Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
156 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
24.06.16, 12:01
Aktualisiert
24.06.16, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Abteilung:
Termin: 07.07.2016
Sachbearbeiter:
öffentlich
TOP- Nr.:
Aktenzeichen:
Datum:
94/2016
Abteilungen 2 und
4
Herr Görner, Herr
Riester
220.0
23.06.2016
Schulentwicklungsplanung im Bereich der Gemeinde Hürtgenwald für den Bereich der
Grundschulen und der weiterführenden Schulen;
hier: Parteiübergreifender Antrag zur Erstellung eines Raumnutzungskonzepts für das
Gebäude am Schulzentrum in Hürtgenwald-Kleinhau
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss ist in der Sitzung zu treffen.
Höhe fraglich €
Finanzielle Auswirkungen ?
Grds. ja
Produkt:
901210 - Zentrale Dienste
Sachverhalt:
Auf den beigefügten Antrag, der der Verwaltung am 23.06.2016 um 17.15 Uhr, persönlich von
Ratsmitglied Ulf Breuer übergeben worden ist, wird zunächst verwiesen.
Nach § 3 Ziffer 1 der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald sind Vorschläge in
die Tagesordnung aufzunehmen, die spätestens am 10. Arbeitstag vor dem Sitzungstag von
mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden. Diese
Voraussetzungen sind durch die persönliche Abgabe am 23.06.2016 und der Unterzeichnung
durch sechs Mitglieder des Rates der Gemeinde Hürtgenwald erfüllt.
Eine inhaltliche Behandlung des Antrags ist aufgrund der Kürze der Zeit nicht möglich. Ggf.
erfolgen hierzu in der Sitzung mündliche Ausführungen.
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Die Verwaltung erlaubt sich lediglich folgende Hinweise:
1. Die Leiterin der Sekundarschule Nordeifel, Frau Direktorin Mertens, hatte bereits mit Schreiben
vom 04.05.2015 ausführlich den Raumbedarf für einen voll ausgebauten Sekundarschulstandort in
Hürtgenwald im Schulzentrum Hürtgenwald geprüft und schriftlich mitgeteilt. Die Stellungnahme ist
dieser Vorlage nochmals beigefügt. Im Übrigen wird auf den TOP 3 „Schulentwicklungskonzept
der Gemeinde Hürtgenwald“ in der Sitzung des Schulausschusses vom 19.05.2015 verwiesen.
2. Die Gemeinde Hürtgenwald ist nicht mehr Schulträger der im Schulzentrum beheimateten
Schulen (GHS Hürtgenwald, RS Hürtgenwald und Standort Kleinhau der Sekundarschule),
sondern der Schulverband Nordeifel. Die Entscheidungsbefugnis liegt somit nicht allein bei der
Gemeinde Hürtgenwald, die lediglich Eigentümer des Schulgebäudes ist. Gemäß den §§ 62 ff.
Schulgesetz (SchulG) NRW haben darüber hinaus die Schulleitungen und Schulmitwirkungsgremien (z.B. Schulkonferenz) im Beratungs- und Entscheidungsprozess mitzuwirken. Auf die
explizite Erwähnung, dass Schule und Schulträger in bedeutsamen Angelegenheiten, z.B. bei der
räumlichen Unterbringung der Schule und schulischen Baumaßnahmen, rechtzeitig zu beteiligen
sind, wird hingewiesen (§ 76 Ziffer 4 SchulG).
3. Für die Erstellung eines Raumnutzungskonzepts am Schulzentrum Hürtgenwald-Kleinhau
werden zusätzliche Kosten für Fachplaner anfallen, die im derzeitigen Haushalt nicht
berücksichtigt sind.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Grds. ja, können nicht beziffert werden.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Eine inhaltliche Aussage kann hier aufgrund der Kürze der Zeit nicht getroffen werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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