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Mitteilungsvorlage (Geplante Verordnung über das Naturschutzgebiet "Bergehalde Beythal" auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Düren)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
156 kB
Datum
29.09.2016
Erstellt
19.09.16, 16:29
Aktualisiert
19.09.16, 16:29
Mitteilungsvorlage (Geplante Verordnung über das Naturschutzgebiet "Bergehalde Beythal" auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Düren) Mitteilungsvorlage (Geplante Verordnung über das Naturschutzgebiet "Bergehalde Beythal" auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Düren)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 29.09.2016 öffentlich TOP- Nr.: 109/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: Abt. 3/Bauamt Herr Franke Aktenzeichen: Datum: 670.21 F/Ra 10.08.2016 Geplante Verordnung über das Naturschutzgebiet "Bergehalde Beythal" auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Düren Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen ? Nein Produkt: 91312 € Sachverhalt: Mit beiliegendem Schreiben vom 22.07.2016 beabsichtigt die Bezirksregierung Köln, das Naturschutzgebiet „Bergehalde Beythal“ auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Düren neu festzusetzen und beteiligt die Gemeinde Hürtgenwald im Vorfeld als Träger öffentlicher Belange im Verfahren. Die jetzige Verordnung datiert aus dem Jahre 1996 und umfasst u. a. auch den Bereich „Binnesburg“ auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Hürtgenwald. Da derartige Verordnungen 20 Jahre Bestand haben, muss die Bezirksregierung zur weiteren Sicherung des Naturschutzgebietes die Verordnung neu festsetzen. In der neuen Verordnung wird der Bereich „Binnesburg“ auf dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald herausgenommen, so dass das Naturschutzgebiet ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Düren liegt. Die Herausnahme des Bereichs „Binnesburg“ ist letztendlich ein formeller Akt, - Seite 1 von 2 - da dieser Bereich seinerzeit schon mit in den Landschaftsplan Hürtgenwald in das Naturschutzgebiet „Wollebach-System“ integriert worden ist. Da der Bereich des Naturschutzgebietes „Bergehalde Beythal“ auf dem Gebiet der Gemeinde Hürtgenwald durch die Einbeziehung in den Landschaftsplan auch weiterhin Bestand hat, bestehen seitens der Gemeinde keine Bedenken gegen die Neuausweisung des Naturschutzgebietes „Bergehalde Beythal“ ausschließlich auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Düren. Der Bezirksregierung kann daher eine entsprechende Mitteilung zugesandt werden. Die bisherige Verordnung kann auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln unter dem Pfad Abteilung 05/Dezernat 51/Umwelt- und Arbeitsschutz/Natur- und Landschaftsschutz/ Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten eingesehen werden. Die Einbeziehung des Bereichs „Binnesburg“ in den Landschaftsplan Hürtgenwald kann auf der Internet-Seite des Kreises Düren unter dem Pfad Kreishaus/Bauen, Planen & Umwelt/Umweltamt/Natur & Landschaft/Landschaftsplanung/ Landschaftsplan 7 - Gemeinde Hürtgenwald ebenfalls eingesehen werden. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: ./. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: ./. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -