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Beschlussvorlage (Grundschulgebäude Vossenack; hier: Umsetzung der notwendigen Brandschutzmaßnahmen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
197 kB
Datum
29.09.2016
Erstellt
19.09.16, 16:29
Aktualisiert
19.09.16, 16:29
Beschlussvorlage (Grundschulgebäude Vossenack;
hier: Umsetzung der notwendigen Brandschutzmaßnahmen) Beschlussvorlage (Grundschulgebäude Vossenack;
hier: Umsetzung der notwendigen Brandschutzmaßnahmen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 29.09.2016 öffentlich TOP- Nr.: 96/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: 4 Herr Weyer Aktenzeichen: Datum: 220.0 24.07.2016 Grundschulgebäude Vossenack; hier: Umsetzung der notwendigen Brandschutzmaßnahmen Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, die Maßnahmen des Brandschutzkonzeptes für den Grundschulstandort Vossenack unverzüglich umzusetzen. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 90311 geschätzt 123.000 €, Ergebnis der Ausschreibungen ist abzuwarten Sachverhalt: Es wird auf die vorangegangene Beratung und Beschlussempfehlung aus der Sitzung des Schulausschusses im September 2016, Vorlage 95/2016, verwiesen. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Ja, geschätzt 123.000 €. Das Ergebnis der Ausschreibungen ist abzuwarten. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Im Vordergrund aller Überlegungen sollte grundsätzlich das Bestreben stehen, einen möglichst sicheren Schulbetrieb für die Schüler/innen und den dort beschäftigten Personen zu ermöglichen. - Seite 1 von 2 - Der Gesetzgeber räumt hier den Brandschutzmaßnahmen als zwingende Voraussetzung zur Vermeidung von Personenschäden höchste Priorität ein. Aus Sicht der Kommunen sicherlich verständliche Belange wie Kostenfolgen oder unklare Perspektiven zur Grundschulentwicklung werden in der Abwägung durch den Gesetzgeber grundsätzlich geringere Prioritäten eingeräumt. Dies bedeutet, dass umzusetzende Brandschutzmaßnahmen nicht mit dem Hinweis auf fehlende finanzielle Mittel ausgesetzt oder sogar nicht umgesetzt werden dürfen. Zusammenfassend kann daher seitens der Verwaltung nur die dringende Empfehlung gegeben werden, den Beschluss zu fassen, die notwendigen Brandschutzmaßnahmen am Grundschulstandort Vossenack unverzüglich auszuführen. Die Verwaltung erlaubt sich zum Schutz der Ratsmitglieder folgende Wiedergabe (auszugsweise) des Gesetzestexts aus § 43 Abs. 4 Gemeindeordnung: Erleidet die Gemeinde infolge eines Beschlusses des Rates einen Schaden, so haften die Ratsmitglieder, wenn sie a) in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung ihrer Pflicht gehandelt haben, b) … Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -