Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
152 kB
Datum
29.09.2016
Erstellt
19.09.16, 16:29
Aktualisiert
19.09.16, 16:29
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 29.09.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
110/2016
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 5
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Datum:
5 923-20
11.08.2016
Anlage zum Haushaltsplan 2016 zum voraussichtlichen Stand der Schulden aus
Investitionskrediten zum 31.12.2015
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
91611
€
Sachverhalt:
In der letzten Sitzung ist über die Höhe des Standes der Verbindlichkeiten, insbesondere bei den
Investitionskrediten der Betrag von rd. 3,5 Mio. € genannt worden. Der tatsächliche Schuldenstand
bei den Investitionskrediten, zum 31.12.2015 belief sich auf 3,444 Mio. €. Siehe hierzu auch den
Verbindlichkeitenspiegel zum Jahresabschluss 2015.
Außerdem werden zum dargestellten Schuldenstand zum 1.1.2016 die nachstehenden
Erläuterungen gegeben.
Im Haushalt 2016 wird in der Anlage zum Stand der Verbindlichkeiten von einem voraussichtlichen
Schuldenstand zum 1.1.2016 und nicht von einem tatsächlichen gesprochen. Hier wurde bei der
Erstellung des Haushaltsentwurfes der vorgesehene Kreditbedarf aus dem Jahre 2015 mit 763 T€
und die geplante Tilgung von 135 T€ eingerechnet und der Wert mit von rd. 4,108 Mio. € ermittelt.
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Zwischenzeitlich sind bis heute zwei weitere Darlehen aufgenommen worden. Zum einem für den
Kunstrasenplatz in Höhe von 293 T€, zum anderen 360 T€ für den Ankauf von Gebäuden für
Flüchtlinge. Ein weiteres Darlehen in Höhe von 336 T€ für den Ankauf von Gebäuden für
Flüchtlinge wurde Anfang August aufgenommen. Unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich
erfolgten Tilgung lautet der Schuldenstand bei den Investitionskrediten zum 30.6.2016 rd. 4,025
Mio. €. Dies bedeutet, dass die bisher aufgenommenen Kredite von 653 T€ noch aus der
Kreditermächtigung des Jahres 2015 planmäßig abgewickelt werden. Hiernach steht derzeit noch
ein Restbetrag von ca. 110 T€ aus der Kreditermächtigung 2015 zur Verfügung. Diese wird
bekanntlich für die weitere Inanspruchnahme für Straßen- bzw. Kanalbaumaßnahmen zum Tragen
kommen. Der weitere Betrag von 226 T€ bezieht sich auf die Kreditermächtigung des Jahres
2016.
Die Kreditermächtigung, welche im Haushalt 2016 mit 1,831 Mio. € veranschlagt ist, wird nach
dem derzeitigen Erkenntnisstand in der Höhe nicht zum Tragen kommen, da alleine für den
Ankauf von Flüchtlingsunterkünften 1,0 Mio. € geplant waren. Danach dürfte nach den derzeitigen
Erkenntnissen der Schuldenstand für die Investitionskredite zum Ende d. J. voraussichtlich
zwischen 4,5 Mio. und 4,8 Mio. € liegen, sofern alle Investitionen, wie geplant, abgewickelt
werden.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
entfällt
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
entfällt
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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