Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung (GO); hier: weitere Anträge zum Thema "Erhöhung der Grundsteuer B")

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
98 kB
Datum
07.04.2016
Erstellt
24.03.16, 18:03
Aktualisiert
24.03.16, 18:03
Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung (GO);
hier: weitere Anträge zum Thema "Erhöhung der Grundsteuer B") Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung (GO);
hier: weitere Anträge zum Thema "Erhöhung der Grundsteuer B")

öffnen download melden Dateigröße: 98 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 07.04.2016 öffentlich TOP- Nr.: 46/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 4 Frau Janser Aktenzeichen: Datum: 021.23 23.03.2016 Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung (GO); hier: weitere Anträge zum Thema "Erhöhung der Grundsteuer B" Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald weist die Anträge nach § 24 GO zum Thema „Erhöhung der Grundsteuer B“ inhaltlich zurück, da über eine Vielzahl gleichlautender Anträge bereits am 17.03.2016 vom Gemeinderat beraten und negativ beschlossen wurde. Finanzielle Auswirkungen ? Ja, sofern den Anträgen entsprochen wird, Mindereinnahmen in Höhe von 940.000 Euro. Produkt: 91611 Allgemeine Finanzwirtschaft Sachverhalt: Hinsichtlich des Sachverhaltes wird auf die Tischvorlage 38/2016 „Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung (GO); hier: Diverse Anträge zum Thema „Erhöhung Grundsteuer B““ verwiesen. Zwischenzeitlich hat der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung am 17.03.2016 beschlossen, die Grundsteuer B auf 786 v.H. zu erhöhen. Zum heutigen Stand 24.03.2016, 12.30 Uhr, liegen der Verwaltung 41 weitere Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO vor. Die Anträge sind nach dem 17.03.2016, 15.30 Uhr bei der Verwaltung eingegangen und konnten zeitlich in der Sitzung am 17.03.2016 nicht behandelt werden. - Seite 1 von 2 - Die einzelnen Anträge werden datenschutzkonform aufbereitet (Name und Adresse unkenntlich gemacht) und dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Mit weiteren Anträgen die bis zum 07.04.2016 bei der Verwaltung eingehen, wird in gleicher Weise verfahren. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Ja, sofern den Anträgen entsprochen wird, ist ein Minderertrag in Höhe von 940.000 Euro zu erwarten. Hierdurch erhöht sich der Kreditbedarf bei den liquiden Mitteln um die gleiche Summe. Der Genehmigung des Haushaltes 2016 kann lt. Kommunalaufsicht ohne eine Erhöhung der Grundsteuer B nicht entsprochen werden, da ohne diese Einnahmen die Vorgaben des Haushaltssicherungskonzepts nicht eingehalten werden können und somit der Haushalt 2016 nicht genehmigungsfähig ist. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Gemäß § 6 Abs. 7 b) der Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald vom 24.09.2008 soll von einer Prüfung von Anregungen und Beschwerden abgesehen werden, wenn gegenüber bereits geprüften Anregungen und Beschwerden kein neues Sachvorbringen vorliegt. Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.03.2016 bereits eine Vielzahl gleichlautende Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO geprüft. Ein neues Sachvorbringen liegt nicht vor. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -