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Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen; hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten und zweiten erneuten Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen, b) Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
168 kB
Datum
07.04.2016
Erstellt
24.03.16, 18:03
Aktualisiert
24.03.16, 18:03
Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen;
hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4
             Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 
             und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten und zweiten erneuten 
             Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen,
         b) Feststellungsbeschluss) Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen;
hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4
             Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 
             und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten und zweiten erneuten 
             Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen,
         b) Feststellungsbeschluss) Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen;
hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4
             Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 
             und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten und zweiten erneuten 
             Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen,
         b) Feststellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 07.04.2016 öffentlich TOP- Nr.: 42/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: 3/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: III F/Ra 18.03.2016 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen; hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten und zweiten erneuten Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen, b) Feststellungsbeschluss Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald, sich den Abwägungsvorschlägen zu den in der Anlage 1 aufgeführten Bedenken aus der Öffentlichkeit anzuschließen und den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu folgen. Weiter beschließt der Rat, den Abwägungsvorschlägen zu den in der Anlage 2 aufgeführten Bedenken von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange anzuschließen und den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu folgen. Den dieser Sitzungsvorlage beigefügten Abwägungsvorschlägen zum Bebauungsplan B 5 „Windpark Ochsenauel“ und den der Sitzungsvorlage 14/2016 Bebauungsplan K 14 „Windpark Peterberg“ zur Bau- und Umweltausschusssitzung am 15.03.2016 als Anlage angehängten Abwägungsvorschlägen lässt sich entnehmen, dass alle Belange, die im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung dem Bebauungsplan zugeordnet wurden, jedenfalls auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung einer Lösung zugeführt werden können, der Flächennutzungsplan mithin vollziehbar ist. Der Rat nimmt die Abwägungsvorschläge bzw. die darin enthaltene Abwägung der Belange zu den Bebauungsplänen B 5 „Windpark Ochsenauel“ und K 14 „Windpark Peterberg“ zur Kenntnis und berücksichtigt dies im Rahmen der Abwägung der Flächennutzungsplanänderung insoweit, als dass die Abwägungsvorschläge zur Flächennutzungsplanänderung, in denen auf eine abschließende Lösung des Belangs in den Bebauungsplanverfahren hingewiesen wird, in der Form abgewogen werden, dass eine Lösung im nachgelagerten Planverfahren bzw. im nachgelagerten Genehmigungsverfahren erfolgen kann. - Seite 1 von 3 - Der Rat beschließt die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windkraftanlagen und tritt der Begründung mit Umweltbericht vollinhaltlich bei. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90911 € Sachverhalt: Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage 13/2016 der Bau- und Umweltausschusssitzung am 15.03.2016 sowie auf die dazugehörige Niederschrift verwiesen. Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 die Verwaltung beauftragt, mit Unterstützung des Planungsbüros VDH folgende Klärungen bzw. Ergänzungen zu erarbeiten: 1. Auf den Seiten 85 und 86 der Standortuntersuchung (Stand Feb. 2016) soll der Eingriff ins Landschaftsbild als „hoch“ dargestellt bzw. bezeichnet werden. 2. Im Bereich der Ochsenauel ist zu prüfen, ob die vorgesehenen Standorte für Windkraftanlagen Laubwaldflächen betreffen. 3. Es ist zu prüfen, ob in der 1. Potentialanalyse Einzelstandorte ausgewiesen wurden, die sich zu mehrkernigen Konzentrationszonen zusammenfassen lassen. 4. Es ist die Bewertung der Unteren Landschaftsbehörde zu prüfen und zu hinterfragen, soweit nicht in Aussicht gestellt wird, dass die Standorte 22 und 27 vom Landschaftsschutz befreit werden. 5. Die Laubwaldflächen sollen entsprechend dem Leitfaden als harte Tabuflächen bei der Bewertung des Gemeindegebietes eingearbeitet werden, sodass der verhältnismäßige Anteil der Gemeindefläche erhöht wird, der für Windenergie künftig zur Verfügung steht. Das Büro VDH wurde damit beauftragt, die entsprechenden Punkte zu prüfen und hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Diese ist als Anlage 29 beigefügt. Eine Erläuterung zu den Änderungen der Planunterlagen für die Ratssitzung gegenüber den Planunterlagen aus der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 15.03.2016 ist als Anlage 30 beigefügt. Herr von der Heide und Herr Schütt von VDH Projektmanagement GmbH werden in der Sitzung anwesend sein. Die Planunterlagen für den Beschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen aus nachfolgend aufgeführten Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Abwägungstabelle Beteiligung der Öffentlichkeit (FNP) Abwägungstabelle Beteiligung TÖB (FNP) Standortuntersuchung Feststellung (FNP) Standortuntersuchung Karte 1 Feststellung (FNP) - Seite 2 von 3 - Anlage 5: Standortuntersuchung Karte 2 a Feststellung (FNP) Anlage 6: Standortuntersuchung Karte 2 b Feststellung (FNP) Anlage 7: Standortuntersuchung Karte 3 a Feststellung (FNP) Anlage 8: Standortuntersuchung Karte 3 b Feststellung (FNP) Anlage 9: FNP Planurkunde Fläche M Feststellung Anlage 10: FNP Planurkunde Fläche H Feststellung Anlage 11: FNP Planurkunde Raffelsbrand Feststellung Anlage 12: FNP Begründung Feststellung Anlage 13: FNP Umweltbericht Feststellung Anlage 14: Gutachten „Umfassende Wirkung“, Büro Smeets (FNP) Anlage 15: Abwägungstabelle Beteiligung der Öffentlichkeit (B-Plan B 5) Anlage 16: Abwägungstabelle Beteiligung TÖB (B-Plan B 5) Anlage 17: „Artenschutzprüfung“ Büro Fehr (B-Plan B 5) Anlage 18: „Art für Art-Protokolle“ Büro Fehr (B-Plan B 5) Anlage 19: „Schalltechnisches Gutachten“ Büro IEL Anlage 20: „Rotorschattenwurfberechnung“ Büro IEL Anlage 21: „Rotorschattenwurfberechnung Anhang Teil 1“ Büro IEL Anlage 22: „Rotorschattenwurfberechnung Anhang Teil 2“ Büro IEL Anlage 23: „Rotorschattenwurfberechnung Anhang Teil 3“ Büro IEL Anlage 24: „Rotorschattenwurfberechnung Anhang Teil 4“ Büro IEL Anlage 25: „Stellungnahme zum Schallgutachten“ Büro IEL Anlage 26: „Stellungnahme zum Schattengutachten“ Büro IEL Anlage 27: „Stellungnahme zum Schall- und Schattengutachten“ Büro IEL Anlage 28: „Landschaftsbildbewertung“ Büro ECODA Anlage 29: Stellungnahme VDH Anlage 30: Erläuterungen zu den Änderungen der Planunterlagen VDH zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -