Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
2,1 MB
Datum
07.04.2016
Erstellt
24.03.16, 18:03
Aktualisiert
24.03.16, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
www.ecoda.de
ecoda
Eingriffsermittlung „Landschaftsbild“
UMWELTGUTACHTEN
Dr. Bergen & Fritz GbR
Ruinenstr. 33
für einen Windpark im Bereich der Potentialfläche
Brandenberg (Gemeinde Hürtgenwald, Kreis Düren)
44287 Dortmund
Fon 0231 5869-5694
Fax 0231 5869-9519
ecoda@ecoda.de
www.ecoda.de
Auftraggeberin:
Auftraggeberin:
VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz
Bearbeiter:
Stefan Wernitz, Dipl.-Geogr.
Dortmund, den 09. Februar 2015
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Einleitung ................................................................................................................................ 1
1.1 Anlass und Aufgabenstellung ............................................................................................ 1
1.2 Untersuchungsrahmen und Gliederung ........................................................................... 1
2 Bewertung des Landschaftsbilds .......................................................................................... 2
2.1 Beschreibung und Bewertung der landschaftsästhetischen Raumeinheiten.............. 4
3 Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen............................................................. 12
3.1 Prognose der Auswirkungen............................................................................................ 12
3.1.1 Wirkpotenzial ....................................................................................................................................... 12
3.1.2 Räumliches Ausmaß der visuellen Auswirkungen ......................................................................... 14
3.2 Bewertung der Auswirkungen ........................................................................................ 15
4 Vermeidung, Verminderung und Kompensation ............................................................... 18
4.1 Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung ...................................................... 18
4.2 Kompensationsumfang..................................................................................................... 18
5 Zusammenfassung ............................................................................................................... 21
Abschlusserklärung
Literaturverzeichnis
Anhang
Abbildungsverzeichnis
Seite
Kapitel 2:
Abbildung 2.1:
Komponenten zur Bestimmung der Empfindlichkeit oder Sensitivität einer
landschaftsästhetischen Raumeinheit (nach Nohl 1993) ................................................... 3
Kapitel 3:
Abbildung 3.1:
Zeichnerische Darstellung der Tageskennzeichnung gemäß Anhang 5 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von
Luftfahrthindernissen .............................................................................................................. 12
Abbildung 3.2:
Zeichnerische Darstellung der Nachtkennzeichnung gemäß Anhang 5 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von
Luftfahrthindernissen .............................................................................................................. 13
Tabellenverzeichnis
Seite
Kapitel 2:
Tabelle 2.1:
Landschaftsästhetische Raumeinheiten im Untersuchungsraum (UR) im
Umkreis von 10 km um die Standorte der geplanten WEA ............................................... 2
Tabelle 2.2:
Verbalisierung der zehnstufigen Bewertungsskala .............................................................. 4
Tabelle 2.3:
Bewertung der Empfindlichkeit der einzelnen landschaftsästhetischen
Raumeinheiten ........................................................................................................................ 11
Kapitel 3:
Tabelle 3.1:
Größe der visuellen Einwirkungsbereiche der geplanten
Windenergieanlagen (WEA) in den einzelnen landschaftsästhetischen
Raumeinheiten ........................................................................................................................ 15
Kapitel 4:
Tabelle 4.1:
Wahrnehmungskoeffizienten nach Nohl (1993, S. 53) ..................................................... 19
Tabelle 4.2:
Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in den ästhetischen
Raumeinheiten mit Sichtbeziehung zu den geplanten WEA ............................................ 20
Einleitung
1
Einleitung
1.1
Anlass und Aufgabenstellung
1
Anlass der vorliegenden Visualisierungsstudie ist die geplante Errichtung und der Betrieb von drei
Windenergieanlagen (WEA) am Standort „Brandenberg“ auf dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald
im Kreis Düren (vgl. Karte 1.1). Bei den geplanten WEA handelt es sich um drei Anlagen des Typs
Enercon E-101 mit einer Nabenhöhe von 135,4 m und einen Rotordurchmesser von 101 m
(Gesamthöhe: 185,9 m).
Auftraggeberin ist die VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz
Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es, den durch das Vorhaben entstehenden Eingriff in das
Landschaftsbild zu ermitteln und zu quantifizieren (Eingriffsregelung). Auf dieser Grundlage wird der
Kompensationsbedarf für das Schutzgut Landschaftsbild nach dem Verfahren von NOHL (1993)
ermittelt.
1.2
Untersuchungsrahmen und Gliederung
Für die Abgrenzung des Untersuchungsraums zur Erfassung und Bewertung der Auswirkungen auf das
Landschaftsbild ist die Entfernung maßgebend, bis zu welcher WEA wahrgenommen werden können.
Die Wahrnehmbarkeitsgrenze für eine moderne Anlage liegt unter optimalen Bedingungen bei etwa
30 km (vgl. WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 2001). Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit
zunehmender Entfernung das wahrgenommene Objekt exponentiell kleiner wird und die optische
Eindrucksstärke daher rasch abnimmt. Nach NOHL (1993) ist ein mastenartiges Eingriffsobjekt in einer
Entfernung von mehr als 10 km i. d. R nicht mehr landschaftsprägend. Vor diesem Hintergrund
umfasst der betrachtete Untersuchungsraum den Umkreis von 10 km um die drei geplanten
Windenergieanlagen im Bereich der Potenzialfläche Brandenberg.
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Bewertung des Landschaftsbilds
2
Bewertung des Landschaftsbilds
2.1
Vorgehensweise
2
Der Untersuchungsraum im Umkreis von 10 km um die Windfarm ist größtenteils den naturräumlichen
Haupteinheiten Rureifel und westliche Hocheifel sowie Mechernicher Voreifel und Hohes Venn
(Großlandschaft Eifel)) zuzuordnen.
Zur differenzierten Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbilds wurde der Untersuchungsraum
in landschaftsästhetische Raumeinheiten unterteilt (vgl. Tabelle 2.1 und Karte 2 im Anhang), die
nachfolgend beschrieben und in Anlehnung an das Verfahren von NOHL (1993) bewertet werden.
Die Einteilung und Beschreibung der ästhetischen Raumeinheiten orientiert sich an der Einteilung der
Landschaftsräume des LANUV (2013). Durch die Einteilung ergeben sich Räume, die hinsichtlich ihrer
naturräumlichen Ausprägungen und des Landschaftsbilds relativ homogen sind. Im 10 km-Umkreis um
die geplanten WEA wurden acht Naturraumeinheiten abgegrenzt (vgl. Tabelle 2.1).
Tabelle 2.1:
Landschaftsästhetische Raumeinheiten im Untersuchungsraum (UR) im Umkreis von
10 km um die Standorte der geplanten WEA
Nam e d e r Ästh e tisch e n Rau m e in h e it
Rureifel und westliche Hocheifel
F läch e im UR
(h a)
An te il im UR
(%)
17.000,51
51,40
Drover Heide
1.758,87
5,32
Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche
5.231,94
15,82
Kornelimünster Vennvorland
300,62
0,91
Monschauer Heckenlandschaft
425,81
1,29
Rur-Inde-Tal
1.292,96
3,91
Wollersheimer Stufenländchen und Vlattener Hügelland
4.371,67
13,22
Zülpicher Börde
2.694,70
8,15
3 3 .0 7 7 ,0 7
1 0 0 ,0 0
Su m m e n
Die Bewertung der landschaftlichen Qualitäten des Untersuchungsraums erfolgt auf der Grundlage der
Methode nach NOHL (1993). Anhand der Kriterien ästhetischer Eigenwert, visuelle Verletzlichkeit und
Schutzwürdigkeit werden den landschaftsästhetischen Raumeinheiten nach dem von NOHL (1993)
vorgegebenen Bewertungsschlüssel Empfindlichkeitsstufen zugeordnet. Dabei werden die Kriterien
Vielfalt, Naturnähe und Eigenartserhalt auf einer 10-stufigen Skala bewertet und unter doppelter
Wichtung von Eigenartserhalt zu dem ästhetischen Eigenwert der Raumeinheit zusammengefasst.
Landschaftsästhetische Vorbelastungen werden als die Naturnähe und den Eigenartserhalt
vermindernd berücksichtigt. Die Kriterien Reliefierung, Strukturvielfalt und Vegetationsdichte ergeben
die visuelle Verletzlichkeit jeder Raumeinheit. Die Sensitivität oder Empfindlichkeit der jeweiligen
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Bewertung des Landschaftsbilds
3
Raumeinheit wird unter Hinzuziehung der Schutzwürdigkeit aus dem ästhetischen Eigenwert und der
visuellen Verletzlichkeit gebildet (vgl. Abbildung 2.1). Die Sensitivität als Ausdruck für die ästhetische
Empfindlichkeit einer Landschaft gegenüber störenden Eingriffen ist umso ausgeprägter, je höher der
ästhetische Eigenwert der Landschaft, je größer ihre visuelle Verletzlichkeit (wegen ihrer
Einsehbarkeit) und je größer ihre Schutzwürdigkeit (aufgrund von Natur- und Denkmalschutzwerten)
ist.
Abbildung 2.1:
Komponenten zur Bestimmung der Empfindlichkeit oder Sensitivität einer
landschaftsästhetischen Raumeinheit (nach NOHL 1993)
Die sich aus Schutzwürdigkeit, Verletzlichkeit und Eigenwert ergebende Empfindlichkeitsstufe einer
Raumeinheit ist ein Kriterium zur Bewertung der Schwere der zu erwartenden Auswirkungen des
Vorhabens (vgl. Kapitel 3.2).
Da Nohl (1993) keine Verbalisierung aller zehn Stufen vorgibt, werden im Rahmen der vorliegenden
Landschaftsbildbewertung für die einzelnen Stufen die in Tabelle 2.2 angegebenen Ausdrücke
verwendet. Gemäß NOHL (1993) sind Einheiten mit besonders hohen Empfindlichkeiten (9 und 10) als
Tabuflächen für mastenartige Eingriffe zu betrachten.
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Bewertung des Landschaftsbilds
Tabelle 2.2:
2.2
4
Verbalisierung der zehnstufigen Bewertungsskala (für die Kriterien Grobrelief,
Strukturvielfalt und Vegetationsdichte ist der Wert gegenläufig, d. h. Stufe 10 entspricht
z. B. einem sehr geringen Grobrelief und damit einer hohen visuellen Verletzlichkeit).
Stufe
Verbaler Ausdruck bzgl. Naturnähe, Vielfalt,
Eigenart, Schutzwürdigkeit
1
sehr gering
2
gering bis sehr gering
3
gering
4
gering bis durchschnittlich
5
durchschnittlich
6
überdurchschnittlich
7
überdurchschnittlich bis hoch
8
hoch
9
hoch bis sehr hoch
10
sehr hoch
Beschreibung und Bewertung der landschaftsästhetischen Raumeinheiten
Rureifel und westliche Hocheifel (Wirkzone II und III)
Der Landschaftsraum umfasst die Hochlagen der West- und Rureifel sowie die nach Norden
anschließende Abdachungszone der Eifel zur Mechernicher Voreifel sowie zur Zülpicher Börde. Die
Höhenlage nimmt von über 600 m im Süden auf unter 200 m am Dürener Eifelfuß im Norden ab. Am
Südwestrand des Raumes bildet der Weiße Stein mit 690 m die höchste Erhebung. Der
Landschaftsraum wird durch das Olef-Urft-Rurtalsystem stark zertalt.
Das Landschaftsbild wird von ausgedehnten, unzerschnittenen Waldungen, landwirtschaftlich
genutzten, besiedelten Rodungsinseln und tief eingeschnittenen Fluss- Bachtalsystemen mit
ausgedehnten Talsperren geprägt. Beide Hauptnutzungstypen wechseln großräumig miteinander ab
und halten sich flächenmäßig in etwa die Waage. Die zusammenhängenden Waldungen konzentrieren
sich auf zumeist stärker zergliederte devonische Höhenrücken sowie auf steilere Hanglagen zu den
Bach- und Flusstälern. Der Buhlert sowie der nördlich von Hürtgen gelegene Teil des Staatsforstes
Hürtgenwald bieten mit ihren ausgedehnten Fichtenforsten (Altersklassenwälder) ein eher monotones
Waldbild. Die übrigen Waldgebiete werden trotz örtlicher Nadelholzdominanz von einer vielfältigeren
Bestockung mit teils höherem Anteil an altersheterogenen Buchen- und Eichenwäldern geprägt. Ein
belebtes Relief durch eingelagerte Bachtäler sowie die weitgehende Lärmfreiheit infolge fehlender
oder allenfalls geringer Zerschneidung durch Straßen erhöht den Wert der Waldungen für die stille
Erholung. Von besonderer Attraktivität sind die talsperrennahen Wälder mit ihren örtlichen Sichtfeldern
auf große Wasserflächen sowie die weithin aufragenden Felsbildungen in den bewaldeten
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Bewertung des Landschaftsbilds
5
ecoda
Rurtalhängen (vor allem die roten Buntsandsteinfelsen bei Nideggen mit der Burg Nideggen). Die
vorwiegend strukturarmen Kulturlandschaftskomplexe auf der Hürtgener und Dreiborner Hochfläche
werden großräumig durch Quelltäler mit bewaldeten Talhängen und z.T. strukturreichen, extensiv
genutzten Talsohlen gegliedert. Von derzeit herausragender Bedeutung für die Naherholung und den
Fremdenverkehr sind die breiteren Flusstäler (mit angrenzenden Waldflächen) sowie die Talsperrenkomplexe. Eine visuelle Beeinträchtigung stellen die zahlreichen Campingplätze unmittelbar entlang
der Rur (z.B. bei Heimbach) dar. Abgesehen von der Rurtalsperre und dem Kronenburger See dürfen
die Wasserflächen als Wasserschutzzone I nicht genutzt werden, dennoch bieten die ufernahen
Wanderwege einen ästhetisch reizvollen Sichtwechsel zwischen offenen Wasserflächen und z.T.
felsdurchsetzten Waldgebieten.
Innerhalb der Wirkzone I befinden sich gemäß der Sichtbereichsanalyse keine Bereiche mit
Sichtbeziehung zu den geplanten WEA. Daher wird die Wirkzone I nicht näher beschrieben und
bewertet.
Wirkzone II
Innerhalb von 1.500 m um die geplanten WEA wechseln sich in der Raumeinheit „Rureifel und
westliche Hocheifel“ Laub- und Nadelwälder, landwirtschaftliche Nutzflächen und Siedlungsbereiche
ab,
wobei
die
forstwirtschaftlichen
Flächen
den
größten
Flächenanteil
einnehmen.
Der
Untersuchungsraum wird von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen durchkreuzt.
Die Naturnähe und Vielfalt und Eigenart der Raumeinheit im Umkreis von 1.500 m um die geplanten
WEA werden als überdurchschnittlich bis hoch bewertet. Die visuelle Verletzlichkeit der Raumeinheit
ist vor allem auf Grund des hohen Waldanteils und der damit verbunden Vegetationsdichte als gering
zu bewerten.
Insgesamt ergibt sich daher eine überdurchschnittliche Empfindlichkeit der Raumeinheit in der
Wirkzone II.
Wirkzone III
Die „Rureifel und westliche Hocheifel“ im 10.000 m Umkreis um die geplanten WEA ist geprägt durch
großflächige forstliche und landwirtschaftliche Nutzflächen sowie einzelnen Siedlungsflächen in Form
von kleineren Ortschaften (Hürtgen, Vossenhack, Gey).
Der östliche Teil der Wehebachtalsperre liegt ebenso wie das Staubecken Obermaubach innerhalb des
10.000 m Umkreis um die geplanten WEA.
Die Naturnähe und Eigenart der Raumeinheit werden als überdurchschnittlich bis hoch bewertet. Die
Vielfalt kann auf Grund der unterschiedlichen Nutzungsformen und Strukturen im Untersuchungsraum
als hoch bewertet werden.
Bewertung des Landschaftsbilds
6
Die visuelle Verletzlichkeit der Raumeinheit in Wirkzone III ist vor allem auf Grund der hohen
Vegetationsdichte und Strukturvielfalt als gering zu bewerten.
Insgesamt ergibt sich daher eine überdurchschnittliche bis hohe Empfindlichkeit der Raumeinheit in
der Wirkzone III.
Drover Heide (Wirkzone III)
Die Drover Heide, auch Stockheimer Waldhorst genannt, ist geologisch als kleine Teilscholle in der
südlichen Zülpicher Börde ein Gegenstück zur Ville. Der Untergrund wird fast vollständig von
Hauptterrassenschottern des Rheins gebildet.
Das Landschaftsbild wird durch großflächige Waldungen sowie den Offenlandkomplexen im
Truppenübungsplatz Drover Heide geprägt. Die Wälder werden von Eichen(misch)wäldern dominiert.
Daneben finden sich vor allem junge Birkenbestände und Kiefernforsten. Die Wälder stocken auf einer
von der Niederrheinischen Bucht aus, weithin sichtbaren Erhebung. Im Inneren des Waldgebietes
bieten die Heide- Magerrasenflächen im Standortübungsplatz Drover Heide ein kontrastierendes
Sichtbild. Die Wald-Heide-Magerrasenlandschaft stellt im überwiegend von Siedlungen und
Agrarkomplexen geprägten Umfeld ein herausragendes Naherholungsgebiet dar.
Innerhalb des 10.000 m Umkreis um die geplanten WEA befindet sich der Truppenübungsplatz „Drover
Heide“ sowie die nördlich anschließenden Waldbereiche mit der Ortslage Stockheim.
Die Naturnähe, Eigenart und Vielfalt werden als überdurchschnittlich bis hoch eingestuft. Die visuelle
Verletzlichkeit des Untersuchungsraumes ist vor allem auf Grund der hohen Vegetationsdichte in den
bewaldeten Bereichen und der Strukturvielfalt im Bereich der Offenflächen der „Drover Heide“ als
gering zu bewerten.
Insgesamt ergibt sich daher eine überdurchschnittliche bis hohe Empfindlichkeit der Raumeinheit in
der Wirkzone III.
Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche (Wirkzone III)
Das überwiegend in Belgien gelegene Hohe Venn greift im Lammersdorfer und Rötgener Raum mit
einem flach schildförmig gewölbten Ausläufer auf Nordrhein-Westfalen über. Großflächige,
weitgehend unzerschnittene Wälder beherrschen das Landschaftsbild. Fichtenforste dominieren,
bereichsweise kommen ausgedehnte Buchenwaldkomplexe vor. Eichen- oder birkenreiche
Niederwälder sowie weitere Laub-, Nadel- und Mischwaldbereiche bereichern örtlich das Waldbild.
Das Waldgebiet der Vennabdachung ist von mehreren Rodungsinseln mit Siedlungsflächen und
vorwiegend grünlandwirtschaftlichen Nutzflächen durchsetzt. Im Bereich des schildförmig gewölbten
Ausläufers des Hohen Venns bereichern offene Vennflächen unterschiedlicher Größe das
Landschaftsbild. Die Monschauer Waldhochfläche sowie die nördliche Vennabdachung werden von
Kerb- und Kerb-Sohlentälern mit naturnahen Bachläufen reliefiert. Innerhalb der Monschauer
Waldhochfläche bieten die offenen Wiesentäler mit ausgedehnten, blütenreichen Magerwiesen und
ecoda
Bewertung des Landschaftsbilds
7
Nassgrünländereien einen Kontrast zu den ausgedehnten Waldflächen. Gleiches gilt für die beiden im
Vennabfall gelegenen Talsperren. Sie sind als Wasserschutzzone frei von touristischer Erschließung,
bieten jedoch durch begleitende Wege innerhalb der großflächigen Waldgebiete eine visuelle
Abwechslung. Das Gesamtgebiet besitzt hohen Wert für die stille Naherholung. Vor allem die
ortsnahen Wälder und Talsperren werden stärker frequentiert. Eine Attraktion bieten die
narzissenreichen Wiesentäler der Monschauer Waldhochfläche. Beeinträchtigend wirken sich der hohe
Fichtenanteil sowie der hohe Anteil an Altersklassenwälder aus.
Der im Untersuchungsraum von 10.000 m um die geplanten WEA gelegene Teil der Raumeinheit
„Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche“ ist fast vollständig bewaldet und weist nur ganz im
Süden einige landwirtschaftlich genutzte Freiflächen auf.
Die Naturnähe und Eigenart werden daher als hoch eingestuft, wogegen die Vielfalt auf Grund des
hohen Waldanteils nur als gering bewertet werden kann.
Die visuelle Verletzlichkeit wird insgesamt nur als gering bis durchschnittlich eingestuft, dies ist in
erster Linie mit der fast vollständigen Bewaldung der Raumeinheit im Untersuchungsraum zu
begründen.
Insgesamt ergibt sich daher eine überdurchschnittliche Empfindlichkeit der Raumeinheit in der
Wirkzone III.
Kornelimünster und Vennvorland (Wirkzone III)
Das Kornelimünster Vennvorland umfasst die durch flachwellige Rücken und Senken geprägte
Rumpfflächen-Landschaft der Vennfußfläche. Es erstreckt sich in SW-NO-Richtung unterhalb der
bewaldeten Vennabdachung und zählt mit seiner Höhenlage von 200 - 300 m zum submontanen
Berg- und Hügelland.
Das Kornelimünster-Vennvorland stellt sich als vielgestaltige, grünlanddominierte Hügellandschaft dar,
deren morphologische Unterschiede durch das Gewässernetz noch betont werden. Die durch
Kleingehölze reichstrukturierte Kulturlandschaft prägt den unzerschnittenen Landschaftsraum und setzt
sich nach Südwesten auf belgischer Seite weiter fort. Markante Landschaftselemente stellen die
großen Steinbrüche und Abraumhalden der Schwermetallindustrie dar, die mit ihren wärmeliebenden
Gehölzbeständen und offenen Galmei-, Heide- und Magerfluren Zeugnis der historischen Nutzung
geben. Die weithin offene Landschaft der Vennfußfläche wird durch eingestreute Waldflächen an den
Talhängen und auf den Kuppen belebt und bildet einen reizvollen Kontrast zu den geschlossenen
Wäldern der nördlichen Vennabdachung. Die Besiedlung konzentriert sich auf den Südteil, wobei die
Ortschaften meist an den Gewässerläufen liegen. Der reiche Wechsel der Relief- und Nutzungsformen
macht die Landschaft visuell attraktiv und geeignet als Naherholungsraum für den Ballungsraum
Aachen. Kulturhistorische Stätten und Orte wie Kornelimünster und Breinig sind Schwerpunkte für den
überregionalen Tourismus.
ecoda
Bewertung des Landschaftsbilds
8
ecoda
Der im Untersuchungsraum gelegene Teil der Raumeinheit Kornelimünster und Vennvorland ist durch
einen steten Wechsel aus kleineren Ortslagen und landwirtschaftlichen Flächen geprägt. Vereinzelt
sind auch „Waldinseln“ in die landwirtschaftlichen Flächen eingestreut.
Die Naturnähe und Eigenart werden insgesamt als durchschnittlich bewertet. Die Vielfalt der
Raumeinheit wird etwas höher, als überdurchschnittlich bis hoch, eingestuft, dies vor allem mit den
kleinräumigen Strukturen und Nutzungswechseln auf den Flächen zu begründen.
Die visuelle Verletzlichkeit der Raumeinheit wird insgesamt als durchschnittlich eingestuft.
Insgesamt ergibt sich daher eine durchschnittliche Empfindlichkeit der Raumeinheit in der Wirkzone III.
Monschauer Heckenlandschaft (Wirkzone III)
Die Monschauer Heckenlandschaft bildet den östlichen Ausläufer des schildförmig aufgewölbten
Hohen Venns, der morphologisch durch eine schwach wellige Hochfläche mit eingelagerten Mulden-,
Kerb- und Kerb-Sohlentälern charakterisiert ist.
Landschaftsbildprägend ist eine leicht wellige Grünland- und Grünland-Heckenlandschaft, die von
Hochlagen aus weitsichtige Blickfelder bietet. Die vor allem um Eicherscheid und Mützenich gut
ausgebildeten Buchenheckennetze stellen landesweit eine visuell einmalige Kulturlandschaft dar.
Bachtäler und Geländemuldenerhöhen durch den hieraus resultierenden Wechsel der Sichtfelder die
visuelle Attraktivität. Gleiches gilt für die bewaldeten Bachtalhänge. Infolge intensiver Bewirtschaftung
ist der frühere typische Blütenreichtum magerer Wiesen und Weiden großräumig stark
zurückgegangen, artenreiche Krautsäume sind ebenfalls nur noch örtlich anzutreffen. Von Hecken
weitgehend ausgeräumte Landschaftsteile bieten entsprechend nur wenig visuelle Reize. Den
touristischen Schwerpunkt des Landschaftsraumes bilden das Rur- und das untere Perlenbachtal sowie
die Stadt Monschau. Mit der einseitig von einem Wanderweg gesäumten Perlenbachtalsperre, dem im
tiefen Rurtaleinschnitt gelegenen musealen Monschau mit seiner Vielzahl alter Fachwerkbauten und
vegetationsbewachsener Mauern sowie dem Wildfluss Rur vereinen sich hier auf engem Raum Naturund Kulturlandschaften von hoher Attraktivität.
Der Untersuchungsraum im Umkreis von 10.000 m um die geplanten WEA umfasst den nördlichsten
Teil der Raumeinheit und besteht zu großen Teilen aus den charakteristischen kleinstrukturierten
landwirtschaftlichen Flächen mit hohem Anteil an Heckenstrukturen. Die landwirtschaftlichen Flächen
umgeben
die
ebenfalls
sehr
häufig
vertretenen
Siedlungs-
und
Verkehrsflächen
im
Untersuchungsraum.
In erster Linie auf Grund der historischen Heckenstrukturen können die Naturnähe und Eigenart im
Untersuchungsraum als überdurchschnittlich bewertet werden. Die Vielfalt wird als durchschnittlich
bewertet. Die visuelle Verletzlichkeit wird insgesamt als durchschnittlich bewertet.
Insgesamt ergibt sich daher eine durchschnittliche Empfindlichkeit der Raumeinheit in der Wirkzone III.
Bewertung des Landschaftsbilds
9
Rur-Inde Tal (Wirkzone III)
Der Landschaftsraum umfasst einen ca. 30 km langen, schmalen Streifen des Rur-Tals von Kreuzau im
Süden bis Brachelen im Norden und grenzt dort an den Landschaftsraum "Heinsberger Ruraue mit
Wurmniederung" an. Dieser Streifen schließt die in der Ruraue liegenden Anteile der Städte Düren,
Jülich und Linnich ein. Südlich von Jülich teilt sich der Landschaftraum in den etwa 12 km langen,
schmalen Streifen des Inde-Tals, welches sich nach Südwesten bis zur Stadt Eschweiler erstreckt, und
das Rur-Tal in südöstlicher Richtung bis Kreuzau auf. Der schmale Streifen des Inde-Tals schließt die
Ortschaft Inden ein, die westlich unmittelbar an den aktiven Braunkohlentagebau Inden angrenzt.
Reste des ehemals mäandrierenden Flussverlaufs der Rur können auch heute noch an den zahlreichen
Altarmen ausgemacht werden. Entlang der linken Terrassenkante der Rur erstrecken sich zahlreiche
alte Dorf- und Einzelgehöftsiedlungen (z.B. Merken und Pier) sowie die Stadt Linnich, wogegen die
rechte Terrassenkante von den Städten Düren und Jülich geprägt wird. Die Rur weist hier
streckenweise eine Uferbefestigung auf, im Wechsel mit Röhrichtbeständen, Brennnesselfluren und
Uferhochstauden. In diesem Teilabschnitt ist die Rur großräumig von Acker- und Grünlandflächen
umgeben. Die Ufergehölze der Inde sind weitgehend durch Pappelaufforstungen ersetzt worden. Viele
weitere, zum Teil begradigte Fließgewässer begleiten die Inde und die Rur (Mühlengraben, Ellebach,
Iktebach, Malefinkbach) und unterstreichen somit den Gewässerreichtum des Raumes. In Düren ist die
Aue der mit Steinschüttungen befestigten Rur mit Fußwegen, Rasen und Gehölzgruppen parkartig
gestaltet. Bei Kreuzau ist die Rur ca. 15-30 m breit und relativ flach und wird von unbebauten,
naturnahen Auenbereichen mit Weichholz-Auenwald umgeben.
Der im Untersuchungsraum von 10.000 m gelegene Abschnitt des Rur-Inde Tals umfasst den
südlichsten Ausläufer der Raumeinheit inklusive der Stadt Kreuzau.
Die Naturnähe wird vor allem auf Grund der dichten Besiedlung im Untersuchungsraum als gering bis
durchschnittlich bewertet. Die Eigenart in diesen Abschnitten wird als durchschnittlich und die Vielfalt
als überdurchschnittlich bewertet. Die visuelle Verletzlichkeit wird insgesamt als durchschnittlich
eingestuft.
Insgesamt ergibt sich daher eine geringe bis durchschnittliche Empfindlichkeit der Raumeinheit in der
Wirkzone III.
Wollersheimer Stufenländchen und Vlattener Hügelland (Wirkzone III)
Der Landschaftsraum wird geprägt durch die wellig-hügelige Nordostabdachung der Eifel, die
allmählich von ca. 400 m ü. NN im Süden auf 200 m ü. NN im Norden abfällt. Die Abdachungsfläche
wird durch einzelne Quellbäche und Trockentäler gegliedert. Die Quelltäler sind teils stärker eingetieft
und entwässern im Westen und Norden zur Rur (Maas-Einzugsgebiet), im Osten und Süden zur Erft
(Rhein-Einzugsgebiet). Die im Westen gelegenen Täler fallen z.T. steil zum Rurtal ab. Im Norden quert
die Rur den Landschaftsraum.
ecoda
Bewertung des Landschaftsbilds
10
Das Vlattener Hügelland und das Wollersheimer Stufenländchen werden von zusammenhängenden
Agrarkomplexen mit vorherrschendem Ackerbau geprägt. Lediglich im Norden des Landschaftsraumes
sowie in einem westlich von Vlatten gelegenen Hangbereich zum Rurtal finden sich visuell reizvolle,
strukturreiche Kulturlandschaften mit Feld- und Flurgehölzen sowie Obstweiden. Die ansonsten offene,
strukturarme Landschaft wird nur örtlich durch eingelagerte Wiesentäler mit Obstwiesen, Hecken,
Feldgehölzen und Ufergehölzen, einzelne Waldgebiete sowie, im Wollersheimer Stufenländchen,
durch Muschelkalkklippen mit Halbtrockenrasen- und Gebüschvegetation belebt. Die östlichen
Randgebiete des Wollersheimer Stufenländchens bieten eine weitläufige Fernsicht in die
Niederrheinische Bucht.
Der im Untersuchungsraum gelegene Teil der Raumeinheit „Wollersheimer Stufenländchen und
Vlattener Hügelland“ ist geprägt durch intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen im Süden, die Rur
und Ruraue die in der Mitte des untersuchten Abschnitts in West-Ost Richtung kreuzt und die eher
extensiv genutzten landwirtschaftlichen Bereiche nördlich der Rur.
Die Naturnähe, Vielfalt und Eigenart der Raumeinheit werden insgesamt als durchschnittlich bewertet.
Die visuelle Verletzlichkeit wird auf Grund der durchschnittlichen Ausprägung von Grobrelief,
Strukturvielfalt und Vegetationsdichte ebenfalls als durchschnittlich eingestuft.
Insgesamt ergibt sich daher eine überdurchschnittliche Empfindlichkeit der Raumeinheit in der
Wirkzone III.
Zülpicher Börde (Wirkzone III)
Die Zülpicher Börde bildet den Südteil der rheinischen Lössbörden.
Großflächige, intensiv genutzte Ackerlagen ohne landschaftsgliedernde Einzelelemente sind heute
landschaftsbildbestimmend, lediglich in der Randzone einzelner Siedlungen und innerhalb der
Talräume sind Gehölzelemente linienhafter oder kleinflächiger Ausdehnung ausgebildet. Positiv fällt
das weitgehende Fehlen technischer Großelemente auf.
Im 10.000 m Umkreis um die geplanten WEA stellt sich die Raumeinheit zumeist als ausgeräumte
Agrarlandschaft mit einzelnen Ortslagen dar. Lediglich ein kleiner Waldbereich und einige Baggerseen
unterbrechen diesen Landschaftsreindruck.
Die Naturnähe, Eigenart und Vielfalt werden daher als gering bewertet.
Die visuelle Verletzlichkeit wird auf Grund der geringen Vegetationsdichte und Strukturvielfalt als hoch
eingestuft.
Insgesamt ergibt sich daher eine geringe Empfindlichkeit der Raumeinheit in der Wirkzone III.
ecoda
Bewertung des Landschaftsbilds
Naturnähe
Vielfalt
Eigenart
6,5
6,5
6,5
7,5
8,0
7,0
7,5
7,5
7,5
7,0
4,0
7,5
5,5
6,5
6,0
6,5
5,5
6,0
4,5
6,5
5,0
Zü lp ich e r Bö rd e III
Wo lle rsh e im e r Stu fe n län d ch e n
u n d V latte n e r H ü g e llan d III
Ru r-In d e -Tal III
Mo n sch au e r H e cke n lan d sch aft III
Ko rn e lim ü n ste r V e n n vo rlan d III
H o h e s V e n n u n d Mo n sch au e r
Wald h o ch fläch e III
D ro ve r H e id e III
Ru re ife l u n d we stlich e
H o ch e ife l III
Bewertung der Empfindlichkeit der einzelnen landschaftsästhetischen Raumeinheiten
Ru re ife l u n d we stlich e
H o ch e ife l II
Tabelle 2.3:
11
6,0
6,5
5,5
3,0
3,0
3,0
Ästh e tisch e r
E ig e n we rt
26
30
30
26
24
24
21
24
12
Stu fe
7
8
8
7
6
6
5
6
2
Grobrelief
4
3
5
4
6
5
7
5
8
Strukturvielfalt
3
3
3
4
5
3
3
5
8
Vegetationsdichte
4
4
4
3
5
6
6
7
8
V isu e lle
V e rle tzlich ke it
10
10
12
11
15
14
16
16
24
Stu fe
3
2
3
3
5
4
5
5
8
Sch u tzwü rd ig ke it
7
8
8
6,5
4
5
5
6,5
2
E m p fin d lich ke it
24
26
27
23,5
21
21
20
23,5
14
Stu fe
6
7
7
6
5
5
4
6
3
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
3
Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
3.1
Prognose der Auswirkungen
3.1.1
Wirkpotenzial
12
Als Bauwerke mit technisch-künstlichem Charakter gehen von WEA wegen ihrer Größe, Gestalt und
Rotorbewegung großräumige visuelle Wirkungen aus, die das Erscheinungsbild einer Landschaft
verändern und diese bei großer Anzahl und Verdichtung dominieren und prägen können.
Für die geplanten WEA besteht im Hinblick auf die Flugsicherheit eine Pflicht zur Kennzeichnung.
Aufgrund der Bauwerkshöhe von über 100 m über Grund werden die Anlagen eine Tages- und Nachtkennzeichnung erhalten. Die möglichen Varianten sind in den Abbildungen 2.1 und 2.2 dargestellt.
Abbildung 3.1:
Zeichnerische Darstellung der Tageskennzeichnung gemäß Anhang 5 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
Abbildung 3.2:
13
Zeichnerische Darstellung der Nachtkennzeichnung gemäß Anhang 5 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
Die Wahrnehmbarkeitsgrenze für eine moderne Anlage liegt unter optimalen Bedingungen bei etwa
30 km (vgl. WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 2001). Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit
zunehmender Entfernung das wahrgenommene Objekt exponentiell kleiner wird und die optische
Eindrucksstärke daher rasch abnimmt. Laut WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2001) kann sich
bei Windparks der zu betrachtende Raum auf einen Umkreis von 5 km beschränken. Nach NOHL (1993)
ist ein mastenartiges Eingriffsobjekt in einer Entfernung von mehr als 10 km i. d. R nicht mehr
landschaftsprägend.
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
14
Neben den visuellen Reizen gehen von Windenergieanlagen auch akustische Reize aus, die das
Landschaftsempfinden beeinträchtigen können. So kommt es durch die Luftströmung am Rotor zu
aerodynamischen und durch die Schwingung der Rotoren zu strukturdynamischen Schallemissionen.
Ferner treten durch den Motor bzw. das Getriebe von Windenergieanlagen weitere Schallemissionen
auf. In einer Entfernung von 1.000 m können negative Auswirkungen durch Schallemissionen in der
Regel ausgeschlossen werden (Empfehlung des Abstandes zur Wohnbebauung in einigen
Bundesländern, vgl. DNR (2012)).
Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds sind bei der Errichtung und dem Betrieb von
Windenergieanlagen aufgrund des beschriebenen Wirkpotenzials unvermeidbar.
3.1.2
Räumliches Ausmaß der visuellen Auswirkungen
Im Rahmen einer Sichtbereichsanalyse wurde das räumliche Ausmaß der visuellen Auswirkungen der
geplanten WEA prognostiziert. Nach derzeitigem Planungsstand wurde hierbei von der Errichtung und
dem Betrieb von drei WEA des Typs Enercon E-101 mit einer Gesamthöhe von 185,9 m ausgegangen.
Die
Vorgehensweise
zur
rechnergestützten
Ermittlung
von
visuellen
Einwirkungsbereichen
(Sichtbereichen) wird in Anhang II beschrieben. Die wesentlichen Ergebnisse werden im Folgenden
kurz dargestellt.
In dem untersuchten Raum (Umkreis von 10 km um die Standorte der geplanten) werden auf einer
Fläche von rund 4.589 ha Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA bestehen (vgl. Tabelle 3.1). Dies
entspricht etwa 13,9% des untersuchten Raums (vgl. Karte 2 im Anhang).
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
Tabelle 3.1:
15
Größe der visuellen Einwirkungsbereiche der geplanten Windenergieanlagen (WEA) in
den einzelnen landschaftsästhetischen Raumeinheiten
V isu e lle E in wirku n g sb e re ich e d e r g e p lan te n
WE A
Nam e d e r Ästh e tisch e n Rau m e in h e it
Rureifel und westliche Hocheifel
2.088,69
Drover Heide
48,03
Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche
64,15
Kornelimünster Vennvorland
1,38
Monschauer Heckenlandschaft
38,07
Rur-Inde-Tal
200,09
Wollersheimer Stufenländchen und Vlattener Hügelland
1.383,57
Zülpicher Börde
764,84
Su m m e n
Bewertung der Auswirkungen
3.2
Die
4 .5 8 8 ,8 0
Empfindlichkeit
gegenüber
mastenartigen
Eingriffen
variiert
zwischen
den
einzelnen
Raumeinheiten stark. Während der Raumeinheit Zülpicher Börde nur eine geringe Empfindlichkeit
zugemessen werden kann, ist die Empfindlichkeit der Raumeinheiten Rur-Inde Tal, Wollersheimer
Stufenländchen
und
Vlattener
Hügelland,
Kornelimünster
Vennvorland
und
Monschauer
Heckenlandschaft etwas höher (durchschnittlich) zu bewerten. Die übrigen Raumeinheiten Hohes
Venn und Monschauer Waldhochfläche, Drover Heide sowie Rureifel und westliche Hocheifel sind in
Bezug auf die Empfindlichkeit gegenüber mastenartigen Eingriffen als überdurchschnittlich bis hoch zu
bewerten (überdurchschnittlicher ästhetischer Eigenwert sowie überdurchschnittliche bis hohe
Schutzwürdigkeit, vgl. Kapitel 2.2).
Eine relevante Veränderung der Eigenart und Naturnähe der Landschaft ergibt sich lediglich im
Entfernungsbereich bis ca. 1,5 km (Wirkzonen I und II nach NOHL 1993, vgl. Kapitel 4). In den
Wirkzonen I und II kommt es jedoch auf Grund der sehr hohen Bewaldung nur zu geringen
Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA. Im Fernbereich (1,5 bis 10 km Entfernung) wirken sich die
geplanten WEA nicht in starkem Maße auf die Landschaft aus, da die WEA mit zunehmender
Entfernung immer weiter in den Hintergrund rücken.
Schwierigkeiten in der Bewertung der Beeinträchtigung bereiten die stark subjektiven Komponenten
des landschaftlichen Empfindens. Aus den Ergebnissen einer Studie von EGERT & JEDICKE (2001) zur
Akzeptanz von Windenergieanlagen lässt sich ableiten, wie bspw. die Windenergieanlagen auf der
Vasbecker Hochfläche (Kreis Waldeck-Frankenberg, Nordhessen) von den Anwohnern wahrgenommen
werden:
„Zur Windenergie im Allgemeinen zeigten die Anwohner eine sehr positive Einstellung. 98 % der
Befragten bewerteten sie als weitgehend sinnvoll (Note ≤ 4). Auch die Akzeptanz der lokalen
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
16
Anlagen war hoch, 91 % bewerteten sie mit Note ≤ 4. Nur zwei der 140 Befragten fühlten sich durch
die WEA stark gestört. [...] Im Falle eines Ausbaus der Windenergienutzung wären den Anwohnern die
Berücksichtigung von Naturschutzbelangen, insbesondere auch des Landschaftsbildes, und ein
ausreichender Abstand zu ihren Wohnhäusern besonders wichtig.“ (EGERT & JEDICKE 2001, S. 376).
Im Rahmen der Ergebnisdiskussion führen die Autoren weiter aus:
„Dass die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ein Hauptgrund für die Ablehnung von WEA ist,
wurde auch in dieser Umfrage deutlich [...]. Eine Erklärung für die hohe Akzeptanz ist daher die
Tatsache, dass die Vasbecker Hochfläche aus landschaftsästhetischer Sicht ein gut geeigneter Standort
für WEA ist. Auch wenn im Rahmen dieser Arbeit keine formale Landschaftsbildanalyse durchgeführt
wurde, so kann sie doch als eintönig, wenig strukturiert und ausgeräumt, d. h. relativ unattraktiv
beschrieben werden [...]. „Relativ“ bedeutet in diesem Zusammenhang vor allem im Vergleich zum
benachbarten Naturpark Diemelsee, einem beliebten Naherholungsziel. Die Vasbecker Hochfläche hat
keine Bedeutung als Naherholungsgebiet, wird seit Jahrhunderten landwirtschaftlich genutzt (ohne
eine besondere kulturhistorische Bedeutung zu haben) und ist durch mehrere Straßen und eine
380 kV-Hochspannungsleitung baulich vorbelastet.“
Im vorliegenden Fall kann dem Untersuchungsraum in weiten Teilen ebenfalls keine besondere
Bedeutung für landschaftsgebundene Erholung zugesprochen werden. Lediglich der Rur-Niederung im
Westen kommt eine überdurchschnittliche Bedeutung für die Erholungsnutzung zu. Die visuelle
Verletzlichkeit wird in der Rur-Niederung durch Gehölze herabgesetzt. Zudem bieten sich in nördliche
und südliche Richtung Landschaftsausschnitte, in denen die Windenergienutzung keine oder zumindest
eine untergeordnete Rolle spielt.
Eine weitere Untersuchung zur Akzeptanz von Windenergieanlagen wurde von WEISE et al. (2002) in
Nordthüringen im Winter 2000/01 durchgeführt, wobei insgesamt 619 Personen zu ihrer Beurteilung
der Landschaftsbildbeeinflussung durch WEA befragt wurden. Von den Befragten waren 29 % der
Meinung, WEA hätten eine negative Wirkung auf das Landschaftsbild, 34 % beurteilten die Wirkung als
neutral und 37 % meinten, WEA hätten eine positive Wirkung auf das Landschaftsbild. Wenn man die
neutralen und positiven Einschätzungen zusammenfasst, ist hier von 71 % “Akzeptanz” der WEA in
Hinsicht auf das Landschaftsbild auszugehen. Die Untersuchung zeigt, dass die Einschätzung auch
davon abhängig ist, ob in der Nähe des Wohnortes WEA existieren. Die Wirkung von WEA auf das
Landschaftsbild wird von Personen, in deren Wohnortumfeld WEA betrieben werden, negativer
beurteilt (38 % der Befragten mit WEA in der Nähe des Wohnorts). Dennoch überwogen auch bei
diesen Personen neutrale und positive Wertungen bezüglich der Auswirkungen von WEA auf das
Landschaftsbild.
LENZ (2004)weist daraufhin, dass der individuelle landschaftsästhetische Anspruch von zentraler
Bedeutung für die Akzeptanz von WEA ist. Ferner gibt die Autorin zu bedenken, dass Akzeptanz eine
dynamische Größe ist, die sich durch neue Informationen und persönliche Erfahrungen mit WEA im
Laufe der Zeit ändern kann. Es ist sogar denkbar, dass erholungssuchende Personen die
ecoda
Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen
17
Windenergieanlagen als Attraktion ansehen, die z. B. die Attraktivität eines Radwanderweges erhöhen
kann. Dieses Phänomen wird im Allgemeinen als „Windenergie-Tourismus“ beschrieben.
Eine repräsentative Befragung von 2.031 Personen im Jahr 2011 (KLEINHÜCKELKOTTEN & NEITZKE 2013)
bestätigt die Bereits beschriebene Akzeptanz von Windenergieanlagen in der Bevölkerung und stellt
sogar fest, dass über 75% der Bevölkerung die landschaftlichen Veränderungen durch Erneuerbare
Energien gut finden oder akzeptieren.
ecoda
Vermeidung, Verminderung und Kompensation
4
Vermeidung, Verminderung und Kompensation
4.1
Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung
18
Hinsichtlich der technischen Ausführung eines Windenergieprojekts nennt BREUER (2001)mehrere
Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Verringerung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds:
-
Aufstellung möglichst nicht in Reihe, sondern flächenhaft konzentriert
-
Verwendung dreiflügeliger Rotoren
-
Übereinstimmung von Anlagen innerhalb einer Gruppe oder einer Windfarm hinsichtlich Höhe,
Typ, Laufrichtung und -geschwindigkeit
-
Bevorzugung von Anlagen mit geringerer Umdrehungszahl
-
angepasste Farbgebung, Vermeidung ungebrochener und leuchtender Farben
-
energetischer Verbund mit dem Leitungsnetz der Energieversorgungsunternehmen mittels
Erdkabel
-
Konzentration von Nebenanlagen
-
Verwendung einer speziellen Beschichtung der Rotorflügel zur Vermeidung von Disko-Effekten
(Licht-Reflexionen)
4.2
Kompensationsumfang
In der Regel sind die Voraussetzungen für eine landschaftsgerechte Wiederherstellung sowie für eine
landschaftsgerechte Neugestaltung nicht erfüllt, so dass der Eingriff in das Landschaftsbild meist nicht
ausgeglichen werden kann (BREUER 2001). Daher sind die nicht zu vermeidenden erheblichen oder
nachhaltigen Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung zu
ersetzen.
Die Ermittlung des Kompensationsumfangs für erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild durch
Windenergieanlagen erfolgt in Nordrhein-Westfalen üblicherweise nach dem von NOHL (1993)
vorgeschlagenen Verfahren. Dabei wird eine dem ästhetischen Funktionsverlust der Landschaft durch
den Eingriff proportionale Kompensationsfläche ermittelt, auf der durchschnittlich wirksame
ästhetische Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Das Verfahren wird in Anhang III
beschrieben.
Es folgen eine Darstellung der Ergebnisse der Kompensationsflächenermittlung sowie Erläuterungen
zur Vorgehensweise.
ecoda
Vermeidung, Verminderung und Kompensation
19
ecoda
Unter Rückgriff auf die Flächengröße der tatsächlichen Einwirkungsbereiche (F) einer landschaftsästhetischen Raumeinheit in einer bestimmten Wirkzone lässt sich die jeweilige Kompensationsfläche
nach folgender Formel berechnen:
KT = F * e * b * w
mit :
K=
Teil-Kompensationsfläche einer ästhetischen Raumeinheit in einer Wirkzone
F=
Einwirkungsbereich in der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Anhang III, Schritt
2 und 3)
Erheblichkeitsfaktor der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Anhang III, Schritt 4
bis 11)
Kompensationsflächenfaktor (0,1; vgl. Anhang III, Schritt 12)
T
e=
b=
w = Wahrnehmungskoeffizient der entsprechenden Wirkzone (vgl. Anhang III, Schritt 13)
Die Einwirkungsbereiche (F) wurden für die Raumeinheiten bzw. Wirkzonen in Kapitel 3.1 ermittelt.
Der Erheblichkeitsfaktor (e) leitet sich aus der Eingriffsintensität und der Empfindlichkeit einer
Raumeinheit ab. Die Eingriffsintensität ergibt sich aus der Differenz des ästhetischen Eigenwerts einer
Raumeinheit vor und nach Durchführung des Vorhabens. Die Empfindlichkeit resultiert aus der
Bewertung
der
Einzelkriterien
Naturnähe,
Vielfalt
und
Eigenart
(vgl.
Kapitel
2.2).
Der
Kompensationsflächenfaktor (b) wird pauschal mit 0,1 angesetzt. Für Vorbelastungen durch die
zahlreichen bestehenden Windenergieanlagen im Untersuchungsraum wird in Anlehnung an das
Verfahren von NOHL (1993) ein reduzierter Wahrnehmungsfaktor angesetzt (vgl. Tabelle 4.1). Aus dem
Produkt der einzelnen Faktoren ergibt sich die Teil-Kompensationsfläche einer ästhetischen
Raumeinheit in einer Wirkzone.
Tabelle 4.1:
Wahrnehmungskoeffizienten nach NOHL (1993, S. 53)
Fall A
Fall B
Fall C
Fall D
Wirkzone I (0-200 m)
0,30
0,60
0,15
0,30
Wirkzone II (200-1.500 m)
0,15
0,30
0,10
0,15
Wirkzone III (1.500 –10.000 m)
0,02
0,04
0,01
0,02
A = bei Eingriffsobjekt bis 60 m Höhe
B = bei Eingriffsobjekt über 60 m Höhe
C = bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten bis 60 m Höhe
D = bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten über 60 m Höhe
Der Gesamtumfang der erforderlichen Kompensationsfläche ergibt sich durch die Summation der
einzelnen Teil-Kompensationsflächen (KT). Die mit dem „[...] formalisierten Verfahrensansatz ermittelte
Kompensationsfläche (s. o.) wird als ausreichend für durchschnittlich wirksame ästhetische Kompensationsmaßnahmen angesehen. Können nun an einem vorgesehenen Standort Maßnahmen mit einem
Vermeidung, Verminderung und Kompensation
20
erkennbar höheren ästhetischen Funktionswert zur Anwendung kommen, lässt sich der ermittelte
Kompensationsumfang verringern; bei Maßnahmen mit geringerem ästhetischen Funktionswert kann
der Kompensationsflächenumfang vergrößert werden.“ (NOHL 1993, S. 68).
Die Kompensationsteilflächen der einzelnen ästhetischen Raumeinheiten sowie die Gesamtkompensationsfläche sind im Zusammenhang mit den jeweiligen Bewertungsfaktoren und den
tatsächlichen Einwirkungsbereichen in Tabelle 4.2 dargestellt. Die detaillierte Bewertung ist der
Tabelle im Anhang zu entnehmen.
Für die drei geplanten WEA ergibt sich eine Gesamtkompensationsfläche von 3,45 ha. Für jede
einzelne WEA ergibt sich somit ein Kompensationsbedarf von 1,15 ha.
Tabelle 4.2:
Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in den ästhetischen Raumeinheiten
mit Sichtbeziehung zu den geplanten WEA
Ästhe tische Rau m e inhe ite n
Wirkzo ne
F (ha)
e
w
b
K (ha)
Ru re ife l u n d we stlich e H o ch e ife l
II
269,37
0,3
0,15
0,1
1,212
Ru re ife l u n d we stlich e H o ch e ife l
III
1.819,32
0,3
0,02
0,1
1,092
D ro ve r H e id e
III
48,03
0,3
0,02
0,1
0,029
H o h e s V e n n u n d Mo n sch au e r Wald h o ch fläch e
III
64,15
0,3
0,02
0,1
0,038
Ko rn e lim ü n ste r V e n n vo rlan d
III
1,38
0,2
0,02
0,1
0,001
Mo n sch au e r H e cke n lan d sch aft
III
38,07
0,2
0,02
0,1
0,015
Ru r-In d e -Tal
III
200,09
0,2
0,02
0,1
0,080
Wo lle rsh e im e r Stu fe n län d ch e n u n d V latte n e r H ü g e llan d
III
1.383,57
0,3
0,02
0,1
0,830
Zü lp ich e r Bö rd e
III
764,84
0,1
0,02
0,1
0,153
Su m m e (K g e s = Ko m p e n satio n sfläch e in h a)
hierbei bedeuten:
3 ,4 5 0
KT = ermittelte Teil-Kompensationsfläche
F
= tatsächliche Einwirkungsbereiche in den zugehörigen Raumeinheiten
e = Erheblichkeitsfaktor der zugehörigen Raumeinheit
b = Kompensationsflächenfaktor
w = Wahrnehmungskoeffizient der zugehörigen Wirkzone
Kges = ermittelte Gesamtkompensationsfläche
ecoda
Zusammenfassung
5
21
ecoda
Zusammenfassung
Anlass der vorliegenden Visualisierungsstudie ist die geplante Errichtung und der Betrieb von drei
Windenergieanlagen (WEA) am Standort „Brandenberg“ auf dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald
im Kreis Düren (vgl. Karte 1.1). Bei den geplanten WEA handelt es sich um drei Anlagen des Typs
Enercon E-101 mit einer Nabenhöhe von 135,5 m und einen Rotordurchmesser von 101 m
(Gesamthöhe: 185,9 m).
Im Rahmen der vorliegenden Eingriffsermittlung werden das Schutzgut Landschaft sowie die zu
erwartenden
Auswirkungen
der
drei
geplanten
WEA
dargestellt
und
bewertet.
Der
Kompensationsbedarf für erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild durch die drei geplanten WEA wird
in Anlehnung an das Verfahren von Nohl (1993) ermittelt.
Auftraggeberin ist die VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz.
Das Landschaftsbild wurde im Umkreis von 10 km um die geplanten WEA nach der Methode von NOHL
(1993) bewertet, wobei der untersuchte Raum in landschaftsästhetische Raumeinheiten unterteilt
wurde. Die Empfindlichkeit der Landschaft gegenüber mastenartigen Eingriffen wurde dabei unter
Berücksichtigung des ästhetischen Eigenwerts, der visuellen Verletzlichkeit und der Schutzwürdigkeit
getrennt nach den Raumeinheiten bewertet.
Die
Empfindlichkeit
gegenüber
mastenartigen
Eingriffen
variiert
zwischen
den
einzelnen
Raumeinheiten stark. Während der Raumeinheit Zülpicher Börde nur eine geringe Empfindlichkeit
zugemessen werden kann, sind die Raumeinheit Rur-Inde Tal, Wollersheimer Stufenländchen und
Vlattener Hügelland, Kornelimünster Vennvorland und Monschauer Heckenlandschaft etwas höher
(durchschnittlich) zu bewerten. Die übrigen Raumeinheiten Hohes Venn und Monschauer
Waldhochfläche, Drover Heide sowie Rureifel und westliche Hocheifel sind in Bezug auf
Empfindlichkeit gegenüber mastenartigen Eingriffen als überdurchschnittlich bis hoch zu bewerten
(überdurchschnittlicher ästhetischer Eigenwert sowie überdurchschnittliche bis hohe Schutzwürdigkeit,
vgl. Kapitel 2.2).
Im Rahmen einer Sichtbereichsanalyse wurde das räumliche Ausmaß der visuellen Auswirkungen der
geplanten WEA prognostiziert. Nach derzeitigem Planungsstand wurde hierbei von der Errichtung und
dem Betrieb von drei WEA des Typs Enercon E-101 mit einer Gesamthöhe von 185,9 m ausgegangen.
In dem untersuchten Raum (Umkreis von 10 km um die Standorte der geplanten WEA) werden auf
einer Fläche von rund 4.589 ha Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA bestehen. Dies entspricht
etwa 13,9 % des untersuchten Raums.
Die Ermittlung des Kompensationsumfangs für erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild durch
Windenergieanlagen erfolgt in Nordrhein-Westfalen üblicherweise nach dem von NOHL (1993)
Zusammenfassung
22
vorgeschlagenen Verfahren. Dabei wird eine dem ästhetischen Funktionsverlust der Landschaft durch
den Eingriff proportionale Kompensationsfläche ermittelt, auf der durchschnittlich wirksame
ästhetische Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden sollen.
Für die drei geplanten WEA ergibt sich eine Gesamtkompensationsfläche von 3,45 ha. Für jede
einzelne WEA ergibt sich somit ein Kompensationsbedarf von 1,15 ha.
ecoda
Abschlusserklärung
Es wird versichert, dass das vorliegende Gutachten unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand
und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Die Datenerfassung, die zu diesem
Gutachten geführt hat, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen.
Dortmund, den 09. Februar 2015
_____________________
Dipl.-Geogr. Stefan Wernitz
Literaturverzeichnis
BREUER, W. (2001): Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds.
Vorschläge für Maßnahmen bei Errichtung von Windkraftanlagen. Naturschutz und
Landschaftsplanung 33 (8): 237-245.
DACHVERBAND DER DEUTSCHEN NATUR- UND UMWELTSCHUTZVERBÄNDE (DNR) E. V. (2012): Grundlagenarbeit für
eine Informationskampagne "Umwelt- und naturverträgliche Windenergienutzung in
Deutschland (onshore) ” - Analyseteil. Lehrte.
EGERT,
M. & E. JEDICKE (2001): Akzeptanz von Windenergieanlagen. Ergebnisse einer
Anwohnerbefragung unter besonderer Berücksichtigung der Beeinflussung des
Landschaftsbildes. Naturschutz und Landschaftsplanung 33 (12): 373-381.
KLEINHÜCKELKOTTEN, S. & H.-P. NEITZKE (2013): Naturbewusstsein in Deutschland - Ausgewählte Ergenisse
der Reprensentativbefragung 2011. Natur und Landschaft 9/10: 400-405.
LANUV (2013): Infosysteme und Datenbanken. LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
NRW. http://www.lanuv.nrw.de/service/infosysteme.htm
LENZ, S. (2004): Akzeptanz von Windenergieanlagen in der Erholungslandschaft. Hintergrund und
Ergebnisse einer empirischen Untersuchung in der Eifel. Naturschutz und Landschaftsplanung
35 (4): 120-126.
NOHL, W. (1993): Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch mastenartige Eingriffe. Gutachten im
Auftrag des MURL-NRW. München.
WEIGEL, J. (2005): Möglichkeiten der Erstellung eines DGM aus SRTM-Daten unter vergleichender
Einbeziehung der Landnutzungsklassifikationen CORINE und ATKIS.:
WEISE, R., M. ALLENDORF & S. KOCH (2002): Windenergieanlagen im Landschaftsbild. Analyse einer
Bevölkerungsumfrage in Thüringen. Naturschutz und Landschaftsplanung 8: 242-246.
WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2001): Windenergienutzung. Technik, Planung und
Genehmigung. Stuttgart.
Anhang
Anhang I
Karte 1:
Räumliche Lage der Standorte der bestehenden und geplanten Windenergieanlagen
am Standort Brandenberg
Karte 2:
Einwirkungsbereiche der am Standort Brandenberg geplanten Windenergieanlagen
Anhang II
Methodenbeschreibung zur Sichtbereichsanalyse
Anhang III
Methodenbeschreibung zur Kompensationsflächenermittlung
Anhang IV
Tabelle A IV:
Detaillierte Darstellung der Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in den
ästhetischen Raumeinheiten
Anhang I
Karte 1:
Räumliche Lage der Standorte der bestehenden und geplanten Windenergieanlagen
am Standort Brandenberg
Karte 2:
Einwirkungsbereiche der am Standort Brandenberg geplanten Windenergieanlagen
!
für einen Windpark im Bereich der
Potenzialfläche Brandenberg
(Gemeinde Hürtgenwald, Kreis Düren)
Auftraggeberin:
VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz
!
Räumliche Lage der Standorte der bestehenden
und geplanten Windenergieanlagen am Standort
Brandenberg
Standorte von Windenergieanlagen (WEA)
Planung
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
Bestand
}
{
|
z
A
A
{
}
z
|
A
}
{
|
z
A
{
}
z
|
}
{
|
z
A
{
}
z
|
A
! bearbeiteter Ausschnitt der Topographischen
Karte 1:25.000 (TK25)
Bearbeiter: Stefan Wernitz, 09. Februar 2015
0
Maßstab 1:25.000 @ DIN A3
1.250 Meter
´
{|
}
z
|
{
}
z
{AAA
}
z
|
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{|
}
z
|
A
{
}
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|
A
{
}
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AA
{
}
z
|
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
!
für einen Windpark im Bereich der
Potenzialfläche Brandenberg
(Gemeinde Hürtgenwald, Kreis Düren)
Auftraggeberin:
VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz
!
(
!
(
!
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{|
}
z
|
A
{
}
z
A
!
(
!
(
Einwirkungsbereiche der am Standort Brandenberg
geplanten Windenergieanlagen
Standorte von Windenergieanlagen (WEA)
Bestand
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
!
(
!
(
Planung
Entfernungsklassen unterschiedlicher Eingriffsintensität
Grenze der Wirkzonen
I (0 bis 200 m)
II (200 bis 1.500 m)
III (1.500 bis 10.000 m)
Landschaftsästhetische Raumeinheiten
Abgrenzung der landschaftsästhetischen Raumeinheiten
!
(
{
}
z
|
A
{|
}
z
|
A
{
}
z
A
}
{
|
z
A
}
{
|
z
A
1
2
3
4
5
6
7
8
}
{
|
z
A
!
(
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
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A
{
}
z
|
{A
}
z
|
A
A
AA
A
AA
A
A
|
{
}
z
{|
}
z
|
{
}
z
{
}
z
|
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z
|
{
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|
{
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z
|
{
}
z
|
AAAAA
AA
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|
{
}
z
{|
}
z
|
{|
}
z
{
}
z
{|
}
z
{|
}
z
!
(
Rureifel und westliche Hocheifel
Drover Heide
Hohes Venn und Monschauer Waldhochfläche
Kornelimünster Vennvorland
Monschauer Heckenlandschaft
Rur-Inde Tal
Wollersheimer Stufenländchen und Vlattener Hügelland
Zülpicher Börde
Sichtverstellende Elemente
Siedlungsflächen (durchschnittliche
Bauhöhe wird mit 12 m angenommen)
Wald (durchschnittliche Wuchshöhe
wird mit 25 m angenommen)
sonstige Gehölzstrukturen (durchschnittliche
Wuchshöhe wird mit 10 m angenommen)
Ergebnis der Sichtbereichsermittlung
visuelle Einwirkungsbereiche der im Bereich
der Potenzialfläche Brandenberg geplanten WEA
{A
}
z
|
{
}
z
|
A
A
{
}
z
|
A
{ A
}
z
|
{
}
z
A
{|
}
z
|
A
!
(
{
}
z
|
! bearbeiteter Ausschnitt der Topographischen Karte
Bearbeiter: Stefan Wernitz, 09. Februar 2015
0
Maßstab 1:80.000 @ DIN A3
3.750 Meter
´
Anhang II
Methodenbeschreibung zur Sichtbereichsanalyse
Um die Auswirkungen der geplanten WEA auf das Landschaftsbild in quantitativer Hinsicht prognostizieren zu können, wurde eine Sichtbereichsanalyse durchgeführt. Bei der Sichtbereichsanalyse handelt
es sich um eine modellhafte Berechnung, in der die Realität auf der Basis von gewissen pauschalen
Annahmen (z. B. pauschale Höhen von sichtverschattenden Elementen) problemorientiert (d. h. dem
Detaillierungsgrad angemessen) abgebildet wird. Als Ergebnis der Analyse erhält man eine
flächenhafte Darstellung der Bereiche, von denen die geplanten WEA sichtbar sein werden
(Einwirkungsbereiche). Darüber hinaus lässt sich die Ausdehnung der einzelnen Einwirkungsbereiche
berechnen.
Die verwendeten Geländehöhendaten stammen von der Shuttle Radar Topography Mission (SRTM).
Bei den SRTM-Daten handelt es sich um ein Oberflächenmodell, das die Strukturhöhen der Objekte auf
der Landoberfläche (z. B. Wälder, Gebäude) teilweise mit beinhaltet. Die mittlere "Überhöhung" der
SRTM-Daten gegenüber dem DGM 50 bewegt sich in Waldgebieten in der Größenordnung von 2 bis
9 m (WEIGEL 2005). Vor diesem Hintergrund werden zur hinreichenden Berücksichtigung des Waldes,
dessen Höhe mit 25 m über Grund angenommen wird, vereinfachend 20 m auf das SRTM-Daten
basierte Geländemodel aufaddiert (vgl. Tabelle AII). Die Überhöhung in Siedlungsgebieten scheint
hingegen vernachlässigbar zu sein.
Tabelle A II:
Zur Ermittlung des visuell beeinträchtigten Raums
sichtverstellender Landschaftselemente
Kategorie
angenommene durchschnittliche
Bau- bzw. Wuchshöhe
zugrunde gelegte Höhen
Offset auf die Geländehöhendaten
der Shuttle Radar Topography Mission
städtische Siedlungsfläche
12 m
12 m
Wald
25 m
20 m
sonstige Gehölzstrukturen
10 m
10 m
Die Ermittlung und Darstellung der Einwirkungsbereiche der relevanten WEA erfolgte in Anlehnung an
den potenziellen Wirkraum von WEA nach NOHL (1993) in einem Umkreis von 10 km. Bei der
Berechnung wurde eine dem Maßstab entsprechende Genauigkeit verwendet (25 m Kantenlänge
eines Rasters als Berechnungseinheit). Bei der Sichtbereichsanalyse kann zwischen der Zahl der
sichtbaren WEA differenziert werden. Es lassen sich hingegen keine Aussagen darüber machen, ob nur
ein Teil einer WEA oder die ganze Anlage wahrnehmbar sein wird. Zu den Sichtbereichen zählen somit
alle Orte, von denen mindestens ein Teil (z. B. Flügelspitze im oberen Durchlauf) einer einzelnen WEA
sichtbar sein wird. Die räumlichen Verschneidungen, die Berechnungen der Flächengrößen und die
kartographischen Darstellungen wurden mit der Software ArcGIS 10.1 der Fa. ESRI vorgenommen.
Anhang III
Methodenbeschreibung zur Kompensationsflächenermittlung
Bei dem Verfahren wird zunächst der landschaftliche Qualitätsverlust einer betroffenen Fläche
bestimmt, indem die Sensitivität der Landschaft mit der Eingriffsintensität in Bezug gesetzt wird. Die
Sensitivität ergibt sich aus dem ästhetischen Eigenwert, der visuellen Verletzlichkeit und der
Schutzwürdigkeit der Landschaft. Daraus lässt sich die Erheblichkeit des Eingriffs bestimmen, die als
Veränderung des ästhetischen Eigenwerts durch das Vorhaben aufzufassen ist. Dieser qualitative
Aspekt des Eingriffs wird mit dem tatsächlichen Einwirkungsbereich als der quantitativen Komponente
kombiniert (Fläche, von der das Vorhaben wahrgenommen werden kann). Zur Ermittlung einer
Kompensationsfläche werden schließlich neben dem ästhetischen Funktionsverlust zusätzlich ein
Kompensationsflächenfaktor und ein Wahrnehmungskoeffizient herangezogen. Da man in einer
intakten
Kulturlandschaft
für
die
Belange
von
Naturschutz
und
Landschaftspflege
einen
Mindestflächenanspruch von 5 % bis 20 % ansetzen muss, wird der Kompensationsflächenfaktor in
der Regel mit 0,1 (10 %) veranschlagt (vgl. NOHL 1993). Der Wahrnehmungskoeffizient ist von der
Entfernung zum Objekt, der Höhe desselben und der ästhetischen Vorbelastung der Landschaft
abhängig. Zur Berechnung der Kompensationsflächen hat Nohl (1993) verschiedene Verfahrensansätze
vorgeschlagen, die eine Kombination der ermittelten Faktoren vollziehen.
Die Bewertung der Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch die geplanten WEA sowie die
Ermittlung des Kompensationsbedarfs orientieren sich an der sogenannten „Langfassung“. Es folgt
eine kurze
Erläuterung der Verfahrensschritte. Über diese allgemeine Verfahrensbeschreibung
hinausgehende Erläuterungen zur Vorgehensweise der Kompensationsflächenermittlung für das
Vorhaben wird auf Kapitel 4.2 verwiesen.
1. Schritt:
Unterteilung des durch den geplanten Eingriff potenziell beeinträchtigten Gebiets: Jeder Gegenstand in
der Landschaft ist von einem ästhetischen Wirkraum umgeben, der vereinfacht auf 10.000 m begrenzt
wird. Der potenzielle Wirkraum wird in drei ästhetische Wirkzonen abnehmender Eindrucksstärke
untergliedert:
Wirkzone I
Ringfläche mit 200 m Radius um die WEA-Standorte
Wirkzone II Ringfläche mit 1.500 m Radius um die WEA-Standorte (abzüglich Wirkzone I)
Wirkzone III Ringfläche mit 10.000 m Radius um die WEA-Standorte (abzüglich Wirkzone I und II)
2. Schritt:
Festlegen des durch den geplanten Eingriff ästhetisch tatsächlich beeinträchtigten Gebiets (tatsächliche betroffener Bereich = Einwirkungsbereich).
Die tatsächlichen Einwirkungsbereiche (F) werden ermittelt (Sichtbereichsanalyse):
-
durch Digitalisierung der Grundflächen aller höheren, sichtverstellenden Landschaftselemente auf
der Karte (Einzelgebäude, Gehöfte, Siedlungsflächen, Obstwiesen, Baumhecken, Baumgruppen,
Feldgehölze, Wälder u. a.) und
-
durch Verwendung eines digitalen Geländemodells unter Einbeziehung der sichtverstellenden
Landschaftselemente sowie
-
durch Berechnung und Darstellung von Bereichen mit Sichtbeziehung zu einer oder mehrerer WEA
Als ästhetisch tatsächlich beeinträchtigtes Gebiet gelten alle Flächen in den drei Wirkzonen, die weder
sichtverstellend noch sichtverschattet sind.
3. Schritt:
Aufgliedern des Gebiets in landschaftsästhetische Raumeinheiten.
Landschaftsästhetische Raumeinheiten sind Gebiete oder Flächen, die sich in ihrem Erscheinungsbild
vom Umfeld unterscheiden. Sie sollten nicht zu kleinteilig sein.
4. Schritt:
Ermittlung der ästhetischen Eigenwerte in den identifizierten Raumeinheiten vor dem Eingriff.
-
Berücksichtigung von Vielfalt, Naturnähe und Eigenartserhalt
-
Bewertung innerhalb einer vorgegebenen Skala (4-9 = sehr gering bis 36-40 = sehr hoch)
-
Zusammenfassung der drei Teilwerte zu einem Gesamtwert, dem ästhetischen Eigenwert (10-er
Skala)
5. Schritt
Einschätzung der ästhetischen Eigenwerte in den landschaftsästhetischen Raumeinheiten nach dem
Eingriff (wie 4. Schritt).
6. Schritt:
Ermittlung der landschaftsästhetisch wirksamen Eingriffsintensitäten für die einzelnen Raumeinheiten.
-
Zusammenfassender Ausdruck für die Eingriffsintensität ist die Differenz der ästhetischen Eigenwerte vor und nach dem Eingriff.
7. Schritt:
Ermittlung der visuellen Verletzlichkeit in den landschaftsästhetischen Raumeinheiten.
-
Berücksichtigung der Reliefenergie, der Vielfalt von Elementen und der Vegetationsdichte
-
Bewertung dieser Kriterien über eine 10-er Skala (1 = sehr gering bis 10 = sehr hoch)
- Addition aller Werte und Retransformation mit vorgegebener Skala
8. Schritt:
Ermittlung der Schutzwürdigkeit der Raumeinheiten.
-
Erfassung schutzwürdiger und geschützter Flächen (z. B. Naturparke, Naturschutzgebiete)
-
Beurteilung und Bewertung mit Hilfe einer 10-er Skala (1 = sehr gering bis 10 = sehr hoch)
9. Schritt:
Ermittlung der Empfindlichkeit der ästhetischen Raumeinheiten.
Die Bewertungen des ästhetischen Eigenwerts, der visuellen Verletzlichkeit und des Schutzwürdigkeitsgrads der Landschaften werden subsumiert. Bei doppelter Gewichtung des ästhetischen
Eigenwerts resultiert die Empfindlichkeit der Raumeinheit.
10. und 11. Schritt:
Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit.
Ein Eingriff ist in seinen Auswirkungen umso erheblicher, je schwerer der Eingriff, gemessen über die
Eingriffsintensität (s. o.), und je größer die Empfindlichkeit der ästhetischen Raumeinheit (s. o.)
gegenüber Eingriffen ist. Bei Gleichgewichtigkeit beider Kriterien ergibt sich nach einer Berechnung
ein Erheblichkeitsfaktor (e) für jede ästhetische Raumeinheit.
12. Schritt:
Ermittlung des Umfangs der Kompensationsflächen über die Einführung eines Kompensationsflächenfaktors (b).
In einer intakten Kulturlandschaft wird mit einem Mindestflächenanspruch von durchschnittlich 10 %
für Naturschutz und Landschaftspflege gerechnet. Es wird deshalb angenommen, dass der durch den
Eingriff bedingte ästhetische Funktionsverlust in unmittelbarer Umgebung nur dann kompensiert
werden kann, wenn 10 % der erheblich beeinträchtigten Fläche in einer ästhetischen Raumeinheit für
die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen bereitgestellt werden. Der Kompensationsflächenfaktor (b) wird deshalb mit 0,1 angesetzt.
13. Schritt:
Ermittlung der Kompensationsflächen (K) unter Berücksichtigung der abnehmenden Fernwirkung des
Eingriffsobjekts durch die Festlegung von Wahrnehmungskoeffizienten (w). Der Wahrnehmungskoeffi-
zient ergibt sich aus der Höhe des Eingriffsobjekts und den gleichartigen, also mastenartigen Vorbelastungen (vgl. Tabelle A.I). Da die Gesamthöhen von WEA i. d. R. 60 m übertreffen, sind bei der
Ermittlung des Kompensationsbedarfs grundsätzlich die Fälle B oder D anzuwenden.
Tabelle A.I: Wahrnehmungskoeffizienten nach NOHL (1993, S. 53)
Fall A
Fall B
Fall C
Fall D
Wirkzone I (0-200 m)
0,30
0,60
0,15
0,30
Wirkzone II (200-1.500 m)
0,15
0,30
0,10
0,15
Wirkzone III (1.500 –10.000 m)
0,02
0,04
0,01
0,02
A = bei Eingriffsobjekt bis 60 m Höhe
B = bei Eingriffsobjekt über 60 m Höhe
C = bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten bis 60 m Höhe
D = bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten über 60 m Höhe
14. Schritt:
Ermittlung des Umfangs der Teil-Kompensationsflächen (KT).
Unter Rückgriff auf die Flächengröße der tatsächlichen Einwirkungsbereiche (F) einer landschaftsästhetischen Raumeinheit in einer bestimmten Wirkzone lässt sich die jeweilige Kompensationsfläche
nach folgender Formel berechnen:
KT = F * e * b * w
mit :
K=
Teil-Kompensationsfläche einer ästhetischen Raumeinheit in einer Wirkzone
F=
Einwirkungsbereich in der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Schritt 2 und 3)
e=
Erheblichkeitsfaktor der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Schritt 4 bis 11)
b=
Kompensationsflächenfaktor (0,1; vgl. Schritt 12)
T
w = Wahrnehmungskoeffizient der entsprechenden Wirkzone (vgl. Schritt 13)
Anhang IV
Tabelle A IV: Detaillierte Darstellung der Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in den
ästhetischen Raumeinheiten
Betroffene Fläche in ha
Zülpicher Börde III
Wollersheimer
Stufenländchen und Vlattener
Hügelland III
Rur-Inde-Tal III
Monschauer
Heckenlandschaft III
Kornelimünster Vennvorland
III
Hohes Venn und Monschauer
Waldhochfläche III
Drover Heide III
Rureifel und westliche
Hocheifel III
Rureifel und westliche
Hocheifel II
Anhang IV: Detaillierte Darstellung der Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in den ästhetischen Raumeinheiten nach NOHL (1993)
269,37
1.819,32
48,03
64,15
1,38
38,07
200,09
1.383,57
764,84
0,15
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
0,02
Naturnähe vor dem Eingriff
nach dem Eingriff
Vielfalt
vor dem Eingriff
nach dem Eingriff
Eigenart
vor dem Eingriff
nach dem Eingriff
6,5
6,0
6,5
6,5
6,5
6,0
7,5
7,5
8,0
8,0
7,0
7,0
7,5
7,5
7,5
7,5
7,5
7,5
7,0
7,0
4,0
4,0
7,5
7,5
5,5
5,5
6,5
6,5
6,0
6,0
6,5
6,5
5,5
5,5
6,0
6,0
4,5
4,5
6,5
6,5
5,0
5,0
6,0
6,0
6,5
6,5
5,5
5,5
3,0
3,0
3,0
3,0
3,0
3,0
Ästhetischer Eigenwert
Stufe
26
7
29,5
8
30
8
26
7
24
6
24
6
21
5
23,5
6
12
2
Ästhetischer Eigenwert
Differenz
24,5
1,5
29,5
0
30
0
26
0
24
0
24
0
21
0
23,5
0
12
0
Eingriffsintensität
2
1
1
1
1
1
1
1
1
Grobrelief
Strukturvielfalt
Vegetationsdichte
3,5
3,0
3,5
3,0
3,0
3,5
5,0
3,0
4,0
4,0
4,0
2,5
6,0
4,5
4,5
5,0
3,0
5,5
7,0
3,0
5,5
5,0
4,5
6,5
7,5
8,0
8,0
Visuelle Verletzlichkeit
Stufe
10
3
9,5
2
12
3
10,5
3
15
5
13,5
4
15,5
5
16
5
23,5
8
7
8
8
6,5
4
5
5
6,5
2
24
6
26
7
27
7
23,5
6
21
5
21
5
20
4
23,5
6
14
3
8
3
8
3
8
3
7
3
6
2
6
2
5
2
7
3
4
1
0,3
0,3
0,3
0,3
0,2
0,2
0,2
0,3
0,1
1,212
1,092
0,029
0,038
0,001
0,015
0,080
0,830
0,153
Wahrnehmungskoeffizient
Schutzwürdigkeit
Empfindlichkeit
Stufe
Eingriffserheblichkeit
Stufe
E-Wert
Teil-Kompensationsflächen