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Mitteilungsvorlage (Förderschulzweckverband im Kreis Düren)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
153 kB
Datum
20.09.2016
Erstellt
16.09.16, 12:26
Aktualisiert
16.09.16, 12:26
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Schulausschuss Termin: 20.09.2016 öffentlich TOP- Nr.: 125/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: I, Abt. 2 Herr Görner Aktenzeichen: Datum: 220.0 15.09.2016 Förderschulzweckverband im Kreis Düren Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 90311 Bis ca. 165.000 € Sachverhalt: Die Stadt Nideggen ist dem Förderschulzweckverband im Kreis Düren bekanntlich nicht beigetreten. Darüber hinaus ist sie nicht bereit, die Kosten, die laut Satzung von der Stadt Nideggen zu tragen wären, zu übernehmen. In den letzten Verbandsversammlungen wurde für diesen Fall die Auflösung des Förderschulzweckverbandes angeregt sowie eine evtl. Übernahme der Trägerschaft an den Kreis Düren herangetragen. Der Kreis Düren ist derzeit nicht in der Lage, verlässliche Zahlen zu den auf die Städte und Gemeinden zukommende Belastungen zu nennen. Der Bürgermeister hat daher, unter der Annahme, dass die Aufwendungen sowie der für das Haushaltsjahr 2016 ermittelte Finanzbedarf unverändert bleiben, ermittelt, welche Belastungen u.U. auf die Gemeinde Hürtgenwald entfallen. Derzeit werden die Aufwendungen des Förderschulzweckverbandes jeweils zur Hälfte nach Umlagegrundlagen und nach Schülerzahlen auf die Kommunen umgelegt. Für die Gemeinde Hürtgenwald entfallen hiernach Kosten in Höhe von 162.499,97 €. - Seite 1 von 2 - Würde der Aufwand ausschließlich nach Umlagegrundlage verteilt, belief sich der auf die Gemeinde Hürtgenwald entfallende Betrag auf 165.450,21 €. Für den Fall, dass der Gesamtaufwand ausschließlich nach Schülerzahlen auf die Kommunen aufgeteilt würde, müsste die Gemeinde Hürtgenwald 159.218,20 € tragen. Die vorstehenden Daten sind auf Basis der bekannten Werte ermittelt worden und sollen bei der Frage, ob einer Zweckverbandsauflösung zugestimmt werden soll oder nicht, als Entscheidungshilfe dienen. Zur Erörterung der Sach- und Rechtslage wurden die Bürgermeister und die Leiter der örtlichen Schulverwaltungsämter zu einem verwaltungsinternen Gespräch für den 23.09.2016 ins Kreishaus eingeladen. In der Angelegenheit wird daher weiter berichtet. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -