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Beschlussvorlage (Bestellung eines Verhinderungsvertreters)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
87 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
24.06.16, 12:01
Aktualisiert
24.06.16, 12:01
Beschlussvorlage (Bestellung eines Verhinderungsvertreters) Beschlussvorlage (Bestellung eines Verhinderungsvertreters)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 07.07.2016 öffentlich TOP- Nr.: 40/2014 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 4 Frau Janser Aktenzeichen: Datum: 024.20 25.05.2016 Bestellung eines Verhinderungsvertreters Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald bestellt für den Fall der Abwesenheit des Bürgermeisters und des allgemeinen Vertreters Herrn Dipl. Ing. Werner Franke zum Verhinderungsvertreter. Finanzielle Auswirkungen ? Nein € In § 68 Gemeindeordnung (GO) ist die Vertretung des Bürgermeisters im Amt geregelt. Der Regelungscharakter dieser Bestimmung liegt unter anderem darin, den Fortlauf der Verwaltungsgeschäfte sicherzustellen, sofern der Bürgermeister aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen an der Ausübung der Geschäfte gehindert ist. In der Gemeinde Hürtgenwald wurde GOAR Stefan Grießhaber gemäß § 68 Abs. 1 S. 4 GO zum allgemeinen Vertreter bestimmt. Für den Fall, dass bei Abwesenheit des Bürgermeisters auch sein allgemeiner Vertreter verhindert ist, kann die Vertretungsregelung auf eine weitere Person, den sogenannten Verhinderungsvertreter, ausgedehnt werden. Um im Bedarfsfall die Handlungsfähigkeit der Verwaltung sicherstellen zu können, wird vorgeschlagen, Herrn Werner Franke zum Verhinderungsvertreter zu bestellen. Herr Werner Franke ist seit 1978 bei der Gemeinde Hürtgenwald beschäftigt und leitet seit 1998 die Abteilung 3 (Bauamt). In den vergangenen Jahren hat er bereits mehrfach kurzzeitig die kommissarische Vertretung des Bürgermeisters übernommen. Aus den vorgenannten Gründen ist er daher bereits über wichtige Themen der Verwaltungsführung informiert und für die Bestellung als Verhinderungsvertreters besonders geeignet. - Seite 1 von 2 - Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Da keine nachteiligen Auswirkungen für die Gemeinde Hürtgenwald durch die Bestellung eines Verhinderungsvertreters entstehen, sollte dem Beschlussvorschlag gefolgt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -