Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplanung im Bereich der Gemeinde Hürtgenwald für den Bereich der Grundschulen und der weiterführenden Schulen; hier: Parteiübergreifender Antrag zur Erstellung eines Raumnutzungskonzepts für das Gebäude am Schulzentrum in Hürtgenwald-Klei)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
156 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
24.06.16, 12:01
Aktualisiert
24.06.16, 12:01
Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplanung im Bereich der Gemeinde Hürtgenwald für den Bereich der Grundschulen und der weiterführenden Schulen;
hier: Parteiübergreifender Antrag zur Erstellung eines Raumnutzungskonzepts für das Gebäude am Schulzentrum in Hürtgenwald-Klei) Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplanung im Bereich der Gemeinde Hürtgenwald für den Bereich der Grundschulen und der weiterführenden Schulen;
hier: Parteiübergreifender Antrag zur Erstellung eines Raumnutzungskonzepts für das Gebäude am Schulzentrum in Hürtgenwald-Klei)

öffnen download melden Dateigröße: 156 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Abteilung: Termin: 07.07.2016 Sachbearbeiter: öffentlich TOP- Nr.: Aktenzeichen: Datum: 94/2016 Abteilungen 2 und 4 Herr Görner, Herr Riester 220.0 23.06.2016 Schulentwicklungsplanung im Bereich der Gemeinde Hürtgenwald für den Bereich der Grundschulen und der weiterführenden Schulen; hier: Parteiübergreifender Antrag zur Erstellung eines Raumnutzungskonzepts für das Gebäude am Schulzentrum in Hürtgenwald-Kleinhau Beschlussvorschlag: Der Beschluss ist in der Sitzung zu treffen. Höhe fraglich € Finanzielle Auswirkungen ? Grds. ja Produkt: 901210 - Zentrale Dienste Sachverhalt: Auf den beigefügten Antrag, der der Verwaltung am 23.06.2016 um 17.15 Uhr, persönlich von Ratsmitglied Ulf Breuer übergeben worden ist, wird zunächst verwiesen. Nach § 3 Ziffer 1 der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald sind Vorschläge in die Tagesordnung aufzunehmen, die spätestens am 10. Arbeitstag vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden. Diese Voraussetzungen sind durch die persönliche Abgabe am 23.06.2016 und der Unterzeichnung durch sechs Mitglieder des Rates der Gemeinde Hürtgenwald erfüllt. Eine inhaltliche Behandlung des Antrags ist aufgrund der Kürze der Zeit nicht möglich. Ggf. erfolgen hierzu in der Sitzung mündliche Ausführungen. - Seite 1 von 2 - Die Verwaltung erlaubt sich lediglich folgende Hinweise: 1. Die Leiterin der Sekundarschule Nordeifel, Frau Direktorin Mertens, hatte bereits mit Schreiben vom 04.05.2015 ausführlich den Raumbedarf für einen voll ausgebauten Sekundarschulstandort in Hürtgenwald im Schulzentrum Hürtgenwald geprüft und schriftlich mitgeteilt. Die Stellungnahme ist dieser Vorlage nochmals beigefügt. Im Übrigen wird auf den TOP 3 „Schulentwicklungskonzept der Gemeinde Hürtgenwald“ in der Sitzung des Schulausschusses vom 19.05.2015 verwiesen. 2. Die Gemeinde Hürtgenwald ist nicht mehr Schulträger der im Schulzentrum beheimateten Schulen (GHS Hürtgenwald, RS Hürtgenwald und Standort Kleinhau der Sekundarschule), sondern der Schulverband Nordeifel. Die Entscheidungsbefugnis liegt somit nicht allein bei der Gemeinde Hürtgenwald, die lediglich Eigentümer des Schulgebäudes ist. Gemäß den §§ 62 ff. Schulgesetz (SchulG) NRW haben darüber hinaus die Schulleitungen und Schulmitwirkungsgremien (z.B. Schulkonferenz) im Beratungs- und Entscheidungsprozess mitzuwirken. Auf die explizite Erwähnung, dass Schule und Schulträger in bedeutsamen Angelegenheiten, z.B. bei der räumlichen Unterbringung der Schule und schulischen Baumaßnahmen, rechtzeitig zu beteiligen sind, wird hingewiesen (§ 76 Ziffer 4 SchulG). 3. Für die Erstellung eines Raumnutzungskonzepts am Schulzentrum Hürtgenwald-Kleinhau werden zusätzliche Kosten für Fachplaner anfallen, die im derzeitigen Haushalt nicht berücksichtigt sind. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Grds. ja, können nicht beziffert werden. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Eine inhaltliche Aussage kann hier aufgrund der Kürze der Zeit nicht getroffen werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -