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Beschlussvorlage (Anlage 28)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
2,1 MB
Datum
07.04.2016
Erstellt
24.03.16, 18:03
Aktualisiert
24.03.16, 18:03

Inhalt der Datei

www.ecoda.de ecoda Eingriffsermittlung „Landschaftsbild“ UMWELTGUTACHTEN Dr. Bergen & Fritz GbR Ruinenstr. 33 für einen Windpark im Bereich der Potentialfläche Brandenberg (Gemeinde Hürtgenwald, Kreis Düren) 44287 Dortmund Fon 0231 5869-5694 Fax 0231 5869-9519 ecoda@ecoda.de www.ecoda.de Auftraggeberin: Auftraggeberin: VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz Bearbeiter: Stefan Wernitz, Dipl.-Geogr. Dortmund, den 09. Februar 2015 Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis 1 Einleitung ................................................................................................................................ 1 1.1 Anlass und Aufgabenstellung ............................................................................................ 1 1.2 Untersuchungsrahmen und Gliederung ........................................................................... 1 2 Bewertung des Landschaftsbilds .......................................................................................... 2 2.1 Beschreibung und Bewertung der landschaftsästhetischen Raumeinheiten.............. 4 3 Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen............................................................. 12 3.1 Prognose der Auswirkungen............................................................................................ 12 3.1.1 Wirkpotenzial ....................................................................................................................................... 12 3.1.2 Räumliches Ausmaß der visuellen Auswirkungen ......................................................................... 14 3.2 Bewertung der Auswirkungen ........................................................................................ 15 4 Vermeidung, Verminderung und Kompensation ............................................................... 18 4.1 Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung ...................................................... 18 4.2 Kompensationsumfang..................................................................................................... 18 5 Zusammenfassung ............................................................................................................... 21 Abschlusserklärung Literaturverzeichnis Anhang Abbildungsverzeichnis Seite Kapitel 2: Abbildung 2.1: Komponenten zur Bestimmung der Empfindlichkeit oder Sensitivität einer landschaftsästhetischen Raumeinheit (nach Nohl 1993) ................................................... 3 Kapitel 3: Abbildung 3.1: Zeichnerische Darstellung der Tageskennzeichnung gemäß Anhang 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen .............................................................................................................. 12 Abbildung 3.2: Zeichnerische Darstellung der Nachtkennzeichnung gemäß Anhang 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen .............................................................................................................. 13 Tabellenverzeichnis Seite Kapitel 2: Tabelle 2.1: Landschaftsästhetische Raumeinheiten im Untersuchungsraum (UR) im Umkreis von 10 km um die Standorte der geplanten WEA ............................................... 2 Tabelle 2.2: Verbalisierung der zehnstufigen Bewertungsskala .............................................................. 4 Tabelle 2.3: Bewertung der Empfindlichkeit der einzelnen landschaftsästhetischen Raumeinheiten ........................................................................................................................ 11 Kapitel 3: Tabelle 3.1: Größe der visuellen Einwirkungsbereiche der geplanten Windenergieanlagen (WEA) in den einzelnen landschaftsästhetischen Raumeinheiten ........................................................................................................................ 15 Kapitel 4: Tabelle 4.1: Wahrnehmungskoeffizienten nach Nohl (1993, S. 53) ..................................................... 19 Tabelle 4.2: Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in den ästhetischen Raumeinheiten mit Sichtbeziehung zu den geplanten WEA ............................................ 20 Einleitung 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung 1 Anlass der vorliegenden Visualisierungsstudie ist die geplante Errichtung und der Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) am Standort „Brandenberg“ auf dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald im Kreis Düren (vgl. Karte 1.1). Bei den geplanten WEA handelt es sich um drei Anlagen des Typs Enercon E-101 mit einer Nabenhöhe von 135,4 m und einen Rotordurchmesser von 101 m (Gesamthöhe: 185,9 m). Auftraggeberin ist die VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es, den durch das Vorhaben entstehenden Eingriff in das Landschaftsbild zu ermitteln und zu quantifizieren (Eingriffsregelung). Auf dieser Grundlage wird der Kompensationsbedarf für das Schutzgut Landschaftsbild nach dem Verfahren von NOHL (1993) ermittelt. 1.2 Untersuchungsrahmen und Gliederung Für die Abgrenzung des Untersuchungsraums zur Erfassung und Bewertung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild ist die Entfernung maßgebend, bis zu welcher WEA wahrgenommen werden können. Die Wahrnehmbarkeitsgrenze für eine moderne Anlage liegt unter optimalen Bedingungen bei etwa 30 km (vgl. WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 2001). Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit zunehmender Entfernung das wahrgenommene Objekt exponentiell kleiner wird und die optische Eindrucksstärke daher rasch abnimmt. Nach NOHL (1993) ist ein mastenartiges Eingriffsobjekt in einer Entfernung von mehr als 10 km i. d. R nicht mehr landschaftsprägend. Vor diesem Hintergrund umfasst der betrachtete Untersuchungsraum den Umkreis von 10 km um die drei geplanten Windenergieanlagen im Bereich der Potenzialfläche Brandenberg. ecoda Bewertung des Landschaftsbilds 2 Bewertung des Landschaftsbilds 2.1 Vorgehensweise 2 Der Untersuchungsraum im Umkreis von 10 km um die Windfarm ist größtenteils den naturräumlichen Haupteinheiten Rureifel und westliche Hocheifel sowie Mechernicher Voreifel und Hohes Venn (Großlandschaft Eifel)) zuzuordnen. Zur differenzierten Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds wurde der Untersuchungsraum in landschaftsästhetische Raumeinheiten unterteilt (vgl. Tabelle 2.1 und Karte 2 im Anhang), die nachfolgend beschrieben und in Anlehnung an das Verfahren von NOHL (1993) bewertet werden. Die Einteilung und Beschreibung der ästhetischen Raumeinheiten orientiert sich an der Einteilung der Landschaftsräume des LANUV (2013). Durch die Einteilung ergeben sich Räume, die hinsichtlich ihrer naturräumlichen Ausprägungen und des Landschaftsbilds relativ homogen sind. Im 10 km-Umkreis um die geplanten WEA wurden acht Naturraumeinheiten abgegrenzt (vgl. Tabelle 2.1). Tabelle 2.1: Landschaftsästhetische Raumeinheiten im Untersuchungsraum (UR) im Umkreis von 10 km um die Standorte der geplanten WEA Nam e d e r Ästh e tisch e n Rau m e in h e it Rureifel und westliche Hocheifel F läch e im UR (h a) An te il im UR (%) 17.000,51 51,40 Drover Heide 1.758,87 5,32 Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche 5.231,94 15,82 Kornelimünster Vennvorland 300,62 0,91 Monschauer Heckenlandschaft 425,81 1,29 Rur-Inde-Tal 1.292,96 3,91 Wollersheimer Stufenländchen und Vlattener Hügelland 4.371,67 13,22 Zülpicher Börde 2.694,70 8,15 3 3 .0 7 7 ,0 7 1 0 0 ,0 0 Su m m e n Die Bewertung der landschaftlichen Qualitäten des Untersuchungsraums erfolgt auf der Grundlage der Methode nach NOHL (1993). Anhand der Kriterien ästhetischer Eigenwert, visuelle Verletzlichkeit und Schutzwürdigkeit werden den landschaftsästhetischen Raumeinheiten nach dem von NOHL (1993) vorgegebenen Bewertungsschlüssel Empfindlichkeitsstufen zugeordnet. Dabei werden die Kriterien Vielfalt, Naturnähe und Eigenartserhalt auf einer 10-stufigen Skala bewertet und unter doppelter Wichtung von Eigenartserhalt zu dem ästhetischen Eigenwert der Raumeinheit zusammengefasst. Landschaftsästhetische Vorbelastungen werden als die Naturnähe und den Eigenartserhalt vermindernd berücksichtigt. Die Kriterien Reliefierung, Strukturvielfalt und Vegetationsdichte ergeben die visuelle Verletzlichkeit jeder Raumeinheit. Die Sensitivität oder Empfindlichkeit der jeweiligen ecoda Bewertung des Landschaftsbilds 3 Raumeinheit wird unter Hinzuziehung der Schutzwürdigkeit aus dem ästhetischen Eigenwert und der visuellen Verletzlichkeit gebildet (vgl. Abbildung 2.1). Die Sensitivität als Ausdruck für die ästhetische Empfindlichkeit einer Landschaft gegenüber störenden Eingriffen ist umso ausgeprägter, je höher der ästhetische Eigenwert der Landschaft, je größer ihre visuelle Verletzlichkeit (wegen ihrer Einsehbarkeit) und je größer ihre Schutzwürdigkeit (aufgrund von Natur- und Denkmalschutzwerten) ist. Abbildung 2.1: Komponenten zur Bestimmung der Empfindlichkeit oder Sensitivität einer landschaftsästhetischen Raumeinheit (nach NOHL 1993) Die sich aus Schutzwürdigkeit, Verletzlichkeit und Eigenwert ergebende Empfindlichkeitsstufe einer Raumeinheit ist ein Kriterium zur Bewertung der Schwere der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens (vgl. Kapitel 3.2). Da Nohl (1993) keine Verbalisierung aller zehn Stufen vorgibt, werden im Rahmen der vorliegenden Landschaftsbildbewertung für die einzelnen Stufen die in Tabelle 2.2 angegebenen Ausdrücke verwendet. Gemäß NOHL (1993) sind Einheiten mit besonders hohen Empfindlichkeiten (9 und 10) als Tabuflächen für mastenartige Eingriffe zu betrachten. ecoda Bewertung des Landschaftsbilds Tabelle 2.2: 2.2 4 Verbalisierung der zehnstufigen Bewertungsskala (für die Kriterien Grobrelief, Strukturvielfalt und Vegetationsdichte ist der Wert gegenläufig, d. h. Stufe 10 entspricht z. B. einem sehr geringen Grobrelief und damit einer hohen visuellen Verletzlichkeit). Stufe Verbaler Ausdruck bzgl. Naturnähe, Vielfalt, Eigenart, Schutzwürdigkeit 1 sehr gering 2 gering bis sehr gering 3 gering 4 gering bis durchschnittlich 5 durchschnittlich 6 überdurchschnittlich 7 überdurchschnittlich bis hoch 8 hoch 9 hoch bis sehr hoch 10 sehr hoch Beschreibung und Bewertung der landschaftsästhetischen Raumeinheiten Rureifel und westliche Hocheifel (Wirkzone II und III) Der Landschaftsraum umfasst die Hochlagen der West- und Rureifel sowie die nach Norden anschließende Abdachungszone der Eifel zur Mechernicher Voreifel sowie zur Zülpicher Börde. Die Höhenlage nimmt von über 600 m im Süden auf unter 200 m am Dürener Eifelfuß im Norden ab. Am Südwestrand des Raumes bildet der Weiße Stein mit 690 m die höchste Erhebung. Der Landschaftsraum wird durch das Olef-Urft-Rurtalsystem stark zertalt. Das Landschaftsbild wird von ausgedehnten, unzerschnittenen Waldungen, landwirtschaftlich genutzten, besiedelten Rodungsinseln und tief eingeschnittenen Fluss- Bachtalsystemen mit ausgedehnten Talsperren geprägt. Beide Hauptnutzungstypen wechseln großräumig miteinander ab und halten sich flächenmäßig in etwa die Waage. Die zusammenhängenden Waldungen konzentrieren sich auf zumeist stärker zergliederte devonische Höhenrücken sowie auf steilere Hanglagen zu den Bach- und Flusstälern. Der Buhlert sowie der nördlich von Hürtgen gelegene Teil des Staatsforstes Hürtgenwald bieten mit ihren ausgedehnten Fichtenforsten (Altersklassenwälder) ein eher monotones Waldbild. Die übrigen Waldgebiete werden trotz örtlicher Nadelholzdominanz von einer vielfältigeren Bestockung mit teils höherem Anteil an altersheterogenen Buchen- und Eichenwäldern geprägt. Ein belebtes Relief durch eingelagerte Bachtäler sowie die weitgehende Lärmfreiheit infolge fehlender oder allenfalls geringer Zerschneidung durch Straßen erhöht den Wert der Waldungen für die stille Erholung. Von besonderer Attraktivität sind die talsperrennahen Wälder mit ihren örtlichen Sichtfeldern auf große Wasserflächen sowie die weithin aufragenden Felsbildungen in den bewaldeten ecoda Bewertung des Landschaftsbilds 5 ecoda Rurtalhängen (vor allem die roten Buntsandsteinfelsen bei Nideggen mit der Burg Nideggen). Die vorwiegend strukturarmen Kulturlandschaftskomplexe auf der Hürtgener und Dreiborner Hochfläche werden großräumig durch Quelltäler mit bewaldeten Talhängen und z.T. strukturreichen, extensiv genutzten Talsohlen gegliedert. Von derzeit herausragender Bedeutung für die Naherholung und den Fremdenverkehr sind die breiteren Flusstäler (mit angrenzenden Waldflächen) sowie die Talsperrenkomplexe. Eine visuelle Beeinträchtigung stellen die zahlreichen Campingplätze unmittelbar entlang der Rur (z.B. bei Heimbach) dar. Abgesehen von der Rurtalsperre und dem Kronenburger See dürfen die Wasserflächen als Wasserschutzzone I nicht genutzt werden, dennoch bieten die ufernahen Wanderwege einen ästhetisch reizvollen Sichtwechsel zwischen offenen Wasserflächen und z.T. felsdurchsetzten Waldgebieten. Innerhalb der Wirkzone I befinden sich gemäß der Sichtbereichsanalyse keine Bereiche mit Sichtbeziehung zu den geplanten WEA. Daher wird die Wirkzone I nicht näher beschrieben und bewertet. Wirkzone II Innerhalb von 1.500 m um die geplanten WEA wechseln sich in der Raumeinheit „Rureifel und westliche Hocheifel“ Laub- und Nadelwälder, landwirtschaftliche Nutzflächen und Siedlungsbereiche ab, wobei die forstwirtschaftlichen Flächen den größten Flächenanteil einnehmen. Der Untersuchungsraum wird von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen durchkreuzt. Die Naturnähe und Vielfalt und Eigenart der Raumeinheit im Umkreis von 1.500 m um die geplanten WEA werden als überdurchschnittlich bis hoch bewertet. Die visuelle Verletzlichkeit der Raumeinheit ist vor allem auf Grund des hohen Waldanteils und der damit verbunden Vegetationsdichte als gering zu bewerten. Insgesamt ergibt sich daher eine überdurchschnittliche Empfindlichkeit der Raumeinheit in der Wirkzone II. Wirkzone III Die „Rureifel und westliche Hocheifel“ im 10.000 m Umkreis um die geplanten WEA ist geprägt durch großflächige forstliche und landwirtschaftliche Nutzflächen sowie einzelnen Siedlungsflächen in Form von kleineren Ortschaften (Hürtgen, Vossenhack, Gey). Der östliche Teil der Wehebachtalsperre liegt ebenso wie das Staubecken Obermaubach innerhalb des 10.000 m Umkreis um die geplanten WEA. Die Naturnähe und Eigenart der Raumeinheit werden als überdurchschnittlich bis hoch bewertet. Die Vielfalt kann auf Grund der unterschiedlichen Nutzungsformen und Strukturen im Untersuchungsraum als hoch bewertet werden. Bewertung des Landschaftsbilds 6 Die visuelle Verletzlichkeit der Raumeinheit in Wirkzone III ist vor allem auf Grund der hohen Vegetationsdichte und Strukturvielfalt als gering zu bewerten. Insgesamt ergibt sich daher eine überdurchschnittliche bis hohe Empfindlichkeit der Raumeinheit in der Wirkzone III. Drover Heide (Wirkzone III) Die Drover Heide, auch Stockheimer Waldhorst genannt, ist geologisch als kleine Teilscholle in der südlichen Zülpicher Börde ein Gegenstück zur Ville. Der Untergrund wird fast vollständig von Hauptterrassenschottern des Rheins gebildet. Das Landschaftsbild wird durch großflächige Waldungen sowie den Offenlandkomplexen im Truppenübungsplatz Drover Heide geprägt. Die Wälder werden von Eichen(misch)wäldern dominiert. Daneben finden sich vor allem junge Birkenbestände und Kiefernforsten. Die Wälder stocken auf einer von der Niederrheinischen Bucht aus, weithin sichtbaren Erhebung. Im Inneren des Waldgebietes bieten die Heide- Magerrasenflächen im Standortübungsplatz Drover Heide ein kontrastierendes Sichtbild. Die Wald-Heide-Magerrasenlandschaft stellt im überwiegend von Siedlungen und Agrarkomplexen geprägten Umfeld ein herausragendes Naherholungsgebiet dar. Innerhalb des 10.000 m Umkreis um die geplanten WEA befindet sich der Truppenübungsplatz „Drover Heide“ sowie die nördlich anschließenden Waldbereiche mit der Ortslage Stockheim. Die Naturnähe, Eigenart und Vielfalt werden als überdurchschnittlich bis hoch eingestuft. Die visuelle Verletzlichkeit des Untersuchungsraumes ist vor allem auf Grund der hohen Vegetationsdichte in den bewaldeten Bereichen und der Strukturvielfalt im Bereich der Offenflächen der „Drover Heide“ als gering zu bewerten. Insgesamt ergibt sich daher eine überdurchschnittliche bis hohe Empfindlichkeit der Raumeinheit in der Wirkzone III. Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche (Wirkzone III) Das überwiegend in Belgien gelegene Hohe Venn greift im Lammersdorfer und Rötgener Raum mit einem flach schildförmig gewölbten Ausläufer auf Nordrhein-Westfalen über. Großflächige, weitgehend unzerschnittene Wälder beherrschen das Landschaftsbild. Fichtenforste dominieren, bereichsweise kommen ausgedehnte Buchenwaldkomplexe vor. Eichen- oder birkenreiche Niederwälder sowie weitere Laub-, Nadel- und Mischwaldbereiche bereichern örtlich das Waldbild. Das Waldgebiet der Vennabdachung ist von mehreren Rodungsinseln mit Siedlungsflächen und vorwiegend grünlandwirtschaftlichen Nutzflächen durchsetzt. Im Bereich des schildförmig gewölbten Ausläufers des Hohen Venns bereichern offene Vennflächen unterschiedlicher Größe das Landschaftsbild. Die Monschauer Waldhochfläche sowie die nördliche Vennabdachung werden von Kerb- und Kerb-Sohlentälern mit naturnahen Bachläufen reliefiert. Innerhalb der Monschauer Waldhochfläche bieten die offenen Wiesentäler mit ausgedehnten, blütenreichen Magerwiesen und ecoda Bewertung des Landschaftsbilds 7 Nassgrünländereien einen Kontrast zu den ausgedehnten Waldflächen. Gleiches gilt für die beiden im Vennabfall gelegenen Talsperren. Sie sind als Wasserschutzzone frei von touristischer Erschließung, bieten jedoch durch begleitende Wege innerhalb der großflächigen Waldgebiete eine visuelle Abwechslung. Das Gesamtgebiet besitzt hohen Wert für die stille Naherholung. Vor allem die ortsnahen Wälder und Talsperren werden stärker frequentiert. Eine Attraktion bieten die narzissenreichen Wiesentäler der Monschauer Waldhochfläche. Beeinträchtigend wirken sich der hohe Fichtenanteil sowie der hohe Anteil an Altersklassenwälder aus. Der im Untersuchungsraum von 10.000 m um die geplanten WEA gelegene Teil der Raumeinheit „Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche“ ist fast vollständig bewaldet und weist nur ganz im Süden einige landwirtschaftlich genutzte Freiflächen auf. Die Naturnähe und Eigenart werden daher als hoch eingestuft, wogegen die Vielfalt auf Grund des hohen Waldanteils nur als gering bewertet werden kann. Die visuelle Verletzlichkeit wird insgesamt nur als gering bis durchschnittlich eingestuft, dies ist in erster Linie mit der fast vollständigen Bewaldung der Raumeinheit im Untersuchungsraum zu begründen. Insgesamt ergibt sich daher eine überdurchschnittliche Empfindlichkeit der Raumeinheit in der Wirkzone III. Kornelimünster und Vennvorland (Wirkzone III) Das Kornelimünster Vennvorland umfasst die durch flachwellige Rücken und Senken geprägte Rumpfflächen-Landschaft der Vennfußfläche. Es erstreckt sich in SW-NO-Richtung unterhalb der bewaldeten Vennabdachung und zählt mit seiner Höhenlage von 200 - 300 m zum submontanen Berg- und Hügelland. Das Kornelimünster-Vennvorland stellt sich als vielgestaltige, grünlanddominierte Hügellandschaft dar, deren morphologische Unterschiede durch das Gewässernetz noch betont werden. Die durch Kleingehölze reichstrukturierte Kulturlandschaft prägt den unzerschnittenen Landschaftsraum und setzt sich nach Südwesten auf belgischer Seite weiter fort. Markante Landschaftselemente stellen die großen Steinbrüche und Abraumhalden der Schwermetallindustrie dar, die mit ihren wärmeliebenden Gehölzbeständen und offenen Galmei-, Heide- und Magerfluren Zeugnis der historischen Nutzung geben. Die weithin offene Landschaft der Vennfußfläche wird durch eingestreute Waldflächen an den Talhängen und auf den Kuppen belebt und bildet einen reizvollen Kontrast zu den geschlossenen Wäldern der nördlichen Vennabdachung. Die Besiedlung konzentriert sich auf den Südteil, wobei die Ortschaften meist an den Gewässerläufen liegen. Der reiche Wechsel der Relief- und Nutzungsformen macht die Landschaft visuell attraktiv und geeignet als Naherholungsraum für den Ballungsraum Aachen. Kulturhistorische Stätten und Orte wie Kornelimünster und Breinig sind Schwerpunkte für den überregionalen Tourismus. ecoda Bewertung des Landschaftsbilds 8 ecoda Der im Untersuchungsraum gelegene Teil der Raumeinheit Kornelimünster und Vennvorland ist durch einen steten Wechsel aus kleineren Ortslagen und landwirtschaftlichen Flächen geprägt. Vereinzelt sind auch „Waldinseln“ in die landwirtschaftlichen Flächen eingestreut. Die Naturnähe und Eigenart werden insgesamt als durchschnittlich bewertet. Die Vielfalt der Raumeinheit wird etwas höher, als überdurchschnittlich bis hoch, eingestuft, dies vor allem mit den kleinräumigen Strukturen und Nutzungswechseln auf den Flächen zu begründen. Die visuelle Verletzlichkeit der Raumeinheit wird insgesamt als durchschnittlich eingestuft. Insgesamt ergibt sich daher eine durchschnittliche Empfindlichkeit der Raumeinheit in der Wirkzone III. Monschauer Heckenlandschaft (Wirkzone III) Die Monschauer Heckenlandschaft bildet den östlichen Ausläufer des schildförmig aufgewölbten Hohen Venns, der morphologisch durch eine schwach wellige Hochfläche mit eingelagerten Mulden-, Kerb- und Kerb-Sohlentälern charakterisiert ist. Landschaftsbildprägend ist eine leicht wellige Grünland- und Grünland-Heckenlandschaft, die von Hochlagen aus weitsichtige Blickfelder bietet. Die vor allem um Eicherscheid und Mützenich gut ausgebildeten Buchenheckennetze stellen landesweit eine visuell einmalige Kulturlandschaft dar. Bachtäler und Geländemuldenerhöhen durch den hieraus resultierenden Wechsel der Sichtfelder die visuelle Attraktivität. Gleiches gilt für die bewaldeten Bachtalhänge. Infolge intensiver Bewirtschaftung ist der frühere typische Blütenreichtum magerer Wiesen und Weiden großräumig stark zurückgegangen, artenreiche Krautsäume sind ebenfalls nur noch örtlich anzutreffen. Von Hecken weitgehend ausgeräumte Landschaftsteile bieten entsprechend nur wenig visuelle Reize. Den touristischen Schwerpunkt des Landschaftsraumes bilden das Rur- und das untere Perlenbachtal sowie die Stadt Monschau. Mit der einseitig von einem Wanderweg gesäumten Perlenbachtalsperre, dem im tiefen Rurtaleinschnitt gelegenen musealen Monschau mit seiner Vielzahl alter Fachwerkbauten und vegetationsbewachsener Mauern sowie dem Wildfluss Rur vereinen sich hier auf engem Raum Naturund Kulturlandschaften von hoher Attraktivität. Der Untersuchungsraum im Umkreis von 10.000 m um die geplanten WEA umfasst den nördlichsten Teil der Raumeinheit und besteht zu großen Teilen aus den charakteristischen kleinstrukturierten landwirtschaftlichen Flächen mit hohem Anteil an Heckenstrukturen. Die landwirtschaftlichen Flächen umgeben die ebenfalls sehr häufig vertretenen Siedlungs- und Verkehrsflächen im Untersuchungsraum. In erster Linie auf Grund der historischen Heckenstrukturen können die Naturnähe und Eigenart im Untersuchungsraum als überdurchschnittlich bewertet werden. Die Vielfalt wird als durchschnittlich bewertet. Die visuelle Verletzlichkeit wird insgesamt als durchschnittlich bewertet. Insgesamt ergibt sich daher eine durchschnittliche Empfindlichkeit der Raumeinheit in der Wirkzone III. Bewertung des Landschaftsbilds 9 Rur-Inde Tal (Wirkzone III) Der Landschaftsraum umfasst einen ca. 30 km langen, schmalen Streifen des Rur-Tals von Kreuzau im Süden bis Brachelen im Norden und grenzt dort an den Landschaftsraum "Heinsberger Ruraue mit Wurmniederung" an. Dieser Streifen schließt die in der Ruraue liegenden Anteile der Städte Düren, Jülich und Linnich ein. Südlich von Jülich teilt sich der Landschaftraum in den etwa 12 km langen, schmalen Streifen des Inde-Tals, welches sich nach Südwesten bis zur Stadt Eschweiler erstreckt, und das Rur-Tal in südöstlicher Richtung bis Kreuzau auf. Der schmale Streifen des Inde-Tals schließt die Ortschaft Inden ein, die westlich unmittelbar an den aktiven Braunkohlentagebau Inden angrenzt. Reste des ehemals mäandrierenden Flussverlaufs der Rur können auch heute noch an den zahlreichen Altarmen ausgemacht werden. Entlang der linken Terrassenkante der Rur erstrecken sich zahlreiche alte Dorf- und Einzelgehöftsiedlungen (z.B. Merken und Pier) sowie die Stadt Linnich, wogegen die rechte Terrassenkante von den Städten Düren und Jülich geprägt wird. Die Rur weist hier streckenweise eine Uferbefestigung auf, im Wechsel mit Röhrichtbeständen, Brennnesselfluren und Uferhochstauden. In diesem Teilabschnitt ist die Rur großräumig von Acker- und Grünlandflächen umgeben. Die Ufergehölze der Inde sind weitgehend durch Pappelaufforstungen ersetzt worden. Viele weitere, zum Teil begradigte Fließgewässer begleiten die Inde und die Rur (Mühlengraben, Ellebach, Iktebach, Malefinkbach) und unterstreichen somit den Gewässerreichtum des Raumes. In Düren ist die Aue der mit Steinschüttungen befestigten Rur mit Fußwegen, Rasen und Gehölzgruppen parkartig gestaltet. Bei Kreuzau ist die Rur ca. 15-30 m breit und relativ flach und wird von unbebauten, naturnahen Auenbereichen mit Weichholz-Auenwald umgeben. Der im Untersuchungsraum von 10.000 m gelegene Abschnitt des Rur-Inde Tals umfasst den südlichsten Ausläufer der Raumeinheit inklusive der Stadt Kreuzau. Die Naturnähe wird vor allem auf Grund der dichten Besiedlung im Untersuchungsraum als gering bis durchschnittlich bewertet. Die Eigenart in diesen Abschnitten wird als durchschnittlich und die Vielfalt als überdurchschnittlich bewertet. Die visuelle Verletzlichkeit wird insgesamt als durchschnittlich eingestuft. Insgesamt ergibt sich daher eine geringe bis durchschnittliche Empfindlichkeit der Raumeinheit in der Wirkzone III. Wollersheimer Stufenländchen und Vlattener Hügelland (Wirkzone III) Der Landschaftsraum wird geprägt durch die wellig-hügelige Nordostabdachung der Eifel, die allmählich von ca. 400 m ü. NN im Süden auf 200 m ü. NN im Norden abfällt. Die Abdachungsfläche wird durch einzelne Quellbäche und Trockentäler gegliedert. Die Quelltäler sind teils stärker eingetieft und entwässern im Westen und Norden zur Rur (Maas-Einzugsgebiet), im Osten und Süden zur Erft (Rhein-Einzugsgebiet). Die im Westen gelegenen Täler fallen z.T. steil zum Rurtal ab. Im Norden quert die Rur den Landschaftsraum. ecoda Bewertung des Landschaftsbilds 10 Das Vlattener Hügelland und das Wollersheimer Stufenländchen werden von zusammenhängenden Agrarkomplexen mit vorherrschendem Ackerbau geprägt. Lediglich im Norden des Landschaftsraumes sowie in einem westlich von Vlatten gelegenen Hangbereich zum Rurtal finden sich visuell reizvolle, strukturreiche Kulturlandschaften mit Feld- und Flurgehölzen sowie Obstweiden. Die ansonsten offene, strukturarme Landschaft wird nur örtlich durch eingelagerte Wiesentäler mit Obstwiesen, Hecken, Feldgehölzen und Ufergehölzen, einzelne Waldgebiete sowie, im Wollersheimer Stufenländchen, durch Muschelkalkklippen mit Halbtrockenrasen- und Gebüschvegetation belebt. Die östlichen Randgebiete des Wollersheimer Stufenländchens bieten eine weitläufige Fernsicht in die Niederrheinische Bucht. Der im Untersuchungsraum gelegene Teil der Raumeinheit „Wollersheimer Stufenländchen und Vlattener Hügelland“ ist geprägt durch intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen im Süden, die Rur und Ruraue die in der Mitte des untersuchten Abschnitts in West-Ost Richtung kreuzt und die eher extensiv genutzten landwirtschaftlichen Bereiche nördlich der Rur. Die Naturnähe, Vielfalt und Eigenart der Raumeinheit werden insgesamt als durchschnittlich bewertet. Die visuelle Verletzlichkeit wird auf Grund der durchschnittlichen Ausprägung von Grobrelief, Strukturvielfalt und Vegetationsdichte ebenfalls als durchschnittlich eingestuft. Insgesamt ergibt sich daher eine überdurchschnittliche Empfindlichkeit der Raumeinheit in der Wirkzone III. Zülpicher Börde (Wirkzone III) Die Zülpicher Börde bildet den Südteil der rheinischen Lössbörden. Großflächige, intensiv genutzte Ackerlagen ohne landschaftsgliedernde Einzelelemente sind heute landschaftsbildbestimmend, lediglich in der Randzone einzelner Siedlungen und innerhalb der Talräume sind Gehölzelemente linienhafter oder kleinflächiger Ausdehnung ausgebildet. Positiv fällt das weitgehende Fehlen technischer Großelemente auf. Im 10.000 m Umkreis um die geplanten WEA stellt sich die Raumeinheit zumeist als ausgeräumte Agrarlandschaft mit einzelnen Ortslagen dar. Lediglich ein kleiner Waldbereich und einige Baggerseen unterbrechen diesen Landschaftsreindruck. Die Naturnähe, Eigenart und Vielfalt werden daher als gering bewertet. Die visuelle Verletzlichkeit wird auf Grund der geringen Vegetationsdichte und Strukturvielfalt als hoch eingestuft. Insgesamt ergibt sich daher eine geringe Empfindlichkeit der Raumeinheit in der Wirkzone III. ecoda Bewertung des Landschaftsbilds Naturnähe Vielfalt Eigenart 6,5 6,5 6,5 7,5 8,0 7,0 7,5 7,5 7,5 7,0 4,0 7,5 5,5 6,5 6,0 6,5 5,5 6,0 4,5 6,5 5,0 Zü lp ich e r Bö rd e III Wo lle rsh e im e r Stu fe n län d ch e n u n d V latte n e r H ü g e llan d III Ru r-In d e -Tal III Mo n sch au e r H e cke n lan d sch aft III Ko rn e lim ü n ste r V e n n vo rlan d III H o h e s V e n n u n d Mo n sch au e r Wald h o ch fläch e III D ro ve r H e id e III Ru re ife l u n d we stlich e H o ch e ife l III Bewertung der Empfindlichkeit der einzelnen landschaftsästhetischen Raumeinheiten Ru re ife l u n d we stlich e H o ch e ife l II Tabelle 2.3: 11 6,0 6,5 5,5 3,0 3,0 3,0 Ästh e tisch e r E ig e n we rt 26 30 30 26 24 24 21 24 12 Stu fe 7 8 8 7 6 6 5 6 2 Grobrelief 4 3 5 4 6 5 7 5 8 Strukturvielfalt 3 3 3 4 5 3 3 5 8 Vegetationsdichte 4 4 4 3 5 6 6 7 8 V isu e lle V e rle tzlich ke it 10 10 12 11 15 14 16 16 24 Stu fe 3 2 3 3 5 4 5 5 8 Sch u tzwü rd ig ke it 7 8 8 6,5 4 5 5 6,5 2 E m p fin d lich ke it 24 26 27 23,5 21 21 20 23,5 14 Stu fe 6 7 7 6 5 5 4 6 3 ecoda Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen 3 Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen 3.1 Prognose der Auswirkungen 3.1.1 Wirkpotenzial 12 Als Bauwerke mit technisch-künstlichem Charakter gehen von WEA wegen ihrer Größe, Gestalt und Rotorbewegung großräumige visuelle Wirkungen aus, die das Erscheinungsbild einer Landschaft verändern und diese bei großer Anzahl und Verdichtung dominieren und prägen können. Für die geplanten WEA besteht im Hinblick auf die Flugsicherheit eine Pflicht zur Kennzeichnung. Aufgrund der Bauwerkshöhe von über 100 m über Grund werden die Anlagen eine Tages- und Nachtkennzeichnung erhalten. Die möglichen Varianten sind in den Abbildungen 2.1 und 2.2 dargestellt. Abbildung 3.1: Zeichnerische Darstellung der Tageskennzeichnung gemäß Anhang 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen ecoda Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen Abbildung 3.2: 13 Zeichnerische Darstellung der Nachtkennzeichnung gemäß Anhang 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen Die Wahrnehmbarkeitsgrenze für eine moderne Anlage liegt unter optimalen Bedingungen bei etwa 30 km (vgl. WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 2001). Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit zunehmender Entfernung das wahrgenommene Objekt exponentiell kleiner wird und die optische Eindrucksstärke daher rasch abnimmt. Laut WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2001) kann sich bei Windparks der zu betrachtende Raum auf einen Umkreis von 5 km beschränken. Nach NOHL (1993) ist ein mastenartiges Eingriffsobjekt in einer Entfernung von mehr als 10 km i. d. R nicht mehr landschaftsprägend. ecoda Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen 14 Neben den visuellen Reizen gehen von Windenergieanlagen auch akustische Reize aus, die das Landschaftsempfinden beeinträchtigen können. So kommt es durch die Luftströmung am Rotor zu aerodynamischen und durch die Schwingung der Rotoren zu strukturdynamischen Schallemissionen. Ferner treten durch den Motor bzw. das Getriebe von Windenergieanlagen weitere Schallemissionen auf. In einer Entfernung von 1.000 m können negative Auswirkungen durch Schallemissionen in der Regel ausgeschlossen werden (Empfehlung des Abstandes zur Wohnbebauung in einigen Bundesländern, vgl. DNR (2012)). Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds sind bei der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen aufgrund des beschriebenen Wirkpotenzials unvermeidbar. 3.1.2 Räumliches Ausmaß der visuellen Auswirkungen Im Rahmen einer Sichtbereichsanalyse wurde das räumliche Ausmaß der visuellen Auswirkungen der geplanten WEA prognostiziert. Nach derzeitigem Planungsstand wurde hierbei von der Errichtung und dem Betrieb von drei WEA des Typs Enercon E-101 mit einer Gesamthöhe von 185,9 m ausgegangen. Die Vorgehensweise zur rechnergestützten Ermittlung von visuellen Einwirkungsbereichen (Sichtbereichen) wird in Anhang II beschrieben. Die wesentlichen Ergebnisse werden im Folgenden kurz dargestellt. In dem untersuchten Raum (Umkreis von 10 km um die Standorte der geplanten) werden auf einer Fläche von rund 4.589 ha Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA bestehen (vgl. Tabelle 3.1). Dies entspricht etwa 13,9% des untersuchten Raums (vgl. Karte 2 im Anhang). ecoda Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen Tabelle 3.1: 15 Größe der visuellen Einwirkungsbereiche der geplanten Windenergieanlagen (WEA) in den einzelnen landschaftsästhetischen Raumeinheiten V isu e lle E in wirku n g sb e re ich e d e r g e p lan te n WE A Nam e d e r Ästh e tisch e n Rau m e in h e it Rureifel und westliche Hocheifel 2.088,69 Drover Heide 48,03 Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche 64,15 Kornelimünster Vennvorland 1,38 Monschauer Heckenlandschaft 38,07 Rur-Inde-Tal 200,09 Wollersheimer Stufenländchen und Vlattener Hügelland 1.383,57 Zülpicher Börde 764,84 Su m m e n Bewertung der Auswirkungen 3.2 Die 4 .5 8 8 ,8 0 Empfindlichkeit gegenüber mastenartigen Eingriffen variiert zwischen den einzelnen Raumeinheiten stark. Während der Raumeinheit Zülpicher Börde nur eine geringe Empfindlichkeit zugemessen werden kann, ist die Empfindlichkeit der Raumeinheiten Rur-Inde Tal, Wollersheimer Stufenländchen und Vlattener Hügelland, Kornelimünster Vennvorland und Monschauer Heckenlandschaft etwas höher (durchschnittlich) zu bewerten. Die übrigen Raumeinheiten Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche, Drover Heide sowie Rureifel und westliche Hocheifel sind in Bezug auf die Empfindlichkeit gegenüber mastenartigen Eingriffen als überdurchschnittlich bis hoch zu bewerten (überdurchschnittlicher ästhetischer Eigenwert sowie überdurchschnittliche bis hohe Schutzwürdigkeit, vgl. Kapitel 2.2). Eine relevante Veränderung der Eigenart und Naturnähe der Landschaft ergibt sich lediglich im Entfernungsbereich bis ca. 1,5 km (Wirkzonen I und II nach NOHL 1993, vgl. Kapitel 4). In den Wirkzonen I und II kommt es jedoch auf Grund der sehr hohen Bewaldung nur zu geringen Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA. Im Fernbereich (1,5 bis 10 km Entfernung) wirken sich die geplanten WEA nicht in starkem Maße auf die Landschaft aus, da die WEA mit zunehmender Entfernung immer weiter in den Hintergrund rücken. Schwierigkeiten in der Bewertung der Beeinträchtigung bereiten die stark subjektiven Komponenten des landschaftlichen Empfindens. Aus den Ergebnissen einer Studie von EGERT & JEDICKE (2001) zur Akzeptanz von Windenergieanlagen lässt sich ableiten, wie bspw. die Windenergieanlagen auf der Vasbecker Hochfläche (Kreis Waldeck-Frankenberg, Nordhessen) von den Anwohnern wahrgenommen werden: „Zur Windenergie im Allgemeinen zeigten die Anwohner eine sehr positive Einstellung. 98 % der Befragten bewerteten sie als weitgehend sinnvoll (Note ≤ 4). Auch die Akzeptanz der lokalen ecoda Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen 16 Anlagen war hoch, 91 % bewerteten sie mit Note ≤ 4. Nur zwei der 140 Befragten fühlten sich durch die WEA stark gestört. [...] Im Falle eines Ausbaus der Windenergienutzung wären den Anwohnern die Berücksichtigung von Naturschutzbelangen, insbesondere auch des Landschaftsbildes, und ein ausreichender Abstand zu ihren Wohnhäusern besonders wichtig.“ (EGERT & JEDICKE 2001, S. 376). Im Rahmen der Ergebnisdiskussion führen die Autoren weiter aus: „Dass die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ein Hauptgrund für die Ablehnung von WEA ist, wurde auch in dieser Umfrage deutlich [...]. Eine Erklärung für die hohe Akzeptanz ist daher die Tatsache, dass die Vasbecker Hochfläche aus landschaftsästhetischer Sicht ein gut geeigneter Standort für WEA ist. Auch wenn im Rahmen dieser Arbeit keine formale Landschaftsbildanalyse durchgeführt wurde, so kann sie doch als eintönig, wenig strukturiert und ausgeräumt, d. h. relativ unattraktiv beschrieben werden [...]. „Relativ“ bedeutet in diesem Zusammenhang vor allem im Vergleich zum benachbarten Naturpark Diemelsee, einem beliebten Naherholungsziel. Die Vasbecker Hochfläche hat keine Bedeutung als Naherholungsgebiet, wird seit Jahrhunderten landwirtschaftlich genutzt (ohne eine besondere kulturhistorische Bedeutung zu haben) und ist durch mehrere Straßen und eine 380 kV-Hochspannungsleitung baulich vorbelastet.“ Im vorliegenden Fall kann dem Untersuchungsraum in weiten Teilen ebenfalls keine besondere Bedeutung für landschaftsgebundene Erholung zugesprochen werden. Lediglich der Rur-Niederung im Westen kommt eine überdurchschnittliche Bedeutung für die Erholungsnutzung zu. Die visuelle Verletzlichkeit wird in der Rur-Niederung durch Gehölze herabgesetzt. Zudem bieten sich in nördliche und südliche Richtung Landschaftsausschnitte, in denen die Windenergienutzung keine oder zumindest eine untergeordnete Rolle spielt. Eine weitere Untersuchung zur Akzeptanz von Windenergieanlagen wurde von WEISE et al. (2002) in Nordthüringen im Winter 2000/01 durchgeführt, wobei insgesamt 619 Personen zu ihrer Beurteilung der Landschaftsbildbeeinflussung durch WEA befragt wurden. Von den Befragten waren 29 % der Meinung, WEA hätten eine negative Wirkung auf das Landschaftsbild, 34 % beurteilten die Wirkung als neutral und 37 % meinten, WEA hätten eine positive Wirkung auf das Landschaftsbild. Wenn man die neutralen und positiven Einschätzungen zusammenfasst, ist hier von 71 % “Akzeptanz” der WEA in Hinsicht auf das Landschaftsbild auszugehen. Die Untersuchung zeigt, dass die Einschätzung auch davon abhängig ist, ob in der Nähe des Wohnortes WEA existieren. Die Wirkung von WEA auf das Landschaftsbild wird von Personen, in deren Wohnortumfeld WEA betrieben werden, negativer beurteilt (38 % der Befragten mit WEA in der Nähe des Wohnorts). Dennoch überwogen auch bei diesen Personen neutrale und positive Wertungen bezüglich der Auswirkungen von WEA auf das Landschaftsbild. LENZ (2004)weist daraufhin, dass der individuelle landschaftsästhetische Anspruch von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz von WEA ist. Ferner gibt die Autorin zu bedenken, dass Akzeptanz eine dynamische Größe ist, die sich durch neue Informationen und persönliche Erfahrungen mit WEA im Laufe der Zeit ändern kann. Es ist sogar denkbar, dass erholungssuchende Personen die ecoda Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen 17 Windenergieanlagen als Attraktion ansehen, die z. B. die Attraktivität eines Radwanderweges erhöhen kann. Dieses Phänomen wird im Allgemeinen als „Windenergie-Tourismus“ beschrieben. Eine repräsentative Befragung von 2.031 Personen im Jahr 2011 (KLEINHÜCKELKOTTEN & NEITZKE 2013) bestätigt die Bereits beschriebene Akzeptanz von Windenergieanlagen in der Bevölkerung und stellt sogar fest, dass über 75% der Bevölkerung die landschaftlichen Veränderungen durch Erneuerbare Energien gut finden oder akzeptieren. ecoda Vermeidung, Verminderung und Kompensation 4 Vermeidung, Verminderung und Kompensation 4.1 Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung 18 Hinsichtlich der technischen Ausführung eines Windenergieprojekts nennt BREUER (2001)mehrere Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Verringerung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds: - Aufstellung möglichst nicht in Reihe, sondern flächenhaft konzentriert - Verwendung dreiflügeliger Rotoren - Übereinstimmung von Anlagen innerhalb einer Gruppe oder einer Windfarm hinsichtlich Höhe, Typ, Laufrichtung und -geschwindigkeit - Bevorzugung von Anlagen mit geringerer Umdrehungszahl - angepasste Farbgebung, Vermeidung ungebrochener und leuchtender Farben - energetischer Verbund mit dem Leitungsnetz der Energieversorgungsunternehmen mittels Erdkabel - Konzentration von Nebenanlagen - Verwendung einer speziellen Beschichtung der Rotorflügel zur Vermeidung von Disko-Effekten (Licht-Reflexionen) 4.2 Kompensationsumfang In der Regel sind die Voraussetzungen für eine landschaftsgerechte Wiederherstellung sowie für eine landschaftsgerechte Neugestaltung nicht erfüllt, so dass der Eingriff in das Landschaftsbild meist nicht ausgeglichen werden kann (BREUER 2001). Daher sind die nicht zu vermeidenden erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung zu ersetzen. Die Ermittlung des Kompensationsumfangs für erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild durch Windenergieanlagen erfolgt in Nordrhein-Westfalen üblicherweise nach dem von NOHL (1993) vorgeschlagenen Verfahren. Dabei wird eine dem ästhetischen Funktionsverlust der Landschaft durch den Eingriff proportionale Kompensationsfläche ermittelt, auf der durchschnittlich wirksame ästhetische Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Das Verfahren wird in Anhang III beschrieben. Es folgen eine Darstellung der Ergebnisse der Kompensationsflächenermittlung sowie Erläuterungen zur Vorgehensweise. ecoda Vermeidung, Verminderung und Kompensation 19 ecoda Unter Rückgriff auf die Flächengröße der tatsächlichen Einwirkungsbereiche (F) einer landschaftsästhetischen Raumeinheit in einer bestimmten Wirkzone lässt sich die jeweilige Kompensationsfläche nach folgender Formel berechnen: KT = F * e * b * w mit : K= Teil-Kompensationsfläche einer ästhetischen Raumeinheit in einer Wirkzone F= Einwirkungsbereich in der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Anhang III, Schritt 2 und 3) Erheblichkeitsfaktor der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Anhang III, Schritt 4 bis 11) Kompensationsflächenfaktor (0,1; vgl. Anhang III, Schritt 12) T e= b= w = Wahrnehmungskoeffizient der entsprechenden Wirkzone (vgl. Anhang III, Schritt 13) Die Einwirkungsbereiche (F) wurden für die Raumeinheiten bzw. Wirkzonen in Kapitel 3.1 ermittelt. Der Erheblichkeitsfaktor (e) leitet sich aus der Eingriffsintensität und der Empfindlichkeit einer Raumeinheit ab. Die Eingriffsintensität ergibt sich aus der Differenz des ästhetischen Eigenwerts einer Raumeinheit vor und nach Durchführung des Vorhabens. Die Empfindlichkeit resultiert aus der Bewertung der Einzelkriterien Naturnähe, Vielfalt und Eigenart (vgl. Kapitel 2.2). Der Kompensationsflächenfaktor (b) wird pauschal mit 0,1 angesetzt. Für Vorbelastungen durch die zahlreichen bestehenden Windenergieanlagen im Untersuchungsraum wird in Anlehnung an das Verfahren von NOHL (1993) ein reduzierter Wahrnehmungsfaktor angesetzt (vgl. Tabelle 4.1). Aus dem Produkt der einzelnen Faktoren ergibt sich die Teil-Kompensationsfläche einer ästhetischen Raumeinheit in einer Wirkzone. Tabelle 4.1: Wahrnehmungskoeffizienten nach NOHL (1993, S. 53) Fall A Fall B Fall C Fall D Wirkzone I (0-200 m) 0,30 0,60 0,15 0,30 Wirkzone II (200-1.500 m) 0,15 0,30 0,10 0,15 Wirkzone III (1.500 –10.000 m) 0,02 0,04 0,01 0,02 A = bei Eingriffsobjekt bis 60 m Höhe B = bei Eingriffsobjekt über 60 m Höhe C = bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten bis 60 m Höhe D = bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten über 60 m Höhe Der Gesamtumfang der erforderlichen Kompensationsfläche ergibt sich durch die Summation der einzelnen Teil-Kompensationsflächen (KT). Die mit dem „[...] formalisierten Verfahrensansatz ermittelte Kompensationsfläche (s. o.) wird als ausreichend für durchschnittlich wirksame ästhetische Kompensationsmaßnahmen angesehen. Können nun an einem vorgesehenen Standort Maßnahmen mit einem Vermeidung, Verminderung und Kompensation 20 erkennbar höheren ästhetischen Funktionswert zur Anwendung kommen, lässt sich der ermittelte Kompensationsumfang verringern; bei Maßnahmen mit geringerem ästhetischen Funktionswert kann der Kompensationsflächenumfang vergrößert werden.“ (NOHL 1993, S. 68). Die Kompensationsteilflächen der einzelnen ästhetischen Raumeinheiten sowie die Gesamtkompensationsfläche sind im Zusammenhang mit den jeweiligen Bewertungsfaktoren und den tatsächlichen Einwirkungsbereichen in Tabelle 4.2 dargestellt. Die detaillierte Bewertung ist der Tabelle im Anhang zu entnehmen. Für die drei geplanten WEA ergibt sich eine Gesamtkompensationsfläche von 3,45 ha. Für jede einzelne WEA ergibt sich somit ein Kompensationsbedarf von 1,15 ha. Tabelle 4.2: Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in den ästhetischen Raumeinheiten mit Sichtbeziehung zu den geplanten WEA Ästhe tische Rau m e inhe ite n Wirkzo ne F (ha) e w b K (ha) Ru re ife l u n d we stlich e H o ch e ife l II 269,37 0,3 0,15 0,1 1,212 Ru re ife l u n d we stlich e H o ch e ife l III 1.819,32 0,3 0,02 0,1 1,092 D ro ve r H e id e III 48,03 0,3 0,02 0,1 0,029 H o h e s V e n n u n d Mo n sch au e r Wald h o ch fläch e III 64,15 0,3 0,02 0,1 0,038 Ko rn e lim ü n ste r V e n n vo rlan d III 1,38 0,2 0,02 0,1 0,001 Mo n sch au e r H e cke n lan d sch aft III 38,07 0,2 0,02 0,1 0,015 Ru r-In d e -Tal III 200,09 0,2 0,02 0,1 0,080 Wo lle rsh e im e r Stu fe n län d ch e n u n d V latte n e r H ü g e llan d III 1.383,57 0,3 0,02 0,1 0,830 Zü lp ich e r Bö rd e III 764,84 0,1 0,02 0,1 0,153 Su m m e (K g e s = Ko m p e n satio n sfläch e in h a) hierbei bedeuten: 3 ,4 5 0 KT = ermittelte Teil-Kompensationsfläche F = tatsächliche Einwirkungsbereiche in den zugehörigen Raumeinheiten e = Erheblichkeitsfaktor der zugehörigen Raumeinheit b = Kompensationsflächenfaktor w = Wahrnehmungskoeffizient der zugehörigen Wirkzone Kges = ermittelte Gesamtkompensationsfläche ecoda Zusammenfassung 5 21 ecoda Zusammenfassung Anlass der vorliegenden Visualisierungsstudie ist die geplante Errichtung und der Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) am Standort „Brandenberg“ auf dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald im Kreis Düren (vgl. Karte 1.1). Bei den geplanten WEA handelt es sich um drei Anlagen des Typs Enercon E-101 mit einer Nabenhöhe von 135,5 m und einen Rotordurchmesser von 101 m (Gesamthöhe: 185,9 m). Im Rahmen der vorliegenden Eingriffsermittlung werden das Schutzgut Landschaft sowie die zu erwartenden Auswirkungen der drei geplanten WEA dargestellt und bewertet. Der Kompensationsbedarf für erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild durch die drei geplanten WEA wird in Anlehnung an das Verfahren von Nohl (1993) ermittelt. Auftraggeberin ist die VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz. Das Landschaftsbild wurde im Umkreis von 10 km um die geplanten WEA nach der Methode von NOHL (1993) bewertet, wobei der untersuchte Raum in landschaftsästhetische Raumeinheiten unterteilt wurde. Die Empfindlichkeit der Landschaft gegenüber mastenartigen Eingriffen wurde dabei unter Berücksichtigung des ästhetischen Eigenwerts, der visuellen Verletzlichkeit und der Schutzwürdigkeit getrennt nach den Raumeinheiten bewertet. Die Empfindlichkeit gegenüber mastenartigen Eingriffen variiert zwischen den einzelnen Raumeinheiten stark. Während der Raumeinheit Zülpicher Börde nur eine geringe Empfindlichkeit zugemessen werden kann, sind die Raumeinheit Rur-Inde Tal, Wollersheimer Stufenländchen und Vlattener Hügelland, Kornelimünster Vennvorland und Monschauer Heckenlandschaft etwas höher (durchschnittlich) zu bewerten. Die übrigen Raumeinheiten Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche, Drover Heide sowie Rureifel und westliche Hocheifel sind in Bezug auf Empfindlichkeit gegenüber mastenartigen Eingriffen als überdurchschnittlich bis hoch zu bewerten (überdurchschnittlicher ästhetischer Eigenwert sowie überdurchschnittliche bis hohe Schutzwürdigkeit, vgl. Kapitel 2.2). Im Rahmen einer Sichtbereichsanalyse wurde das räumliche Ausmaß der visuellen Auswirkungen der geplanten WEA prognostiziert. Nach derzeitigem Planungsstand wurde hierbei von der Errichtung und dem Betrieb von drei WEA des Typs Enercon E-101 mit einer Gesamthöhe von 185,9 m ausgegangen. In dem untersuchten Raum (Umkreis von 10 km um die Standorte der geplanten WEA) werden auf einer Fläche von rund 4.589 ha Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA bestehen. Dies entspricht etwa 13,9 % des untersuchten Raums. Die Ermittlung des Kompensationsumfangs für erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild durch Windenergieanlagen erfolgt in Nordrhein-Westfalen üblicherweise nach dem von NOHL (1993) Zusammenfassung 22 vorgeschlagenen Verfahren. Dabei wird eine dem ästhetischen Funktionsverlust der Landschaft durch den Eingriff proportionale Kompensationsfläche ermittelt, auf der durchschnittlich wirksame ästhetische Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Für die drei geplanten WEA ergibt sich eine Gesamtkompensationsfläche von 3,45 ha. Für jede einzelne WEA ergibt sich somit ein Kompensationsbedarf von 1,15 ha. ecoda Abschlusserklärung Es wird versichert, dass das vorliegende Gutachten unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Die Datenerfassung, die zu diesem Gutachten geführt hat, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen. Dortmund, den 09. Februar 2015 _____________________ Dipl.-Geogr. Stefan Wernitz Literaturverzeichnis BREUER, W. (2001): Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds. Vorschläge für Maßnahmen bei Errichtung von Windkraftanlagen. Naturschutz und Landschaftsplanung 33 (8): 237-245. DACHVERBAND DER DEUTSCHEN NATUR- UND UMWELTSCHUTZVERBÄNDE (DNR) E. V. (2012): Grundlagenarbeit für eine Informationskampagne "Umwelt- und naturverträgliche Windenergienutzung in Deutschland (onshore) ” - Analyseteil. Lehrte. EGERT, M. & E. JEDICKE (2001): Akzeptanz von Windenergieanlagen. Ergebnisse einer Anwohnerbefragung unter besonderer Berücksichtigung der Beeinflussung des Landschaftsbildes. Naturschutz und Landschaftsplanung 33 (12): 373-381. KLEINHÜCKELKOTTEN, S. & H.-P. NEITZKE (2013): Naturbewusstsein in Deutschland - Ausgewählte Ergenisse der Reprensentativbefragung 2011. Natur und Landschaft 9/10: 400-405. LANUV (2013): Infosysteme und Datenbanken. LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW. http://www.lanuv.nrw.de/service/infosysteme.htm LENZ, S. (2004): Akzeptanz von Windenergieanlagen in der Erholungslandschaft. Hintergrund und Ergebnisse einer empirischen Untersuchung in der Eifel. Naturschutz und Landschaftsplanung 35 (4): 120-126. NOHL, W. (1993): Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch mastenartige Eingriffe. Gutachten im Auftrag des MURL-NRW. München. WEIGEL, J. (2005): Möglichkeiten der Erstellung eines DGM aus SRTM-Daten unter vergleichender Einbeziehung der Landnutzungsklassifikationen CORINE und ATKIS.: WEISE, R., M. ALLENDORF & S. KOCH (2002): Windenergieanlagen im Landschaftsbild. Analyse einer Bevölkerungsumfrage in Thüringen. Naturschutz und Landschaftsplanung 8: 242-246. WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2001): Windenergienutzung. Technik, Planung und Genehmigung. Stuttgart. Anhang Anhang I Karte 1: Räumliche Lage der Standorte der bestehenden und geplanten Windenergieanlagen am Standort Brandenberg Karte 2: Einwirkungsbereiche der am Standort Brandenberg geplanten Windenergieanlagen Anhang II Methodenbeschreibung zur Sichtbereichsanalyse Anhang III Methodenbeschreibung zur Kompensationsflächenermittlung Anhang IV Tabelle A IV: Detaillierte Darstellung der Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in den ästhetischen Raumeinheiten Anhang I Karte 1: Räumliche Lage der Standorte der bestehenden und geplanten Windenergieanlagen am Standort Brandenberg Karte 2: Einwirkungsbereiche der am Standort Brandenberg geplanten Windenergieanlagen !                        für einen Windpark im Bereich der Potenzialfläche Brandenberg (Gemeinde Hürtgenwald, Kreis Düren) Auftraggeberin: VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz !     Räumliche Lage der Standorte der bestehenden und geplanten Windenergieanlagen am Standort Brandenberg Standorte von Windenergieanlagen (WEA) Planung { } z | A { } z | A Bestand } { | z A A { } z | A } { | z A { } z | } { | z A { } z | A ! bearbeiteter Ausschnitt der Topographischen Karte 1:25.000 (TK25) Bearbeiter: Stefan Wernitz, 09. Februar 2015 0 Maßstab 1:25.000 @ DIN A3 1.250 Meter ´ {| } z | { } z {AAA } z | { } z | A { } z | A {| } z | A { } z | A { } z AA { } z | { } z | A { } z | A { } z | A !                       für einen Windpark im Bereich der Potenzialfläche Brandenberg (Gemeinde Hürtgenwald, Kreis Düren) Auftraggeberin: VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz ! ( ! ( !     { } z | A { } z | A { } z | A {| } z | A { } z A ! ( ! ( Einwirkungsbereiche der am Standort Brandenberg geplanten Windenergieanlagen Standorte von Windenergieanlagen (WEA) Bestand { } z | A { } z | A ! ( ! ( Planung Entfernungsklassen unterschiedlicher Eingriffsintensität Grenze der Wirkzonen I (0 bis 200 m) II (200 bis 1.500 m) III (1.500 bis 10.000 m) Landschaftsästhetische Raumeinheiten Abgrenzung der landschaftsästhetischen Raumeinheiten ! ( { } z | A {| } z | A { } z A } { | z A } { | z A 1 2 3 4 5 6 7 8 } { | z A ! ( { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | {A } z | A A AA A AA A A | { } z {| } z | { } z { } z | { } z | { } z | { } z | { } z | AAAAA AA {| } z | { } z {| } z | {| } z { } z {| } z {| } z ! ( Rureifel und westliche Hocheifel Drover Heide Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche Kornelimünster Vennvorland Monschauer Heckenlandschaft Rur-Inde Tal Wollersheimer Stufenländchen und Vlattener Hügelland Zülpicher Börde Sichtverstellende Elemente Siedlungsflächen (durchschnittliche Bauhöhe wird mit 12 m angenommen) Wald (durchschnittliche Wuchshöhe wird mit 25 m angenommen) sonstige Gehölzstrukturen (durchschnittliche Wuchshöhe wird mit 10 m angenommen) Ergebnis der Sichtbereichsermittlung visuelle Einwirkungsbereiche der im Bereich der Potenzialfläche Brandenberg geplanten WEA {A } z | { } z | A A { } z | A { A } z | { } z A {| } z |  A ! ( { } z | ! bearbeiteter Ausschnitt der Topographischen Karte Bearbeiter: Stefan Wernitz, 09. Februar 2015 0 Maßstab 1:80.000 @ DIN A3 3.750 Meter ´ Anhang II Methodenbeschreibung zur Sichtbereichsanalyse Um die Auswirkungen der geplanten WEA auf das Landschaftsbild in quantitativer Hinsicht prognostizieren zu können, wurde eine Sichtbereichsanalyse durchgeführt. Bei der Sichtbereichsanalyse handelt es sich um eine modellhafte Berechnung, in der die Realität auf der Basis von gewissen pauschalen Annahmen (z. B. pauschale Höhen von sichtverschattenden Elementen) problemorientiert (d. h. dem Detaillierungsgrad angemessen) abgebildet wird. Als Ergebnis der Analyse erhält man eine flächenhafte Darstellung der Bereiche, von denen die geplanten WEA sichtbar sein werden (Einwirkungsbereiche). Darüber hinaus lässt sich die Ausdehnung der einzelnen Einwirkungsbereiche berechnen. Die verwendeten Geländehöhendaten stammen von der Shuttle Radar Topography Mission (SRTM). Bei den SRTM-Daten handelt es sich um ein Oberflächenmodell, das die Strukturhöhen der Objekte auf der Landoberfläche (z. B. Wälder, Gebäude) teilweise mit beinhaltet. Die mittlere "Überhöhung" der SRTM-Daten gegenüber dem DGM 50 bewegt sich in Waldgebieten in der Größenordnung von 2 bis 9 m (WEIGEL 2005). Vor diesem Hintergrund werden zur hinreichenden Berücksichtigung des Waldes, dessen Höhe mit 25 m über Grund angenommen wird, vereinfachend 20 m auf das SRTM-Daten basierte Geländemodel aufaddiert (vgl. Tabelle AII). Die Überhöhung in Siedlungsgebieten scheint hingegen vernachlässigbar zu sein. Tabelle A II: Zur Ermittlung des visuell beeinträchtigten Raums sichtverstellender Landschaftselemente Kategorie angenommene durchschnittliche Bau- bzw. Wuchshöhe zugrunde gelegte Höhen Offset auf die Geländehöhendaten der Shuttle Radar Topography Mission städtische Siedlungsfläche 12 m 12 m Wald 25 m 20 m sonstige Gehölzstrukturen 10 m 10 m Die Ermittlung und Darstellung der Einwirkungsbereiche der relevanten WEA erfolgte in Anlehnung an den potenziellen Wirkraum von WEA nach NOHL (1993) in einem Umkreis von 10 km. Bei der Berechnung wurde eine dem Maßstab entsprechende Genauigkeit verwendet (25 m Kantenlänge eines Rasters als Berechnungseinheit). Bei der Sichtbereichsanalyse kann zwischen der Zahl der sichtbaren WEA differenziert werden. Es lassen sich hingegen keine Aussagen darüber machen, ob nur ein Teil einer WEA oder die ganze Anlage wahrnehmbar sein wird. Zu den Sichtbereichen zählen somit alle Orte, von denen mindestens ein Teil (z. B. Flügelspitze im oberen Durchlauf) einer einzelnen WEA sichtbar sein wird. Die räumlichen Verschneidungen, die Berechnungen der Flächengrößen und die kartographischen Darstellungen wurden mit der Software ArcGIS 10.1 der Fa. ESRI vorgenommen. Anhang III Methodenbeschreibung zur Kompensationsflächenermittlung Bei dem Verfahren wird zunächst der landschaftliche Qualitätsverlust einer betroffenen Fläche bestimmt, indem die Sensitivität der Landschaft mit der Eingriffsintensität in Bezug gesetzt wird. Die Sensitivität ergibt sich aus dem ästhetischen Eigenwert, der visuellen Verletzlichkeit und der Schutzwürdigkeit der Landschaft. Daraus lässt sich die Erheblichkeit des Eingriffs bestimmen, die als Veränderung des ästhetischen Eigenwerts durch das Vorhaben aufzufassen ist. Dieser qualitative Aspekt des Eingriffs wird mit dem tatsächlichen Einwirkungsbereich als der quantitativen Komponente kombiniert (Fläche, von der das Vorhaben wahrgenommen werden kann). Zur Ermittlung einer Kompensationsfläche werden schließlich neben dem ästhetischen Funktionsverlust zusätzlich ein Kompensationsflächenfaktor und ein Wahrnehmungskoeffizient herangezogen. Da man in einer intakten Kulturlandschaft für die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege einen Mindestflächenanspruch von 5 % bis 20 % ansetzen muss, wird der Kompensationsflächenfaktor in der Regel mit 0,1 (10 %) veranschlagt (vgl. NOHL 1993). Der Wahrnehmungskoeffizient ist von der Entfernung zum Objekt, der Höhe desselben und der ästhetischen Vorbelastung der Landschaft abhängig. Zur Berechnung der Kompensationsflächen hat Nohl (1993) verschiedene Verfahrensansätze vorgeschlagen, die eine Kombination der ermittelten Faktoren vollziehen. Die Bewertung der Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch die geplanten WEA sowie die Ermittlung des Kompensationsbedarfs orientieren sich an der sogenannten „Langfassung“. Es folgt eine kurze Erläuterung der Verfahrensschritte. Über diese allgemeine Verfahrensbeschreibung hinausgehende Erläuterungen zur Vorgehensweise der Kompensationsflächenermittlung für das Vorhaben wird auf Kapitel 4.2 verwiesen. 1. Schritt: Unterteilung des durch den geplanten Eingriff potenziell beeinträchtigten Gebiets: Jeder Gegenstand in der Landschaft ist von einem ästhetischen Wirkraum umgeben, der vereinfacht auf 10.000 m begrenzt wird. Der potenzielle Wirkraum wird in drei ästhetische Wirkzonen abnehmender Eindrucksstärke untergliedert: Wirkzone I Ringfläche mit 200 m Radius um die WEA-Standorte Wirkzone II Ringfläche mit 1.500 m Radius um die WEA-Standorte (abzüglich Wirkzone I) Wirkzone III Ringfläche mit 10.000 m Radius um die WEA-Standorte (abzüglich Wirkzone I und II) 2. Schritt: Festlegen des durch den geplanten Eingriff ästhetisch tatsächlich beeinträchtigten Gebiets (tatsächliche betroffener Bereich = Einwirkungsbereich). Die tatsächlichen Einwirkungsbereiche (F) werden ermittelt (Sichtbereichsanalyse): - durch Digitalisierung der Grundflächen aller höheren, sichtverstellenden Landschaftselemente auf der Karte (Einzelgebäude, Gehöfte, Siedlungsflächen, Obstwiesen, Baumhecken, Baumgruppen, Feldgehölze, Wälder u. a.) und - durch Verwendung eines digitalen Geländemodells unter Einbeziehung der sichtverstellenden Landschaftselemente sowie - durch Berechnung und Darstellung von Bereichen mit Sichtbeziehung zu einer oder mehrerer WEA Als ästhetisch tatsächlich beeinträchtigtes Gebiet gelten alle Flächen in den drei Wirkzonen, die weder sichtverstellend noch sichtverschattet sind. 3. Schritt: Aufgliedern des Gebiets in landschaftsästhetische Raumeinheiten. Landschaftsästhetische Raumeinheiten sind Gebiete oder Flächen, die sich in ihrem Erscheinungsbild vom Umfeld unterscheiden. Sie sollten nicht zu kleinteilig sein. 4. Schritt: Ermittlung der ästhetischen Eigenwerte in den identifizierten Raumeinheiten vor dem Eingriff. - Berücksichtigung von Vielfalt, Naturnähe und Eigenartserhalt - Bewertung innerhalb einer vorgegebenen Skala (4-9 = sehr gering bis 36-40 = sehr hoch) - Zusammenfassung der drei Teilwerte zu einem Gesamtwert, dem ästhetischen Eigenwert (10-er Skala) 5. Schritt Einschätzung der ästhetischen Eigenwerte in den landschaftsästhetischen Raumeinheiten nach dem Eingriff (wie 4. Schritt). 6. Schritt: Ermittlung der landschaftsästhetisch wirksamen Eingriffsintensitäten für die einzelnen Raumeinheiten. - Zusammenfassender Ausdruck für die Eingriffsintensität ist die Differenz der ästhetischen Eigenwerte vor und nach dem Eingriff. 7. Schritt: Ermittlung der visuellen Verletzlichkeit in den landschaftsästhetischen Raumeinheiten. - Berücksichtigung der Reliefenergie, der Vielfalt von Elementen und der Vegetationsdichte - Bewertung dieser Kriterien über eine 10-er Skala (1 = sehr gering bis 10 = sehr hoch) - Addition aller Werte und Retransformation mit vorgegebener Skala 8. Schritt: Ermittlung der Schutzwürdigkeit der Raumeinheiten. - Erfassung schutzwürdiger und geschützter Flächen (z. B. Naturparke, Naturschutzgebiete) - Beurteilung und Bewertung mit Hilfe einer 10-er Skala (1 = sehr gering bis 10 = sehr hoch) 9. Schritt: Ermittlung der Empfindlichkeit der ästhetischen Raumeinheiten. Die Bewertungen des ästhetischen Eigenwerts, der visuellen Verletzlichkeit und des Schutzwürdigkeitsgrads der Landschaften werden subsumiert. Bei doppelter Gewichtung des ästhetischen Eigenwerts resultiert die Empfindlichkeit der Raumeinheit. 10. und 11. Schritt: Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit. Ein Eingriff ist in seinen Auswirkungen umso erheblicher, je schwerer der Eingriff, gemessen über die Eingriffsintensität (s. o.), und je größer die Empfindlichkeit der ästhetischen Raumeinheit (s. o.) gegenüber Eingriffen ist. Bei Gleichgewichtigkeit beider Kriterien ergibt sich nach einer Berechnung ein Erheblichkeitsfaktor (e) für jede ästhetische Raumeinheit. 12. Schritt: Ermittlung des Umfangs der Kompensationsflächen über die Einführung eines Kompensationsflächenfaktors (b). In einer intakten Kulturlandschaft wird mit einem Mindestflächenanspruch von durchschnittlich 10 % für Naturschutz und Landschaftspflege gerechnet. Es wird deshalb angenommen, dass der durch den Eingriff bedingte ästhetische Funktionsverlust in unmittelbarer Umgebung nur dann kompensiert werden kann, wenn 10 % der erheblich beeinträchtigten Fläche in einer ästhetischen Raumeinheit für die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen bereitgestellt werden. Der Kompensationsflächenfaktor (b) wird deshalb mit 0,1 angesetzt. 13. Schritt: Ermittlung der Kompensationsflächen (K) unter Berücksichtigung der abnehmenden Fernwirkung des Eingriffsobjekts durch die Festlegung von Wahrnehmungskoeffizienten (w). Der Wahrnehmungskoeffi- zient ergibt sich aus der Höhe des Eingriffsobjekts und den gleichartigen, also mastenartigen Vorbelastungen (vgl. Tabelle A.I). Da die Gesamthöhen von WEA i. d. R. 60 m übertreffen, sind bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfs grundsätzlich die Fälle B oder D anzuwenden. Tabelle A.I: Wahrnehmungskoeffizienten nach NOHL (1993, S. 53) Fall A Fall B Fall C Fall D Wirkzone I (0-200 m) 0,30 0,60 0,15 0,30 Wirkzone II (200-1.500 m) 0,15 0,30 0,10 0,15 Wirkzone III (1.500 –10.000 m) 0,02 0,04 0,01 0,02 A = bei Eingriffsobjekt bis 60 m Höhe B = bei Eingriffsobjekt über 60 m Höhe C = bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten bis 60 m Höhe D = bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten über 60 m Höhe 14. Schritt: Ermittlung des Umfangs der Teil-Kompensationsflächen (KT). Unter Rückgriff auf die Flächengröße der tatsächlichen Einwirkungsbereiche (F) einer landschaftsästhetischen Raumeinheit in einer bestimmten Wirkzone lässt sich die jeweilige Kompensationsfläche nach folgender Formel berechnen: KT = F * e * b * w mit : K= Teil-Kompensationsfläche einer ästhetischen Raumeinheit in einer Wirkzone F= Einwirkungsbereich in der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Schritt 2 und 3) e= Erheblichkeitsfaktor der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Schritt 4 bis 11) b= Kompensationsflächenfaktor (0,1; vgl. Schritt 12) T w = Wahrnehmungskoeffizient der entsprechenden Wirkzone (vgl. Schritt 13) Anhang IV Tabelle A IV: Detaillierte Darstellung der Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in den ästhetischen Raumeinheiten Betroffene Fläche in ha Zülpicher Börde III Wollersheimer Stufenländchen und Vlattener Hügelland III Rur-Inde-Tal III Monschauer Heckenlandschaft III Kornelimünster Vennvorland III Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche III Drover Heide III Rureifel und westliche Hocheifel III Rureifel und westliche Hocheifel II Anhang IV: Detaillierte Darstellung der Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in den ästhetischen Raumeinheiten nach NOHL (1993) 269,37 1.819,32 48,03 64,15 1,38 38,07 200,09 1.383,57 764,84 0,15 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 Naturnähe vor dem Eingriff nach dem Eingriff Vielfalt vor dem Eingriff nach dem Eingriff Eigenart vor dem Eingriff nach dem Eingriff 6,5 6,0 6,5 6,5 6,5 6,0 7,5 7,5 8,0 8,0 7,0 7,0 7,5 7,5 7,5 7,5 7,5 7,5 7,0 7,0 4,0 4,0 7,5 7,5 5,5 5,5 6,5 6,5 6,0 6,0 6,5 6,5 5,5 5,5 6,0 6,0 4,5 4,5 6,5 6,5 5,0 5,0 6,0 6,0 6,5 6,5 5,5 5,5 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 Ästhetischer Eigenwert Stufe 26 7 29,5 8 30 8 26 7 24 6 24 6 21 5 23,5 6 12 2 Ästhetischer Eigenwert Differenz 24,5 1,5 29,5 0 30 0 26 0 24 0 24 0 21 0 23,5 0 12 0 Eingriffsintensität 2 1 1 1 1 1 1 1 1 Grobrelief Strukturvielfalt Vegetationsdichte 3,5 3,0 3,5 3,0 3,0 3,5 5,0 3,0 4,0 4,0 4,0 2,5 6,0 4,5 4,5 5,0 3,0 5,5 7,0 3,0 5,5 5,0 4,5 6,5 7,5 8,0 8,0 Visuelle Verletzlichkeit Stufe 10 3 9,5 2 12 3 10,5 3 15 5 13,5 4 15,5 5 16 5 23,5 8 7 8 8 6,5 4 5 5 6,5 2 24 6 26 7 27 7 23,5 6 21 5 21 5 20 4 23,5 6 14 3 8 3 8 3 8 3 7 3 6 2 6 2 5 2 7 3 4 1 0,3 0,3 0,3 0,3 0,2 0,2 0,2 0,3 0,1 1,212 1,092 0,029 0,038 0,001 0,015 0,080 0,830 0,153 Wahrnehmungskoeffizient Schutzwürdigkeit Empfindlichkeit Stufe Eingriffserheblichkeit Stufe E-Wert Teil-Kompensationsflächen