 soll von einer
Prüfung von Anregungen und Beschwerden abgesehen werden, wenn gegenüber bereits geprüften Anregungen und Beschwerden kein neues Sachvorbringen vorliegt. Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.03.2016 bereits eine Vielzahl gleichlautende Anregungen und Beschwerden nach §
24 GO geprüft. Ein neues Sachvorbringen liegt nicht vor.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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