Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
154 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
02.05.16, 08:52
Aktualisiert
02.05.16, 08:52
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 12.05.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
61/2016
Abteilung:
Sachbearbeiter:
3/Bauamt
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
III F/Ra
20.04.2016
Ausbau der Gemeindestraße "In der Kaule" im Ortsteil Kleinhau;
hier: Beschluss über den Ausbau
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die Ausbauplanung zum Ausbau der Gemeindestraße „In der Kaule“ im Ortsteil Kleinhau. Der Ausbau erfolgt
nach den Richtlinien des KAG. Danach erfolgt eine Einstufung der Straße „In der Kaule“ als
Haupterschließungsstraße. Der eigentliche Ausbau erfolgt als Trennverkehrsfläche (Fahrbahn
und einseitigem Gehweg). Der als Anlage der Vorlage beigefügte Ausbauplan ist Gegenstand
des Beschlusses.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das Erforderliche für den Ausbau zu veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
91211
Beitragsfähige Kosten ca. 400.000,00 €
Einnahmen/Beiträge ca. 190.000,00 €
Sachverhalt:
Der Sachverhalt ergibt sich aus TOP 3 der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 28.04.2016
(Beschlussvorlage 52/2016).
Der Ausbau der vorgenannten Straße erfolgt als Trennverkehrsfläche mit Fahrbahn und einseitigem Gehweg, welcher an der südöstlichen Straßenseite angelegt wird. Der Ausbau wird nach
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den Richtlinien des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) abgerechnet und umfasst den Bereich
von der Einmündung zur Bundesstraße (Kreuzstraße) bis zur Einmündung „Hoppenhardter Weg“.
Aufgrund der Verkehrsbedeutung wird die Straße „In der Kaule“ nach der gemeindlichen „Satzung
über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen
(KAG) für straßenbauliche Maßnahmen vom 12.11.2015“ als Haupterschließungsstraße eingestuft. Danach werden die Kosten für die Fahrbahn mit 45 % und die Kosten für den Gehweg mit
55 % auf die Anlieger umgelegt.
Der als Anlage beigefügte Ausbauplan (Anlage 1 und 2) ist Gegenstand des Ratsbeschlusses.
2 Anlagen
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: siehe finanzielle Auswirkungen
Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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