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Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen; hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten und zweiten erneuten Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen, b) Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
193 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
02.05.16, 08:52
Aktualisiert
02.05.16, 08:52
Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen;
hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4 
             Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 
             und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten und zweiten erneuten 
             Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen,
         b) Feststellungsbeschluss) Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen;
hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4 
             Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 
             und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten und zweiten erneuten 
             Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen,
         b) Feststellungsbeschluss) Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen;
hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4 
             Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 
             und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten und zweiten erneuten 
             Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen,
         b) Feststellungsbeschluss) Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen;
hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4 
             Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 
             und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten und zweiten erneuten 
             Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen,
         b) Feststellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 12.05.2016 öffentlich TOP- Nr.: 67/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: 3/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: III F/Ra 25.04.2016 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hürtgenwald zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen; hier: a) Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Offenlage gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der im Rahmen der ersten und zweiten erneuten Offenlagen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen, b) Feststellungsbeschluss Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald, sich den Abwägungsvorschlägen zu den in der Anlage 1 aufgeführten Bedenken aus der Öffentlichkeit anzuschließen und den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu folgen. Weiter beschließt der Rat, sich den Abwägungsvorschlägen zu den in der Anlage 2 aufgeführten Bedenken von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange anzuschließen und den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu folgen. Die in den Stellungnahmen zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgetragenen Belange werden teilweise auf die Ebene der nachgelagerten Bebauungspläne verlagert. Aus diesem Grund wurden dieser Sitzungsvorlage bereits Abwägungsvorschläge zu den Bebauungsplänen B 5 „Windpark Ochsenauel“ und K 14 „Windpark Peterberg“ beigefügt. Diesen Abwägungsvorschlägen lässt sich entnehmen, dass diejenigen Belange, die auf die Bebauungspläne verlagert wurden, jedenfalls auf der Ebene dieser Bebauungspläne einer Lösung zugeführt werden können. Hieraus folgt, dass der Flächennutzungsplan vollziehbar ist. Der Rat nimmt die Abwägungsvorschläge zu den Bebauungsplänen B 5 „Windpark Ochsenauel“ und K 14 „Windpark Peterberg“ zur Kenntnis und berücksichtigt diese bei den Abwägungsvorschlägen zu der 9. Flächennutzungsplanänderung. Die Abwägungsvorschläge zu der 9. Flächennutzungsplanänderung, innerhalb derer auf eine Lösung der vorgetragenen Belange in den Bebauungsplanverfahren verwiesen wird, werden derart abgewogen, dass eine Lösung in einem nachgelagerten Plan- und Genehmigungsverfahren möglich ist. - Seite 1 von 4 - Der Rat beschließt die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windkraftanlagen und tritt der Begründung mit Umweltbericht vollinhaltlich bei. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90911 € Sachverhalt: Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage 13/2016 der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 15.03.2016 und auf die Beschlussvorlage 42/2016 der Gemeinderatssitzung vom 07.04.2016 mit den jeweiligen Niederschriften hingewiesen. Zu der Gemeinderatssitzung am 07.04.2016 wurden bis kurz vor dem Sitzungstermin vom Planungsbüro VDH Projektmanagement GmbH noch Änderungen bzw. Ergänzungen zu den mit der Einladung versandten Planunterlagen nachgereicht. Da diese Änderungen bzw. Ergänzungen in der Kürze der Zeit von den Fraktionen nicht alle gesichtet und beraten werden konnten, wurde von der Mehrheit der Ratsmitglieder eine Vertagung der Angelegenheit in die Gemeinderatssitzung am 12.05.2016 beschlossen. Für den jetzigen Feststellungsbeschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die Unterlagen der Beschlussvorlage für die Gemeinderatssitzung am 07.04.2016 (Beschlussvorlage 42/2016) einschließlich der bis zu diesem Datum erfolgten Änderungen und Ergänzungen relevant. Ein abschließendes Abstimmungsgespräch zwischen der Bezirksregierung, dem Planungsbüro VDH und der Gemeinde hat am 21.04.2016 in Köln stattgefunden. Aus diesem Gespräch haben sich gegenüber den bisherigen Planunterlagen noch diverse Änderungen bzw. Ergänzungen ergeben, die nachfolgend erläutert sind: Änderungen der Planunterlagen zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Konzentrationszonen für die Windenergie IV und V; Aufhebung der Zonen I und II“ Gegenüber den Unterlagen, die dem Rat bei seiner Sitzung am 07.04.2016 vorlagen, wurden die folgenden Änderungen vorgenommen: Ein Gebäude im Nordwesten der Fläche H wird derzeit umgebaut und unterliegt künftig einer Wohnnutzung. Demnach ist es als Teil einer Splittersiedlung im Außenbereich mit einem Schutzabstand von 350 m zu berücksichtigen. Dieser Schutzabstand führt zu einer geringfügigen Anpassung der Abgrenzung der Fläche H und der Reduzierung ihrer Flächengröße von etwa 99 ha auf etwa 94 ha. Hiervon betroffen: - Anlage 3 (Standortuntersuchung) Kapitel 5.2.14 Wald und Mindestgröße (Seiten 34 und 35) Kapitel 6.2.7 Fläche H „Brandenberg“ (Seite 67) Kapitel 6.4 Vor-Abwägung (Seite 87) Kapitel 6.7 Überprüfung der Ergebnisse (Seiten 96 und 97) - Seite 2 von 4 - - Anlagen 6, 7 und 8 (Standortuntersuchung) Abgrenzung der Fläche H in den Karten 2 b, 3 a und 3 b - Anlage 10 (Planurkunde) Abgrenzung der Fläche H in der Planurkunde des Flächennutzungsplanes zur Fläche H - Anlage 12 (Begründung zum Flächennutzungsplan) Kapitel 2.2 Inhalt (Seite 8) Kapitel 2.3 Überprüfung der Ergebnisse (Seiten 10 und 11) Kapitel 3.2.2 Konzentrationszone IV „Brandenberg“ (Seite 14) Kapitel 3.3.4 Anforderungen des Leitfadens „Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in NRW“ (Seiten 24 und 25), Kapitel 3.4.1 Konzentrationszone IV „Brandenberg“ (Seite 29), Kapitel 6 Plandaten/Flächenbilanz (Seite 38) - Anlage 13 (Umweltbericht zum Flächennutzungsplan) Kapitel 1.3 Beschreibung der Plangebiete (Seite 4) Kapitel 1.5.1 Schutzgut Mensch (Seite 10) Kapitel 1.5.2 Tiere und Pflanzen (Seite 13) in dem Umweltbericht zum Flächennutzungsplan - In der Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln am 21.04.2016 hat diese gefordert, die Beschreibung des räumlichen Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung anzupassen Hiervon betroffen: - Anlage 12 (Begründung zum Flächennutzungsplan) Kapitel 3.1 Beschreibung der Darstellung (Seite 12) der Begründung zum Flächennutzungsplan Die o. a. Ergänzungen sind vom Büro VDH in die nachfolgend aufgeführten sieben Dateien übernommen worden und als Anlagen dieser Beschlussvorlage beigefügt: Anlage 3 (Stand 22.04.2016): Anlage 6 (Stand 19.04.2016): Anlage 7 (Stand 19.04.2016): Anlage 8 (Stand 21.04.2016): Anlage 10 (Stand 19.04.2016): Anlage 12 (Stand 22.04.2016): Anlage 13 (Stand 22.04.2016): Standortuntersuchung Feststellung (FNP) Standortuntersuchung Karte 2 b Feststellung (FNP) Standortuntersuchung Karte 3 a Feststellung (FNP) Standortuntersuchung Karte 3 b Feststellung (FNP) FNP Planurkunde Fläche H Feststellung FNP Begründung Feststellung FNP Umweltbericht Feststellung Herr von der Heide jun. und Herr Schütt von Planungsbüro VDH werden in der Sitzung anwesend sein und die Planunterlagen generell sowie die jetzigen Ergänzungen bzw. Änderungen je nach Bedarf erläutern. 7 Anlagen - Seite 3 von 4 - Hinweis: Nachrichtlich sind noch einmal für den Beschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes die erforderlichen Planunterlagen (Stand 07.04.2016) aufgeführt (siehe Beschlussvorlage 42/2016): Anlage 1: Abwägungstabelle Beteiligung der Öffentlichkeit (FNP) Anlage 2: Abwägungstabelle Beteiligung TÖB (FNP) Anlage 3: Standortuntersuchung Feststellung (FNP) Anlage 4: Standortuntersuchung Karte 1 Feststellung (FNP) Anlage 5: Standortuntersuchung Karte 2 a Feststellung (FNP) Anlage 6: Standortuntersuchung Karte 2 b Feststellung (FNP) Anlage 7: Standortuntersuchung Karte 3 a Feststellung (FNP) Anlage 8: Standortuntersuchung Karte 3 b Feststellung (FNP) Anlage 9: FNP Planurkunde Fläche M Feststellung Anlage 10: FNP Planurkunde Fläche H Feststellung Anlage 11: FNP Planurkunde Raffelsbrand Feststellung Anlage 12: FNP Begründung Feststellung Anlage 13: FNP Umweltbericht Feststellung Anlage 14: Gutachten „Umfassende Wirkung“, Büro Smeets (FNP) Anlage 15: Abwägungstabelle Beteiligung der Öffentlichkeit (B-Plan B 5) Anlage 16: Abwägungstabelle Beteilligung TÖB (B-Plan B 5) Anlage 17: „Artenschutzprüfung“ Büro Fehr (B-Plan B 5) Anlage 18: „Art-für-Art-Protokolle“ Büro Fehr (B-Plan B 5) Anlage 19: „Schalltechnisches Gutachten“ Büro IEL Anlage 20: „Rotorschattenwurfberechnung“ Büro IEL Anlage 21: „Rotorschattenwurfberechnung Anhang Teil 1“ Büro IEL Anlage 22: „Rotorschattenwurfberechnung Anhang Teil 2“ Büro IEL Anlage 23: „Rotorschattenwurfberechnung Anhang Teil 3“ Büro IEL Anlage 24: „Rotorschattenwurfberechnung Anhang Teil 4“ Büro IEL Anlage 25: „Stellungnahme zum Schallgutachten“ Büro IEL Anlage 26: „Stellungnahme zum Schattengutachten“, Büro IEL Anlage 27: „Stellungnahme zum Schall- und Schattengutachten“ Büro IEL Anlage 28: „Landschaftsbildbewertung“ Büro ECODA Anlage 29: Stellungnahme VDH Anlage 30: Erläuterungen zu den Änderungen der Planunterlagen VDH zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 4 von 4 -