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Beschlussvorlage (Anlage 14)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
2,7 MB
Datum
07.04.2016
Erstellt
24.03.16, 18:03
Aktualisiert
24.03.16, 18:03

Inhalt der Datei

Windkraftkonzentrationszonen Hürtgenwald Gutachterliche Beurteilung der Umfassung von Ortslagen Erläuterungsbericht Lesefassung Gemeinde Hürtgenwald Aufgestellt: November 2015 SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Planungsgesellschaft mbH 821_Beurteilung_Umfassung_151116 Impressum Auftraggeber: Gemeinde Hürtgenwald August-Scholl-Straße 5 52393 Hürtgenwald Tel.: 02429 - 309-0 Email: info@huertgenwald.de Auftragnehmer: SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Planungsgesellschaft mbH Zehntwall 5-7 50374 Erftstadt Tel.: 02235 – 68 53 59 0 Email: kontakt@la-smeets.de Projektleitung: Bearbeitung: Landschaftsarchitekt Dipl. Ing. Peter Smeets Dipl. Ing. Katharina Bertram Hinweis zum Urheberschutz: Dieser Fachbeitrag ist zu Planungszwecken erstellt. Er unterliegt insgesamt und in einzelnen, als Planungsgrundlage verwendete Inhalte und Darstellungen dem Urheberschutz. Eine Vervielfältigung und Veröffentlichung, insbesondere im Internet, ist nur mit Zustimmung der Inhaber der einzelnen Urheberrechte zulässig. Der Auftraggeber hat vertraglich das Recht zur Veröffentlichung, Nutzung und Änderung dieses Fachbeitrages. . Windkraftkonzentrationszonen Hürtgenwald – Gutachterliche Beurteilung 3 GLIEDERUNG 1 Aufgabenstellung.......................................................................................... 5 2 Methodisches Vorgehen .............................................................................. 6 2.1 Zustand der Umwelt ............................................................................................... 6 2.2 Ortslagen................................................................................................................. 7 2.3 Kulturlandschaftliche Prägung ............................................................................ 12 3 Vorhabenwirkung........................................................................................ 13 4 Umweltauswirkungen ................................................................................. 14 4.1 Ermittlung der Umweltauswirkungen .................................................................. 14 4.2 Bewertung der Umweltauswirkungen ................................................................. 14 4.3 Anteil der Umfassung bei den untersuchten Ortslagen..................................... 15 4.4 Beurteilung der Umweltauswirkungen bei den Ortslagen Kleinhau und Großhau ................................................................................................................ 19 4.5 Zusammenfassende Beurteilung ......................................................................... 20 5 Vermeidung und Minderung ...................................................................... 21 6 Zusammenfassung ..................................................................................... 22 7 Literatur und Quellen.................................................................................. 23 ABBILDUNGEN Abbildung 1: Abbildung 2: Abbildung 3: Abbildung 4: Abbildung 5: Abbildung 6: Abbildung 7: Abbildung 8: Abbildung 9: Vorhandene WEA nach Energieatlas NRW, Herausgeber: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW ................. 6 Übersichtsplan mit Ortslagen in einem Umfeld von 3,5 km um die WEA Konzentrationszonen sowie den maßgeblichen Ausprägungen der Landschaft ................................................................ 8 Blick in Richtung Konzentrationszone H vom nordöstlichen Ortsrand Kleinhaus ................................................................................... 9 Blick in Richtung Konzentrationszone K vom nordöstlichen Ortsrand Kleinhaus ................................................................................... 9 Blick in Richtung Obermaubach auf die geplante WEA Konzentrationszone (Nordosten) ........................................................... 10 Blick vom westlichen Ortsrand Obermaubach in Richtung der geplanten WEA........................................................................................ 10 Blick in Richtung der WEA Konzentrationszone K vom nordöstlichen Ortsrand .......................................................................... 11 Blick in Richtung Konzentrationszone K vom südöstlichen Ortsrand................................................................................................... 11 Ortslagen mit technischen Elementen in weniger als 60° des Wohnumfeldes ........................................................................................ 15 : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Windkraftkonzentrationszonen Hürtgenwald – Gutachterliche Beurteilung Abbildung 10: Abbildung 11: Abbildung 12: 4 Ortslagen mit technischen Elementen in 60° bis unter 90° des Wohnumfeldes ........................................................................................ 16 Kleinhau – durch technische Elemente veränderter Teil des Wohnumfeldes ........................................................................................ 17 Großhau – durch technische Elemente veränderter Teil des Wohnumfeldes ........................................................................................ 18 : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Windkraftkonzentrationszonen Hürtgenwald – Gutachterliche Beurteilung 1 5 Aufgabenstellung Die Gemeinde Hürtgenwald beabsichtigt im Zuge der Bauleitplanung Konzentrationszonen für Windkraftanlagen auszuweisen, um damit genügend Raum für erneuerbare Energien zur Verfügung zu stellen. Bis zum derzeitigen Planungsstand sind in einem gestuften Bewertungsverfahren Flächen hinsichtlich der sog. harten und weichen Kriterien beurteilt worden. Im Ergebnis wurden für das Gemeindegebiet unterschiedliche Flächen ausgewählt, die nun mit Blick auf die Realisierbarkeit und ggf. entgegenstehende Belange bzw. die Planungssicherheit einer weiteren Betrachtung unterzogen werden. In diesem Zusammenhang betrachtet die Kommune auch, ob unabhängig von gesetzlichen Vorgaben, dem Aspekt der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme und der Zumutbarkeit für ggf. betroffene Ortslagen und deren Bewohnern entsprochen wird. Entsprechend der Zielsetzung nach § 1 Abs. 5 Bau GB erfolgt dies, um mit der Bauleitplanung eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, insbesondere unter dem Aspekt der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen. In der vorliegenden Beurteilung wird deshalb geprüft, ob sich durch die Ausweisung von Konzentrationszonen und das Zusammenwirken der in einzelnen Konzentrationszonen zulässigen Windenergieanlagen (WEA) bzw. mit vorhandenen Anlagen eine Beeinträchtigung der Lebensqualität von Bürgern durch eine “Umfassung“ von Ortslagen ergeben kann. Diese Betrachtung tritt neben die ohnehin berücksichtigten Aspekte der optisch bedrängenden Wirkung in Bezug auf einzelne Wohnlagen, die durch Berücksichtigung von Regelabständen beachtet werden. Auf diese Weise wird einer zentralen Aufgabe der Bauleitplanung entsprochen. Nach § 2a Bau GB sind die Belange der Umwelt entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 Bau GB zum Zweck der (planerischen) Umweltvorsorge innerhalb der Umweltprüfung frühzeitig zu untersuchen und bei Entscheidungen im Bauleitplanverfahren angemessen zu berücksichtigen Im vorliegenden Fall betrifft dies das Schutzgut Mensch, seine Gesundheit und die Bevölkerung insgesamt. Für diese sind die Wohn- und Wohnumfeldfunktion sowie die Erholung und Freizeitfunktion am Wohnstandort von besonderer Bedeutung. Da verbindliche rechtliche Regelungen für die Frage der Auswirkungen durch Umfassung oder Umzingelung nicht bestehen, werden die in der Rechtsprechung für vergleichbare Fragestellungen entwickelten Beurteilungskriterien sinngemäß angewendet. : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Windkraftkonzentrationszonen Hürtgenwald – Gutachterliche Beurteilung 2 6 Methodisches Vorgehen Die vorliegende Untersuchung stellt eine Einzelfalluntersuchung dar. Bei dieser werden in der grundsätzlichen Systematik von Umweltprüfungen die Ausprägungen der Umwelt (Bestand) ermittelt und die darauf treffenden Wirkungen des Vorhabens betrachtet. Im vorliegenden Fall wird die Erfassung der vorhandenen Umweltausprägung entsprechend der Aufgabenstellung auf die für die Fragestellung entscheidungsrelevanten Aspekte ausgerichtet. Dies umfasst u.a. Ortslagen und -teile, die Ausprägung der Landschaft und bestehende Vorbelastungen (vgl. Abbildung 1). Der vorhandenen Ausprägung der Umwelt werden die Einsehbarkeit der in den Konzentrationszonen möglichen bzw. bereits vorhandenen WEA und sonstige Vorbelastungen gegenübergestellt. Das Ergebnis der Prüfung wird auf quantitative und qualitative Aspekte ausgerichtet. Abbildung 1: 2.1 Vorhandene WEA nach Energieatlas NRW, Herausgeber: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Zustand der Umwelt Betrachtet werden Ortschaften sowie die Ausprägung der Landschaft in deren Umfeld. Die Erfassung und Beschreibung erfolgt in einer für die Fragestellung ausreichenden Tiefe. Die Erfassung und Bewertung der heute anzutreffenden kulturlandschaftlichen Prägung erfolgte anhand einer ausführlichen Ortsbegehung und durch Auswertung topographischer Karten und sonstiger Erkenntnisse. Der Untersuchungsraum ist Teil der Eifel. Er ist bestimmt durch eine hohe Reliefenergie und einen hohen Waldanteil. Aufgrund der räumlichen Nutzungsverteilung von Wald, Acker und Grünland einerseits und der typischerweise in Hochflächen eingebetteten Siedlungen, unter- : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Windkraftkonzentrationszonen Hürtgenwald – Gutachterliche Beurteilung 7 geordneter Straßenverläufe etc. ergibt sich der Eindruck einer weitgehend unvorbelasteten, naturnahen Kulturlandschaft. Die Maßstäblichkeit von Gebäuden wird nur vereinzelt von einer inzwischen üblichen Bebauung (Märkte am Ortsrand) in Frage gestellt. Im Sinne einer Vorbelastung sind die Fernmeldetürme bei Klein- und Großhau sowie drei bereits errichtete WEA zu werten (vgl. Abb. Energieatlas). Außerhalb des Untersuchungsraumes sind weitere WEA erkennbar. Sonstige optische Störungen wurden nicht im maßgeblichen Umfang festgestellt. Wesentliche landschaftliche Ausprägungen sind in Abb. 2 dargestellt. 2.2 Ortslagen Mit Blick auf die Wirkintensität - im vorliegenden Fall insbesondere der optischen Wahrnehmbarkeit - erfolgt eine Betrachtung von Wohn- und Ortslagen in einem Umfeld von 3.500 m. Darüber hinaus schwächt sich die Wahrnehmbarkeit aufgrund der Entfernung so stark ab, dass WEA gegenüber anderen, landschaftstypischen Elementen nicht mehr dominant und im Sinne der Aufgabenstellung nicht mehr entscheidungsrelevant sind. Innerhalb dieses Abstandes befinden sich u.a. folgende Ortslagen:            Bergstein Bogheim Brandenberg Gey Großhau Hürtgen Kleinhau Obermaubach Schafberg Strass Untermaubach : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Windkraftkonzentrationszonen Hürtgenwald – Gutachterliche Beurteilung Abbildung 2: 8 Übersichtsplan mit Ortslagen in einem Umfeld von 3,5 km um die WEA Konzentrationszonen sowie den maßgeblichen Ausprägungen der Landschaft In Bezug auf die Fragestellungen werden die Ortslagen hinsichtlich der Ausprägungen beschrieben, die Einfluss auf die Wirkung einer Umfassung durch WEA haben. Dies sind insbesondere Faktoren, die Blickrichtungen mit bestimmten, etwa die durch das Relief bedingte Ausrichtung des Ortes zur umgebenden Landschaft, vorhandene Raumgrenzen, die Himmelsrichtung aber auch maßgebliche Vorbelastungen. Letztere sind vor Ort nicht in nennenswertem Maßstab festgestellt worden, da Hochspannungsleitungen, unmaßstäbliche Gebäude oder Nutzungen weitgehend fehlen. Lediglich die zwei Fernmeldetürme bei Klein- und Großhau stören die Eigenart der natürlich geprägten Landschaft. Eine Störwirkung im Landschaftserleben kann außerdem zumindest zeitweise und im näheren Umfeld von der Motocrossstrecke ausgehen. Einige der betrachteten Orte sind dadurch gekennzeichnet, dass das Relief eine gewisse Orientierung bedingt. Der Blick „ins Tal“ oder der Überblick über tiefer gelegene Teile der Umgebung, prägen die „Ausrichtung“ stärker als der Blick „gegen“ höher gelegene Teile der Umgebung, gegenüber tiefer gelegener Teile „vergrößert“ sich das natürliche Blickfeld. Im Einzelnen sind die Ortslagen wie folgt zu charakterisieren: : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Windkraftkonzentrationszonen Hürtgenwald – Gutachterliche Beurteilung 9 Kleinhau Kleinhau liegt in einer nach Südosten orientierten, überwiegend großflächig bewaldeten Hanglage. Nach Norden und Westen schließen sich offene, landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Der Ort nimmt auch die Kuppe ein. Von hier sind bei Wahrnehmung nach Norden und Südosten teilweise weite Blicke ins Umfeld möglich, während nach Osten der Wald teilweise eine massive Raumgrenze bildet. Nach Nordosten öffnet sich der Blick teilweise. Während die westliche Ortslage und der südliche Ortsrand eher eine landschaftsübliche Prägung, z.T. mit gewerblicher Nutzung aufweist, sind das nördliche und östliche Umfeld durch großflächige Wälder naturnah geprägt. Abbildung 3: Blick in Richtung Konzentrationszone H vom nordöstlichen Ortsrand Kleinhaus Abbildung 4: Blick in Richtung Konzentrationszone K vom nordöstlichen Ortsrand Kleinhaus : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Windkraftkonzentrationszonen Hürtgenwald – Gutachterliche Beurteilung 10 Obermaubach Obermaubach „orientiert“ sich aufgrund des Reliefs zum Stausee hin. Oberhalb der Ortslage schließen landwirtschaftliche Flächen und einige großflächige Wälder an. Sie bilden dort, wo das Gelände weiter ansteigt, massive Raumgrenzen. Nach Nordwesten hin öffnet sich vom westlichen (höhergelegenen) Ortsrand der Blick über das Bachtal des Rinnebaches. Insgesamt herrscht im Umfeld der Orte der Eindruck eines naturnah geprägten Landschaftsraumes vor. Abbildung 5: Blick in Richtung Obermaubach auf die geplante WEA Konzentrationszone (Nordosten) Abbildung 6: Blick vom westlichen Ortsrand Obermaubach in Richtung der geplanten WEA : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Windkraftkonzentrationszonen Hürtgenwald – Gutachterliche Beurteilung 11 Großhau Der Ort entwickelt sich westlich der B 399 in einem nach Westen abfallenden Gelände. Die anschließenden großräumigen Wälder bilden in nördlicher Richtung eine rd. 180° Raumgrenze. Nach Süden und Südosten ist der Blick frei. Auch hier unterscheidet sich das Umfeld im Norden und im Süden. Die nördlichen und nordwestlichen Bereiche weisen höhere Naturnähe auf. Abbildung 7: Blick in Richtung der WEA Konzentrationszone K vom nordöstlichen Ortsrand Abbildung 8: Blick in Richtung Konzentrationszone K vom südöstlichen Ortsrand : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Windkraftkonzentrationszonen Hürtgenwald – Gutachterliche Beurteilung 12 Hürtgen Die Ortslage liegt in einer Hochlage, die nach Westen von höher gelegenen Wäldern begrenzt wird. Nach Norden, Nordosten und Osten sowie Südosten ist der Blick über tiefer gelegene Teilbereiche der umgebenden Landschaft möglich. Im Osten begrenzt der bewaldete Bereich östlich der L11 den Blick. Auf dem der Ortslage gegenüberliegenden Hang befinden sich das Motocrossgelände am Raffelsberg und drei WEA. Aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung ist das Umfeld nur in südlicher und westlicher Richtung stärker naturnah geprägt. Bergstein Der Ort liegt in einem insgesamt in südlicher Richtung exponierten Gelände. Das Umfeld ist meist durch offene, landwirtschaftlich genutzte Räume gekennzeichnet, die sämtlich von einer Waldkulisse begrenzt werden. Im engeren Umfeld dominieren landwirtschaftliche Nutzungen den Landschaftsraum. Erst in einigem Abstand treten naturnahe Wälder stärker hervor. Boghau Der Ort liegt unterhalb der westlich und nordwestlich die Ortslage umgebenden, höher gelegenen Wälder. Der Übergang bis zur Raumgrenze wird von landwirtschaftlichen Flächen gebildet. Nach Osten weitet sich der Blick über tiefer gelegene Bereiche des Rurtales. Dominant für den Ort sind die westlich angrenzenden Wälder. Schafberg Der Ort liegt neben den sich nach Westen und Südwesten ausdehnenden Wäldern. Der Raum öffnet sich nach Nordosten über die abfallenden und tiefer gelegenen, meist landwirtschaftlich genutzten Flächen um die Ortslage (Straße). Auch für Schafberg wird das Umfeld durch Wälder geprägt, während der Blick stärker über die nordöstlichen Bereiche gerichtet ist. 2.3 Kulturlandschaftliche Prägung Das untersuchte Gebiet liegt im Naturraum „Rureifel“, welcher Teil der Eifel und somit des Rheinischen Schiefergebirges ist. Die Raumeinheit umfasst große Hochflächenbereiche, die durch bis zu 200 m tief eingeschnittene Täler, u.a. das der namengebenden Rur, gegliedert werden. Die Hochflächen weisen eine deutliche, nach Norden gerichtete Abdachung auf (gesamter Geländeabfall von ca. 680 m auf 200 m). Die Einheit grenzt im Westen an das Hohe Venn (283), im Norden an die Zülpicher Börde (553), im Osten an die Mechernicher Voreifel (275) und die Kalkeifel (276) und im Süden an die Westliche Voreifel (281). Die Raumeinheit Rureifel wird in acht weitere Untereinheiten unterteilt, das zu betrachtende Gebiet liegt in der Untereinheit „Hürtgener Hochfläche“. Das Verhältnis Wald und landwirtschaftliche Nutzflächen hält sich im Bereich der Rureifel etwa die Waage. Die Landwirtschaft ist besonders auf den Hochflächen verbreitet. Heute findet sich fast ausschließlich Dauergrünland (Milchwirtschaft), während früher auch Äcker verbreitet waren. Teilweise wurden erst nach dem II. Weltkrieg ehemalige Waldteile in landwirtschaftliche Nutzflächen umgewandelt, die von Aussiedlern bewirtschaftet wurden (besonders in der stark kriegszerstörten Gemeinde Hürtgenwald). Heute sind neben Laubwäldern auch große Nadelholzforsten verbreitet. Bei Obermaubach ist die Rur aufgestaut. . 1 1 LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (LANUV): Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Windkraftkonzentrationszonen Hürtgenwald – Gutachterliche Beurteilung 3 13 Vorhabenwirkung Die Konzentrationszonen geben den Rahmen für die Errichtung von WEA. Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung lassen sich keine Wirkungen aller konkret geplanten oder künftig zulässigen Anlagen ermitteln. In der Rechtsprechung wird deshalb davon ausgegangen, dass zunächst die Errichtung von WEA im Gesamtgebiet möglich ist (wenngleich die enge Benachbarung der Anlagen, Eigentumsverhältnisse oder andere Gründe nicht zwangsläufig dazu führen). Auch hinsichtlich der Anlagentypen und Höhen sind i. W. nur rahmenhafte Aussagen möglich. Der Beurteilung wird deshalb zugrunde gelegt, dass innerhalb der gesamten Konzentrationszone WEA bis 200 m Gesamthöhe mit einem Rotordurchmesser von ca. 160 m zulässig sein werden. Aufgrund der Ergebnisse der Voruntersuchungen werden die Konzentrationszonen Ochsnauel (H) und Gieschhardt (K) vertieft untersucht. : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Windkraftkonzentrationszonen Hürtgenwald – Gutachterliche Beurteilung 4 Umweltauswirkungen 4.1 Ermittlung der Umweltauswirkungen 14 Betrachtet werden mögliche Auswirkungen auf Menschen, deren Gesundheit und die Bevölkerung (Schutzgüter nach UVPG) mit dem gesetzlich vorgegebenen Ziel der Umweltvorsorge und der frühzeitigen Berücksichtigung unvermeidbarer erheblicher Umweltauswirkungen bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben (vgl. §§ 1 und 2 UVPG, sowie § 2a Bau GB). Im Hinblick auf die hier anstehende Frage von Umweltauswirkungen auf das Wohlbefinden der Menschen aufgrund der Umfassung von Ortschaften durch WEA bezieht sich die Ermittlung auf quantitative und qualitative Aspekte. Zunächst werden alle im Umfeld liegenden Orte dahingehend betrachtet, in welchem Umfang das Umfeld durch WEA, die innerhalb der Konzentrationszonen zulässig wären, optisch beansprucht wird. Soweit sich aus dieser Betrachtung Anhaltpunkte für eine „Umfassung“ ergeben, erfolgt eine vertiefte Untersuchung und Beurteilung nach qualitativen Aspekten. Bei weiter entfernt liegenden Ortslagen, auch in Nachbargemeinden, erscheint eine Entscheidungsrelevanz aufgrund der Entfernung nicht gegeben, bzw. wird die Thematik durch die Betrachtung näher gelegener Orte abgedeckt. 4.2 Bewertung der Umweltauswirkungen Im vorliegenden Fall bedeutet die Einbringung der technischen Elemente eine Veränderung des Vertrauten, das mit dem Wohnort verbunden ist. Wenngleich kein Recht auf Unveränderbarkeit des Raumes besteht, so hat die Kommune u.a. im Zuge der Bauleitplanung jedoch auf schwerwiegende, das Wohlbefinden von Menschen einwirkende Aspekte aus Gründen des vorsorgenden Umweltschutzes und der städtebaulichen Vorsorge, einzugehen. Die Einstufung der Erheblichkeit ist bezogen auf die Umfassung von Orten nicht an gesetzliche Grenzwerte gebunden. Gesetzliche Grenzwerte bestimmen das Maß, ab dem Auswirkungen unzulässig sind. Umweltauswirkungen sind – wenn sie schwerwiegend sind - auch unterhalb der Schwelle der Unzulässigkeit zu betrachten und in Abwägung mit anderen Belangen, zum Zwecke der Umweltvorsorge (§ 1 UVPG) einzubeziehen. Die Beurteilung der Schwere von Umweltauswirkungen wird im vorliegenden Fall einerseits anhand des festgestellten Umfanges der Veränderung und andererseits durch eine fachgutachterliche Einschätzung der Erheblichkeit unter Berücksichtigung der örtlichen Situation des jeweiligen Einzelfalles vorgenommen. Von einer erheblichen Umweltauswirkung ist aus fachlicher Sicht und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung in dem Fall auszugehen, wenn mehr als ein Drittel eines Ortes von einer Überformung betroffen sind. Dann ist es gerechtfertigt, dieses als erhebliche Umweltauswirkung für die Schutzgüter Menschen und Bevölkerung an ihren häufigen Aufenthaltsorten zu bewerten. Die Überformung wird darin gesehen, dass in erheblichem Umfang durch sehr große Elemente sowie Drehbewegungen und Befeuerung bei Dunkelheit eine erdrückende Wirkung und der Eindruck einer Umzingelung hervorgerufen werden kann. Dies liegt u.a. daran, dass technische Elemente in dieser Dimension und Fülle dem für diesen Raum typischen Landschaftscharakter entgegenstehen. Sie entsprechen nicht der ortüblichen Eigenart und dem erwarteten und traditionellen Charakter der Landschaft und des Wohnumfeldes. : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Windkraftkonzentrationszonen Hürtgenwald – Gutachterliche Beurteilung 4.3 15 Anteil der Umfassung bei den untersuchten Ortslagen Für die potenziell betroffenen Ortslagen im Umfeld von 3.500 m um die geplanten Konzentrationszonen H und K erfolgte eine systematische Überprüfung des Umfanges der möglichen Umfassung. Entsprechend der nachfolgenden Übersicht (Abb.8 und 9) kann für einzelne Ortslagen bereits anhand der heranzuziehenden quantitativen Kriterien eine erhebliche Betroffenheit ausgeschlossen werden. So wird der Anteil der potenziell durch WEA veränderten Umfelder, ohne vertieft auf die Einsehbarkeit einzugehen, für die Ortslagen Hürtgen (57°), Bergstein (46°) Untermaubach (52°), Strass (50°), Gey (56°) unter 60° liegen. Damit wird die Veränderung des Wohnumfeldes - da auch keine herausragenden qualitativen Aspekte, wie besondere Sichtachsen o.ä. erkennbar sind - aus fachlicher Sicht nicht ausreichend bedeutsam, um unter dem Vorsorgeaspekt entscheidungsrelevant in die Abwägung einzugehen. Der Anteil möglicher WEA wird weniger als 1/6 vom wahrnehmbaren Umfeld (360°) einnehmen. Abbildung 9: Ortslagen mit technischen Elementen in weniger als 60° des Wohnumfeldes : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Windkraftkonzentrationszonen Hürtgenwald – Gutachterliche Beurteilung 16 Auch für weitere betrachtete Orte liegt, wie Abbildung 9 zu entnehmen ist, der max. Anteil deutlich unter dem aus fachlicher Sicht relevanten Anteil von 120°. Dies trifft auf Boghau (75°), Obermaubach (70°), Schafberg (73°) und Brandenberg (76°) zu. Eine Umfassung oder Umzingelung ist deshalb hier nicht anzunehmen. Abbildung 10: Ortslagen mit technischen Elementen in 60° bis unter 90° des Wohnumfeldes : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Windkraftkonzentrationszonen Hürtgenwald – Gutachterliche Beurteilung Abbildung 11: 17 Kleinhau – durch technische Elemente veränderter Teil des Wohnumfeldes : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Windkraftkonzentrationszonen Hürtgenwald – Gutachterliche Beurteilung Abbildung 12: 18 Großhau – durch technische Elemente veränderter Teil des Wohnumfeldes Deutlich anders ist die Situation hingegen bei Kleinhau und in Großhau. Hier liegt der potenziell durch Veränderungen betroffene Teil des landschaftlichen Umfeldes bei rd. 128°. Unter Einbeziehung der Vorbelastungen im Umfeld, nämlich der vorhandenen WEA und die Fernmeldetürme sogar bei 153°. Bei Großhau würde der Anteil des veränderten Umfeldes unter Einbeziehung der Vorbelastungen bis ~ 100° betragen. : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Windkraftkonzentrationszonen Hürtgenwald – Gutachterliche Beurteilung 19 Für die Bevölkerung bedeutet dies, dass z. B. die Ortslage Kleinhau sowohl bei Annäherung über die B 399 oder die L 11, insbesondere aber aus vielen Blickwinkeln im Ort immer in Verbindung mit Windrädern wahrgenommen wird. Dies erfordert eine vertiefte Betrachtung der qualitativen Aspekte, um die Schwere dieses Belanges und das Gewicht in der Abwägung weiter zu bestimmen. Für alle anderen Ortsteile schwächt sich dies deutlich ab. Hier sind in weniger als 1/4 des Umfeldes (< 90°) WEA oder andere technische Einrichtungen (Masten) zu sehen. Zudem gibt es freie, unbelastete Blicke in der “Orientierung“ des Ortes und bei Annäherung. Bei den Ortslagen an den Talrändern ergibt sich zudem in Teilen eine Sichtverschattung sowohl im Ort, als auch durch die angrenzenden bewaldeten Hänge. 4.4 Beurteilung der Umweltauswirkungen bei den Ortslagen Kleinhau und Großhau Kleinhau Aus qualitativer Sicht ist in Kleinhau festzustellen, dass der potenziell veränderte Landschaftsausschnitt - im Gegensatz zu dem stärker von landwirtschaftlicher und sonstiger Nutzung geprägten Westen - den aufgrund der Wälder naturnäher empfundenen Osten betrifft. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass einerseits wegen der Hanglage des Ortes viele Gebäude und Gärten nach Osten, talwärts ausgerichtet sind. Einfluss auf das Maß der Umweltauswirkung nimmt auch die Tatsache, dass die geplante Konzentrationszone H zum Teil durch die vorgelagerten Wälder am Ortsrand und auf dem Geländesattel z.T. abgeschirmt wird. Dies betrifft aufgrund der Höhe - wie am Beispiel der vorhandenen Anlagen überprüft werden kann - aber nicht die Rotoren und die Befeuerung bei Dunkelheit. Aus fachlicher Sicht werden die möglichen Anlagen in der Zone K, bezogen auf Kleinhau, weniger abgeschirmt; sie wirken unmittelbarer. Je nach Standort sind aus dem Ort in der Ferne auch die vorhandenen WEA bei Schmidt zu sehen. Wenngleich zwischen den Zonen von der Ortsmitte aus gesehen ein schmaler Bereich von rd. 5° verbleibt, würde eine – selbst lockere – Bestückung in den einzelnen Zonen zusammen mit den bereits vorhandenen Anlagen im 3.500 km Umfeld und den Fernmeldetürmen praktisch in östlicher Richtung vom Norden bis in den Süden die von Wäldern geprägte und naturnah empfundene Landschaft verändern. Großhau Aus fachlicher Sicht ist im Unterschied zu Kleinhau Großhau entsprechend dem Hangverlauf und der offenen Nutzung im Umfeld stärker nach Westen und Süden hin orientiert. Im Norden bilden die großflächigen Wälder eine gut wahrnehmbare Raumgrenze. Auch von Großhau werden aufgrund der Höhe Rotoren und Befeuerung der WEA in beiden Zonen sichtbar sein. Von Großhau aus ist der Blick nach Osten, im Gegensatz zu Kleinhau, durch das östlich der B 399 höher liegende Gelände in Teilen abgeschirmt. Zum Teil ist die naturnahe Waldlandschaft im Südosten von Großhau nicht zu sehen. Für Großhau besteht aber der unbelastete Blick auf die Wälder im Westen und Norden. : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Windkraftkonzentrationszonen Hürtgenwald – Gutachterliche Beurteilung 4.5 20 Zusammenfassende Beurteilung Die systematische Ermittlung von Umweltauswirkungen auf Menschen durch die Umfassung von Ortslagen mit WEA ergibt, dass es für den Ort Kleinhau durch die in den Konzentrationszonen H + K zulässigen WEA zu einer umfangreichen und wesentlichen Veränderung der Eigenart der Landschaft und damit des Wohnumfeldes kommen würde. Dies ist als erhebliche Umweltauswirkung zu werten. Bereits die voraussichtlich zulässigen Anlagen innerhalb der geplanten Konzentrationszonen würden das maximal erlebbare Blickfeld (360° Umfeld) zu mehr als 1/3 überformen. Da diese künftig zulässigen WEA zu den bereits vorhandenen WEA sowie den zwei Fernmeldetürmen treten würden, wäre rd. 44% des Umfeldes von Kleinhau betroffen. Relevant ist zudem, dass der für Kleinhau betroffene Teil den landschaftlich naturnäheren Landschaftsausschnitt darstellt. Dieser ist maßgeblich für den heutigen Charakter des Wohnumfeldes und für den Eindruck, dass der Ort Teil der Eifel ist. In Großhau betrifft die zu erwartende Veränderung einen kleineren Landschaftsausschnitt. Zudem würde die Überformung an einer für den Ort weniger “prominenten“ Stelle erfolgen, die zum Teil durch das Relief abgeschirmt ist. Für Kleinhau lautet die fachgutachterliche Einschätzung, dass die Umweltauswirkungen ein so erhebliches Maß erreichen, dass aus Gründen der Umweltvorsorge eine Minderung der Auswirkung geboten erscheint und diese möglichst auch Großhau zu Gute kommen sollte. : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Windkraftkonzentrationszonen Hürtgenwald – Gutachterliche Beurteilung 5 21 Vermeidung und Minderung Eine völlige Vermeidung der Umweltauswirkungen ist unter Anerkennung des Belanges der Schaffung regenerativer Energiequellen nicht möglich und auch nicht geboten. Insofern ist die Minderung zu prüfen. Da eine Verkleinerung der Zonen angesichts des Umfanges der Betroffenheit nicht zur Diskussion steht – Verkleinerungen einzelner Zonen hätten nicht den erforderlichen Erfolg – steht die Frage der Aufgabe einer Zone zur Entscheidung an. Die Aufgabe der Zone H würde die Auswirkungen an einer Stelle mindern, an der vorhandene WEA wahrnehmbar bleiben. Im engeren Umfeld sind es die 3 Anlagen an der L 11. In der Ferne zusätzlich die 5 Anlagen bei Schmidt. Bei Aufgabe der Zone K würden Standorte entfallen, die von Kleinhau, aber auch von Großhau und Obermaubach stärker einsehbar sind. Beim Verzicht auf WEA in der Zone K würden die vorhandenen Fernmeldetürme wie bisher als Einzelobjekte wahrgenommen und nicht als Addition technischer, weithin sichtbarer Objekte. Im Ergebnis wäre der Verzicht auf die Zone K für beide Orte effektiver. Für die Orte Hürtgen, Brandenberg und Bergstein bliebe beim Verzicht auf Zone H weiterhin die Vorbelastung durch die 3 vorhandenen Anlagen. Also erscheint auch hier der Verzicht auf Zone K sinnvoller. Dies führt insgesamt zu der Empfehlung, die erhebliche Umweltbelastung durch Umfassung von Ortslagen durch Verzicht auf die Zone K auf ein vertretbares Maß zu mindern. Dies wird aus fachlicher Sicht bei Anerkennung der grundsätzlichen Berechtigung der Errichtung von WEA empfohlen. : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Windkraftkonzentrationszonen Hürtgenwald – Gutachterliche Beurteilung 6 22 Zusammenfassung Die Untersuchung im Hinblick auf Umweltauswirkungen durch die Umfassung von Ortslagen durch Windenergieanlagen kommt zu dem Ergebnis, dass Kleinhau durch die beiden Konzentrationszonen H und K aus quantitativen und qualitativen Aspekten in einem erheblichen, für die Abwägung über die Zulässigkeit relevanten Maße, von Umweltauswirkungen betroffen würde. Bei der Prüfung der Möglichkeiten der Konfliktminderung wurde aufgezeigt, dass die Umweltauswirkungen sowohl für Kleinhau, aber auch für andere Orte am effektivsten durch den Verzicht auf die Konzentrationszone K auf ein hinnehmbares Maß gemindert werden kann. Bezieht man qualitative Aspekte mit ein, so ist festzustellen, dass der Landschaftsraum im Bereich der Konzentrationszone heute durch großflächige Wälder naturnah geprägt ist. Die Einbringung von WEA verändert die Naturnähe und nimmt damit direkt Einfluss auf die Eigenart und Schönheit der Landschaft, einen Schutzzweck des BNatSchG. Diese Veränderung ist über die Eingriffsregelung hinaus als Umweltbelang zu berücksichtigen, wenn es um die Vorsorge und die Aufgaben der Bauleitplanung geht. Aus fachgutachterlicher Sicht wird deshalb der Verzicht der Ausweisung von Konzentrationszone K empfohlen, da auf diese Weise erhebliche Umweltauswirkungen durch Umfassung von Ortslagen vermieden werden können. : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN Windkraftkonzentrationszonen Hürtgenwald – Gutachterliche Beurteilung 7 23 Literatur und Quellen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH, 12.02.1990: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen- Gemeinsamer Runderlass vom 04.11.2015: Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) UmweltPlan GmbH _Stralsund, 2013 - Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern – Gutachten zur „Umfassung von Ortschaften durch Windenergieanlagen“ : SMEETS LANDSCHAFTSARCHITEKTEN