Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
643 kB
Datum
29.09.2016
Erstellt
19.09.16, 16:29
Aktualisiert
20.09.16, 12:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Schulentwicklungsplan für die Primarstufe (Grundschulen) der Gemeinde
Hürtgenwald;
Konzept zur Untersuchung einer möglichen Zusammenlegung der
Schulteilstandorte Bergstein und Vossenack am Hauptstandort Vossenack
Ausgangssituation bzw. Ist-Zustand
Die Gemeinde Hürtgenwald ist derzeit Schulträger der Grundschulen Gey in Straß
und Vossenack/Bergstein mit dem Hauptstandort Vossenack und dem Teilstandort
Bergstein.
Problemdarstellung bzw. Handlungserfordernis
Aufgrund der von der Verwaltung ermittelten Fortschreibungsergebnisse zum Schulentwicklungsplan des Kreises Düren aus Mai 2015 hat der Gemeinderat am
25.06.2015 beschlossen, einen Fachplaner mit der Erstellung eines Schulentwicklungskonzeptes im Bereich der Grundschulen der Gemeinde Hürtgenwald zu beauftragen. Der Auftrag wurde am 10.08.2015 an die Firma biregio, Bonn, erteilt. Das
Konzept wurde der Öffentlichkeit in der Sitzung des Schulausschusses am
28.04.2016 vorgestellt. Hier wurden sowohl die derzeitigen Standorte überprüft als
auch die Sinnhaftigkeit eines zentrales Grundschulstandortes. Die Fa. biregio ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Grundschulteilstandort Bergstein aufgegeben werden soll. Aufgrund der vorhandenen räumlichen Kapazitäten aber auch
aufgrund der bisherigen Zusammenarbeit wird es von der Fa. biregio für sinnvoll erachtet, künftig die Schüler aus dem Einzugsbereich des bisherigen Teilstandortes
Bergstein in Vossenack zu beschulen.
Dabei ist das Fachplanungsbüro von folgender zukünftiger Entwicklung der
Schülerzahlen in der Primarstufe ausgegangen:
Grundschule Vossenack/Bergstein
Standort Vossenack
Klasse
1
2
3
4
1-4
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
27
24
27
19
97
29
27
26
26
108
22
31
26
26
105
28
23
29
26
106
28
30
22
29
109
25
30
28
22
105
1
Grundschule Vossenack/Bergstein
Standort Bergstein
Klasse
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
12
12
18
14
56
12
14
14
21
61
12
13
15
16
56
14
13
14
17
58
15
15
14
16
60
19
17
16
16
68
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
26
47
24
50
147
36
29
45
23
133
31
37
29
45
142
49
32
36
29
146
27
50
32
36
145
28
28
49
32
137
1
2
3
4
1-4
Grundschule Gey
Standort Straß
Klasse
1
2
3
4
1-4
Quelle:
2016/17 Abfrage bei den gemeindlichen Grundschulen, Stand: 07.09.2016
2017/18 bis 2021/22 biregio
Aktuelle Beschlusslage
In der Ratssitzung am 12.05.2016 wurde in der o.a. Angelegenheit mehrheitlich
beschlossen, dass vor dem Hintergrund der geplanten Zusammenlegung der
Schulteilstandorte Bergstein und Vossenack zum 31.07.2017 ein Konzept zur
Zusammenlegung am Hauptstandort Vossenack durch die Verwaltung erstellt
werden soll. Dieses Konzept soll die Kosten für eventuelle bauliche Maßnahmen und
erforderliche Sanierungsmaßnahmen am Standort Vossenack sowie mögliche
Sanierungskosten am Standort Bergstein ebenso beeinhalten wie verbleibende
Kosten für ein eventuell leer stehendes Schulgebäude in Bergstein. Auch die Kosten
für den entstehenden Schülertransport sollen einbezogen werden. Alle relevanten
Zahlen sollen in einer Kosten-Nutzen-Analyse dargestellt werden.
Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die Schulkonferenz bereits während dieser
Konzeptionsphase um eine erste Stellungnahme gebeten wird.
Das Umsetzungskonzept ist zunächst im Schulausschuss vorzuberaten.
In der Sitzung am 07.07.2016 wurde der Gemeinderat darüber unterrichtet, dass
seitens der Verwaltung mit der Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes begonnen
2
wurde und bereits eine erste Begehung mit einem Fachingenieur und der
Schulleitung am Standort Vossenack erfolgt ist. Ein aussagekräftiges Umsetzungskonzept inklusive aller Beteiligungen konnte bis zum Sitzungstermin aus
zeitlichen Gründen nicht erstellt werden. Damit den politischen Gremien genügend
Zeit eingeräumt wird, um beraten und entscheiden zu können, wird angestrebt, das
Konzept in der Ratssitzung am 29.09.2016 vorzustellen. Vor diesem Termin ist eine
Schulausschusssitzung
erforderlich.
Dem
Verwaltungsvorschlag,
das
Umsetzungskonzept mit den Schulmitwirkungsgremien und Vertretern der
Bürgerinitiative am 07.09.2016 um 17.00 Uhr zu besprechen, hat der Rat in seiner
Sitzung am 07.07.2016 einstimmig zugestimmt. Seitens des Rates sollen folgende
Mitglieder an der Veranstaltung teilnehmen:
a)
b)
c)
d)
e)
Rainer Valder,
Ruth Wirtz,
Heinz Kaumanns,
Ernst Latzke, pers. Stellvertreter: Jürgen Bergschneider,
Siegfried Bergsch.
Derzeitiger Diskussionsstand
a) Schulfachliche und pädagogische Sichtweise
Der Schulstandort Bergstein, Burgstraße 48, befindet sich lt. Routenplan Google
Maps 10,8 KM von dem Schulgebäude in Vossenack, Im Oberdorf 16, entfernt. Die
Route verläuft von Bergstein über die L 11 bis Kleinhau, anschließend über die B 399
nach Vossenack. Es wird eine Fahrzeit von 13 Minuten ausgewiesen. Das in
Hürtgenwald mit dem Schülerspezialverkehr beauftragte Busunternehmen kalkuliert
mit einer Fahrzeit von 15 bis 20 Minuten für die Route von Bergstein nach
Vossenack. Im Jahresschnitt wird mit einer Gesamtfahrzeit (Hin- und Rückfahrt)
schultäglich von 40 Minuten, längstens mit 45 Minuten, gerechnet. Die Vorschrift des
§ 13 Abs. 3 Satz 2 der Schülerfahrkostenverordnung „Beförderung mit öffentlichen
Verkehrsmitteln“, wonach die Schulwegdauer bei der Benutzung öffentlicher
Verkehrsmittel für Grundschüler 60 Minuten nicht überschreiten soll, kann im
Rahmen des Schülerspezialverkehrs (wie in Hürtgenwald) nicht als Maßstab gelten.
Vielmehr mutet der Gesetzgeber Grundschülern schultägliche Fahrtzeiten von einer
Stunde, in Ausnahmefällen sogar darüber hinaus („soll nicht überschritten werden“),
zu.
3
4
Die Busfahrtsituation stellt sich wie folgt dar:
Die Schülerinnen und Schüler aus den Ortsteilen Zerkall und Brandenberg, die
derzeit den Standort Bergstein besuchen, haben einen verlängerten Schulweg. Die
Kinder aus Bergstein fahren täglich mit dem Bus zur Schule, nicht mehr nur zum
Schwimmen.
Die Kinder aus Vossenack erreichen wie bisher die Grundschule.
Die Schüler aus Hürtgen, Raffelsbrand und Simonskall fahren wie bisher mit dem
Bus zur Schule nach Vossenack.
Als Instrument zur Vermeidung kleiner Klassen hat das Land seit dem Schuljahr
2013/14 die sogenannte kommunale Klassenrichtzahl eingeführt, nach der ein
Schulträger maximal soviel Klassen bilden darf, wie sich aus der Division der
Gesamtzahl der Erstklässler im Gemeindegebiet durch 23 ergibt. Kleine Klassen an
einer Schule haben deshalb große Klassen an einer anderen Schule zur Folge.
Unter Berücksichtigung von 65 Erstklässlern in Gey/Straß (26), Bergstein (12) und
Vossenack (27) errechnet sich für das Schuljahr 2016/17 in der Gemeinde
Hürtgenwald eine kommunale Klassenrichtzahl von 2,83, aufgerundet 3. Dies
bedeutet, das grundsätzlich 3 Eingangsklassen im laufenden Schuljahr gebildet
werden können. Einschränkend ist jedoch unter Hinweis auf die Ausführungen in
dem Vermerk festzustellen, dass die Bildung von Eingangsklassen mit weniger als 15
und mehr als 29 Schülerinnen und Schüler nicht zulässig ist.
Die Klassenbildungswerte belaufen sich bei 1 Klasse auf 15 bis 29 Schülerinnen und
Schüler (SuS) und bei 2 Klassen auf 30 bis 56 SuS.
5
In Vossenack sind in diesem Schuljahr 27 SuS, in Bergstein 12 SuS und in
Gey/Straß 26 SuS eingeschult worden. Lediglich in Bergstein wird die
Mindestschülerzahl von 15 SuS nicht erreicht.
Voraussichtlich im kommenden Schuljahr 2017/18 werden in Vossenack 29 SuS, für
Bergstein wiederum 12 SuS und in Gey/Straß 36 SuS eingeschult. Hier wurden die
Werte biregio aus dem diesbezüglichen Konzept zugrunde gelegt. In Vossenack wird
der Höchstwert zur Bildung 1 Eingangsklasse erreicht. Sollten z.B. durch
Rückstellungen mehr SuS ins 1. Schuljahr kommen, müssten in Vossenack 2
Eingangsklassen gebildet werden. Bergstein hingegen erreicht den Mindestwert
wiederum nicht. In Gey/Straß wären voraussichtlich 2 Eingangsklassen zu bilden.
U.U. würden nach alledem 4,5 Eingangsklassen insgesamt gebildet (Vossenack 2
Klassen, Bergstein (jahrgangsübergreifend) 0,5 Klassen, Gey/Straß 2 Klassen). Da
unter Berücksichtigung der Kommunalen Klassenrichtzahl 2017/18 (77 Erstklässler ./.
23 = 3,35) nur 4 Klassen zulässig sind, ist fraglich, ob die Schulaufsicht der Bildung
von 4,5 Klassen zustimmen würde.
Bei einer Zusammenlegung der Teilstandorte Bergstein und Vossenack würden
insgesamt voraussichtlich (29 + 12 SuS)= 41 SuS (ohne Rückstellungen)
eingeschult. Es könnten folglich in Vossenack 2 Eingangsklassen gebildet werden.
Dies würde der gesetzlichen Regelung entsprechen; die Zustimmung der
Schulaufsicht darf erwartet werden.
Unter Hinweis auf die Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO
zu § 93 Abs. 2 SchulG) errechnet sich grundsätzlich folgende Lehrerversorgung:
2016/17
Grundschule
Vossenack
Bergstein
Gey/Straß
Schüler
97
56
147
Schüler/Stelle Lehrerstellen
21,95
21,95
21,95
4,42
2,55
6,69
Vossenack/
Bergstein
insgesamt
6,97
2017/18
Grundschule
Vossenack
Bergstein
Gey/Straß
Schüler
108
61
133
Schüler/Stelle Lehrerstellen
21,95
21,95
21,95
4,92
2,78
6,05
Vossenack/
Bergstein
insgesamt
7,7
6
Bei Beibehaltung von 2 Standorten in Bergstein und Vossenack müssen Lehrkräfte
pendeln, um den Unterricht an beiden Schulen zu gewährleisten.
Die Prognose zur Kommunalen Klassenrichtzahl sowie zur Lehrerversorgung ist
vorbehaltlich der Bestätigung der Schulaufsicht aufgestellt.
Aus pädagogischer Sicht bietet sich bei einer Zusammenlegung an, dass durch die
Bildung von Parallelklassen Teams gebildet werden. Hierdurch und die Tatsache,
dass alle am gleichen Standort arbeiten, wird der Austausch aller Lehrer besser. Die
Gemeinschaft unter ihnen wächst.
Durch eine mögliche Zusammmenlegung senkt sich die Zahl der Schüler in einer
Klasse.
Die Grundschullehrer müssen nicht mehr pendeln. Die hierdurch eingesparte Zeit
kommt den Schülerinnen und Schülern zugute.
Die ständige Aufsicht am Grundschulteilstandort Bergstein ist für die Lehrer eine
dauerhafte Zusatzbelastung.
Alle Schüler an einem Grundschulstandort bilden eine bessere Schulgemeinschaft.
Die Kinder aus den eher südlich gelegenen Ortschaften der Gemeinde Hürtgenwald
würden bei einer Zusammenlegung der beiden Teilstandorte zu einer Schule, wo sie
sich von jung an beim gemeinsamen Lernen und bei den außerunterrichtlichen
Angeboten kennen und schätzen lernen, was aus pädagogischer Sicht
zukunftsweisend wertvoll und verbindend in die Gemeinde hineinwirken kann.
Am Teilstandort Bergstein wird bekanntlich weder eine Frühbetreuung noch eine
OGS angeboten. Durch eine mögliche Zusammenlegung der beiden Standorte
erhalten auch die Eltern der Schülerinnen und Schüler aus Bergstein die Möglichkeit
einer Ganztagesbetreuung, da diese Angebote in Vossenack vorhanden sind.
Zusätzliche
Arbeitsgemeinschaften,
LRS
und
Dyskalkulie
können
klassenübergreifend zur Verfügung gestellt und müssen nicht an zwei Standorten
separat angeboten werden. Durch letzteres werden mehr Lehrerstunden verbraucht,
die nicht immer zur Verfügung stehen.
Eine moderne Schule, die sich nach vorne bewegen möchte, braucht einen Standort,
um ihre vorhandenen Ressourcen effektiv einsetzen zu können.
Nicht immer können alle Fächer der Stundentafel besetzt werden, da in Bergstein
zeitweise die entsprechenden Fachlehrer mit der speziellen Qualifikation fehlen.
Das Vertretungskonzept der Grundschule kann bei einer Zusammenlegung
problemlos erstellt werden. Derzeit stellt sich die Situation am Teilstandort Bergstein
wie folgt dar: Wird ein Lehrer krank, so müssen alle Schülerinnen und Schüler an
diesem Tag zum Standort Vossenack gebracht werden. Die Schüler des erkrankten
Lehrers werden auf den entsprechenden Jahrgang aufgeteilt und der gesunde Lehrer
unterrichtet seine Gruppe in einem freien Raum in Vossenack. Dies erfolgt aus der
Folge heraus, dass in Bergstein kein Lehrer alleine sein darf.
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b) Inklusion
Der gesetzliche Bildungs- und Erziehungsauftrag in § 2 Schulgesetz NRW ist der verbindliche Rahmen für die gesamte Bildungs- und Erziehungsaufgabe der Schule. Er
wird im neuen Absatz 5 um die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und
ohne Behinderungen und die inklusive Bildung und Erziehung als Ziele erweitert. Es
geht dabei um soziale Teilhabe in einem umfassenden Sinne.
Der Begriffswandel von der Integration zur Inklusion bedeutet, dass es nicht mehr darum gehen kann, Menschen zur Teilhabe an einem Regelsystem zu befähigen, sondern dieses Regelsystem so einzurichten, dass es gleichermaßen den Bedürfnissen
aller Menschen mit allen ihren Unterschieden gerecht wird. Dieser weit gefasste Begriff inklusiver Bildung bedeutet vor allem eine pädagogische Veränderung. Sie fügt
sich in den Kontext des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule ein, der darauf
gerichtet ist, Schülerinnen und Schüler nach ihren speziellen Bedürfnissen, Lernerfordernissen und Kompetenzen entsprechend zu fördern, ohne sie in unterschiedliche Kategorien einzuteilen. Angesichts der Anforderungen der Behindertenrechtskonvention umfasst dieser Auftrag zur Inklusion auch das gemeinsame Lernen von
Menschen mit und ohne Behinderungen.
Die Teilstandorte Vossenack und Bergstein sind eine GL-Schule (gemeinsames
Lernen). Bei einem Status Quo muss die Fachpädagogin u.U. zwischen beiden Orten
hin und her fahren. Hierdurch entstehen Zeitverluste, die zu Lasten der zu
betreuenden Schülerinnen und Schüler gehen. Bei einer Zusammenlegung der
beiden Schulen an einem Standort werden diese Zeitverluste vermieden. Auch
lassen sich mehr fachpädagogisch verschieden ausgerichtete Angebote an nur
einem Standort organisieren, weil diese ggf. an mehreren Standorten auch mehrfach
angeboten werden müssten. Dem gesetzlichen Auftrag würde somit für die
Verhältnisse der Gemeinde Hürtgenwald bestmöglich gefolgt.
Die Schaffung geeigneter Räumlichkeiten stellt die Schulträger als Eigentümer der
Gebäude vor enorme finanzielle Belastungen. Es wird darauf ankommen, wie es
gelingt, eine einzelfallbezogene Lösung zu finden, die Schülerinnen und Schülern
gerecht wird. Der Umbau und die Ausstattung aller bestehenden Schulgebäude zur
Ermöglichung der Inklusion ist nicht durchführbar, alleine wenn man sich die
Größenordnungen der Kosten zur Ermöglichung der Barrierefreiheit vor Augen führt.
Räumliche Situation
Die drei Grundschulgebäude weisen allesamt eine äußerst auskömmliche
Raumsituation auf. Die GGS Gey ist räumlich vollkommen ausreichend versorgt,
auch wenn zwei Ganztagsräume (OGS) teilweise etwas zu klein sind. Am Standort
Vossenack gibt es momentan 4 große Räume Überhang. Der Grundschulstandort
Bergstein verfügt im Raumvergleich bei grundsätzlich möglichen, aber personell nicht
machbaren Ganztagsangeboten (OGS), über kein Raumminus und kein Raumplus.
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Neben der quantitativen Raumsituation sollte die Raumqualität und die Möglichkeit
der Umsetzung der Inklusion Berücksichtigung finden.
Das Schulgebäude Bergstein verfügt über keine Sporthalle und kein Lehrschwimmbecken. Eine Sporthalle befindet sich am Hauptstandort Vossenack. Die GGS Gey
verfügt in ihrem Gebäude über ein Lehrschwimmbecken, Sportunterricht findet in der
Mehrzweckhalle im benachbarten Ortsteil Gey statt.
Um die baulichen Voraussetzungen für eine gelingende Inklusion wie Barrierefreiheit
schaffen zu können, ist die Struktur der Baukörper zu betrachten. Festzustellen ist,
dass alle drei Schulgebäude Defizite in der Barrierefreiheit aufweisen und
Investitionen notwendig werden. Erschwerend kommt beim Grundschulgebäude
Bergstein hinzu, dass die Ist-Situation einige nachteilige Besonderheiten aufweist
(versetzte Geschossebenen, abfallender Pausenhof). Zur Schaffung der
Barrierefreiheit sind hier verhältnismäßig größere Baumaßnahmen erforderlich.
Zu den Einzelfeststellungen wird auf die umfangreichen Untersuchungen im
Schulentwicklungsplan des Grundschulbereichs von Februar 2016 und die
Einzelbetrachtungen durch das Ingenieurbüro Cornelissen, Nideggen, aus August
und September 2016, verwiesen.
Organisatorische Maßnahmen
Die Kinder aus dem bisherigen Einzugsgebiet des Grundschulteilstandortes
Bergstein sind nach einer Zusammenlegung zum Standort Vossenack zu fahren.
Dies ist nach derzeitigem Stand mit Kosten von rd. 45.200,00 € verbunden (bisher rd.
38.000,00 €).
Unter Berücksichtigung der Gesamtanzahl Schüler ergibt sich nicht nur bei einer
Zusammenlegung die Notwendigkeit der Einrichtung eines barrierefreien
Mensaraumes. Dies ist über die bisherigen Räumlichkeiten (Küche im Untergeschoss
im Anbau) nicht bzw. nur erschwert möglich.
Darüber hinaus besteht aus organisatorischen und datenschutzrechtlichen Gründen
die Notwendigkeit, dass Schulsekretariat und Schulleitungsbüro räumlich getrennt
werden.
Soziale Situation
Wie auch von der BI angebracht, wird nicht verkannt, dass der
Grundschulteilstandort in Bergstein ein Element des dörflichen Zusammenlebens
darstellt. Negative Auswirkungen auf die Orte des bisherigen Einzugsgebietes,
Bergstein, Zerkall und Brandenberg (letztere wären ohnehin nur bedingt betroffen),
werden jedoch nicht gesehen, da die bisherigen sozialen Kontakte der Schüler und
der Elternschaft aus diesen Orten lediglich für die Dauer des Schulbetriebs an
anderer Stelle fortgesetzt werden können.
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Dass ein Schulstandort die Zukunftsfähigkeit eines Dorfes alleine nicht sicherstellt,
beweisen als positive Beispiele in der Gemeinde Hürtgenwald die Orte Hürtgen,
Großhau und Gey, die alle ein funktionierendes, intaktes und engagiertes Dorfleben
aufweisen.
Der Kreis der betroffenen Schülerinnen und Schüler aus Brandenberg, Bergstein und
Zerkall wird zweifellos nach einer möglichen Zusammenlegung an einem Standort in
Vossenack kurzfristig neue Freundschaften schließen. Auch hat die Elternschaft
dieser Schüler in den neugebildeten Klassen- oder Schulpflegschaften die
Möglichkeit, für Veranstaltungen in den jeweiligen Heimatorten zu werben und eine
Teilnahme von Klassen an diesen Veranstaltungen
zu erreichen, z.B. jährlicher Weihnachtsmarkt in Bergstein.
Lösungsmöglichkeiten bzw. Alternativen
Alternative 1:
Beibehaltung des Status Quo – 3 Grundschulstandorte
Positiv
+ keine
Schulorte
Negativ
neuen
räumlichen
- Lehrerversorgung der GGS Vossenack/ Bergstein
Differenzierungsmöglichkeiten
am
Schulstandort
Bergstein
- höhere Bewirtschaftungskosten
- keine oder weniger außerunterrichtliche und zusätzliche
Angebote (OGS-Ganztag-AG`s)
- Homogenität der Klassengrößen
Alternative 2:
2 Grundschulstandorte: GGS Gey und GGS Vossenack/ Bergstein (Integration des
Standorts Bergstein in den Hauptstandort Vossenack)
Positiv
Negativ
+
Stabile
Lehrerversorgung,
insbesondere bei Vertretungen
+ Differenzierungsmöglichkeiten
und
außerunterrichtliche
Angebote können ausgebaut
werden
+ stabile, homogene zweizügige
Klassengrößen
+
Nutzung
vorhandener
Raumüberhänge in Vossenack
+ geringerer Bewirtschaftungsund Unterhaltsaufwand
- Schülertransport notwendig
- zusätzliche Kosten am Standort Vossenack
Aufnahme der Bergsteiner Schüler notwendig
- Bergstein verliert eine Institution im Dorf
zur
10
Alternative 3:
1 zentraler Grundschulstandort Kleinhau (Integration der GGS Gey und GGS
Vossenack/Bergstein)
Positiv
Negativ
+
Stabile
Lehrerversorgung,
insbesondere bei Vertretungen
+ Differenzierungsmöglichkeiten
und
außerunterrichtliche
Angebote können ausgebaut
werden
+ stabile, homogene vierzügige
Klassengrößen
+ geringere Bewirtschaftungskosten
+ Raumqualität
- Schülertransporte in großem Umfang notwendig
- Betroffenheit aller Schüler und Schülerinnen im ganzen
Gemeindegebiet
- Bergstein, Vossenack und Straß verlieren Institutionen im
Dorf
- hohe Investitionskosten (>10 Mio. € ohne Nebenkosten
und Außenanlagen)
- Baugrundstück und Anschlusskosten notwendig
- Zeitdauer bis zur Umsetzung
Das Büro biregio, die Schulaufsicht des Kreises Düren und das Ingenieurbüro
Cornelissen präferieren aufgrund der pädagogischen, räumlichen und topografischen
Situation in der Gemeinde Hürtgenwald die Alternative 2.
Kostenübersicht
Übersicht Grundschulbereich Hürtgenwald
1.) Aufwand nach IST-Ergebnis 2015
Art
Bergstein
Vossenack
Personal (Reinigung, Hausmeister, Sekretariat)
Sach- und Dienstleistungen
20.700 €
19.100 €
82.700 €
117.600 €
17.600 €
davon Bewirtschaftungskosten
91.800 €
13.300 €
3.600 €
28.700 €
16.200 €
Schülertransportkosten
36.800 €
52.300 €
Gesamtaufwand
88.500 €
385.200 €
Nettoaufwand aus Abschreibungen
10.500 €
17.600 €
Interne Leistungsbeziehungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
(Geschäftsbedarf, Versicherungen)
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2.) Faktische Auswirkungen bei Schließung des Teilstandorts Bergstein und
Zusammenlegung am Standort Vossenack:
Art
Auswirkung
Personal (Reinigung, Hausmeister, Sekretariat)
Sach- und Dienstleistungen*
Interne Leistungsbeziehungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen (Geschäftsbedarf,
Versicherungen)
Schülertransportkosten
./. 20.700 €
./. 13.300 €
./. 12.500 €
./. 2.900 €
Jährliche Netto-Ersparnis
./. 42.200 €
+ 7.200 €
5.800 € entfallen auf die NK Mietwohnung, s.u.
3.) Besonderheiten durch das Mietverhältnis in Bergstein:
Mieteinnahmen:
Davon Miete
Davon NK
Bei Behalt des Gebäudes:
14.700 €
8.800 €
5.800 €
8.800 € Mieteinnahmen bleiben erhalten
(Bewirtschaftungskosten heben sich auf)
Abschreibungsaufwand bleibt bestehen
Bei Verkauf des Gebäudes:
Mieteinnahmen fallen weg
Abschreibungsaufwand fällt weg;
Beachtung Verkaufserlös zum Restbuchwert, ggfs.
Einmalige Sonderabschreibung
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Kostenermittlung Cornelissen + Partner, Nideggen
763.586,90 €
374.022,83 €
Kosten Vossenack Sanierung (Instandsetzung)
Kosten
Zusammenlegung
Grundschulstandorte
Bergstein und Vossenack
Kosten Inklusion Grundschulstandort Vossenack
Insgesamt
169.276,50 €
1.306.886,23 €
Kosten Bergstein Sanierung (Instandsetzung)
Kosten Inklusion Grundschulstandort Bergstein
Insgesamt
359.913,35 €
102.137,50 €
462.050,85 €
Neubau einer zentralen Grundschule Hürtgenwald
Unter Berücksichtigung der Schulbaurichtlinie der Stadt
Köln
10.509.506,00 €
Unter Berücksichtigung der Grundlagen der Stiftung
Montag
11.996,750,00 €
Nach Angaben des Fachplaners sind hierin die Aufwendungen für die Herrichtung
der Außenanlagen (Schulhof, Grünanlagen etc.) nicht enthalten.
Aufgrund eines Landesprogramms zur Förderung von Schulen ist mit einem hohen 6stelligen Förderbetrag für die Ertüchtigung bestehender Grundschulen zu rechnen,
der zur Zeit noch nicht näher beziffert werden kann. Dieser würde die Investitionen
entsprechend senken.
Zusammenfassung
Nach alledem ist unter Berücksichtigung der ermittelten bzw. zu erwartenden Kosten
abzuwägen, bei welcher aufgezeigten Alternative die positiven Aspekte überwiegen.
Dabei sind sowohl die schulrechtliche und pädagogische Sichtweise als auch die
Empfehlungen der Schulaufsicht zu würdigen.
Aus der Sicht des kommunalen Haushalts wäre eine Zusammenlegung der beiden
Grundschulteilstandorte zum nächstmöglichen Zeitpunkt, dem 01.08.2017, zu
empfehlen.
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