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Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung (GO); hier: weiteren Antrag zum Thema "Erhöhung der Grundsteuer B")

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
97 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
24.06.16, 12:01
Aktualisiert
24.06.16, 12:01
Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung (GO);
hier: weiteren Antrag zum Thema "Erhöhung der Grundsteuer B") Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung (GO);
hier: weiteren Antrag zum Thema "Erhöhung der Grundsteuer B")

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister 87/2016 Gremium: Gemeinderat Abteilung: Termin: 07.07.2016 Sachbearbeiter: Abteilungen 5 und 4 Frau Schümmer Aktenzeichen: Datum: 021.23 /965.03 16.06.2016 öffentlich TOP- Nr.: Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung (GO); hier: weiteren Antrag zum Thema "Erhöhung der Grundsteuer B" Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald weist den Antrag nach § 24 GO zum Thema „Erhöhung der Grundsteuer B“ inhaltlich zurück, da bereits über eine Vielzahl gleichlautender Anträge am 17.03.2016 und 07.04.2016 vom Gemeinderat beraten und negativ beschlossen wurde. Finanzielle Auswirkungen ? Ja, sofern den Anträgen entsprochen wird, Mindereinnahmen in Höhe von 940.000 Euro Produkt: 91611 Sachverhalt: Hinsichtlich des Sachverhaltes wird auf die Tischvorlage 38/2016 und 46/2016 „Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung (GO); hier: Diverse bzw. weitere Anträge zum Thema „Erhöhung Grundsteuer B“ verwiesen. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Ja. Sofern dem Antrag entsprochen wird, ist ein Minderertrag in Höhe von 940.000 Euro zu erwarten. Hierdurch erhöht sich der Kreditbedarf bei den Liquiden Mitteln um die gleiche Summe. - Seite 1 von 2 - Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Gemäß § 6 Abs. 7 b) der Hauptsatzung der Gemeinde Hürtgenwald vom 24.09.2008 soll von einer Prüfung von Anregungen und Beschwerden abgesehen werden, wenn gegenüber bereits geprüften Anregungen und Beschwerden kein neuen Sachvorbringen vorliegt. Der Rat hat in seinen Sitzungen am 17.03.2016 und 07.04.2016 bereits eine Vielzahl gleichlautender Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO geprüft. Ein neues Sachvorbringen liegt nicht vor. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -