Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
87 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
24.06.16, 12:01
Aktualisiert
24.06.16, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 07.07.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
40/2014
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 4
Frau Janser
Aktenzeichen:
Datum:
024.20
25.05.2016
Bestellung eines Verhinderungsvertreters
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald bestellt für den Fall der Abwesenheit des Bürgermeisters und
des allgemeinen Vertreters Herrn Dipl. Ing. Werner Franke zum Verhinderungsvertreter.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
€
In § 68 Gemeindeordnung (GO) ist die Vertretung des Bürgermeisters im Amt geregelt. Der
Regelungscharakter dieser Bestimmung liegt unter anderem darin, den Fortlauf der
Verwaltungsgeschäfte sicherzustellen, sofern der Bürgermeister aus tatsächlichen oder
rechtlichen Gründen an der Ausübung der Geschäfte gehindert ist. In der Gemeinde Hürtgenwald
wurde GOAR Stefan Grießhaber gemäß § 68 Abs. 1 S. 4 GO zum allgemeinen Vertreter
bestimmt.
Für den Fall, dass bei Abwesenheit des Bürgermeisters auch sein allgemeiner Vertreter verhindert
ist, kann die Vertretungsregelung auf eine weitere Person, den sogenannten
Verhinderungsvertreter, ausgedehnt werden.
Um im Bedarfsfall die Handlungsfähigkeit der Verwaltung sicherstellen zu können, wird
vorgeschlagen, Herrn Werner Franke zum Verhinderungsvertreter zu bestellen.
Herr Werner Franke ist seit 1978 bei der Gemeinde Hürtgenwald beschäftigt und leitet seit 1998
die Abteilung 3 (Bauamt). In den vergangenen Jahren hat er bereits mehrfach kurzzeitig die
kommissarische Vertretung des Bürgermeisters übernommen. Aus den vorgenannten Gründen ist
er daher bereits über wichtige Themen der Verwaltungsführung informiert und für die Bestellung
als Verhinderungsvertreters besonders geeignet.
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Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Da keine nachteiligen Auswirkungen für die Gemeinde Hürtgenwald durch die Bestellung eines
Verhinderungsvertreters entstehen, sollte dem Beschlussvorschlag gefolgt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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