Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
155 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
28.09.17, 12:37
Aktualisiert
28.09.17, 12:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 10.07.2017
32
Fortführung der Sozialen Arbeit an Schulen 221/2017
2. Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt, die im Rahmen des Landesprograms „Soziale Arbeit
an Schulen“ befristet bis zum 31.12.2017 eingesetzte Schulsozialarbeit (zwei Stellen S 11b
TVöD) unbefristet fortzuführen.
41 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
1. Die Auflistungen der Tätigkeiten der Schulsozialarbeiterinnen werden dankend zur Kenntnis
genommen.
3. Die Forderungen nach Landes- und/oder Bundesfinanzierung sind mit Nachdruck fortzusetzen.Für den Fall, dass das Land und/oder der Bund die Finanzierung der Schulsozialarbeit
ab 01.01.2019 nicht beschließen bzw. keine zeitnahe Entscheidung herbeiführen oder der
Kreis sich dann aus der Mitfinanzierung zurückzieht, beschließt der Rat der Stadt Erftstadt,
dass die für eine Fortführung der Schulsozialarbeit notwendigen Personal- und Sachkosten
ab
01.01.2019 aus kommunalen Mitteln finanziert werden. Die entsprechenden Veranschlagungen gen sind im Haushaltsplan 2019 ff. vorzunehmen.
4. Die unbefristete Einrichtung zweier Stellen der EG S 11b wird im Stellenplan 2017 beschlossen.
5. Für die Besetzung der im Stellenplan unbefristet zu schaffenden Stellen wird bereits jetzt die
Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)