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Beschlusstext (Antrag der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, Rieterstraße 39, 90419 Nürnberg, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 1,5 Gruppen des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53881 Euskirchen-Stotzheim, Hardtstraße/Ecke Himmelsgarten)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
73 kB
Datum
30.09.2015
Erstellt
06.10.15, 12:03
Aktualisiert
06.10.15, 12:03
Beschlusstext (Antrag der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, Rieterstraße 39, 90419 Nürnberg, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 1,5 Gruppen des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 
53881 Euskirchen-Stotzheim, Hardtstraße/Ecke Himmelsgarten)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 30.09.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 16 Antrag der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, Rieterstraße 39, 90419 Nürnberg, auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von 1,5 Gruppen des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53881 Euskirchen-Stotzheim, Hardtstraße/Ecke Himmelsgarten Der Kreissausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: ohne weitere Aussprache Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, Rieterstraße 39, 90419 Nürnberg, zu den Kosten der Ausstattung von 1,5 Gruppen des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53881 Euskirchen-Stotzheim, Hardstraße/Ecke Himmelsgarten einen Zuschuss in Höhe von 52.500,00 € zu gewähren. Da die Maßnahme erst im Haushaltsjahr 2016 durchgeführt wird, beschließt der Kreistag die Übertragung einer Auszahlungsermächtigung in Höhe von 52.500,00 € in das Haushaltsjahr 2016 (Produkt 365 01, Zeile 28). Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 135/2015