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Beschlußtext (6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/02 „Im Bruche“ hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13 BauGB - Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB - Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB und § 4a (2) BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,8 kB
Datum
05.02.2015
Erstellt
27.02.15, 21:15
Aktualisiert
27.02.15, 21:15
Beschlußtext (6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/02 „Im Bruche“
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB
- Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 (2) Nr. 2   BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher   Belange gem. § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB und § 4a (2)  BauGB)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 3. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2014/2020) am 05.02.2015: 6. 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/02 „Im Bruche“ hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB i.V.m. § 13 BauGB - Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB - Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB und § 4a (2) BauGB Der Änderung wird wie folgt zugestimmt. Beschluss: 1. Der Bebauungsplan Nr. 08/02 „Im Bruche“ ist als 6. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). 2. Der Entwurf für die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/02 „Im Bruche“ wird beschlossen. 3. Die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/02 „Im Bruche“ wird gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen. Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Die Beteiligung der Behörden zur 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/02 „Im Bruche“ gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB. Beratungsergebnis: - einstimmig -