Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
168 kB
Datum
07.04.2016
Erstellt
24.03.16, 18:03
Aktualisiert
24.03.16, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 07.04.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
42/2016
Abteilung:
Sachbearbeiter:
3/Bauamt
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
III F/Ra
18.03.2016
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von
Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen;
hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2
und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten und zweiten erneuten
Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen,
b) Feststellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald, sich den
Abwägungsvorschlägen zu den in der Anlage 1 aufgeführten Bedenken aus der Öffentlichkeit
anzuschließen und den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu folgen.
Weiter beschließt der Rat, den Abwägungsvorschlägen zu den in der Anlage 2 aufgeführten
Bedenken von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange anzuschließen und den jeweiligen
Beschlussvorschlägen zu folgen.
Den dieser Sitzungsvorlage beigefügten Abwägungsvorschlägen zum Bebauungsplan B 5
„Windpark Ochsenauel“ und den der Sitzungsvorlage 14/2016 Bebauungsplan K 14 „Windpark
Peterberg“ zur Bau- und Umweltausschusssitzung am 15.03.2016 als Anlage angehängten
Abwägungsvorschlägen lässt sich entnehmen, dass alle Belange, die im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung dem Bebauungsplan zugeordnet wurden, jedenfalls auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung einer Lösung zugeführt werden können, der Flächennutzungsplan
mithin vollziehbar ist. Der Rat nimmt die Abwägungsvorschläge bzw. die darin enthaltene Abwägung der Belange zu den Bebauungsplänen B 5 „Windpark Ochsenauel“ und K 14 „Windpark
Peterberg“ zur Kenntnis und berücksichtigt dies im Rahmen der Abwägung der Flächennutzungsplanänderung insoweit, als dass die Abwägungsvorschläge zur Flächennutzungsplanänderung, in
denen auf eine abschließende Lösung des Belangs in den Bebauungsplanverfahren hingewiesen
wird, in der Form abgewogen werden, dass eine Lösung im nachgelagerten Planverfahren bzw.
im nachgelagerten Genehmigungsverfahren erfolgen kann.
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Der Rat beschließt die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windkraftanlagen und tritt der Begründung mit Umweltbericht
vollinhaltlich bei.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
90911
€
Sachverhalt:
Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage 13/2016 der Bau- und Umweltausschusssitzung
am 15.03.2016 sowie auf die dazugehörige Niederschrift verwiesen.
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 15.03.2016 die Verwaltung beauftragt,
mit Unterstützung des Planungsbüros VDH folgende Klärungen bzw. Ergänzungen zu erarbeiten:
1. Auf den Seiten 85 und 86 der Standortuntersuchung (Stand Feb. 2016) soll der Eingriff ins
Landschaftsbild als „hoch“ dargestellt bzw. bezeichnet werden.
2. Im Bereich der Ochsenauel ist zu prüfen, ob die vorgesehenen Standorte für Windkraftanlagen
Laubwaldflächen betreffen.
3. Es ist zu prüfen, ob in der 1. Potentialanalyse Einzelstandorte ausgewiesen wurden, die sich zu
mehrkernigen Konzentrationszonen zusammenfassen lassen.
4. Es ist die Bewertung der Unteren Landschaftsbehörde zu prüfen und zu hinterfragen, soweit
nicht in Aussicht gestellt wird, dass die Standorte 22 und 27 vom Landschaftsschutz befreit
werden.
5. Die Laubwaldflächen sollen entsprechend dem Leitfaden als harte Tabuflächen bei der
Bewertung des Gemeindegebietes eingearbeitet werden, sodass der verhältnismäßige Anteil
der Gemeindefläche erhöht wird, der für Windenergie künftig zur Verfügung steht.
Das Büro VDH wurde damit beauftragt, die entsprechenden Punkte zu prüfen und hierzu eine
Stellungnahme abzugeben. Diese ist als Anlage 29 beigefügt.
Eine Erläuterung zu den Änderungen der Planunterlagen für die Ratssitzung gegenüber den
Planunterlagen aus der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 15.03.2016 ist als Anlage 30
beigefügt.
Herr von der Heide und Herr Schütt von VDH Projektmanagement GmbH werden in der Sitzung
anwesend sein.
Die Planunterlagen für den Beschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes
bestehen aus nachfolgend aufgeführten Anlagen:
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4:
Abwägungstabelle Beteiligung der Öffentlichkeit (FNP)
Abwägungstabelle Beteiligung TÖB (FNP)
Standortuntersuchung Feststellung (FNP)
Standortuntersuchung Karte 1 Feststellung (FNP)
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Anlage 5: Standortuntersuchung Karte 2 a Feststellung (FNP)
Anlage 6: Standortuntersuchung Karte 2 b Feststellung (FNP)
Anlage 7: Standortuntersuchung Karte 3 a Feststellung (FNP)
Anlage 8: Standortuntersuchung Karte 3 b Feststellung (FNP)
Anlage 9: FNP Planurkunde Fläche M Feststellung
Anlage 10: FNP Planurkunde Fläche H Feststellung
Anlage 11: FNP Planurkunde Raffelsbrand Feststellung
Anlage 12: FNP Begründung Feststellung
Anlage 13: FNP Umweltbericht Feststellung
Anlage 14: Gutachten „Umfassende Wirkung“, Büro Smeets (FNP)
Anlage 15: Abwägungstabelle Beteiligung der Öffentlichkeit (B-Plan B 5)
Anlage 16: Abwägungstabelle Beteiligung TÖB (B-Plan B 5)
Anlage 17: „Artenschutzprüfung“ Büro Fehr (B-Plan B 5)
Anlage 18: „Art für Art-Protokolle“ Büro Fehr (B-Plan B 5)
Anlage 19: „Schalltechnisches Gutachten“ Büro IEL
Anlage 20: „Rotorschattenwurfberechnung“ Büro IEL
Anlage 21: „Rotorschattenwurfberechnung Anhang Teil 1“ Büro IEL
Anlage 22: „Rotorschattenwurfberechnung Anhang Teil 2“ Büro IEL
Anlage 23: „Rotorschattenwurfberechnung Anhang Teil 3“ Büro IEL
Anlage 24: „Rotorschattenwurfberechnung Anhang Teil 4“ Büro IEL
Anlage 25: „Stellungnahme zum Schallgutachten“ Büro IEL
Anlage 26: „Stellungnahme zum Schattengutachten“ Büro IEL
Anlage 27: „Stellungnahme zum Schall- und Schattengutachten“ Büro IEL
Anlage 28: „Landschaftsbildbewertung“ Büro ECODA
Anlage 29: Stellungnahme VDH
Anlage 30: Erläuterungen zu den Änderungen der Planunterlagen VDH
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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