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Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplan im Grundschulbereich der Gemeinde Hürtgenwald; Umsetzungskonzept zur Zusammenlegung der Schulteilstandorte Bergstein und Vossenack)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
158 kB
Datum
29.09.2016
Erstellt
19.09.16, 16:29
Aktualisiert
19.09.16, 16:29
Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplan im Grundschulbereich der Gemeinde Hürtgenwald;
Umsetzungskonzept zur Zusammenlegung der Schulteilstandorte Bergstein und Vossenack) Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplan im Grundschulbereich der Gemeinde Hürtgenwald;
Umsetzungskonzept zur Zusammenlegung der Schulteilstandorte Bergstein und Vossenack) Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplan im Grundschulbereich der Gemeinde Hürtgenwald;
Umsetzungskonzept zur Zusammenlegung der Schulteilstandorte Bergstein und Vossenack)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 29.09.2016 121/2016 Abteilung: Sachbearbeiter: I/2 bzw. I/4 Herr Riester / Herr Görner Aktenzeichen: Datum: 220.0 31.08.2016 öffentlich TOP- Nr.: Schulentwicklungsplan im Grundschulbereich der Gemeinde Hürtgenwald; Umsetzungskonzept zur Zusammenlegung der Schulteilstandorte Bergstein und Vossenack Beschlussvorschlag: Unter Hinweis auf die Empfehlung des Schulausschusses in der Sitzung am 20.09.2016 beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald das von der Verwaltung vorgelegte Umsetzungskonzept mit dem Ziel, die Grundschulteilstandorte Bergstein und Vossenack am Hauptstandort Vossenack zum 01.08.2017 zusammenzulegen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten. Im einzelnen: a) Einholen einer schulfachlichen Stellungnahme des Schulamtes, b) Beteiligung der Schulkonferenz und nochmals des Schulausschusses, c) die Vorbereitung eines begründeten Antrages unter Darlegung einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung, d) die Feststellung der Finanzierbarkeit der Maßnahme durch den Kämmerer, e) abschließend eine erneute Vorlage an den Gemeinderat zur abschließenden Beschlussfassung. Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 90311 Sachverhalt: - Seite 1 von 3 - Bis ca. 1.300.000,00 € Die Gemeinde Hürtgenwald verfügt aktuell über 2 Grundschulen an 3 Standorten, und zwar die Gemeinschaftsgrundschule Gey im Ortsteil Straß sowie die Gemeinschaftsgrundschule Vossenack/Bergstein mit den Standorten Vossenack und Bergstein. Im Rahmen der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes ist aufgrund des diesbezüglichen Ratsbeschluss das Fachplanungsbüro biregio, Bonn, mit der Erstellung eines Schulentwicklungskonzeptes beauftragt worden. Es wurden sowohl die derzeitigen Standorte überprüft als auch die Möglichkeit eines zentralen Grundschulstandortes. Das Planungsbüro ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Standort in Bergstein aufgegeben und die Schüler u.a. aufgrund der vorhandenen räumlichen Kapazitäten künftig am Standort in Vossenack beschult werden sollen. Mehrheitlich hat der Gemeinderat am 12.05.2016 beschlossen, dass die Verwaltung vor dem Hintergrund einer geplanten Zusammenlegung der beiden Teilstandorte Vossenack und Bergstein ein Konzept zur Zusammenlegung am Hauptstandort Vossenack erstellt. In diesem Konzept sollen sowohl die Kosten für mögliche bauliche Maßnahmen einschließlich Sanierung an den Standorten Vossenack und Bergstein dargestellt werden und ebenso verbleibende Kosten für ein möglicherweise leer stehendes Schulgebäude am Standort Bergstein beinhalten. Vor erneuter Entscheidung durch den Rat soll das Umsetzungskonzept zunächst im Schulausschuss vorberaten werden. In der Sitzung am 07.07.2016 ist dem Gemeinderat ein Sachstandsbericht unterbreitet worden. Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat einstimmig zugestimmt, das Umsetzungskonzept sowohl mit dem Schulmitwirkungsgremien als auch den Vertretern der Bürgerinitiative am 07.09.2016 zu besprechen. Diese Voraussetzungen sind inzwischen erfolgt bzw. stehen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage kurz bevor.. Das Gespräch mit der Bürgerinitiative hat termingerecht stattgefunden. Am 15.09.2016 erfolgt eine Vorstellung des Konzeptes in der Schulkonferenz in Vossenack. Auf das als Anlage beigefügte Konzept zur Untersuchung einer möglichen Zusammenlegung der Schulteilstandorte Bergstein und Vossenack am Hauptstandort Vossenack wird verwiesen. Die mögliche Schließung eines Schulstandortes richtet sich streng nach den Vorschriften des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW). Neben der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes mit dem möglichen Ziel einer Schließung zu einem bestimmten Zeitpunkt als separater Verfahrensschritt sind weitere Schritte zu verfolgen. Zu diesem Ablauf gehören eine schulfachliche Stellungnahme des Schulamtes, die Beteiligung der Schulkonferenz und des Schulausschusses, die Begründung des Antrages unter Darlegung einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung, und mit Angaben zur Finanzierbarkeit der Maßnahme durch den Kämmerer. Erst danach kann ein Beschluss des Gemeinderates über eine mögliche Schließung des Standortes in Bergstein bzw. eine Zusammenlegung mit Vossenack am Hauptstandort Vossenack erfolgen. Dieser Ratsbeschluss mit einem formal korrekten Beschlusstext, der vorher mit der Schulaufsicht abzustimmen ist, bedarf abschließend der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Bei einer Zusammenlegung der beiden Teilstandorte am Hauptstandort Vossenack ist mit Kosten von insgesamt ca. 1.300.000,00 € zu rechnen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Dem entgegenstehende Gründe sind nicht offensichtlich. Daher wird der vorstehende Beschlussvorschlag unterbreitet. - Seite 2 von 3 - Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 3 von 3 -