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Beschlusstext (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Trägergemeinschaft des Rettungshubschraubers „Christoph Europa 1“)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
124 kB
Datum
30.09.2015
Erstellt
06.10.15, 12:03
Aktualisiert
06.10.15, 12:03
Beschlusstext (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Trägergemeinschaft des Rettungshubschraubers „Christoph Europa 1“)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 30.09.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 10 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Trägergemeinschaft V 143/2015 des Rettungshubschraubers „Christoph Europa 1“ Der Kreissausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: ohne weitere Aussprache Auf der Grundlage der §§ 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) sowie in Ausführung des § 10 Rettungsgesetz NRW in Verbindung mit dem Erlass des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter zur Regelung des Einsatzes von Luftfahrzeugen (Rettungshubschrauber) im Rettungsdienst stimmt der Kreistag der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Trägergemeinschaft des Rettungshubschraubers <Christoph Europa 1>“ (Aachen) zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig