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Beschlussvorlage (Benutzungs- und Gebührensatzung für die Einrichtungen um Offenen Ganuztagsbetrieb an Grundschulen in der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
90 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
24.06.16, 12:01
Aktualisiert
24.06.16, 12:01
Beschlussvorlage (Benutzungs- und Gebührensatzung für die Einrichtungen um Offenen Ganuztagsbetrieb an 
Grundschulen in der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Benutzungs- und Gebührensatzung für die Einrichtungen um Offenen Ganuztagsbetrieb an 
Grundschulen in der Gemeinde Hürtgenwald)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 07.07.2016 81/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: I Herr Görner, Frau Kreutz Aktenzeichen: Datum: 2 211-00 07.06.2016 öffentlich TOP- Nr.: Benutzungs- und Gebührensatzung für die Einrichtungen zum Offenen Ganztagsbetrieb an Grundschulen in der Gemeinde Hürtgenwald Beschlussvorschlag: Auf Empfehlung des Schulausschusses beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Einrichtungen zum Offenen Ganztagsbetrieb an Grundschulen in der Gemeinde Hürtgenwald zum 01.08.2016 Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 903230 € ca. 1300,00 Euro Sachverhalt: Hierzu wird auf die Beschlussvorlage Nr. 48/2016 des Schulausschusses vom 28.04.2016 verwiesen. Die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Einrichtungen zum Offenen Ganztagsbetrieb an Grundschulen in der Gemeinde Hürtgenwald ist als Anlage beigefügt. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Bei der vorgeschlagenen Staffelung des Bruttojahreseinkommens erhöhen sich die Elternbeiträge. Im Schuljahr 2015/16 sind in der OGS Vossenack neun Eltern beitragsfrei, davon beziehen sechs Eltern SGB II oder Asylleistungen. In der OGS Straß sind acht Eltern beitragsfrei, davon vier, die Asyl- oder SGB II-Leistungen erhalten. Sollte das Jahreseinkommen auf 12.271,00 Euro gesenkt, der Mindestelternbeitrag auf 15,00 Euro und der Höchstbetrag auf 170,00 Euro festgelegt werden, - Seite 1 von 2 - so ist mit einer Mehreinnahme an Beiträgen von insgesamt ca. 1.300 Euro zu rechnen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Bei einer evtl. Erhöhung ist zu berücksichtigen, dass für das Mittagessen (für 12 Monate) pro Monat eine Pauschale zwischen 45,00 du 65,00 Euro zu zahlen ist. Zurzeit wird in der OGS Straß pro Monat 47,00 Euro und in der OGS Vossenack 60,00 Euro gezahlt. Die unterschiedlichen Beträge liegen an den verschiedenen Essensanbietern in beiden Einrichtungen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -