Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
156 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
02.05.16, 08:52
Aktualisiert
02.05.16, 08:52
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 12.05.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
59/2016
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 5
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Datum:
5 902-403 (2016)
20.04.2016
Erlass einer Nachhaltigkeitssatzung für die Gemeinde Hürtgenwald
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die als Anlage beiliegende Nachhaltigkeitssatzung.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91611
Mehrerträge bei der Grundsteuer B
2016
946.000,00 €
2017
1.328.000,00 €
2018
1.278.000,00 €
2019
1.238.000,00 €
2020
1.181.000,00 €
2021
1.124.000,00 €
2022
1.066.000,00 €
2023
1.006.000,00 €
Sachverhalt:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016 und der dritten Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes hat der Rat am 17.3.2016 beschlossen, in der nächsten
turnusmäßigen Sitzung die Nachhaltigkeitssatzung zu beschließen. Insoweit wird hierauf
verwiesen. Die Nachhaltigkeitssatzung ist Bestandteil des fortgeschriebenen
Haushaltssicherungskonzeptes. Sie ist unter Punkt 34 mit den entsprechenden Erläuterungen
aufgeführt.
- Seite 1 von 2 -
Als Anlage ist ein Entwurf einer Nachhaltigkeitssatzung beigefügt. Insbesondere wird auf § 2
Generationenbeitrag verwiesen. Für das Jahr 2016 wird in Absatz 2 der beschlossene Hebesatz
dargestellt.
In der Tabelle nach dem Absatz 3 sind bisherigen Hebesätze entsprechend der Beschlusslage
zum Haushaltsicherungskonzept in der zweiten Spalte jeweils pro Jahr wieder gegeben. Der
Zusatzbeitrag ergibt sich aus der dritten Spalte. Der Gesamthebesatz ist in der letzten Spalte mit
insgesamt 950 % dargestellt.
Die eingangs aufgeführten Mehrerträge bei den finanziellen Auswirkungen beziehen sich auf die
Summe der Grundsteuermessbeträge mit dem Stand zum 31.12.2015.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Für das Jahr 2016 konnte neben den vorgenommenen Einsparmaßnahmen und durch die
beschlossene Erhöhung des Hebesatzes der ursprünglich ausgewiesene Fehlbedarf von über 2,4
Mio. € um ca. 946 T€ auf 1,466 Mio. € gesenkt werden.
Ähnliche Auswirkungen ergeben sich für die folgenden Jahre. Zudem kann ab dem Jahre 2018 mit
der Rückführung der Liquiditätskredite begonnen werden.
Außerdem wird im Jahre 2019 voraussichtlich im Ergebnisplan ein ausgeglichener Haushalt
dargestellt werden können.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Durch die Nachhaltigkeitssatzung wird dem Abbau der Verschuldung und dem Ausgleich des
Haushaltes höchste Priorität eingeräumt. Verbunden ist dies mit einer deutlichen Erhöhung des
Steuersatzes bei der Grundsteuer B. Jedoch ergibt sich durch die Satzung eine Selbstverpflichtung des Rates, um eine Begrenzung des Auf- bzw. Abbaus von Schulden herbei zu führen.
Außerdem wird hierdurch der intergenerativen Gerechtigkeit in vollem Umfange Rechnung
getragen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
- Seite 2 von 2 -