Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
160 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
14.10.16, 12:01
Aktualisiert
14.10.16, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Schulausschuss
Termin: 25.10.2016
öffentlich
TOP- Nr.:
133/2016
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I, Abt. 2
Herr Görner
Aktenzeichen:
Datum:
200.32
12.10.2016
Schulentwicklungsplan der Gemeinde Hürtgenwald im Bereich der Primarstufe;
Auflösung des Grundschulverbundes Vossenack, vollumfängliche Schließung des
Teilstandortes Bergstein zum 31.07.2017 sowie Weiterführung des Standortes Vossenack
als Gemeinschaftsgrundschule Vossenack ab 01.08.2017
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss der Gemeinde Hürtgenwald empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald
auf der Grundlage des vorliegenden Umsetzungskonzeptes vom 12.10.2016 zu beschließen, den
Grundschulverbund Vossenack aufzulösen, den Teilstandort Bergstein zum 31.07.2017 vollumfänglich zu schließen sowie den Standort Vossenack als Gemeinschaftsgrundschule Vossenack
ab 01.08.2017 weiterzuführen. Den Schülerinnen und Schülern des geschlossenen Teilstandortes
Bergstein soll die Möglichkeit gegeben werden, ab 01.08.2017 die Gemeinschaftsgrundschule
Vossenack zu besuchen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
90311
Geschätzt über 370.000,00 €
(ohne Sanierung und Inklusion)
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 29.09.2016 das von der Verwaltung
vorgelegte Umsetzungskonzept mit dem Ziel, den Grundschulverbund Vossenack aufzulösen, den
Teilstandort Bergstein zum 31.07.2017 zu schließen und den Standort Vossenack als
Gemeinschaftsgrundschule Vossenack weiterzuführen, beschlossen. Dabei soll den Schülerinnen
und Schülern des geschlossenen Teilstandortes Bergstein die Möglichkeit gegeben werden, ab
01.08.2017 die Gemeinschaftsgrundschule Vossenack zu besuchen.
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Darüber hinaus ist der Bürgermeister beauftragt worden, die weiteren Verfahrensschritte
einzuleiten, die da im einzelnen sind:
a) Einholen einer schulfachlichen Stellungnahme des Schulamtes,
b) Beteiligung der Schulkonferenz und nochmals des Schulausschusses,
c) die Vorbereitung eines begründeten Antrages unter Darlegung einer anlassbezogenen
Schulentwicklungsplanung,
d) die Feststellung der Finanzierbarkeit der Maßnahme durch den Kämmerer,
e) abschließend eine erneute Vorlage an den Gemeinderat zur abschließenden
Beschlussfassung.
Der Rat hat sich darüber hinaus verpflichtet, im Rahmen der weiteren Haushaltsberatungen
(Haushaltsworkshops) intensiv über einen zentralen Grundschulstandort für die Gemeinde
Hürtgenwald nachzudenken.
Das erwähnte Umsetzungskonzept wurde inzwischen u.a. wegen der Begründung der
Zumutbarkeit des Schulweges aktualisiert. Auch wurde der aktuelle Beratungs- und Sachstand
redaktionell angepasst. Dieserhalb wird auf die Ausführungen in dem im Anhang befindlichen
Umsetzungskonzept verwiesen.
Das Schulamt des Kreises Düren wurde gebeten, eine schulfachliche Stellungnahme abzugeben.
Diese ist der Vorlage beigefügt.
Die Schulleitung der Gemeinschaftsgrundschule Vossenack wurde gebeten, unter Hinweis auf §
65 und 76 SchulG NRW eine Schulkonferenz einzuberufen. Diese Schulkonferenz wurde auf den
24.10.2016 festgesetzt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage liegt ein entsprechendes
Protokoll bzw. ein Votum nicht vor, bzw. ist nicht bekannt.
Die Einladung des Schulausschusses ist erfolgt.
Der Kämmerer der Gemeinde Hürtgenwald wurde gebeten, eine Stellungnahme zur
Finanzierbarkeit der Maßnahme abzugeben. Diese Stellungnahme steht zum jetzigen Zeitpunkt
noch aus.
Die Vorbereitung des Antrages auf Genehmigung gegenüber der Bezirksregierung Köln im Sinne
des § 81 Abs. 3 Satz 1 SchulG NRW erfolgt kurzfristig nach erfolgter Beschlussfassung durch den
Gemeinderat.
Dieser Vorlage sind folgende Anlagen beigefügt:
Anlage 1 – Schulentwicklungsplan mit Umsetzungskonzept vom 12.10.2016
Anlage 2 – Stellungnahme des Schulamtes des Kreises Düren vom 10.10.2016
Anlage 3 – Schulentwicklungsplan biregio, Bonn, Teil 1
Anlage 4 – Schulentwicklungsplan biregio, Bonn, Teil 2
Anlage 5 – Schulentwicklungsplan biregio, Bonn, Teil 3
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Hinsichtlich der Kostenschätzungen wird auf die Ausführungen im erwähnten Umsetzungskonzept
verwiesen.
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Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Unter dem Vorbehalt, dass keine anderslautenden Stellungnahmen der zu beteiligenden
Mitwirkungsstellen bzw. -gremien erfolgen, wird der obenstehende Beschlussvorschlag als
sachgerecht und damit als geboten erachtet.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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