Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Ausbau der Gemeindestraße "In der Kaule" im Ortsteil Kleinhau; hier: Beschluss über den Ausbau)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
154 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
02.05.16, 08:52
Aktualisiert
02.05.16, 08:52
Beschlussvorlage (Ausbau der Gemeindestraße "In der Kaule" im Ortsteil Kleinhau;
hier: Beschluss über den Ausbau) Beschlussvorlage (Ausbau der Gemeindestraße "In der Kaule" im Ortsteil Kleinhau;
hier: Beschluss über den Ausbau)

öffnen download melden Dateigröße: 154 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 12.05.2016 öffentlich TOP- Nr.: 61/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: 3/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: III F/Ra 20.04.2016 Ausbau der Gemeindestraße "In der Kaule" im Ortsteil Kleinhau; hier: Beschluss über den Ausbau Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die Ausbauplanung zum Ausbau der Gemeindestraße „In der Kaule“ im Ortsteil Kleinhau. Der Ausbau erfolgt nach den Richtlinien des KAG. Danach erfolgt eine Einstufung der Straße „In der Kaule“ als Haupterschließungsstraße. Der eigentliche Ausbau erfolgt als Trennverkehrsfläche (Fahrbahn und einseitigem Gehweg). Der als Anlage der Vorlage beigefügte Ausbauplan ist Gegenstand des Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Erforderliche für den Ausbau zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 91211 Beitragsfähige Kosten ca. 400.000,00 € Einnahmen/Beiträge ca. 190.000,00 € Sachverhalt: Der Sachverhalt ergibt sich aus TOP 3 der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 28.04.2016 (Beschlussvorlage 52/2016). Der Ausbau der vorgenannten Straße erfolgt als Trennverkehrsfläche mit Fahrbahn und einseitigem Gehweg, welcher an der südöstlichen Straßenseite angelegt wird. Der Ausbau wird nach - Seite 1 von 2 - den Richtlinien des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) abgerechnet und umfasst den Bereich von der Einmündung zur Bundesstraße (Kreuzstraße) bis zur Einmündung „Hoppenhardter Weg“. Aufgrund der Verkehrsbedeutung wird die Straße „In der Kaule“ nach der gemeindlichen „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen vom 12.11.2015“ als Haupterschließungsstraße eingestuft. Danach werden die Kosten für die Fahrbahn mit 45 % und die Kosten für den Gehweg mit 55 % auf die Anlieger umgelegt. Der als Anlage beigefügte Ausbauplan (Anlage 1 und 2) ist Gegenstand des Ratsbeschlusses. 2 Anlagen zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: siehe finanzielle Auswirkungen Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -