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Mitteilungsvorlage (Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes (IHK) für die Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
161 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
24.06.16, 12:01
Aktualisiert
24.06.16, 12:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 07.07.2016 öffentlich TOP- Nr.: 74/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: 3/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: III 621 F/Ra 24.05.2016 Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes (IHK) für die Gemeinde Hürtgenwald Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 90911 € Sachverhalt: Ein IHK ist ein strategisches Planungs- und Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung, welches das Instrument der verbindlichen Bauleitplanung ergänzt. Es dient als Leitfaden für die zukünftige städtebauliche Entwicklung. Die Erstellung des IHK soll dabei die städtebaulichen Missstände feststellen, diese dokumentieren und Maßnahmen zur Behebung dieser Missstände aufzeigen. Die einzelnen Maßnahmen müssen dabei in ein Gesamtkonzept eingebettet bzw. integriert sein. Wesentlich ist hierbei eine Zeit- und Investitionsplanung zur Umsetzung des Konzeptes. Ein IHK wird in einem mehrstufigen Prozess entwickelt. An der Erstellung haben alle Akteure die Möglichkeit, sich zu beteiligen (Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Bürger etc.). Der gesamte Prozess der Erstellung soll offen und transparent gestaltet werden, um eine große Beteiligung zu erzielen und somit eine möglichst große Akzeptanz zu erreichen. - Seite 1 von 3 - Die Erstellung eines IHK hat u. a. die Akquise von Städtebaufördermitteln zur Behebung von städtebaulichen Problemlagen zum Ziel. Die einzelnen Maßnahmen sollen im Konzept bereits auf eine Förderfähigkeit ausgerichtet sein. Um überhaupt in den Genuss der Städtebauförderung zu kommen, ist es zwingende Voraussetzung, ein integriertes Handlungskonzept vorweisen zu können. Zu diesem Thema wurde auch mehrfach mit dem Städteplaner der Gemeinde Hürtgenwald, Herrn Faßbinder, Rücksprache genommen. Er bestätigte, dass – um in den Genuss von städtebaulichen Fördermitteln zu gelangen – ein IHK unbedingt erforderlich ist. Vorrangig für ein IHK ist, dass es im Bereich der Gemeinde Hürtgenwald städtebauliche Strukturdefizite (wie z. B. Missstände) gibt, die konkretes künftiges Handeln erfordern. Eigentlich sind dies immer konkrete Strukturdefizite, die sich auf einzelne Ortsteile oder gar nur auf einen Teil eines Ortes oder Stadtteils begrenzen. Dies könnten Industriebrachen, Leerstände in Ortszentren oder Bereiche mit Altbaubeständen mit erheblichem Sanierungsbedarf sein. Herr Faßbinder sieht diese Problematik für die Gemeinde Hürtgenwald derzeit nicht. Es sind auch keine Strukturdefizite in der Gemeinde Hürtgenwald erkennbar. Die Gemeinde wäre zudem von der Infrastruktur her sehr gut aufgestellt. Für ein Strukturdefizit reicht nach Aussage von Herrn Faßbinder eine einzelne Fläche, wie beispielsweise früher das Sägewerk in Vossenack, nicht aus. Die Kosten für die Entwicklung eines integrierten Handlungskonzeptes würden sich für die Gemeinde Hürtgenwald auf 60.000,00 € bis 80.000,00 € belaufen. Dabei ist immer von vornherein im Auge zu behalten, ob für ein solches Konzept auch entsprechende Fördergelder für geplante Maßnahmen akquiriert werden können, die es rechtfertigen, einen solchen Kostenaufwand zu betreiben. Um aber noch weitere Auskünfte zu dieser Möglichkeit der Städtebauförderung zu erhalten, hat am 25.02.2015 mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Bezirksregierung in Köln, Herrn Jakob, ein Gesprächstermin bei Herrn Bürgermeister Buch stattgefunden. An diesem Gespräch hat auch Herr Faßbinder teilgenommen. Im Großen und Ganzen bestätigte Herr Jakob die Aussage von Herrn Faßbinder. Ergänzend fügte er an und machte deutlich, dass ein integriertes Handlungskonzept für die Gemeinde Hürtgenwald nicht der richtige Ansatz sei. Die Voraussetzungen für eine Förderung wären nicht gegeben. Grundsätzlich würden nur Maßnahmen gefördert, die sich aus dem IHK ableiten. Herr Jakob machte den Vorschlag, dass die Gemeinde sich gegenüber einem derartigen Konzept, insbesondere für die Zukunft und die damit verbundene Nachhaltigkeit nicht verschließen soll. Er empfahl, dass die Gemeinde für die nächsten Jahre ein sog. Gemeindeentwicklungskonzept aufstellen soll. Fördermöglichkeiten aus der Städtebauförderung ergeben sich für dieses Konzept nicht. Zwischenzeitlich hat Herr Faßbinder auch noch einmal bei der Bezirksregierung nachgefragt, ob ein derartiges Gemeindeentwicklungskonzept gefördert werden kann. Dies ist zz. leider nicht der Fall. Im Rahmen der Neuaufstellung des LEP’s und des Regionalplanes wird von der Bezirksregierung angeregt, dass die Kommunen auch ihre Flächennutzungspläne an diese beiden Planungsinstrumente anpassen sollen. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Hürtgenwald wurde Anfang der 2000er Jahre über mehrere Jahre erarbeitet und mit Datum vom 19.02.2003 rechtskräftig. Da ein derartiges Planungsinstrument alle 15 bis 20 Jahre überarbeitet bzw. neu aufgestellt werden soll, bietet sich hier die Möglichkeit, im Rahmen dieser Neuaufstellung des LEP’s und des Regionalplanes auch den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hürtgenwald mit anzupacken. Dabei bietet sich zudem die Möglichkeit, eine nachhaltige, auf die Zukunft ausgerichtete Entwicklung der Gemeinde aus städtebaulicher Sicht mit allen Facetten, wie z. B. des Klimaschutzes, der Daseinsfürsorge, des demographischen Wandels und der Infrastruktur zu integrieren. - Seite 2 von 3 - Die Beteiligungsverfahren zur Überarbeitung bzw. Neuaufstellung des LEP’s bzw. Regionalplanes befinden sich zz. in der Umsetzung. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit entscheiden, wann eine Überarbeitung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt werden soll. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -