Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
97 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
24.06.16, 12:01
Aktualisiert
24.06.16, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
87/2016
Gremium: Gemeinderat
Abteilung:
Termin: 07.07.2016
Sachbearbeiter:
Abteilungen 5 und
4
Frau Schümmer
Aktenzeichen:
Datum:
021.23 /965.03
16.06.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung (GO);
hier: weiteren Antrag zum Thema "Erhöhung der Grundsteuer B"
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald weist den Antrag nach § 24 GO zum Thema „Erhöhung der
Grundsteuer B“ inhaltlich zurück, da bereits über eine Vielzahl gleichlautender Anträge am
17.03.2016 und 07.04.2016 vom Gemeinderat beraten und negativ beschlossen wurde.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja, sofern den Anträgen entsprochen wird,
Mindereinnahmen in Höhe von
940.000 Euro
Produkt:
91611
Sachverhalt:
Hinsichtlich des Sachverhaltes wird auf die Tischvorlage 38/2016 und 46/2016 „Anregungen und
Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung (GO); hier: Diverse bzw. weitere Anträge zum Thema
„Erhöhung Grundsteuer B“ verwiesen.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Ja. Sofern dem Antrag entsprochen wird, ist ein Minderertrag in Höhe von 940.000 Euro zu
erwarten. Hierdurch erhöht sich der Kreditbedarf bei den Liquiden Mitteln um die gleiche Summe.
- Seite 1 von 2 -
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Gemäß § 6 Abs. 7 b) der Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald vom 24.09.2008 soll von einer
Prüfung von Anregungen und Beschwerden abgesehen werden, wenn gegenüber bereits
geprüften Anregungen und Beschwerden kein neuen Sachvorbringen vorliegt. Der Rat hat in
seinen Sitzungen am 17.03.2016 und 07.04.2016 bereits eine Vielzahl gleichlautender
Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO geprüft. Ein neues Sachvorbringen liegt nicht vor.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
- Seite 2 von 2 -