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Beschlussvorlage (Erlass einer Nachhaltigkeitssatzung für die Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
156 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
02.05.16, 08:52
Aktualisiert
02.05.16, 08:52
Beschlussvorlage (Erlass einer Nachhaltigkeitssatzung für die Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Erlass einer Nachhaltigkeitssatzung für die Gemeinde Hürtgenwald)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 12.05.2016 öffentlich TOP- Nr.: 59/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 5 Herr Kowalke Aktenzeichen: Datum: 5 902-403 (2016) 20.04.2016 Erlass einer Nachhaltigkeitssatzung für die Gemeinde Hürtgenwald Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die als Anlage beiliegende Nachhaltigkeitssatzung. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91611 Mehrerträge bei der Grundsteuer B 2016 946.000,00 € 2017 1.328.000,00 € 2018 1.278.000,00 € 2019 1.238.000,00 € 2020 1.181.000,00 € 2021 1.124.000,00 € 2022 1.066.000,00 € 2023 1.006.000,00 € Sachverhalt: Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 und der dritten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes hat der Rat am 17.3.2016 beschlossen, in der nächsten turnusmäßigen Sitzung die Nachhaltigkeitssatzung zu beschließen. Insoweit wird hierauf verwiesen. Die Nachhaltigkeitssatzung ist Bestandteil des fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzeptes. Sie ist unter Punkt 34 mit den entsprechenden Erläuterungen aufgeführt. - Seite 1 von 2 - Als Anlage ist ein Entwurf einer Nachhaltigkeitssatzung beigefügt. Insbesondere wird auf § 2 Generationenbeitrag verwiesen. Für das Jahr 2016 wird in Absatz 2 der beschlossene Hebesatz dargestellt. In der Tabelle nach dem Absatz 3 sind bisherigen Hebesätze entsprechend der Beschlusslage zum Haushaltsicherungskonzept in der zweiten Spalte jeweils pro Jahr wieder gegeben. Der Zusatzbeitrag ergibt sich aus der dritten Spalte. Der Gesamthebesatz ist in der letzten Spalte mit insgesamt 950 % dargestellt. Die eingangs aufgeführten Mehrerträge bei den finanziellen Auswirkungen beziehen sich auf die Summe der Grundsteuermessbeträge mit dem Stand zum 31.12.2015. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Für das Jahr 2016 konnte neben den vorgenommenen Einsparmaßnahmen und durch die beschlossene Erhöhung des Hebesatzes der ursprünglich ausgewiesene Fehlbedarf von über 2,4 Mio. € um ca. 946 T€ auf 1,466 Mio. € gesenkt werden. Ähnliche Auswirkungen ergeben sich für die folgenden Jahre. Zudem kann ab dem Jahre 2018 mit der Rückführung der Liquiditätskredite begonnen werden. Außerdem wird im Jahre 2019 voraussichtlich im Ergebnisplan ein ausgeglichener Haushalt dargestellt werden können. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Durch die Nachhaltigkeitssatzung wird dem Abbau der Verschuldung und dem Ausgleich des Haushaltes höchste Priorität eingeräumt. Verbunden ist dies mit einer deutlichen Erhöhung des Steuersatzes bei der Grundsteuer B. Jedoch ergibt sich durch die Satzung eine Selbstverpflichtung des Rates, um eine Begrenzung des Auf- bzw. Abbaus von Schulden herbei zu führen. Außerdem wird hierdurch der intergenerativen Gerechtigkeit in vollem Umfange Rechnung getragen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -