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Mitteilungsvorlage (Anzeige eines Bürgerbegehrens; hier: Weiterbetrieb des Lehrschwimmbecken am Standort Vossenack)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
142 kB
Datum
07.04.2016
Erstellt
24.03.16, 18:03
Aktualisiert
05.04.16, 09:00
Mitteilungsvorlage (Anzeige eines Bürgerbegehrens;
hier: Weiterbetrieb des Lehrschwimmbecken am Standort Vossenack) Mitteilungsvorlage (Anzeige eines Bürgerbegehrens;
hier: Weiterbetrieb des Lehrschwimmbecken am Standort Vossenack)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 07.04.2016 öffentlich TOP- Nr.: 47/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 4 Frau Janser Aktenzeichen: Datum: 021.23 30.03.2016 Anzeige eines Bürgerbegehrens; hier: Weiterbetrieb des Lehrschwimmbeckens am Standort Vossenack Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Sanierungskosten 25.000 €, jährliche Kosten 30.900 €, plus eventuell weitere notwendige Sanierungskosten Produkt: 903113 - Grundschule Vossenack Sachverhalt: Am 18.03.2016 ist ein schriftlicher Antrag zur Durchführung eines Bürgerbegehrens gemäß § 26 GO zum Weiterbetrieb des Lehrschwimmbeckens am Standort Vossenack bei der Verwaltung eingegangen. Das Bürgerbegehren richtet sich gegen den Ratsbeschluss vom 17.03.2016 und muss daher gemäß § 26 Abs. 3 GO innerhalb von drei Monaten nach Bekanntmachung des Beschlusses eingereicht sein. Die Verwaltung ist nun zunächst zur Erstellung einer Kostenschätzung verpflichtet. Bis diese den Vertretern des Bürgerbegehrens vorliegt, ist die Frist unterbrochen. Mit Schreiben vom 30.03.2016 wurde den Vertretern folgende Kostenschätzung mitgeteilt: - Seite 1 von 2 - „Der Weiterbetrieb des Lehrschwimmbeckens Vossenack hätte zunächst einmalige Sanierungskosten in Höhe von 25.000 Euro zur Folge. Zudem würde der kommunale Haushalt mit jährlichen Kosten in Höhe von 30.900 Euro belastet. Ob kurz- und mittelfristig weitere Sanierungsmaßnahmen des in seiner Grundsubstanz 44 Jahre alten Lehrschwimmbeckens notwendig werden, lässt sich nicht zuverlässig beziffern.“ Über den weiteren Verlauf des Bürgerbegehrens wird der Rat unterrichtet. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Einmalige Sanierungskosten in Höhe von 25.000 Euro, jährliche Kosten in Höhe von 30.900 Euro sowie eventuell weitere Sanierungskosten nach Notwendigkeit. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ohne Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -