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Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplan mit Umsetzungskonzept vom 12.10.2016)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
610 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
14.10.16, 12:01
Aktualisiert
14.10.16, 12:01

Inhalt der Datei

Schulentwicklungsplan für die Primarstufe (Grundschulen) der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Konzept einer möglichen Zusammenlegung der Schulteilstandorte Bergstein und Vossenack am Hauptstandort Vossenack Ausgangssituation bzw. Ist-Zustand Die Gemeinde Hürtgenwald ist derzeit Schulträger der Grundschulen Gey in Straß und Vossenack/Bergstein mit dem Hauptstandort Vossenack und dem Teilstandort Bergstein. Problemdarstellung bzw. Handlungserfordernis Aufgrund der von der Verwaltung ermittelten Fortschreibungsergebnisse zum Schulentwicklungsplan des Kreises Düren aus Mai 2015 hat der Gemeinderat am 25.06.2015 beschlossen, einen Fachplaner mit der Erstellung eines Schulentwicklungskonzeptes im Bereich der Grundschulen der Gemeinde Hürtgenwald zu beauftragen. Der Auftrag wurde am 10.08.2015 an die Firma biregio, Bonn, erteilt. Das Konzept wurde der Öffentlichkeit in der Sitzung des Schulausschusses am 28.04.2016 vorgestellt. Hier wurden sowohl die derzeitigen Standorte überprüft als auch die Sinnhaftigkeit eines zentrales Grundschulstandortes. Die Fa. biregio ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Grundschulteilstandort Bergstein aufgegeben werden soll. Aufgrund der vorhandenen räumlichen Kapazitäten aber auch aufgrund der bisherigen Zusammenarbeit wird es von der Fa. biregio für sinnvoll erachtet, künftig die Schüler aus dem Einzugsbereich des bisherigen Teilstandortes Bergstein in Vossenack zu beschulen. Dabei ist das Fachplanungsbüro von folgender zukünftiger Entwicklung der Schülerzahlen in der Primarstufe ausgegangen: 1 Grundschule Vossenack/Bergstein Standort Vossenack Klasse 1 2 3 4 1-4 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 27 24 27 19 97 29 27 26 26 108 22 31 26 26 105 28 23 29 26 106 28 30 22 29 109 25 30 28 22 105 Grundschule Vossenack/Bergstein Standort Bergstein Klasse 1 2 3 4 1-4 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 12 12 18 14 56 12 14 14 21 61 12 13 15 16 56 14 13 14 17 58 15 15 14 16 60 19 17 16 16 68 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 26 47 24 50 147 36 29 45 23 133 31 37 29 45 142 49 32 36 29 146 27 50 32 36 145 28 28 49 32 137 Grundschule Gey Standort Straß Klasse 1 2 3 4 1-4 Quelle: 2016/17 Abfrage bei den gemeindlichen Grundschulen, Stand: 07.09.2016 2017/18 bis 2021/22 biregio 2 Aktueller Beratungsstand In der Ratssitzung am 12.05.2016 wurde in der o.a. Angelegenheit mehrheitlich beschlossen, dass vor dem Hintergrund der geplanten Zusammenlegung der Schulteilstandorte Bergstein und Vossenack zum 31.07.2017 ein Konzept zur Zusammenlegung am Hauptstandort Vossenack durch die Verwaltung erstellt werden soll. Dieses Konzept soll die Kosten für eventuelle bauliche Maßnahmen und erforderliche Sanierungsmaßnahmen am Standort Vossenack sowie mögliche Sanierungskosten am Standort Bergstein ebenso beeinhalten wie verbleibende Kosten für ein eventuell leer stehendes Schulgebäude in Bergstein. Auch die Kosten für den entstehenden Schülertransport sollen einbezogen werden. Alle relevanten Zahlen sollen in einer Kosten-Nutzen-Analyse dargestellt werden. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die Schulkonferenz bereits während dieser Konzeptionsphase um eine erste Stellungnahme gebeten wird. Das Umsetzungskonzept sollt zunächst im Schulausschuss vorberaten werden. In der Sitzung am 07.07.2016 wurde der Gemeinderat darüber unterrichtet, dass seitens der Verwaltung mit der Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes begonnen wurde und bereits eine erste Begehung mit einem Fachingenieur und der Schulleitung am Standort Vossenack erfolgt ist. Ein aussagekräftiges Umsetzungskonzept inklusive aller Beteiligungen konnte bis zum Sitzungstermin aus zeitlichen Gründen nicht erstellt werden. Damit den politischen Gremien genügend Zeit eingeräumt wird, um beraten und entscheiden zu können, wurde angestrebt, das Konzept in der Ratssitzung am 29.09.2016 vorzustellen. Vor diesem Termin war eine Schulausschusssitzung erforderlich. Dem Verwaltungsvorschlag, das Umsetzungskonzept mit den Schulmitwirkungsgremien und Vertretern der Bürgerinitiative am 07.09.2016 um 17.00 Uhr zu besprechen, hat der Rat in seiner Sitzung am 07.07.2016 einstimmig zugestimmt. Seitens des Rates sollen folgende Mitglieder an der Veranstaltung teilnehmen: a) b) c) d) e) Rainer Valder, Ruth Wirtz, Heinz Kaumanns, Ernst Latzke, pers. Stellvertreter: Jürgen Bergschneider, Siegfried Bergsch. Die erforderliche Schulausschusssitzung hat am 20.09.2016 stattgefunden. Die anschließende Sitzung des Gemeinderates erfolgte am 29.09.2016. Der Gemeinderat hat in dieser Sitzung folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat der Gemeinde beschließt das von der Verwaltung vorgelegte Umsetzungskonzept mit dem Ziel, den Grundschulverbund Vossenack aufzulösen, den Teilstandort Bergstein zum 31.07.2017 zu schließen und den Standort Vossenack als Gemeinschaftsgrundschule Vossenack weiterzuführen. Dabei soll den Schülerinnen und Schülern des geschlossenen Teilstandortes Bergstein die Möglichkeit gegeben werden, ab 01.08.2017 die Gemeinschaftsgrundschule Vossenack zu besuchen. 3 Darüber hinaus wird der Bürgermeister beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten. Im Einzelnen: a) Einholen einer schulfachlichen Stellungnahme des Schulamtes, b) Beteiligung der Schulkonferenz und nochmals des Schulausschusses, c) die Vorbereitung eines begründeten Antrages unter Darlegung einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung, d) die Feststellung der Finanzierbarkeit der Maßnahme durch den Kämmerer, e) abschließend eine erneute Vorlage an den Gemeinderat zu abschließenden Beschlussfassung. Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald verpflichtet sich darüber hinaus, im Rahmen der weiteren Beratungen zum Haushalt (Haushaltsworkshops) intensiv über einen zentralen Grundschulstandort für die Gemeinde Hürtgenwald nachzudenken.“ Die Nachbarkommunen Kreuzau und Nideggen als Schulträger wurden unter Hinweis auf § 80 SchulG NRW beteiligt. Es bleibt abzuwarten, ob dieserhalb Stellungnahmen erfolgen. Das Schulamt des Kreises Düren wurde um Abgabe einer schulfachlichen Stellungnahme im Sinne des Buchstaben a) des o.a. Beschlusses gebeten. Dieserhalb wird auf die als Anlage beiliegende Stellungnahme vom 10.10.2016 verwiesen. Die Schulleitung der Gemeinschaftsgrundschule Vossenack wurde gebeten, unter Hinweis auf § 65 und 76 SchulG NRW eine Schulkonferenz einzuberufen. Diese Konferenz ist auf den 24.10.2016 terminiert. Der Schulausschuss wird zu einer Sitzung am 25.10.2016 eingeladen. Der Kämmerer der Gemeinde Hürtgenwald wurde gebeten, eine Stellungnahme zur Finanzierbarkeit der Maßnahme abzugeben. Die Vorbereitung des Antrages auf Genehmigung gegenüber der Bezirksregierung Köln im Sinne des § 81 Abs. 3 Satz 1 SchulG NRW erfolgt kurzfristig nach erfolgter Beschlussfassung durch den Gemeinderat. Die abschließende Sitzung des Gemeinderates ist für den 27.10.2016 vorgesehen. Derzeitiger Diskussionsstand a) Schulfachliche und pädagogische Sichtweise Der Schulstandort Bergstein, Burgstraße 48, befindet sich lt. Routenplan Google Maps 10,8 KM von dem Schulgebäude in Vossenack, Im Oberdorf 16, entfernt. Die 4 Route verläuft von Bergstein über die L 11 bis Kleinhau, anschließend über die B 399 nach Vossenack. Es wird eine Fahrzeit von 13 Minuten ausgewiesen. Das in Hürtgenwald mit dem Schülerspezialverkehr beauftragte Busunternehmen kalkuliert mit einer Fahrzeit von längstens 20 Minuten für die Route von Bergstein über Brandenberg nach Vossenack. Sowohl in Bergstein als auch in Brandenberg werden 2 Haltestellen angefahren. Im Jahresschnitt wird daher mit einer Gesamtfahrzeit (Hinund Rückfahrt) für die Schulkinder im Ortsteil Bergstein schultäglich von 40 Minuten gerechnet. Unter Berücksichtigung der Vorschrift des § 13 Abs. 3 Satz 2 der Schülerfahrkostenverordnung, wonach die Schulwegdauer bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Grundschüler 60 Minuten nicht überschreiten soll, stehen den Schülerinnen und Schüler aus Bergstein (längere Busfahrzeit als bei den Kindern aus Brandenberg) mindestens 20 Minuten täglich für den morgendlichen Fussweg zur Bushaltestelle und mittags zurück zur Verfügung. Es ist nach alledem festzustellen, dass der Schulweg der Kinder aus Bergstein und Brandenberg im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung zumutbar ist. Z.Z. besuchen keine Kinder aus Zerkall den Teilstandort in Bergstein. Sollten diese ab dem Schuljahr 2017/18 eingeschult werden, ist zu prüfen, ob hier die Regelungen des § 15 SchfkVO Anwendung finden. 5 6 Die Busfahrtsituation stellt sich wie folgt dar: Die Schülerinnen und Schüler aus den Ortsteilen Zerkall und Brandenberg, die den Standort Bergstein besuchen, haben einen verlängerten Schulweg. Die Kinder aus Bergstein fahren täglich mit dem Bus zur Schule, nicht mehr nur zum Schwimmen. Derzeit sind Schülerinnen und Schüler aus Zerkall nicht vorhanden. Die Kinder aus Vossenack erreichen wie bisher die Grundschule. Die Schüler aus Hürtgen, Raffelsbrand und Simonskall fahren wie bisher mit dem Bus zur Schule nach Vossenack. Als Instrument zur Vermeidung kleiner Klassen hat das Land seit dem Schuljahr 2013/14 die sogenannte kommunale Klassenrichtzahl eingeführt, nach der ein Schulträger maximal soviel Klassen bilden darf, wie sich aus der Division der Gesamtzahl der Erstklässler im Gemeindegebiet durch 23 ergibt. Kleine Klassen an einer Schule haben deshalb große Klassen an einer anderen Schule zur Folge. Unter Berücksichtigung von 77 Erstklässlern in Gey/Straß (26), Bergstein (1. u. 2. Klasse –jahrgangsübergreifend- = 24) und Vossenack (27) errechnet sich für das Schuljahr 2016/17 in der Gemeinde Hürtgenwald eine kommunale Klassenrichtzahl von 3,35, aufgerundet 4. Dies bedeutet, das grundsätzlich 4 Eingangsklassen im laufenden Schuljahr gebildet werden können. Einschränkend ist jedoch unter Hinweis auf die Ausführungen in dem Vermerk festzustellen, dass die Bildung von Eingangsklassen mit weniger als 15 und mehr als 29 Schülerinnen und Schüler grundsätzlich nicht zulässig ist. 7 Die Klassenbildungswerte belaufen sich bei 1 Klasse auf 15 bis 29 Schülerinnen und Schüler (SuS) und bei 2 Klassen auf 30 bis 56 SuS. In Vossenack sind tatsächlich in diesem Schuljahr 27 SuS, in Bergstein 12 SuS und in Gey/Straß 26 SuS eingeschult worden. Lediglich in Bergstein wird die Mindestschülerzahl von 15 SuS nicht erreicht. Es wird jedoch auf § 6a VO § 93 Abs. 2 SchulG NRW verwiesen). Voraussichtlich im kommenden Schuljahr 2017/18 werden in Vossenack 29 SuS, für Bergstein wiederum 12 SuS und in Gey/Straß 36 SuS eingeschult. Hier wurden die Werte biregio aus dem diesbezüglichen Konzept zugrunde gelegt. In Vossenack wird der Höchstwert zur Bildung 1 Eingangsklasse erreicht. Bergstein hingegen erreicht den grundsätzlichen Mindestwert mit dem 1. Schuljahr voraussichtlich wiederum nicht. Unter Hinweis auf § 6 a der VO § 93 Abs. 2 SchulG NRW gelten jedoch beim jahrgangsübergreifenden Unterricht die Jahrgänge 1 und 2 als Eingangsklasse. Unter dem Vorbehalt gleichbleibender Verhältnisse wären folglich 26 Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Es ergäbe sich für Bergstein 1 Eingangsklasse. In Gey/Straß wären voraussichtlich 2 Eingangsklassen zu bilden. U.U. würden nach alledem 4 Eingangsklassen insgesamt gebildet (Vossenack 1 Klasse, Bergstein (jahrgangsübergreifend) 1 Klasse, Gey/Straß 2 Klassen). Unter Berücksichtigung der Kommunalen Klassenrichtzahl 2017/18 (91 Schüler ./. 23 = 3,95) sind insgesamt 4 Klassen zulässig . Bei einer Schließung des Teilstandortes Bergstein und einer Weiterführung in Vossenack würden insgesamt voraussichtlich (29 + 12 SuS)= 41 SuS eingeschult. Es könnten folglich in Vossenack 2 Eingangsklassen gebildet werden. Dies würde der zuvor ermittelten Klassenrichtzahl entsprechen; die Zustimmung der Schulaufsicht darf erwartet werden. Unter Hinweis auf die Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) errechnet sich grundsätzlich folgende Lehrerversorgung: 2016/17 Grundschule Vossenack Bergstein Gey/Straß Schüler 97 56 147 Schüler/Stelle Lehrerstellen 21,95 21,95 21,95 4,42 2,55 6,69 Vossenack/ Bergstein insgesamt 6,97 8 2017/18 Grundschule Vossenack Bergstein Gey/Straß Schüler 108 61 133 Schüler/Stelle Lehrerstellen 21,95 21,95 21,95 4,92 2,78 6,05 Vossenack/ Bergstein insgesamt 7,7 Bei Beibehaltung von 2 Standorten in Bergstein und Vossenack müssen Lehrkräfte pendeln, um den Unterricht an beiden Schulen zu gewährleisten. Die Prognose zur Kommunalen Klassenrichtzahl sowie zur Lehrerversorgung ist vorbehaltlich der Bestätigung der Schulaufsicht aufgestellt. Aus pädagogischer Sicht bietet sich bei einer Zusammenlegung an, dass durch die Bildung von Parallelklassen Teams gebildet werden. Hierdurch und die Tatsache, dass alle am gleichen Standort arbeiten, wird der Austausch aller Lehrer besser. Die Gemeinschaft unter ihnen wächst. Durch eine mögliche Zusammenlegung senkt sich die Zahl der Schüler in einer Klasse. Die Grundschullehrer müssen nicht mehr pendeln. Die hierdurch eingesparte Zeit kommt den Schülerinnen und Schülern zugute. Die ständige Aufsicht am Grundschulteilstandort Bergstein ist für die Lehrer eine dauerhafte Zusatzbelastung. Alle Schüler an einem Grundschulstandort bilden eine bessere Schulgemeinschaft. Die Kinder aus den eher südlich gelegenen Ortschaften der Gemeinde Hürtgenwald würden bei einer Zusammenlegung der beiden Teilstandorte zu einer Schule, wo sie sich von jung an beim gemeinsamen Lernen und bei den außerunterrichtlichen Angeboten kennen und schätzen lernen, was aus pädagogischer Sicht zukunftsweisend wertvoll und verbindend in die Gemeinde hineinwirken kann. Am Teilstandort Bergstein wird bekanntlich weder eine Frühbetreuung noch eine OGS angeboten. Durch eine mögliche Zusammenlegung der beiden Standorte erhalten auch die Eltern der Schülerinnen und Schüler aus Bergstein die Möglichkeit einer Ganztagesbetreuung, da diese Angebote in Vossenack vorhanden sind. Zusätzliche Arbeitsgemeinschaften, LRS und Dyskalkulie können klassenübergreifend zur Verfügung gestellt und müssen nicht an zwei Standorten separat angeboten werden. Durch letzteres werden mehr Lehrerstunden verbraucht, die nicht immer zur Verfügung stehen. Eine moderne Schule, die sich nach vorne bewegen möchte, braucht einen Standort, um ihre vorhandenen Ressourcen effektiv einsetzen zu können. 9 Nicht immer können alle Fächer der Stundentafel besetzt werden, da in Bergstein zeitweise die entsprechenden Fachlehrer mit der speziellen Qualifikation fehlen. Das Vertretungskonzept der Grundschule kann bei einer Weiterführung der Gemeinschaftsgrundschule Vossenack am Standort Vossenack problemlos erstellt werden. Derzeit stellt sich die Situation am Teilstandort Bergstein wie folgt dar: Wird ein Lehrer krank, so müssen alle Schülerinnen und Schüler an diesem Tag zum Standort Vossenack gebracht werden. Die Schüler des erkrankten Lehrers werden auf den entsprechenden Jahrgang aufgeteilt und der gesunde Lehrer unterrichtet seine Gruppe in einem freien Raum in Vossenack. Dies erfolgt aus der Folge heraus, dass in Bergstein kein Lehrer alleine sein darf. b) Inklusion Der gesetzliche Bildungs- und Erziehungsauftrag in § 2 Schulgesetz NRW ist der verbindliche Rahmen für die gesamte Bildungs- und Erziehungsaufgabe der Schule. Er wird im neuen Absatz 5 um die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderungen und die inklusive Bildung und Erziehung als Ziele erweitert. Es geht dabei um soziale Teilhabe in einem umfassenden Sinne. Der Begriffswandel von der Integration zur Inklusion bedeutet, dass es nicht mehr darum gehen kann, Menschen zur Teilhabe an einem Regelsystem zu befähigen, sondern dieses Regelsystem so einzurichten, dass es gleichermaßen den Bedürfnissen aller Menschen mit allen ihren Unterschieden gerecht wird. Dieser weit gefasste Begriff inklusiver Bildung bedeutet vor allem eine pädagogische Veränderung. Sie fügt sich in den Kontext des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule ein, der darauf gerichtet ist, Schülerinnen und Schüler nach ihren speziellen Bedürfnissen, Lernerfordernissen und Kompetenzen entsprechend zu fördern, ohne sie in unterschiedliche Kategorien einzuteilen. Angesichts der Anforderungen der Behindertenrechtskonvention umfasst dieser Auftrag zur Inklusion auch das gemeinsame Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen. Die Teilstandorte Vossenack und Bergstein sind eine GL-Schule (gemeinsames Lernen). Bei einem Status Quo muss die Fachpädagogin u.U. zwischen beiden Orten hin und her fahren. Hierdurch entstehen Zeitverluste, die zu Lasten der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler gehen. Bei einer Zusammenlegung der beiden Schulen an einem Standort werden diese Zeitverluste vermieden. Auch lassen sich mehr fachpädagogisch verschieden ausgerichtete Angebote an nur einem Standort organisieren, weil diese ggf. an mehreren Standorten auch mehrfach angeboten werden müssten. Dem gesetzlichen Auftrag würde somit für die Verhältnisse der Gemeinde Hürtgenwald bestmöglich gefolgt. Die Schaffung geeigneter Räumlichkeiten stellt die Schulträger als Eigentümer der Gebäude vor enorme finanzielle Belastungen. Es wird darauf ankommen, wie es gelingt, eine einzelfallbezogene Lösung zu finden, die Schülerinnen und Schülern gerecht wird. Der Umbau und die Ausstattung aller bestehenden Schulgebäude zur 10 Ermöglichung der Inklusion ist nicht durchführbar, alleine wenn man sich die Größenordnungen der Kosten zur Ermöglichung der Barrierefreiheit vor Augen führt. Räumliche Situation Die drei Grundschulgebäude weisen allesamt eine äußerst auskömmliche Raumsituation auf. Die GGS Gey ist räumlich vollkommen ausreichend versorgt, auch wenn zwei Ganztagsräume (OGS) teilweise etwas zu klein sind. Am Standort Vossenack gibt es momentan 4 große Räume Überhang. Der Grundschulstandort Bergstein verfügt im Raumvergleich bei grundsätzlich möglichen, aber personell nicht machbaren Ganztagsangeboten (OGS), über kein Raumminus und kein Raumplus. Neben der quantitativen Raumsituation sollte die Raumqualität und die Möglichkeit der Umsetzung der Inklusion Berücksichtigung finden. Das Schulgebäude Bergstein verfügt über keine Sporthalle und kein Lehrschwimmbecken. Eine Sporthalle befindet sich am Hauptstandort Vossenack. Die GGS Gey verfügt in ihrem Gebäude über ein Lehrschwimmbecken, Sportunterricht findet in der Mehrzweckhalle im benachbarten Ortsteil Gey statt. Um die baulichen Voraussetzungen für eine gelingende Inklusion wie Barrierefreiheit schaffen zu können, ist die Struktur der Baukörper zu betrachten. Festzustellen ist, dass alle drei Schulgebäude Defizite in der Barrierefreiheit aufweisen und Investitionen notwendig werden. Erschwerend kommt beim Grundschulgebäude Bergstein hinzu, dass die Ist-Situation einige nachteilige Besonderheiten aufweist (versetzte Geschossebenen, abfallender Pausenhof). Zur Schaffung der Barrierefreiheit sind hier verhältnismäßig größere Baumaßnahmen erforderlich. Zu den Einzelfeststellungen wird auf die umfangreichen Untersuchungen im Schulentwicklungsplan des Grundschulbereichs von Februar 2016 und die Einzelbetrachtungen durch das Ingenieurbüro Cornelissen, Nideggen, aus August und September 2016, verwiesen. Organisatorische Maßnahmen Die Kinder aus dem bisherigen Einzugsgebiet des Grundschulteilstandortes Bergstein sind zum Standort Vossenack zu fahren. Dies ist nach derzeitigem Stand mit Kosten von rd. 45.200,00 € verbunden (bisher rd. 38.000,00 €). Unter Berücksichtigung der Gesamtanzahl Schüler ergibt sich nicht nur bei einer Schließung des Standortes Bergstein die Notwendigkeit der Einrichtung eines barrierefreien Mensaraumes. Dies ist über die bisherigen Räumlichkeiten (Küche im Untergeschoss im Anbau) nicht bzw. nur erschwert möglich. Darüber hinaus besteht aus organisatorischen und datenschutzrechtlichen Gründen die Notwendigkeit, dass Schulsekretariat und Schulleitungsbüro räumlich getrennt werden. 11 Soziale Situation Wie auch von der BI angebracht, wird nicht verkannt, dass der Grundschulteilstandort in Bergstein ein Element des dörflichen Zusammenlebens darstellt. Negative Auswirkungen auf die Orte des bisherigen Einzugsgebietes, Bergstein, Zerkall und Brandenberg (letztere wären ohnehin nur bedingt betroffen), werden jedoch nicht gesehen, da die bisherigen sozialen Kontakte der Schüler und der Elternschaft aus diesen Orten lediglich für die Dauer des Schulbetriebs an anderer Stelle fortgesetzt werden können. Dass ein Schulstandort die Zukunftsfähigkeit eines Dorfes alleine nicht sicherstellt, beweisen als positive Beispiele in der Gemeinde Hürtgenwald die Orte Hürtgen, Großhau und Gey, die alle ein funktionierendes, intaktes und engagiertes Dorfleben aufweisen. Der Kreis der betroffenen Schülerinnen und Schüler aus Brandenberg, Bergstein und Zerkall wird zweifellos nach einer möglichen Zusammenlegung an einem Standort in Vossenack kurzfristig neue Freundschaften schließen. Auch hat die Elternschaft dieser Schüler in den neugebildeten Klassen- oder Schulpflegschaften die Möglichkeit, für Veranstaltungen in den jeweiligen Heimatorten zu werben und eine Teilnahme von Klassen an diesen Veranstaltungen zu erreichen, z.B. jährlicher Weihnachtsmarkt in Bergstein. Lösungsmöglichkeiten bzw. Alternativen Alternative 1: Beibehaltung des Status Quo – 3 Grundschulstandorte Positiv + keine Schulorte Negativ neuen räumlichen - Lehrerversorgung der GGS Vossenack/ Bergstein Differenzierungsmöglichkeiten am Schulstandort Bergstein - höhere Bewirtschaftungskosten - keine oder weniger außerunterrichtliche und zusätzliche Angebote (OGS-Ganztag-AG`s) - Homogenität der Klassengrößen 12 Alternative 2: 2 Grundschulstandorte: GGS Gey und GGS Vossenack/ Bergstein (Integration des Standorts Bergstein in den Hauptstandort Vossenack) Positiv Negativ + Stabile Lehrerversorgung, insbesondere bei Vertretungen + Differenzierungsmöglichkeiten und außerunterrichtliche Angebote können ausgebaut werden + stabile, homogene zweizügige Klassengrößen + Nutzung vorhandener Raumüberhänge in Vossenack + geringerer Bewirtschaftungsund Unterhaltsaufwand - Schülertransport notwendig - zusätzliche Kosten am Standort Vossenack Aufnahme der Bergsteiner Schüler notwendig - Bergstein verliert eine Institution im Dorf zur Alternative 3: 1 zentraler Grundschulstandort Kleinhau (Integration der GGS Gey und GGS Vossenack/Bergstein) Positiv Negativ + Stabile Lehrerversorgung, insbesondere bei Vertretungen + Differenzierungsmöglichkeiten und außerunterrichtliche Angebote können ausgebaut werden + stabile, homogene vierzügige Klassengrößen + geringere Bewirtschaftungskosten + Raumqualität - Schülertransporte in großem Umfang notwendig - Betroffenheit aller Schüler und Schülerinnen im ganzen Gemeindegebiet - Bergstein, Vossenack und Straß verlieren Institutionen im Dorf - hohe Investitionskosten (>10 Mio. € ohne Nebenkosten und Außenanlagen) - Baugrundstück und Anschlusskosten notwendig - Zeitdauer bis zur Umsetzung Das Büro biregio, die Schulaufsicht des Kreises Düren und das Ingenieurbüro Cornelissen präferieren aufgrund der pädagogischen, räumlichen und topografischen Situation in der Gemeinde Hürtgenwald die Alternative 2. 13 Kostenübersicht Übersicht Grundschulbereich Hürtgenwald 1.) Aufwand nach IST-Ergebnis 2015 Art Bergstein Vossenack Personal (Reinigung, Hausmeister, Sekretariat) Sach- und Dienstleistungen 20.700 € 19.100 € 82.700 € 117.600 € 17.600 € davon Bewirtschaftungskosten 91.800 € 13.300 € 3.600 € 28.700 € 16.200 € Schülertransportkosten 36.800 € 52.300 € Gesamtaufwand 88.500 € 385.200 € Nettoaufwand aus Abschreibungen 10.500 € 17.600 € Interne Leistungsbeziehungen Sonstige ordentliche Aufwendungen (Geschäftsbedarf, Versicherungen) 2.) Faktische Auswirkungen bei Schließung des Teilstandorts Bergstein und Zusammenlegung am Standort Vossenack: Art Auswirkung Personal (Reinigung, Hausmeister, Sekretariat) Sach- und Dienstleistungen* Interne Leistungsbeziehungen Sonstige ordentliche Aufwendungen (Geschäftsbedarf, Versicherungen) Schülertransportkosten ./. 20.700 € ./. 13.300 € ./. 12.500 € ./. 2.900 € Jährliche Netto-Ersparnis ./. 42.200 € + 7.200 €  5.800 € entfallen auf die NK Mietwohnung, s.u. 14 3.) Besonderheiten durch das Mietverhältnis in Bergstein: Mieteinnahmen: Davon Miete Davon NK Bei Behalt des Gebäudes: 14.700 € 8.800 € 5.800 € 8.800 € Mieteinnahmen bleiben erhalten (Bewirtschaftungskosten heben sich auf) Abschreibungsaufwand bleibt bestehen Bei Verkauf des Gebäudes: Mieteinnahmen fallen weg Abschreibungsaufwand fällt weg; Beachtung Verkaufserlös zum Restbuchwert, ggfs. Einmalige Sonderabschreibung Kostenermittlung Cornelissen + Partner, Nideggen 763.586,90 € 374.022,83 € Kosten Vossenack Sanierung (Instandsetzung) Kosten Zusammenlegung Grundschulstandorte Bergstein und Vossenack Kosten Inklusion Grundschulstandort Vossenack Insgesamt 169.276,50 € 1.306.886,23 € Kosten Bergstein Sanierung (Instandsetzung) Kosten Inklusion Grundschulstandort Bergstein Insgesamt 359.913,35 € 102.137,50 € 462.050,85 € Neubau einer zentralen Grundschule Hürtgenwald Unter Berücksichtigung der Schulbaurichtlinie der Stadt Köln 10.509.506,00 € Unter Berücksichtigung der Grundlagen der Stiftung Montag 11.996,750,00 € 15 Nach Angaben des Fachplaners sind hierin die Aufwendungen für die Herrichtung der Außenanlagen (Schulhof, Grünanlagen etc.) nicht enthalten. Aufgrund eines Landesprogramms zur Förderung von Schulen ist mit einem hohen 6-stelligen Förderbetrag für die Ertüchtigung bestehender Grundschulen zu rechnen, der zur Zeit noch nicht näher beziffert werden kann. Dieser würde die Investitionen entsprechend senken. Schlussüberlegungen Nach alledem ist unter Berücksichtigung der ermittelten bzw. zu erwartenden Kosten abzuwägen, bei welcher aufgezeigten Alternative die positiven Aspekte überwiegen. Dabei sind sowohl die schulrechtliche und pädagogische Sichtweise als auch die Empfehlungen der Schulaufsicht zu würdigen. Zur Frage, ob bei einer Auflösung des Standortes Bergstein diese auslaufend oder sofort vollumfänglich erfolgt, ist festzustellen, dass im Auflösungsprozess weiterhin ein ordnungsgemäßer Unterricht möglich sein muss. Bei Grundschulteilstandorten ist dies oftmals nur für 1 bis 2 Schuljahre möglich, weil dann aufgrund der geringen Schülerzahlen die endgültige Auflösung vorzunehmen ist. Nach den in den nächsten Jahren jedoch für Bergstein zu erwartenden Schülerzahlen ist nach alledem mit einer auslaufenden Auflösung nicht mit einer Genehmigungsfähigkeit zu rechnen. Zum einen kann die Aufsicht an einem Teilstandort nicht durch eine Lehrkraft sichergestellt werden, zum anderen dürfte es problematisch sein, den Unterricht abzudecken, für den eine besondere Lehrbefähigung erforderlich ist, z.B. für Englisch und Religion. Aus diesem Grunde und aus der Sicht des kommunalen Haushalts ist eine Auflösung des Grundschulverbundes Vossenack, verbunden mit der Schließung des Teilstandortes Bergstein zum 31.07.2017 und eine Weiterführung der Gemeinschaftsgrundschule Vossenack am Standort Vossenack zum nächstmöglichen Zeitpunkt, dem 01.08.2017, vollumfänglich zu empfehlen. Hürtgenwald, den 12.10.2016 Der Bürgermeister 16