Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
610 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
14.10.16, 12:01
Aktualisiert
14.10.16, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Schulentwicklungsplan
für die Primarstufe (Grundschulen) der Gemeinde Hürtgenwald;
hier:
Konzept
einer möglichen Zusammenlegung der Schulteilstandorte Bergstein und
Vossenack am Hauptstandort Vossenack
Ausgangssituation bzw. Ist-Zustand
Die Gemeinde Hürtgenwald ist derzeit Schulträger der Grundschulen Gey in Straß
und Vossenack/Bergstein mit dem Hauptstandort Vossenack und dem Teilstandort
Bergstein.
Problemdarstellung bzw. Handlungserfordernis
Aufgrund der von der Verwaltung ermittelten Fortschreibungsergebnisse zum Schulentwicklungsplan des Kreises Düren aus Mai 2015 hat der Gemeinderat am
25.06.2015 beschlossen, einen Fachplaner mit der Erstellung eines Schulentwicklungskonzeptes im Bereich der Grundschulen der Gemeinde Hürtgenwald zu beauftragen. Der Auftrag wurde am 10.08.2015 an die Firma biregio, Bonn, erteilt. Das
Konzept wurde der Öffentlichkeit in der Sitzung des Schulausschusses am
28.04.2016 vorgestellt. Hier wurden sowohl die derzeitigen Standorte überprüft als
auch die Sinnhaftigkeit eines zentrales Grundschulstandortes.
Die Fa. biregio ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Grundschulteilstandort Bergstein aufgegeben werden soll.
Aufgrund der vorhandenen räumlichen Kapazitäten aber auch aufgrund der
bisherigen Zusammenarbeit wird es von der Fa. biregio für sinnvoll erachtet, künftig
die Schüler aus dem Einzugsbereich des bisherigen Teilstandortes Bergstein in
Vossenack zu beschulen.
Dabei ist das Fachplanungsbüro von folgender zukünftiger Entwicklung der
Schülerzahlen in der Primarstufe ausgegangen:
1
Grundschule Vossenack/Bergstein
Standort Vossenack
Klasse
1
2
3
4
1-4
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
27
24
27
19
97
29
27
26
26
108
22
31
26
26
105
28
23
29
26
106
28
30
22
29
109
25
30
28
22
105
Grundschule Vossenack/Bergstein
Standort Bergstein
Klasse
1
2
3
4
1-4
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
12
12
18
14
56
12
14
14
21
61
12
13
15
16
56
14
13
14
17
58
15
15
14
16
60
19
17
16
16
68
2016/17
2017/18
2018/19
2019/20
2020/21
2021/22
26
47
24
50
147
36
29
45
23
133
31
37
29
45
142
49
32
36
29
146
27
50
32
36
145
28
28
49
32
137
Grundschule Gey
Standort Straß
Klasse
1
2
3
4
1-4
Quelle:
2016/17 Abfrage bei den gemeindlichen Grundschulen, Stand: 07.09.2016
2017/18 bis 2021/22 biregio
2
Aktueller Beratungsstand
In der Ratssitzung am 12.05.2016 wurde in der o.a. Angelegenheit mehrheitlich
beschlossen, dass vor dem Hintergrund der geplanten Zusammenlegung der
Schulteilstandorte Bergstein und Vossenack zum 31.07.2017 ein Konzept zur
Zusammenlegung am Hauptstandort Vossenack durch die Verwaltung erstellt
werden soll. Dieses Konzept soll die Kosten für eventuelle bauliche Maßnahmen und
erforderliche Sanierungsmaßnahmen am Standort Vossenack sowie mögliche
Sanierungskosten am Standort Bergstein ebenso beeinhalten wie verbleibende
Kosten für ein eventuell leer stehendes Schulgebäude in Bergstein. Auch die Kosten
für den entstehenden Schülertransport sollen einbezogen werden. Alle relevanten
Zahlen sollen in einer Kosten-Nutzen-Analyse dargestellt werden.
Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die Schulkonferenz bereits während dieser
Konzeptionsphase um eine erste Stellungnahme gebeten wird.
Das Umsetzungskonzept sollt zunächst im Schulausschuss vorberaten werden.
In der Sitzung am 07.07.2016 wurde der Gemeinderat darüber unterrichtet, dass
seitens der Verwaltung mit der Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes begonnen
wurde und bereits eine erste Begehung mit einem Fachingenieur und der
Schulleitung am Standort Vossenack erfolgt ist. Ein aussagekräftiges Umsetzungskonzept inklusive aller Beteiligungen konnte bis zum Sitzungstermin aus
zeitlichen Gründen nicht erstellt werden. Damit den politischen Gremien genügend
Zeit eingeräumt wird, um beraten und entscheiden zu können, wurde angestrebt, das
Konzept in der Ratssitzung am 29.09.2016 vorzustellen. Vor diesem Termin war eine
Schulausschusssitzung erforderlich. Dem Verwaltungsvorschlag, das Umsetzungskonzept mit den Schulmitwirkungsgremien und Vertretern der Bürgerinitiative am
07.09.2016 um 17.00 Uhr zu besprechen, hat der Rat in seiner Sitzung am
07.07.2016 einstimmig zugestimmt. Seitens des Rates sollen folgende Mitglieder an
der Veranstaltung teilnehmen:
a)
b)
c)
d)
e)
Rainer Valder,
Ruth Wirtz,
Heinz Kaumanns,
Ernst Latzke, pers. Stellvertreter: Jürgen Bergschneider,
Siegfried Bergsch.
Die erforderliche Schulausschusssitzung hat am 20.09.2016 stattgefunden. Die
anschließende Sitzung des Gemeinderates erfolgte am 29.09.2016.
Der Gemeinderat hat in dieser Sitzung folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat der Gemeinde beschließt das von der Verwaltung vorgelegte
Umsetzungskonzept mit dem Ziel, den Grundschulverbund Vossenack aufzulösen,
den Teilstandort Bergstein zum 31.07.2017 zu schließen und den Standort
Vossenack als Gemeinschaftsgrundschule Vossenack weiterzuführen. Dabei soll den
Schülerinnen und Schülern des geschlossenen Teilstandortes Bergstein die
Möglichkeit gegeben werden, ab 01.08.2017 die Gemeinschaftsgrundschule
Vossenack zu besuchen.
3
Darüber hinaus wird der Bürgermeister beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte
einzuleiten. Im Einzelnen:
a) Einholen einer schulfachlichen Stellungnahme des Schulamtes,
b) Beteiligung der Schulkonferenz und nochmals des Schulausschusses,
c) die Vorbereitung eines begründeten Antrages unter Darlegung einer
anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung,
d) die Feststellung der Finanzierbarkeit der Maßnahme durch den Kämmerer,
e) abschließend eine erneute Vorlage an den Gemeinderat zu abschließenden
Beschlussfassung.
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald verpflichtet sich darüber hinaus, im Rahmen der
weiteren Beratungen zum Haushalt (Haushaltsworkshops) intensiv über einen
zentralen Grundschulstandort für die Gemeinde Hürtgenwald nachzudenken.“
Die Nachbarkommunen Kreuzau und Nideggen als Schulträger wurden unter
Hinweis auf § 80 SchulG NRW beteiligt. Es bleibt abzuwarten, ob dieserhalb
Stellungnahmen erfolgen.
Das Schulamt des Kreises Düren wurde um Abgabe einer schulfachlichen
Stellungnahme im Sinne des Buchstaben a) des o.a. Beschlusses gebeten.
Dieserhalb wird auf die als Anlage beiliegende Stellungnahme vom 10.10.2016
verwiesen.
Die Schulleitung der Gemeinschaftsgrundschule Vossenack wurde gebeten, unter
Hinweis auf § 65 und 76 SchulG NRW eine Schulkonferenz einzuberufen. Diese
Konferenz ist auf den 24.10.2016 terminiert.
Der Schulausschuss wird zu einer Sitzung am 25.10.2016 eingeladen.
Der Kämmerer der Gemeinde Hürtgenwald wurde gebeten, eine Stellungnahme zur
Finanzierbarkeit der Maßnahme abzugeben.
Die Vorbereitung des Antrages auf Genehmigung gegenüber der Bezirksregierung
Köln im Sinne des § 81 Abs. 3 Satz 1 SchulG NRW erfolgt kurzfristig nach erfolgter
Beschlussfassung durch den Gemeinderat.
Die abschließende Sitzung des Gemeinderates ist für den 27.10.2016 vorgesehen.
Derzeitiger Diskussionsstand
a) Schulfachliche und pädagogische Sichtweise
Der Schulstandort Bergstein, Burgstraße 48, befindet sich lt. Routenplan Google
Maps 10,8 KM von dem Schulgebäude in Vossenack, Im Oberdorf 16, entfernt. Die
4
Route verläuft von Bergstein über die L 11 bis Kleinhau, anschließend über die B 399
nach Vossenack. Es wird eine Fahrzeit von 13 Minuten ausgewiesen. Das in
Hürtgenwald mit dem Schülerspezialverkehr beauftragte Busunternehmen kalkuliert
mit einer Fahrzeit von längstens 20 Minuten für die Route von Bergstein über
Brandenberg nach Vossenack. Sowohl in Bergstein als auch in Brandenberg werden
2 Haltestellen angefahren. Im Jahresschnitt wird daher mit einer Gesamtfahrzeit (Hinund Rückfahrt) für die Schulkinder im Ortsteil Bergstein schultäglich von 40 Minuten
gerechnet. Unter Berücksichtigung der Vorschrift des
§ 13 Abs. 3 Satz 2 der
Schülerfahrkostenverordnung, wonach die Schulwegdauer bei der Benutzung
öffentlicher Verkehrsmittel für Grundschüler 60 Minuten nicht überschreiten soll,
stehen den Schülerinnen und Schüler aus Bergstein (längere Busfahrzeit als bei den
Kindern aus Brandenberg) mindestens 20 Minuten täglich für den morgendlichen
Fussweg zur Bushaltestelle und mittags zurück zur Verfügung. Es ist nach alledem
festzustellen, dass der Schulweg der Kinder aus Bergstein und Brandenberg im
Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung zumutbar ist. Z.Z. besuchen keine Kinder
aus Zerkall den Teilstandort in Bergstein. Sollten diese ab dem Schuljahr 2017/18
eingeschult werden, ist zu prüfen, ob hier die Regelungen des § 15 SchfkVO
Anwendung finden.
5
6
Die Busfahrtsituation stellt sich wie folgt dar:
Die Schülerinnen und Schüler aus den Ortsteilen Zerkall und Brandenberg, die den
Standort Bergstein besuchen, haben einen verlängerten Schulweg. Die Kinder aus
Bergstein fahren täglich mit dem Bus zur Schule, nicht mehr nur zum Schwimmen.
Derzeit sind Schülerinnen und Schüler aus Zerkall nicht vorhanden.
Die Kinder aus Vossenack erreichen wie bisher die Grundschule.
Die Schüler aus Hürtgen, Raffelsbrand und Simonskall fahren wie bisher mit dem
Bus zur Schule nach Vossenack.
Als Instrument zur Vermeidung kleiner Klassen hat das Land seit dem Schuljahr
2013/14 die sogenannte kommunale Klassenrichtzahl eingeführt, nach der ein
Schulträger maximal soviel Klassen bilden darf, wie sich aus der Division der
Gesamtzahl der Erstklässler im Gemeindegebiet durch 23 ergibt. Kleine Klassen an
einer Schule haben deshalb große Klassen an einer anderen Schule zur Folge.
Unter Berücksichtigung von 77 Erstklässlern in Gey/Straß (26), Bergstein (1. u. 2.
Klasse –jahrgangsübergreifend- = 24) und Vossenack (27) errechnet sich für das
Schuljahr 2016/17 in der Gemeinde Hürtgenwald eine kommunale Klassenrichtzahl
von 3,35, aufgerundet 4. Dies bedeutet, das grundsätzlich 4 Eingangsklassen im
laufenden Schuljahr gebildet werden können. Einschränkend ist jedoch unter Hinweis
auf die Ausführungen in dem Vermerk festzustellen, dass die Bildung von
Eingangsklassen mit weniger als 15 und mehr als 29 Schülerinnen und Schüler
grundsätzlich nicht zulässig ist.
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Die Klassenbildungswerte belaufen sich bei 1 Klasse auf 15 bis 29 Schülerinnen und
Schüler (SuS) und bei 2 Klassen auf 30 bis 56 SuS.
In Vossenack sind tatsächlich in diesem Schuljahr 27 SuS, in Bergstein 12 SuS und
in Gey/Straß 26 SuS eingeschult worden. Lediglich in Bergstein wird die
Mindestschülerzahl von 15 SuS nicht erreicht. Es wird jedoch auf § 6a VO § 93 Abs.
2 SchulG NRW verwiesen).
Voraussichtlich im kommenden Schuljahr 2017/18 werden in Vossenack 29 SuS, für
Bergstein wiederum 12 SuS und in Gey/Straß 36 SuS eingeschult. Hier wurden die
Werte biregio aus dem diesbezüglichen Konzept zugrunde gelegt. In Vossenack wird
der Höchstwert zur Bildung 1 Eingangsklasse erreicht. Bergstein hingegen erreicht
den grundsätzlichen Mindestwert mit dem 1. Schuljahr voraussichtlich wiederum
nicht. Unter Hinweis auf § 6 a der VO § 93 Abs. 2 SchulG NRW gelten jedoch beim
jahrgangsübergreifenden Unterricht die Jahrgänge 1 und 2 als Eingangsklasse.
Unter dem Vorbehalt gleichbleibender Verhältnisse wären folglich 26 Schülerinnen
und Schüler zu berücksichtigen. Es ergäbe sich für Bergstein 1 Eingangsklasse. In
Gey/Straß wären voraussichtlich 2 Eingangsklassen zu bilden.
U.U. würden nach alledem 4 Eingangsklassen insgesamt gebildet (Vossenack 1
Klasse, Bergstein (jahrgangsübergreifend) 1 Klasse, Gey/Straß 2 Klassen). Unter
Berücksichtigung der Kommunalen Klassenrichtzahl 2017/18 (91 Schüler ./. 23 =
3,95) sind insgesamt 4 Klassen zulässig .
Bei einer Schließung des Teilstandortes Bergstein und einer Weiterführung in
Vossenack würden insgesamt voraussichtlich (29 + 12 SuS)= 41 SuS eingeschult. Es
könnten folglich in Vossenack 2 Eingangsklassen gebildet werden. Dies würde der
zuvor ermittelten Klassenrichtzahl entsprechen; die Zustimmung der Schulaufsicht
darf erwartet werden.
Unter Hinweis auf die Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO
zu § 93 Abs. 2 SchulG) errechnet sich grundsätzlich folgende Lehrerversorgung:
2016/17
Grundschule
Vossenack
Bergstein
Gey/Straß
Schüler
97
56
147
Schüler/Stelle Lehrerstellen
21,95
21,95
21,95
4,42
2,55
6,69
Vossenack/
Bergstein
insgesamt
6,97
8
2017/18
Grundschule
Vossenack
Bergstein
Gey/Straß
Schüler
108
61
133
Schüler/Stelle Lehrerstellen
21,95
21,95
21,95
4,92
2,78
6,05
Vossenack/
Bergstein
insgesamt
7,7
Bei Beibehaltung von 2 Standorten in Bergstein und Vossenack müssen Lehrkräfte
pendeln, um den Unterricht an beiden Schulen zu gewährleisten.
Die Prognose zur Kommunalen Klassenrichtzahl sowie zur Lehrerversorgung ist
vorbehaltlich der Bestätigung der Schulaufsicht aufgestellt.
Aus pädagogischer Sicht bietet sich bei einer Zusammenlegung an, dass durch die
Bildung von Parallelklassen Teams gebildet werden. Hierdurch und die Tatsache,
dass alle am gleichen Standort arbeiten, wird der Austausch aller Lehrer besser. Die
Gemeinschaft unter ihnen wächst.
Durch eine mögliche Zusammenlegung senkt sich die Zahl der Schüler in einer
Klasse.
Die Grundschullehrer müssen nicht mehr pendeln. Die hierdurch eingesparte Zeit
kommt den Schülerinnen und Schülern zugute.
Die ständige Aufsicht am Grundschulteilstandort Bergstein ist für die Lehrer eine
dauerhafte Zusatzbelastung.
Alle Schüler an einem Grundschulstandort bilden eine bessere Schulgemeinschaft.
Die Kinder aus den eher südlich gelegenen Ortschaften der Gemeinde Hürtgenwald
würden bei einer Zusammenlegung der beiden Teilstandorte zu einer Schule, wo sie
sich von jung an beim gemeinsamen Lernen und bei den außerunterrichtlichen
Angeboten kennen und schätzen lernen, was aus pädagogischer Sicht
zukunftsweisend wertvoll und verbindend in die Gemeinde hineinwirken kann.
Am Teilstandort Bergstein wird bekanntlich weder eine Frühbetreuung noch eine
OGS angeboten. Durch eine mögliche Zusammenlegung der beiden Standorte
erhalten auch die Eltern der Schülerinnen und Schüler aus Bergstein die Möglichkeit
einer Ganztagesbetreuung, da diese Angebote in Vossenack vorhanden sind.
Zusätzliche Arbeitsgemeinschaften, LRS und Dyskalkulie können klassenübergreifend zur Verfügung gestellt und müssen nicht an zwei Standorten separat
angeboten werden. Durch letzteres werden mehr Lehrerstunden verbraucht, die nicht
immer zur Verfügung stehen.
Eine moderne Schule, die sich nach vorne bewegen möchte, braucht einen Standort,
um ihre vorhandenen Ressourcen effektiv einsetzen zu können.
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Nicht immer können alle Fächer der Stundentafel besetzt werden, da in Bergstein
zeitweise die entsprechenden Fachlehrer mit der speziellen Qualifikation fehlen.
Das Vertretungskonzept der Grundschule kann bei einer Weiterführung der
Gemeinschaftsgrundschule Vossenack am Standort Vossenack problemlos erstellt
werden. Derzeit stellt sich die Situation am Teilstandort Bergstein wie folgt dar: Wird
ein Lehrer krank, so müssen alle Schülerinnen und Schüler an diesem Tag zum
Standort Vossenack gebracht werden. Die Schüler des erkrankten Lehrers werden
auf den entsprechenden Jahrgang aufgeteilt und der gesunde Lehrer unterrichtet
seine Gruppe in einem freien Raum in Vossenack. Dies erfolgt aus der Folge heraus,
dass in Bergstein kein Lehrer alleine sein darf.
b) Inklusion
Der gesetzliche Bildungs- und Erziehungsauftrag in § 2 Schulgesetz NRW ist der verbindliche Rahmen für die gesamte Bildungs- und Erziehungsaufgabe der Schule. Er
wird im neuen Absatz 5 um die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und
ohne Behinderungen und die inklusive Bildung und Erziehung als Ziele erweitert. Es
geht dabei um soziale Teilhabe in einem umfassenden Sinne.
Der Begriffswandel von der Integration zur Inklusion bedeutet, dass es nicht mehr darum gehen kann, Menschen zur Teilhabe an einem Regelsystem zu befähigen, sondern dieses Regelsystem so einzurichten, dass es gleichermaßen den Bedürfnissen
aller Menschen mit allen ihren Unterschieden gerecht wird. Dieser weit gefasste Begriff inklusiver Bildung bedeutet vor allem eine pädagogische Veränderung. Sie fügt
sich in den Kontext des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule ein, der darauf
gerichtet ist, Schülerinnen und Schüler nach ihren speziellen Bedürfnissen, Lernerfordernissen und Kompetenzen entsprechend zu fördern, ohne sie in unterschiedliche Kategorien einzuteilen. Angesichts der Anforderungen der Behindertenrechtskonvention umfasst dieser Auftrag zur Inklusion auch das gemeinsame Lernen von
Menschen mit und ohne Behinderungen.
Die Teilstandorte Vossenack und Bergstein sind eine GL-Schule (gemeinsames
Lernen). Bei einem Status Quo muss die Fachpädagogin u.U. zwischen beiden Orten
hin und her fahren. Hierdurch entstehen Zeitverluste, die zu Lasten der zu
betreuenden Schülerinnen und Schüler gehen. Bei einer Zusammenlegung der
beiden Schulen an einem Standort werden diese Zeitverluste vermieden. Auch
lassen sich mehr fachpädagogisch verschieden ausgerichtete Angebote an nur
einem Standort organisieren, weil diese ggf. an mehreren Standorten auch mehrfach
angeboten werden müssten. Dem gesetzlichen Auftrag würde somit für die
Verhältnisse der Gemeinde Hürtgenwald bestmöglich gefolgt.
Die Schaffung geeigneter Räumlichkeiten stellt die Schulträger als Eigentümer der
Gebäude vor enorme finanzielle Belastungen. Es wird darauf ankommen, wie es
gelingt, eine einzelfallbezogene Lösung zu finden, die Schülerinnen und Schülern
gerecht wird. Der Umbau und die Ausstattung aller bestehenden Schulgebäude zur
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Ermöglichung der Inklusion ist nicht durchführbar, alleine wenn man sich die
Größenordnungen der Kosten zur Ermöglichung der Barrierefreiheit vor Augen führt.
Räumliche Situation
Die drei Grundschulgebäude weisen allesamt eine äußerst auskömmliche
Raumsituation auf. Die GGS Gey ist räumlich vollkommen ausreichend versorgt,
auch wenn zwei Ganztagsräume (OGS) teilweise etwas zu klein sind. Am Standort
Vossenack gibt es momentan 4 große Räume Überhang. Der Grundschulstandort
Bergstein verfügt im Raumvergleich bei grundsätzlich möglichen, aber personell nicht
machbaren Ganztagsangeboten (OGS), über kein Raumminus und kein Raumplus.
Neben der quantitativen Raumsituation sollte die Raumqualität und die Möglichkeit
der Umsetzung der Inklusion Berücksichtigung finden.
Das Schulgebäude Bergstein verfügt über keine Sporthalle und kein Lehrschwimmbecken. Eine Sporthalle befindet sich am Hauptstandort Vossenack. Die GGS Gey
verfügt in ihrem Gebäude über ein Lehrschwimmbecken, Sportunterricht findet in der
Mehrzweckhalle im benachbarten Ortsteil Gey statt.
Um die baulichen Voraussetzungen für eine gelingende Inklusion wie Barrierefreiheit
schaffen zu können, ist die Struktur der Baukörper zu betrachten. Festzustellen ist,
dass alle drei Schulgebäude Defizite in der Barrierefreiheit aufweisen und
Investitionen notwendig werden. Erschwerend kommt beim Grundschulgebäude
Bergstein hinzu, dass die Ist-Situation einige nachteilige Besonderheiten aufweist
(versetzte Geschossebenen, abfallender Pausenhof). Zur Schaffung der
Barrierefreiheit sind hier verhältnismäßig größere Baumaßnahmen erforderlich.
Zu den Einzelfeststellungen wird auf die umfangreichen Untersuchungen im
Schulentwicklungsplan des Grundschulbereichs von Februar 2016 und die
Einzelbetrachtungen durch das Ingenieurbüro Cornelissen, Nideggen, aus August
und September 2016, verwiesen.
Organisatorische Maßnahmen
Die Kinder aus dem bisherigen Einzugsgebiet des Grundschulteilstandortes
Bergstein sind zum Standort Vossenack zu fahren. Dies ist nach derzeitigem Stand
mit Kosten von rd. 45.200,00 € verbunden (bisher rd. 38.000,00 €).
Unter Berücksichtigung der Gesamtanzahl Schüler ergibt sich nicht nur bei einer
Schließung des Standortes Bergstein die Notwendigkeit der Einrichtung eines
barrierefreien Mensaraumes. Dies ist über die bisherigen Räumlichkeiten (Küche im
Untergeschoss im Anbau) nicht bzw. nur erschwert möglich.
Darüber hinaus besteht aus organisatorischen und datenschutzrechtlichen Gründen
die Notwendigkeit, dass Schulsekretariat und Schulleitungsbüro räumlich getrennt
werden.
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Soziale Situation
Wie auch von der BI angebracht, wird nicht verkannt, dass der
Grundschulteilstandort in Bergstein ein Element des dörflichen Zusammenlebens
darstellt. Negative Auswirkungen auf die Orte des bisherigen Einzugsgebietes,
Bergstein, Zerkall und Brandenberg (letztere wären ohnehin nur bedingt betroffen),
werden jedoch nicht gesehen, da die bisherigen sozialen Kontakte der Schüler und
der Elternschaft aus diesen Orten lediglich für die Dauer des Schulbetriebs an
anderer Stelle fortgesetzt werden können.
Dass ein Schulstandort die Zukunftsfähigkeit eines Dorfes alleine nicht sicherstellt,
beweisen als positive Beispiele in der Gemeinde Hürtgenwald die Orte Hürtgen,
Großhau und Gey, die alle ein funktionierendes, intaktes und engagiertes Dorfleben
aufweisen.
Der Kreis der betroffenen Schülerinnen und Schüler aus Brandenberg, Bergstein und
Zerkall wird zweifellos nach einer möglichen Zusammenlegung an einem Standort in
Vossenack kurzfristig neue Freundschaften schließen. Auch hat die Elternschaft
dieser Schüler in den neugebildeten Klassen- oder Schulpflegschaften die
Möglichkeit, für Veranstaltungen in den jeweiligen Heimatorten zu werben und eine
Teilnahme von Klassen an diesen Veranstaltungen
zu erreichen, z.B. jährlicher Weihnachtsmarkt in Bergstein.
Lösungsmöglichkeiten bzw. Alternativen
Alternative 1:
Beibehaltung des Status Quo – 3 Grundschulstandorte
Positiv
+ keine
Schulorte
Negativ
neuen
räumlichen
- Lehrerversorgung der GGS Vossenack/ Bergstein
Differenzierungsmöglichkeiten
am
Schulstandort
Bergstein
- höhere Bewirtschaftungskosten
- keine oder weniger außerunterrichtliche und zusätzliche
Angebote (OGS-Ganztag-AG`s)
- Homogenität der Klassengrößen
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Alternative 2:
2 Grundschulstandorte: GGS Gey und GGS Vossenack/ Bergstein (Integration des
Standorts Bergstein in den Hauptstandort Vossenack)
Positiv
Negativ
+
Stabile
Lehrerversorgung,
insbesondere bei Vertretungen
+ Differenzierungsmöglichkeiten
und
außerunterrichtliche
Angebote können ausgebaut
werden
+ stabile, homogene zweizügige
Klassengrößen
+
Nutzung
vorhandener
Raumüberhänge in Vossenack
+ geringerer Bewirtschaftungsund Unterhaltsaufwand
- Schülertransport notwendig
- zusätzliche Kosten am Standort Vossenack
Aufnahme der Bergsteiner Schüler notwendig
- Bergstein verliert eine Institution im Dorf
zur
Alternative 3:
1 zentraler Grundschulstandort Kleinhau (Integration der GGS Gey und GGS
Vossenack/Bergstein)
Positiv
Negativ
+
Stabile
Lehrerversorgung,
insbesondere bei Vertretungen
+ Differenzierungsmöglichkeiten
und
außerunterrichtliche
Angebote können ausgebaut
werden
+ stabile, homogene vierzügige
Klassengrößen
+ geringere Bewirtschaftungskosten
+ Raumqualität
- Schülertransporte in großem Umfang notwendig
- Betroffenheit aller Schüler und Schülerinnen im ganzen
Gemeindegebiet
- Bergstein, Vossenack und Straß verlieren Institutionen im
Dorf
- hohe Investitionskosten (>10 Mio. € ohne Nebenkosten
und Außenanlagen)
- Baugrundstück und Anschlusskosten notwendig
- Zeitdauer bis zur Umsetzung
Das Büro biregio, die Schulaufsicht des Kreises Düren und das Ingenieurbüro
Cornelissen präferieren aufgrund der pädagogischen, räumlichen und topografischen
Situation in der Gemeinde Hürtgenwald die Alternative 2.
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Kostenübersicht
Übersicht Grundschulbereich Hürtgenwald
1.) Aufwand nach IST-Ergebnis 2015
Art
Bergstein
Vossenack
Personal (Reinigung, Hausmeister, Sekretariat)
Sach- und Dienstleistungen
20.700 €
19.100 €
82.700 €
117.600 €
17.600 €
davon Bewirtschaftungskosten
91.800 €
13.300 €
3.600 €
28.700 €
16.200 €
Schülertransportkosten
36.800 €
52.300 €
Gesamtaufwand
88.500 €
385.200 €
Nettoaufwand aus Abschreibungen
10.500 €
17.600 €
Interne Leistungsbeziehungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
(Geschäftsbedarf, Versicherungen)
2.) Faktische Auswirkungen bei Schließung des Teilstandorts Bergstein und
Zusammenlegung am Standort Vossenack:
Art
Auswirkung
Personal (Reinigung, Hausmeister, Sekretariat)
Sach- und Dienstleistungen*
Interne Leistungsbeziehungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen (Geschäftsbedarf,
Versicherungen)
Schülertransportkosten
./. 20.700 €
./. 13.300 €
./. 12.500 €
./. 2.900 €
Jährliche Netto-Ersparnis
./. 42.200 €
+ 7.200 €
5.800 € entfallen auf die NK Mietwohnung, s.u.
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3.) Besonderheiten durch das Mietverhältnis in Bergstein:
Mieteinnahmen:
Davon Miete
Davon NK
Bei Behalt des Gebäudes:
14.700 €
8.800 €
5.800 €
8.800 € Mieteinnahmen bleiben erhalten
(Bewirtschaftungskosten heben sich auf)
Abschreibungsaufwand bleibt bestehen
Bei Verkauf des Gebäudes:
Mieteinnahmen fallen weg
Abschreibungsaufwand fällt weg;
Beachtung Verkaufserlös zum Restbuchwert, ggfs.
Einmalige Sonderabschreibung
Kostenermittlung Cornelissen + Partner, Nideggen
763.586,90 €
374.022,83 €
Kosten Vossenack Sanierung (Instandsetzung)
Kosten
Zusammenlegung
Grundschulstandorte
Bergstein und Vossenack
Kosten Inklusion Grundschulstandort Vossenack
Insgesamt
169.276,50 €
1.306.886,23 €
Kosten Bergstein Sanierung (Instandsetzung)
Kosten Inklusion Grundschulstandort Bergstein
Insgesamt
359.913,35 €
102.137,50 €
462.050,85 €
Neubau einer zentralen Grundschule Hürtgenwald
Unter Berücksichtigung der Schulbaurichtlinie der Stadt
Köln
10.509.506,00 €
Unter Berücksichtigung der Grundlagen der Stiftung
Montag
11.996,750,00 €
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Nach Angaben des Fachplaners sind hierin die Aufwendungen für die Herrichtung
der Außenanlagen (Schulhof, Grünanlagen etc.) nicht enthalten.
Aufgrund eines Landesprogramms zur Förderung von Schulen ist mit einem hohen
6-stelligen Förderbetrag für die Ertüchtigung bestehender Grundschulen zu rechnen,
der zur Zeit noch nicht näher beziffert werden kann. Dieser würde die Investitionen
entsprechend senken.
Schlussüberlegungen
Nach alledem ist unter Berücksichtigung der ermittelten bzw. zu erwartenden Kosten
abzuwägen, bei welcher aufgezeigten Alternative die positiven Aspekte überwiegen.
Dabei sind sowohl die schulrechtliche und pädagogische Sichtweise als auch die
Empfehlungen der Schulaufsicht zu würdigen.
Zur Frage, ob bei einer Auflösung des Standortes Bergstein diese auslaufend oder
sofort vollumfänglich erfolgt, ist festzustellen, dass im Auflösungsprozess weiterhin
ein ordnungsgemäßer Unterricht möglich sein muss. Bei Grundschulteilstandorten ist
dies oftmals nur für 1 bis 2 Schuljahre möglich, weil dann aufgrund der geringen
Schülerzahlen die endgültige Auflösung vorzunehmen ist. Nach den in den nächsten
Jahren jedoch für Bergstein zu erwartenden Schülerzahlen ist nach alledem mit einer
auslaufenden Auflösung nicht mit einer Genehmigungsfähigkeit zu rechnen. Zum
einen kann die Aufsicht an einem Teilstandort nicht durch eine Lehrkraft
sichergestellt werden, zum anderen dürfte es problematisch sein, den Unterricht
abzudecken, für den eine besondere Lehrbefähigung erforderlich ist, z.B. für
Englisch und Religion.
Aus diesem Grunde und aus der Sicht des kommunalen Haushalts ist eine Auflösung
des Grundschulverbundes Vossenack, verbunden mit der Schließung des Teilstandortes Bergstein zum 31.07.2017 und eine Weiterführung der Gemeinschaftsgrundschule Vossenack am Standort Vossenack zum nächstmöglichen Zeitpunkt,
dem 01.08.2017, vollumfänglich zu empfehlen.
Hürtgenwald, den 12.10.2016
Der Bürgermeister
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